Verstoß gegen EU-Verordnung 261/2004?

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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.270
21.671
MUC
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Ich hoffe das passt hier dran.

Eine Freundin von mir ist gerade mit 20 weiteren auf Studienfahrt nach Rom und sie warten gerade auf den Rückflug (EW886nach Köln, der laut Flughafen um 16:15 landen soll, lauf FR24 jedoch erst um 17 Uhr, laut EU261 haben sie also das Recht auf Verpflegung sowie Telefonate.
Mit einer möglichen Ankunftszeit in Köln gegen 19:45 wäre auch der Weiterflug nach München schon längst gestartet und wieder gelandet. Da es danach keine große Auswahl mehr gibt, vor allem keine, die 20 Leute gleichzeitig nach München bringt, wird EW wohl die Übernachtung in Köln bezahlen müssen. Haben die denn noch sonstige Rechte?

Deine Angaben sind etwas verwirrend. Ich interpretiere es mal so:

Besagte Freundin und die 20 weiteren Studienfahrtteilnehmer waren gestern (21.09.2018) auf EW887 (FCO-CGN) gebucht. Abflug war geplant um 15:40 und Ankunft in CGN um 17:40. Tatsächlich war EW887 gestern deutlich verspätet, laut FR24 Abflug in FCO um 18:06 und Landung in CGN um 19:38.

Jetzt wäre es sehr interessant zu wissen, auf welchen Flug CGN-MUC sie ursprünglich gebucht waren, und ob dies zusammen mit dem Flug aus Rom auf einem Ticket war, wovon ich aber mal ausgehe.

Gestern Abend gingen noch die LH1993 um 20:51 und die LH1995 um 21:08 von CGN nach MUC. Auf die hätte man die Gruppe evtl. umbuchen können, wenn nicht einer der Flieger ohnehin der Gebuchte war.

Sofern die Ankunft in MUC gestern noch erfolgte, stehen abhängig von der tatsächlichen Ankunftsverspätung in MUC verglichen mit der geplanten Ankunft natürlich die Entschädigungspauschalen zu.

Sollte es wieder Erwarten erst heute weiter nach MUC gegangen sein, dann stehen jedem Reisenden neben der pauschalen Entschädigung natürlich die Gewährung bzw. Erstattung von Hotelübernachtung, Verpflegung und Telefonie zu.
 
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Reaktionen: Gulliver

hfngee

Reguläres Mitglied
01.05.2018
75
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HEL
Ich möchte hier auch meine Meinung zum ursprünglichen Beitrag kundtun, verspätet, weil ich ihn erst heute Morgen gelesen habe.
In meinen Augen kommt es darauf an, ob ein Wille dazu die Situation der Passagiere angenehmer zu machen seitens der Fluggesellschaft vorhanden / erkennbar ist oder nicht. Nicht jeder Passagier ist ein "Entschädigungsjäger", auch wenn ich gar nicht bestreiten will dass es solche sehr wohl gibt.

Natürlich können Hotels ausgebucht sein, nur wer sagt, dass es wirklich so war, wenn es doch ein offenes Geheimnis ist dass sich Fluggesellschaften auch bei berechtigen Entschädigungsforderungen (aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten) erstmal, auch wenn sie völlig im Unrecht sind, quer stellen?
Klingt paranoid, ich würde auch kein Hotelzimmer verlangen wenn beispielsweise auf einer Ägäisinsel keine Ersatzmaschine innert nützlicher Frist zu beschaffen ist, aber in London von British Airways (oder bei mir vor einiger Zeit, in Oslo durch Norwegian)? Auch gibt es Crews die Bereitschaftsdienst haben, für genau solche Fälle (habe ich mir von jemanden der ab HEL für AY fliegt sagen lassen).
Wenn alle Hotels voll waren, wieso dann nicht wirklich die Lounge ausserplanmässig öffnen oder Feldbetten aufstellen? Oder zumindest das Gepäck irgendwo sicher verwahren. Alles auch sicher billiger als Hotelzimmer.

Positives Beispiel: Die LH war letztens mehr als 3 Stunden HEL-MUC zu spät, der Pilot kam sogar raus und hat erklärt, woran es lag. Man hat sich, noch während wir in der Luft waren, um Hotelzimmer für diejenigen Passagiere gekümmert, von denen klar war dass sie ihre Anschlussflüge verpassen würden. Die Crew hätte planmässig schon 5 Stunden vor Abflug in HEL Feierabend gehabt und war die Freundlichkeit in Person (ohne Ironie jetzt).
Negatives Beispiel: Norwegian, siehe mein allererster Post hier (und ja, auch Billigairlines haben sich an Regeln zu halten, wenn man sich schon mit Kampfpreisen ein Stück vom Kuchen abschneiden will).

Ich habe Fluggesellschaften als Kunden (Stichwort Luftfrachtersatzverkehr) - ich kann gar nicht so schnell bis drei zählen wie da Reklamationen bei Verspätungen kommen. Stau? Interessiert uns nicht. Fähre zu spät? Nicht unser Problem, hätten sie doch eine andere genommen. Fahrer krank? Kümmern Sie sich um Ersatz, das ist Ihr unternehmerisches Risiko. LKW defekt? Sorgen Sie für Ersatz, egal wie weit die leere Anfahrt ist. Und dass man uns haftbar hält ist eh klar, da reagiert man schnell.