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Klar kann man ein Hotel nach belieben buchen, wenn man selber bereit ist dafür zu zahlen. Nach EU-Verordnung ist die Fluggesellschaft aber dazu verpflichtet, Hotel (inkl. Transfer) anzubieten, sofern eine Verspätung oder Annullierung das nötig macht. Wenn man das nicht annimmt, hat die Airline aber trotzdem ihre Pflicht erfüllt. Wenn die Airline das aber nicht anbietet, bleibt einem ja nichts anderes als sich selber darum zu kümmern. Und dann hat man eben auch den Erstattungsanspruch.
Ich bin zwar kein Jurist, meiner Erfahrung nach ist das jedoch falsch.
Ich hatte eine Flugannulierung wegen Schneesturm in Toronto, mir wurde ein weit entferntes Hotel angeboten.
Über die Straße zum FourPoints, Zimmer genommen und die Kosten ersetzen lassen.
Mein erstes Email wurde zwar ignoriert, was mittlerweile ja Standard zu sein scheint, der Brief vom Firmenanwalt dann aber zügig bearbeitet.
Bei einer früheren Erfahrung hat British bei einer unvorhergesehenen Zwischenlandung die ganze Nacht gebraucht, am anderen Ende der Stadt Hotelzimmer aufzutreiben, das tue ich mir nicht mehr an.