@vbird:
So ganz kann ich dein Problem nicht nachvollziehen. Mit JEDER Klage ist doch ein Prozesskostenrisiko verbunden - unabhängig v. Rechtsgebiet. Der Vorteil im Fluggastrecht ist, dass ich dem Mandanten in der Regel Erfolgsaussichten versprechen kann, von denen man in anderen Rechtsbereichen träumt.
An erster Stelle steht also die Frage: Mit welcher Wahrscheinlichkeit werde ich (im Wesentlichen) gewinnen?
Dann stellt sich die Frage, ob du bereit bist, das Prozesskostenrisiko vor diesem Hintergrund zu tragen. Jetzt weiß ich nicht, um welchen Betrag es bei dir geht. Klagst du 250 Euro ein, beträgt das "normale" Kostenrisiko nur etwas über 400 Euro. Da macht sich eine Erhöhung um 150 bis 250 Euro für die Übersetzung sicher bemerkbar, keine Frage. Bei einem höheren Streitwert, wodurch bereits das "normale" Kostenrisiko steigt, sind die Übersetzungs-Kosten dann zu vernachlässigen.
Vielleicht fällt es Euch Fachleuten schwer, sich in die Lage eines Laien zu versetzen, der sich ein gewisses Rechts-Halbwissen nur angelesen hat, aber keine gründliche Ausbildung durchlaufen hat wie Ihr, geschweige denn Eure Berufserfahrung hat.
1) Mir wurde SOWOHL vom Richter als auch vom RA mitgeteilt, dass auch weitere Schriftstücke übersetzt werden müssten.
Damit wäre es nicht nur um EIN Mal 150€, sondern x Mal 150€ gegangen.
2) Vor Beauftragung hatte ich den RA gefragt, mit welchen Kosten ich im schlimmsten Fall rechnen müsste, falls ich unterliege.
Die Antwort war: MAXIMAL ca. 800 Euro (bei Streitwert 600€). 800 + X * 150 = ein völlig anderer Sachverhalt.
3) Im Gespräch mit dem Richter erfahre ich, dass dieser auch mit Gerichtsvollziehung vertraut ist, und dieser Vorgang sich im Ausland nochmals ungleich schwieriger darstellt als im Inland. Eine "Beschlagnahmung" von irgendwelchem Besitztum der Airline auf deutschem Boden (evtl. nur kurzzeitig) hatte er kategorisch ausgeschlossen.
Reicht das nicht, um sich hilflos zu fühlen, und vorzuziehen, bisher schon entstandene Verluste zu begrenzen ?
Gut, jetzt habe ich also durch Euch hier erfahren, dass ich doch nicht unbegrenzt viele Übersetzungen hätte bezahlen müssen.
Eure Aussagen widersprechen den mir von RA und Richter gemachten. Hättet Ihr jetzt mit diesen Ausgangsbedingungen weitergemacht?
Wenn der Prozessausgang von den Fachkenntnissen dieser Personen abhängt ?
Ich habe in meinem Leben schon zwei vollstreckbare Titel erhalten, einen gegen eine Mietnomadin und einen aus einem nicht erfüllten Werkvertrag. In beiden Fällen blieb ich auf meinen Auslagen bzw. Vorauszahlungen sitzen.
Mein Anliegen mit diesem Thread ist doch nicht, darüber zu klagen, dass ein angestrengter Prozess ohne RV ein gewisses Risiko birgt.
Ich wollte darauf hinweisen, dass es ein enormer Riesen-Mega-Unterschied ist, ob der Gegner LH oder AB heisst, oder ob er ohne Sitz in Deutschland eine andere Muttersprache hat. Meiner Ansicht wird dieser ENTSCHEIDENDE Unterschied in vielen Beiträgen in diesem Forum allzu oft vernachlässigt.