Überweist Lufthansa die Ausgleichszahlung (261/2004) und Auslagenersatz separat?

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Mizar

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
809
0
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Klar kann man ein Hotel nach belieben buchen, wenn man selber bereit ist dafür zu zahlen. Nach EU-Verordnung ist die Fluggesellschaft aber dazu verpflichtet, Hotel (inkl. Transfer) anzubieten, sofern eine Verspätung oder Annullierung das nötig macht. Wenn man das nicht annimmt, hat die Airline aber trotzdem ihre Pflicht erfüllt. Wenn die Airline das aber nicht anbietet, bleibt einem ja nichts anderes als sich selber darum zu kümmern. Und dann hat man eben auch den Erstattungsanspruch.

Ich bin zwar kein Jurist, meiner Erfahrung nach ist das jedoch falsch.
Ich hatte eine Flugannulierung wegen Schneesturm in Toronto, mir wurde ein weit entferntes Hotel angeboten.
Über die Straße zum FourPoints, Zimmer genommen und die Kosten ersetzen lassen.
Mein erstes Email wurde zwar ignoriert, was mittlerweile ja Standard zu sein scheint, der Brief vom Firmenanwalt dann aber zügig bearbeitet.

Bei einer früheren Erfahrung hat British bei einer unvorhergesehenen Zwischenlandung die ganze Nacht gebraucht, am anderen Ende der Stadt Hotelzimmer aufzutreiben, das tue ich mir nicht mehr an.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Klar kann man ein Hotel nach belieben buchen, wenn man selber bereit ist dafür zu zahlen. Nach EU-Verordnung ist die Fluggesellschaft aber dazu verpflichtet, Hotel (inkl. Transfer) anzubieten, sofern eine Verspätung oder Annullierung das nötig macht. Wenn man das nicht annimmt, hat die Airline aber trotzdem ihre Pflicht erfüllt. Wenn die Airline das aber nicht anbietet, bleibt einem ja nichts anderes als sich selber darum zu kümmern. Und dann hat man eben auch den Erstattungsanspruch.
Und wie willst du das in der Realität umsetzen?
Braucht jeder eine "Nichtangebotsbescheinigung" der Airline, um zu belegen, dass nichts angeboten wurde, um das selbst gebuchte Hotel erstattet zu bekommen?
Oder umgekehrt: Wie kann die Airline belegen, dass ein Hotel angeboten wurde, um die Erstattung eines selbst gebuchten Hotels abzulehnen?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Oder umgekehrt: Wie kann die Airline belegen, dass ein Hotel angeboten wurde, um die Erstattung eines selbst gebuchten Hotels abzulehnen?
In der Praxis wird es wohl auf diesen Fall hinauslaufen. Eine "Nichtangebotsbescheinigung" wird es wohl eher nicht geben. Und ich denke schon, dass eine Airline dafür Nachweise bringen kann. z.B. wenn andere Pax wohl in einem von der Airline angebotenem Hotel übernachtet haben und ggf. auch weitere Kapazitäten reserviert waren, zum Beispiel. Oder wenn es ein Protokoll des Agents am Schalter gibt , was angeboten wurde und was ggf. vom Kunden abgeschlagen wurde.
Außerdem wäre es vermutlich auch strafbar, zu behaupten, die Fluggesellschaft hat kein Hotel angeboten oder gar abgelehnt wenn es in Wirklichkeit anders war.
 

Hessijames

Neues Mitglied
05.06.2012
11
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So, der Rest meiner Forderung wurde beglichen, wenn auch leicht gekürzt. Ich nehme an, dass die Kreditkartengebühren herausgerechnet wurden. :rolleyes:
 
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cityman

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
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698
AAH
Hallo zusammen,
ist zwar nicht der 100% richtige Thread, aber vielleicht liest das trotzdem jmd., der meine Fragen beantworten kann:
Ich hatte >5h Verspätung innereuropäisch wegen technischem Problem und habe den Antrag auf die 250,- nach Eu VO per Email an customer.relations@lufthansa.com gesendet.
Ich meine mich zu erinnern, dass ich mal eine Eingangsbestätigung und Vorgangsnummer bekommen hätte bei Nutzung dieser Mailadresse; diesmal jedoch: nix.
Sollte ich da Geduld haben oder nochmals senden oder für die Nachricht eine Maske auf lh.com nutzen?

Danke für Eure Tipps/Erfahrungen!

EDIT: Bestätigung und Feedback ID kamen 24h später.
 
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TravelingSchnitzel

Erfahrenes Mitglied
08.08.2016
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ZRH
Austrian hat mir letztens 600 + Auslagen zusammen überwiesen. Gab dann vorher aber auch eine Mail das die Entschädigung und Auslagen beglichen werden.
 

TravelingSchnitzel

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08.08.2016
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Hallo zusammen,
ist zwar nicht der 100% richtige Thread, aber vielleicht liest das trotzdem jmd., der meine Fragen beantworten kann:
Ich hatte >5h Verspätung innereuropäisch wegen technischem Problem und habe den Antrag auf die 250,- nach Eu VO per Email an customer.relations@lufthansa.com gesendet.
Ich meine mich zu erinnern, dass ich mal eine Eingangsbestätigung und Vorgangsnummer bekommen hätte bei Nutzung dieser Mailadresse; diesmal jedoch: nix.
Sollte ich da Geduld haben oder nochmals senden oder für die Nachricht eine Maske auf lh.com nutzen?

Danke für Eure Tipps/Erfahrungen!

EDIT: Bestätigung und Feedback ID kamen 24h später.

Sorry hatte den Thread gestern nicht zu Ende gelesen. Hatte das auch mal, das ich eine ID per Telefon bekommen habe und eine E-Mail schreiben sollte. Dann passiert 2 Monate von Seiten LHs nichts. Habe dann nochmal angerufen und tatsächlich ist das einfach liegen geblieben und keiner hat sich drum gekümmert.