[vorbei] Lufthansa MUC-SFO Nonstop 732 EUR in P

ANZEIGE

bertlbob

Neues Mitglied
13.06.2017
18
0
ANZEIGE
Ich habe auf meinem Rückflug auch das Angebot eines Downgrades bekommen - habe ich aber dankend abgelehnt (macht für mich wirklich keinen Sinn).
Stimmt es, dass man "zwangsweise" downgegradet werden kann? Zumindest steht auf der Homepage der LH, dass dann 75% des Reisepreises für den Streckenabschnitt vergütet werden- was in diesem speziellen Fall keine 300 Euro wären ...
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.487
250
Singapore
Stimmt es, dass man "zwangsweise" downgegradet werden kann? Zumindest steht auf der Homepage der LH, dass dann 75% des Reisepreises für den Streckenabschnitt vergütet werden- was in diesem speziellen Fall keine 300 Euro wären ...

Klar kann man Zwangsweise downgegradet (oder alternativ Umgebucht) werden - das ist aber bei jeder Airline und bei jedem Flug so (mittlerweile sogar mit einem F Ticket).
 

bertlbob

Neues Mitglied
13.06.2017
18
0
Klar kann man Zwangsweise downgegradet (oder alternativ Umgebucht) werden - das ist aber bei jeder Airline und bei jedem Flug so (mittlerweile sogar mit einem F Ticket).
Dann wundert mich es, dass sie einem von "uns" 1300 euro für ein freiwilliges downgrade anbieten. Da sie es aber IT-technisch nicht schaffen , solche Preise zu verhindern, werden sie wohl beim Check in auch nicht die Möglichkeit haben, automatisiert solche Tickets zu finden
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.487
250
Singapore
Dann wundert mich es, dass sie einem von "uns" 1300 euro für ein freiwilliges downgrade anbieten. Da sie es aber IT-technisch nicht schaffen , solche Preise zu verhindern, werden sie wohl beim Check in auch nicht die Möglichkeit haben, automatisiert solche Tickets zu finden

Wem sollten sie es sonst anbieten?!

Die P Tickets/Selten C Flieger/Selten Flieger die mal durch einen EF in den Genuss der C kommen/Statuslose sind doch die niedrigsten in der Nahrungskette - ist doch logisch dass man zuerst die fragt und sie notfalls auch stehen lässt!
 
  • Like
Reaktionen: ggooaatt

bertlbob

Neues Mitglied
13.06.2017
18
0
Edit: Selber gefunden, stimmt natürlich.
Worauf bezieht sich dann die Aussage der LH unter der Überschrift 'Herabstufung" auf der Seite
https://www.lufthansa.com/cmn/de/passagierrechte

Wenn Sie von einer Herabstufung in eine niedrigere Klasse betroffen sind, haben Sie das Recht auf eine Ausgleichsleistung innerhalb von 7 Tagen. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der geplanten Flugstrecke und dem bezahlten Flugpreis pro Segment bei Flugentfernungen

bis zu 1.500 km beträgt die Ausgleichsleistung 30% des bezahlten Flugpreises pro Segment
.........
über 3.500 km beträgt sei 75% des bezahlten Flugpreises pro Segment
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.431
300
Ich schätze mal, er will wissen, was du dazu gefunden hast.

Ach so. Ich hatte zuerst noch geschrieben, dass ich nur aus den USA kannte, dass zuerst nach Freiwilligen gesucht werden muss. Nachdem ich das dann aber nachgeschaut und habe und der EU Regulation 241 durchaus steht, dass die Airline gezwungen ist, zuerst Freiwillige zu suchen, habe ich das editiert.

D.h. mein obiger Post ("einfach IDB statt VDB") ist hinfällig.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Ach so. Ich hatte zuerst noch geschrieben, dass ich nur aus den USA kannte, dass zuerst nach Freiwilligen gesucht werden muss. Nachdem ich das dann aber nachgeschaut und habe und der EU Regulation 241 durchaus steht, dass die Airline gezwungen ist, zuerst Freiwillige zu suchen, habe ich das editiert.

D.h. mein obiger Post ("einfach IDB statt VDB") ist hinfällig.
Ich denke, du meinst EC 261. Es stimmt zwar, dass die Airline erstmal nach Freiwilligen suchen muss, die dafür anzubietende Kompensation ist aber leider nur als Verhandlungssache festgelegt. Vermutlich bedarf es dazu erst noch Gerichtsurteile, bevor man sagen kann, wann eine Airline ausreichend nach freiwilligen Downgradern gesucht hat.
 

bertlbob

Neues Mitglied
13.06.2017
18
0
Ich denke, du meinst EC 261. Es stimmt zwar, dass die Airline erstmal nach Freiwilligen suchen muss, die dafür anzubietende Kompensation ist aber leider nur als Verhandlungssache festgelegt. Vermutlich bedarf es dazu erst noch Gerichtsurteile, bevor man sagen kann, wann eine Airline ausreichend nach freiwilligen Downgradern gesucht hat.
Danke, das klärt meine Frage.