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Da bin ich mal gespannt, wie man den Kauf eines Gutscheins von der Steuer absetzt, ohne die Verwendung nachzuweisen/zu erklaeren.
Jetzt weiss ich auch weshalb ich dich auf Ignore habe, diese nervigen Doppelposts- sehen auch verborgen hässlich auf, und sind so "prolldoof", du kannst doch mehrere Zitate in einen Post packen- klar, ggf. nicht so bequem in the arm chair.
IMHO ist viel zu wenig (eigentlich gar nicht) in den bisherigen Antworten auf die Eingangsfrage des OP eingegangen, ob der Gutschein eine (steuerpflichtige) nachtraegliche Reduktion des Flugpreises ist, oder ein (steuerfreies) Schmerzensgeld. Aber natuerlich waere es verstaendlich, zu sagen, man laesst sich auf diese Diskussion gar nicht erst ein.
Doch, es wurde sehr genau geantwortet: die Einnahme der Entschädigungszahlung ist persönlich zu versteuern. Das FA wird im Falle des Falls die Anerkennung ablehnen, dann darf der Betroffene die Beweisführung erbringen- gut wenn er die Entschädigungszahlung versteuert hat.
Ein Gutschein dieser Art wird bei AB meiner Erfahrung nach auf die Rechungszahlung, nicht auf den Preis, angerechnet.
GoldenEye meinte:(Nicht ganz ernst gemeinte) Zusatzfrage: Wenn jemand einen Upgrade-Voucher eines privat erflogenen Status beruflich verwendet, kann er dann die Kosten eines Business-Fluges von der Steuer absetzen?
Nein. Die Fragestellung suggeriert das dir nicht klar ist, wer (AG/AN) welche Kosten absetzt (bzw kann).
Klar gibt es solche plausiblen und nachvollziehbaren Erklaerungen. Ich habe lediglich angezweifelt, dass das FA den Kauf von Gutscheinen ohne Erklaerung und Nachweis anerkennt.
Nein, erstmal ist das FA grundsätzlich gutgläubig, aber falls es- aus Gründen oder Zufall- beschliesst es nicht zu sein, dann du musst beweisen.
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