Weniger Platz durch Übergewichtigen = Reisepreisminderung

ANZEIGE

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
ANZEIGE
Hinter mir saß heute ein Langer, der mich wegen seiner Knie hindern wollte, die Sitzlehne zurück zu machen und mir dann andauernd in den Ruecken trat/treten mussten.
Darf man fragen, wie du das Problem geloest hast?
Ich persoenlich weiss auch nicht immer, wie ich mich verhalten soll. Frage ich und sagt die Person hinter mir nein, was soll ich tun. Kommt der Vordermann aber zurueck, habe ich noch weniger Platz. Frage ich nicht, bin ich unhoeflich.
Am nervigsten ist das Zuruecklehnen, wenn man isst.

@John_Rebus: Was soll die FB machen? Nichts fuer ungut, aber ich wuerde das gerne einmal praktisch miterleben, wie du von der FB verlangst, dass sie deinen Sitznachbarn umsetzen soll. Was ist, wenn das Flugzeug voll ist? Eine mitdenkende Airline sollte dann schon beim Checkin darauf achten, wo die Leute mit extrem Übergewicht platziert werden.
Du hast sicherlich Recht auf deinen Sitzplatzanspruch, aber sein Recht zu bekommen, koennte hier schwierig werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Darf man fragen, wie du das Problem geloest hast?
Ich persoenlich weiss auch nicht immer, wie ich mich verhalten soll. Frage ich und sagt die Person hinter mir nein, was soll ich tun. Kommt der Vordermann aber zurueck, habe ich noch weniger Platz. Frage ich nicht, bin ich unhoeflich.
Am nervigsten ist das Zuruecklehnen, wenn man isst.

Definitiv, das Zurücklehnen während dem Essen nervt absolut. Ich bitte dann schonmal den Vordermann darum den Sitz bitte wieder nach vorne zu machen, da das Essen sonst einfach unmöglich wird.

Zum eigentlichen Urteil: Ich finds gut. Glücklicherweise fliege ich Langstrecke zu 95% in C, daher ergibt sich da dieses Problem nicht, aber auf Kurz- und Mittelstrecke hatte ich schon häufiger sehr übergewichtige Sitznachbarn und da ich ziemlich dünn (aber etwas größer) bin, nervt es dann schon ziemlich, wenn man dann selbst nicht ausreichend Platz hat, obwohl man eh nur 2/3 des Sitzes bräuchte... (weil der Sitznachbar noch mehr davon selbst einnimmt).
 
  • Like
Reaktionen: bluesaturn

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.805
7.343
irdisch
Beim Essen macht man die Lehne hoch. Das ist Standard.
Ansonsten darf man sie im Rahmen der Möglichkeiten verstellen. Höflicher ist es, das aber nicht ganz bis zum Anschlag auszureizen und immer sehr vorsichtig zu machen.
Wenn ein Passagier wirklich "unruly" wird, informiert man eben die Crew. Ein Kleinkrieg untereinander bringt nichts.
 
A

Anonym-36803

Guest
@John_Rebus: Was soll die FB machen? Nichts fuer ungut, aber ich wuerde das gerne einmal praktisch miterleben, wie du von der FB verlangst, dass sie deinen Sitznachbarn umsetzen soll. Was ist, wenn das Flugzeug voll ist? Eine mitdenkende Airline sollte dann schon beim Checkin darauf achten, wo die Leute mit extrem Übergewicht platziert werden.
Du hast sicherlich Recht auf deinen Sitzplatzanspruch, aber sein Recht zu bekommen, koennte hier schwierig werden.

Wenn sich die Flugbegleiterin weigert, den übergewichtigen Passagier neben mir umzusetzen oder dieser nicht aussteigt, wenn das Flugzeug voll ist, dann werde ich eben zum IDB und steige selbst wieder aus. Die Airline darf dann mein Gepäck suchen und wieder ausladen (sofern aufgegeben), mich auf den nächsten Flug umbuchen und mir die IDB-Kompensation zahlen.

As easy as that. Ich werde nicht einen ganzen Flug leiden, nur weil ein egoistischer übergewichtiger Passagier neben mir sitzt.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.805
7.343
irdisch
Vielleicht gibt es auch jemanden, der tauscht und sich freiwillig dorthin setzt? Oder es gibt einen anderen Platz, auf den man, wenigstens zeitweise, während des Fluges wechseln kann. Ich würde da nicht auf Rache machen, sondern auf Problemlösung. Sonst bist Du nämlich der Störenfried.
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
Wenn sich die Flugbegleiterin weigert, den übergewichtigen Passagier neben mir umzusetzen oder dieser nicht aussteigt, wenn das Flugzeug voll ist, dann werde ich eben zum IDB und steige selbst wieder aus. Die Airline darf dann mein Gepäck suchen und wieder ausladen (sofern aufgegeben), mich auf den nächsten Flug umbuchen und mir die IDB-Kompensation zahlen.
As easy as that. Ich werde nicht einen ganzen Flug leiden, nur weil ein egoistischer übergewichtiger Passagier neben mir sitzt.
Und Du bist sicher dass Du aus eigener Entscheidung(ohne Bestätigung der Airline) so einfach austeigen kannst und dann auch eine Umbuchung/Komensation bekommst ?
Ich saß auch schonmal TATL in Y neben einer, die nicht mal Ihren Tisch runterklappen konnte,
aber es war kurz vor Weihnachten, der Flieger 100% voll und ich wollte nach Hause.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Andreas91

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.137
8.402
BRU
Die Person weiß doch selbst, dass sie übergewichtig ist und nicht in einen Sitz passt, und da finde ich es eine Frechheit, nur einen einzigen Sitz zu kaufen oder in Economy zu fliegen und damit andere Passagiere zu "belästigen". Ich persönlich habe kein Problem mit übergewichtigen Personen, es ist deren eigene Entscheidung, (zu) viel zu essen und/oder sich wenig zu bewegen (was, wenn wir mal ehrlich sind, der Grund für einen Großteil der Übergewichtigen ist). Der Spaß hört aber auf, wenn ich darunter leiden muss.

Sehe ich so ähnlich. Klar muss ich in Eco damit rechnen, auch mal einen etwas korpulenteren Sitznachbarn zu haben. Nur spätestens, wenn jemand die Armlehne hochklappen muss, weil er sonst nicht in den Sitz passt, ist bei meinem Verständnis Schluss. Hatte das auf Europastrecken auch schon mehr als einmal. Und würde mittlerweile die FB rufen, wenn jemand darauf besteht, die Armlehne hochzuklappen, um mehr Platz zu haben.

Und im Gegensatz zur Rückenlehne (wo man jetzt wieder endlos diskutieren könnte, ob das Recht des Vordermanns auf beliebige Nutzung der Rücklehnfunktion oder das Recht des Hintermanns, zum Essen sein Tischchen runterklappen zu können, vorrangig ist), ist die Sitzbreite durch die Armlehnen eigentlich klar abgegrenzt.
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
Nur spätestens, wenn jemand die Armlehne hochklappen muss, weil er sonst nicht in den Sitz passt, ist bei meinem Verständnis Schluss. Hatte das auf Europastrecken auch schon mehr als einmal. Und würde mittlerweile die FB rufen, wenn jemand darauf besteht, die Armlehne hochzuklappen, um mehr Platz zu haben.
Und im Gegensatz zur Rückenlehne (wo man jetzt wieder endlos diskutieren könnte, ob das Recht des Vordermanns auf beliebige Nutzung der Rücklehnfunktion oder das Recht des Hintermanns, zum Essen sein Tischchen runterklappen zu können, vorrangig ist), ist die Sitzbreite durch die Armlehnen eigentlich klar abgegrenzt.
Meine 'Nachbarin passte damals in den Sitz, Sie hat Armlehne in ihrer Fettmasse assimiliert.
 

pelikan

Reguläres Mitglied
03.06.2014
26
0
Irgendwo habe ich mal gelesen das ab (meine ich) 130kg 2 Sitzplätze zu bezahlen sind.
Hatte diesen Spruch mal in AGB´s einer Fluggesellschaft gelesen, finde aber die Stelle nicht mehr.
Ich glaube, das kommt mir bekannt vor. Kann allerdings nicht sagen, ob es 130 oder 140 Kilogramm waren. Mich persönlich stört ein übergewichtiger Sitnachbar weitaus mehr, als wenn er vor mir sitzen würde. Einfach weil der ohnehin kleine Freiraum, den man im Flugzeug hat, noch stärker begrenzt wird. Ich würde mich andersrum auch nicht trauen, in den persönlichen Raum um meinen Nachbarn einzugreifen und zum Beispiel seinen Tisch zu nutzen.
 

cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
0
HAJ
Meine 'Nachbarin passte damals in den Sitz, Sie hat Armlehne in ihrer Fettmasse assimiliert.

Ist doch schön, dann musstest du wenigstens nicht frieren... :censored:

Saß auch schon mal kurz neben jemandem, der über die Armlehne quoll. Zum Glück war der Flug ziemlich leer, wäre ein längerer TATL gewesen. Seitdem setze ich mich allein nie mehr ans fenster, sondern immer an den Gang...
 

Al_aaf

Erfahrenes Mitglied
Denke ich nicht. Die verstellbare Rückenlehne ist seit eh und je eine übliche Funktion eines Flugzeugsitzes. Zusätzlich ist es den meisten Passagieren nicht zumutbar >5 Stunden pfostengerade in den Sitzen zu verharren. (Die Diskussion gehört allerdings woanders hin)

Gott sei Dank...........gehört diese Funktion heute nicht mehr zu den üblichen Funktionen eines Flugzeugsitzes. Zumindest einige mir bekannte Gesellschaften haben dies auf ihren Kurz- und Mittelstrecken abgeschafft. Und ich kann nur sagen.............Gott sei Dank.
 
  • Like
Reaktionen: Simineon und blizzman

BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
0
Nein da gibt es keine einfache Antwort. Aber eine Regelung nach Gewicht, ab 140 kg 30% aufschlag für eine halben freien Nebenplatz und ab 160 kg müssen 2 Plätze gebucht werden wäre wenigstens ehrlich und klar.

Regelung nach Gewicht ist genauso wenig fair: 140 kg auf 160cm sind was anderes als 140 kg auf 190 cm oder auch 140 kg auf 175cm bei einem Körpefettanteil unter 10% = Bodybuilder etc.
Ein Kollege musste mal bei der Krankenkasse sich rechtfertigen, was es mit seinen 135 kg auf 180 cm und seiner Gesundheit auf sich hat, er wäre nämlich zu fett... Hat dann beim Vor-Ort-Termin mal eben seine Oberbekleidung ausgezogen, um zu demonstrieren, wie sinnlos eine solche Aussage ist.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.344
550
STR
Die Lösung kann nur Körperfettwagen beim Checkin lauten. Ein ähnliches Verfahren wird beim Heli ja auch akzeptiert. :)
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.805
7.343
irdisch
So ein Probesitz als Lademaß am Check-In, wie diese Handgepäck-Käfige, wäre richtig. Oder ein Laser am Automaten, der die Silhouette vermisst.
Oder in die Fußmatte vor dem Schalter eine unsichtbare Waage einbauen.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Regelung nach Gewicht ist genauso wenig fair: 140 kg auf 160cm sind was anderes als 140 kg auf 190 cm oder auch 140 kg auf 175cm bei einem Körpefettanteil unter 10% = Bodybuilder etc.
Ein Kollege musste mal bei der Krankenkasse sich rechtfertigen, was es mit seinen 135 kg auf 180 cm und seiner Gesundheit auf sich hat, er wäre nämlich zu fett... Hat dann beim Vor-Ort-Termin mal eben seine Oberbekleidung ausgezogen, um zu demonstrieren, wie sinnlos eine solche Aussage ist.

Körperfettanteil hin oder her, wer 135 kg auf 180 cm hat passt evtl. an der Schultern auch nicht ganz in den Sitz und beengt möglicherweise dadurch seine Mitreisenden?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
AG Frankfurt/Main: Wie fett darf der Vordermann sein?

Aus den Mühlen der Luftfahrt-Justiz ein schöner Fall für sonntägliche Diskussionen:

Das AG Frankfurt hat mit Urteil vom 18. 3. 2015 – 31 C 4210/14 (17), RRa 2016, 32 entschieden, dass ein Passagier Minderung des Flugpreises wegen einer unzureichenden Sitzplatzgestaltung verlangen kann.

Der Fluggast hatte für sich und sein angetrautes Weib einen Langstreckenflug in der Premium Economy Class gebucht, sah sich aber in seinen 2.187,96 € teuren Vorstellungen von Komfort enttäuscht, als ein übergewichtiger Passagier vor ihm Platz nahm. Dies nämlich führte dazu, dass sich die Rückenlehne des Vordermannes – unstreitig – um 5 bis 10 cm nach hinten bog und den Freiraum des Klägers entsprechend verkürzte.

Das Leid des Fluggastes vergrößerte sich noch dadurch, dass sein Versuch, die eigene Rückenlehne nach hinten zu kippen, von seinem Hintermann erfolgreich abgewehrt wurde: Der PE-Reisende eingepfercht zwischen Fettkloß und Asi – auf LHs Werbephotos sieht das immer anders aus.

Das Gericht befand nun, dass PE-Reisende zwar nicht gleich zu Königen werden:

AG Frankfurt/Main meinte:
Insbesondere müssen Passagiere mit überdurschnittlichen Körpermaßen, wozu auch der Kläger mit 1,95m Körpergröße gezählt werden kann, einkalkulieren, dass ihren besonderen Bedürfnissen in der Economy- oder auch Premium Economy-Klasse nicht Rechnung getragen werden kann.

Das Gericht hielt aber fest, dass sich die Fluglinien ihre Campingstühle in die fette A…ritze schieben können:

AG Frankfurt/Main meinte:
Wenn ein Luftfahrtunternehmen in sein Fluggerät Sitze einbauen lässt, die derart materialschwach sind, dass ein übergewichtiger Passagier die Sitzlehne weiter zurückbiegt, als eigentlich technisch vorgesehen, dann muss der dahinter sitzende Fluggast dies nicht erwarten.

Die Fluglinien wissen nach Ansicht des Gerichts vielmehr sehr genau, was sie da tun:

AG Frankfurt/Main meinte:
Das kann auch das Luftverkehrsunternehmen vorhersehen, da übergewichtige Passagiere bei einer tendenziell mehr und mehr korpulent werdenden Gesellschaft keine Seltenheit sind, mit der im Luftbeförderungsalltag nicht gerechnet zu werden braucht.

Eine Ausnahme will das Gericht allerdings für den Fall eines Triple-Whoppers auf dem Vordersitz zulassen:

AG Frankfurt/Main meinte:
Nur wenn ein Fluggast extrem übergewichtig ist, so dass mit einer entsprechend massiven Gewichtseinwirkung nicht zu rechnen ist, wird man der gewählten Sitzkonfiguration keinen Mangel zusprechen können, weil ein Luftfahrtunternehmen sich nicht auf alle, auch seltenste Eventualitäten vorzubereiten braucht.

Das ist nun eine eher zweifelhafte Einschränkung, die sich m.E. nur dann halten lässt, wenn das Luftfahrtunternehmen solche Über-Übergewichtigen von vornherein von der Beförderung auf einem einzigen, dem Fluggast offensichtlich nicht mehr gewachsenen Sitz ablehnt. Wo die Grenze zwischen Doppel-Whopper und Triple-Whopper liegt, wird uns die weitere Rechtsprechung vielleicht noch lehren. Jedenfalls auf Transatlantik-Routen dürfte alles im Bereich bis 160kg noch im Bereich der normalen Fettleibigkeit liegen.

Bleibt noch der Asi im Rücken: Für dessen Verhalten könne die Fluglinie nix, und deshalb sei das allein auch kein Grund für eine Minderung. Nunja, werden sich viele hier fragen: Ist denn dieses Verhalten wirklich so viel weniger vorauszusehen als ein fettleibiger Passagier, und müsste die Fluglinie nicht ihre Sitze so konstruieren, dass die Lehne unabhängig vom Hintermann gekippt werden kann?

Zum Schluss noch etwas Erfreuliches, denn bei der Berechnung der Minderung hat sich das Gericht von der YQ-Abzocke der Fluglinie nicht überlisten lassen und die 50% auf den vollen Ticketpreis für den betroffenen Rückflug bezogen:

AG Frankfurt/Main meinte:
Soweit in der Buchungsbestätigung "Steuern, Gebühren und sonstige Zuschläge" gesondert ausgewiesen sind, ist deren Erläuterung in den "Details" vollkommen intransparent und nicht nachvollziehbar, da die einzelnen Positionen jeweils nur mit einer Aneinanderreihung von kryptischen Buchstabenkürzeln beschrieben werden.


MOD:
gab es hier schon *maxbluebrosche*
 
Moderiert:

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Mein erster Gedanke: Sitze müssen ja eine Belastung von 16G aushalten können, da dürfte doch ein Doppel- oder Dreifach-Whopper kein Problem sein.

Mein zweiter Gedanke: Gerade, um das aushalten zu können, muß ein Sitz bei hoher Belastung nachgeben und nicht zu starr sein.

Fazit: Klassisches Dilemma für die Konstrukteure... :confused:
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
Bleibt noch der Asi im Rücken: Für dessen Verhalten könne die Fluglinie nix, und deshalb sei das allein auch kein Grund für eine Minderung.

Dsaa verstehe ich nicht, das Zurückstellen des Sitzes ist eine auch beworbene Funktion, die auch in Bildern als zusätzlicher Komfort dargestellt wird. Wenn das der Hintermann verhindert (? wie - mit seatblocking device oder mit physischer Kraft ?) hatte sich der Kläger doch zuerst an die Flight Attendands wenden sollen. Wenn die den Hintermann nicht zur Räson bringen sehe ich a schon eine Minderung.
 
  • Like
Reaktionen: spftl und GoldenEye

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Dsaa verstehe ich nicht, das Zurückstellen des Sitzes ist eine auch beworbene Funktion, die auch in Bildern als zusätzlicher Komfort dargestellt wird. Wenn das der Hintermann verhindert (? wie - mit seatblocking device oder mit physischer Kraft ?) hatte sich der Kläger doch zuerst an die Flight Attendands wenden sollen. Wenn die den Hintermann nicht zur Räson bringen sehe ich a schon eine Minderung.

Sehe ich ähnlich. Mit welchen Mitteln sich der Hintermann zur Wehr gesetzt hat, geht aus dem Urteil leider nicht hervor.

Hinter dem anekdotischen Charakter des Falles um den Doppel-Whopper verbirgt sich indes erheblich mehr: Der Luftbeförderungsvorgang verliert mit einem Urteil wie dem des AG Frankfurt den - vermeintlichen - Status eines weitgehend rechtsfreien Raumes, in dem der Fluggast sich - vermeintlich - mit dem Transport von A nach B und dazwischen mit dem Gutdünken der Airline zufrieden zu geben habe.

Die Annahme eines solchen Sonderstatus war natürlich schon immer falsch, spricht aber bis heute aus fast jeder Zeile der von den Airlines diktierten Beförderungsbedingungen und wird auch in diesem Forum von vielen hochgehalten. Die wachsende juristische Aufarbeitung macht deutlich, dass die vertraglich gebundene Fluglinie im Grundsatz denselben Maßstäben unterliegt wie ein Fliesenleger, dem man andere Kacheln als die bestellten oder minderwertige Arbeit auch nicht durchgehen lassen würde, oder wie ein Frachtunternehmer, der auch nicht mal eben den Liefertermin frei ändern kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.521
Müsste sich halt mal jemand aus dem Kreis der Juristen die Mühe machen, für eine Fachzeitschrift aufzuarbeiten, dass diesbezüglich viele Irrtümer etc. kursieren.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.395
157
Obwohl ich - anscheinend im Unterschied zu dem von mir sehr geschätzten Forumspimp - die oben erwähnte Fachzeitschrift nicht lese, wage ich die Vermutung, dass es weniger die Fachkreise sind, die aufgeklärt werden müssten, sondern vielmehr die durchschnittlichen Reiseteilnehmer (und manchmal auch einige hiesige Insassen).

Dafür sind dann aber wiederum andere Blätter als die RRa zuständig.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.521
Oder man macht beides.

Also für den nichtjuristischen Beitrag sowas in der Art "Rechtsirrtümer rund ums Fliegen".

Ich denke, auch für nicht regelmäßig damit befasste Juristen wird das eine oder andere unklar sein. Vielleicht auch oder schon deshalb, weil es auf diesem Gebiet für das Verständnis hilfreich ist, wenn man selbst häufiger fliegt, was nun einmal nicht jeder macht.

Ich würde mich beteiligen, wenn sich noch 1-2 andere Mitautoren finden.