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Ich hoffe das passt hier dran.
Eine Freundin von mir ist gerade mit 20 weiteren auf Studienfahrt nach Rom und sie warten gerade auf den Rückflug (EW886nach Köln, der laut Flughafen um 16:15 landen soll, lauf FR24 jedoch erst um 17 Uhr, laut EU261 haben sie also das Recht auf Verpflegung sowie Telefonate.
Mit einer möglichen Ankunftszeit in Köln gegen 19:45 wäre auch der Weiterflug nach München schon längst gestartet und wieder gelandet. Da es danach keine große Auswahl mehr gibt, vor allem keine, die 20 Leute gleichzeitig nach München bringt, wird EW wohl die Übernachtung in Köln bezahlen müssen. Haben die denn noch sonstige Rechte?
Deine Angaben sind etwas verwirrend. Ich interpretiere es mal so:
Besagte Freundin und die 20 weiteren Studienfahrtteilnehmer waren gestern (21.09.2018) auf EW887 (FCO-CGN) gebucht. Abflug war geplant um 15:40 und Ankunft in CGN um 17:40. Tatsächlich war EW887 gestern deutlich verspätet, laut FR24 Abflug in FCO um 18:06 und Landung in CGN um 19:38.
Jetzt wäre es sehr interessant zu wissen, auf welchen Flug CGN-MUC sie ursprünglich gebucht waren, und ob dies zusammen mit dem Flug aus Rom auf einem Ticket war, wovon ich aber mal ausgehe.
Gestern Abend gingen noch die LH1993 um 20:51 und die LH1995 um 21:08 von CGN nach MUC. Auf die hätte man die Gruppe evtl. umbuchen können, wenn nicht einer der Flieger ohnehin der Gebuchte war.
Sofern die Ankunft in MUC gestern noch erfolgte, stehen abhängig von der tatsächlichen Ankunftsverspätung in MUC verglichen mit der geplanten Ankunft natürlich die Entschädigungspauschalen zu.
Sollte es wieder Erwarten erst heute weiter nach MUC gegangen sein, dann stehen jedem Reisenden neben der pauschalen Entschädigung natürlich die Gewährung bzw. Erstattung von Hotelübernachtung, Verpflegung und Telefonie zu.