Werbungskostenerstattung für Upgrades?

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bluesman

Erfahrenes Mitglied
15.11.2013
2.631
1
TXL
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Da gibt es nur keine Preisliste mehr, weder bei M&M noch bei TB ;)

Als Finanzbeamtem würde mir ein paar tolle Sachen einfallen für jemanden der versuchen
würde mir ein Meilenupgrade zur Steuerminderung unterzujubeln

Da hab ich ja doppelt Glück. Bei BA gibt´s ne Preisliste und Du bist nicht mein zuständiger Finanzbeamter ... :D
Interessehalber, was würde Dir denn so alles einfallen?
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Da hab ich ja doppelt Glück. Bei BA gibt´s ne Preisliste und Du bist nicht mein zuständiger Finanzbeamter ... :D
Interessehalber, was würde Dir denn so alles einfallen?

zB die Kontoauszüge des Meilenkontos vorzulegen und die Kosten jeder einzelnen Position zu belegen

10.000 Meilen für Kontoeröffnung - Kosten Null Euro - davon können 100% geltend gemacht werden = Null Euro
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Ich würde mit dem Arbeitgeber folgendes aushandeln: Ich zahlen das Ticket (in C) selber, Arbeitgeber erstattet mir jedoch nur einen Teil (= das, was Y gekostet hätte). Dann gibt es auch nichts zu erklären ... der Differenzbetrag sind sicherlich Werbungskosten. Oder abere ich fliege einen Awardticket ab, belege was das Kaufticket gekostet hätte. Ziehe davon wieder den Ersatz des AGs ab.
 
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openair

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
411
0
zB die Kontoauszüge des Meilenkontos vorzulegen und die Kosten jeder einzelnen Position zu belegen

10.000 Meilen für Kontoeröffnung - Kosten Null Euro - davon können 100% geltend gemacht werden = Null Euro

Oder du behilfst dir mit einem "Verkauf" von 10k Meilen vom Konto der Freundin!
Scherz beiseite ... Dumm sind FA-Leute mit Sicherheit nicht, die Frage ist meist ob die Kreativität im Rahmen bleibt und sich die Ausgabe vernünftig belegen lässt ...
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.840
619
MUC, near OBAXA
Ich würde mit dem Arbeitgeber folgendes aushandeln: Ich zahlen das Ticket (in C) selber, Arbeitgeber erstattet mir jedoch nur einen Teil (= das, was Y gekostet hätte). Dann gibt es auch nichts zu erklären ... der Differenzbetrag sind sicherlich Werbungskosten. Oder abere ich fliege einen Awardticket ab, belege was das Kaufticket gekostet hätte. Ziehe davon wieder den Ersatz des AGs ab.

Das halte ich für die plausibelste und pragmatische Variante für die Werbungskosten-Variante. Da wird kaum ein FA dagegen ankommen (zumindest nicht bei der normalen Arbeitslast die ein FA-Mitarbeiter bei Arbeitnehmer-Fällen hat.)
 
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cold_play

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
444
106
Ich würde mit dem Arbeitgeber folgendes aushandeln: Ich zahlen das Ticket (in C) selber, Arbeitgeber erstattet mir jedoch nur einen Teil (= das, was Y gekostet hätte). Dann gibt es auch nichts zu erklären ... der Differenzbetrag sind sicherlich Werbungskosten. Oder abere ich fliege einen Awardticket ab, belege was das Kaufticket gekostet hätte. Ziehe davon wieder den Ersatz des AGs ab.

Funktioniert aber auch nur wenn die Buchung nicht zwangsläufig über die Firmenreisestelle erfolgt (was oft der Fall ist in größeren Unternehmen).
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.845
3
HKG
Was bislang noch keiner von euch angesprochen wurde, aber in der Praxis zu Problemen führen kann: Wenn man Prämienmeilen in Euro umrechnet und den Betrag dann geltend machen will bei den Werbungskosten, müssten die Meilen IMHO zuvor aber auch als Einnahme verbucht worden sein (die Prämienmeilen gelten ja als Rabatt, der in voller Höhe als Einnahme zu rechnen ist; oder?). Von daher wirds ein Nullsummenspiel.
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.845
3
HKG
Ausser z.B. die Meilen sind schon pauschalversateuert sh. Pauschalbesteuerung durch Prämienanbieter.
Hast Du das schon mal durch? Also eine Betriebsprüfung bzw Belegprüfung?
Ich scheue mich seit Jahren, M&M-Meilen für beruflich veranlasste Flüge zu verbraten, sondern nehme ausschließlich USDM her (was mich teilweise erheblich einschränkt bei der Wahl der Flüge). Denn bei USDM hab ich einen Beleg über den Kauf :)
 

mirihi

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
435
21
zB die Kontoauszüge des Meilenkontos vorzulegen und die Kosten jeder einzelnen Position zu belegen

10.000 Meilen für Kontoeröffnung - Kosten Null Euro - davon können 100% geltend gemacht werden = Null Euro

Bevor Du solchen Sachen nachgehst, solltest Du Dich lieber mit gewollten Arbeitsverweigerern beschäftigen.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Bevor Du solchen Sachen nachgehst, solltest Du Dich lieber mit gewollten Arbeitsverweigerern beschäftigen.

Ich denke mal, die, nennen wir es mal Steuervermeidungsstrategien, kosten den Staat mehr als die paar Unlustigen Hartzer, die wirklich nicht arbeiten wollen

Aber das ist dann auch eher nicht die Aufgabe der Steuerbehörden ;)

Nicht immer Radieschen mit Rettich vergleichen :D
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Da es mal wieder Zeit für Steuererklärungen ist (erste Fristverlängerungen laufen bald ab) möchte ich das Thema mal wieder hochbringen.

Bislang hatte ich kein Problem Cash-Upgrades für dienstliche Flüge als Werbungskosten geltend zu machen (z.B. die BA Cont Upgrades), da ich ja entsprechende Belege hatte.

Wenn ich nun eVoucher für Upgrades eines dienstlichen Fluges benutzte, wie kann ich den eVoucher für Werbungskosten steuerlich bewerten? 2 eVoucher = 50.000 Meilen? Und was ist der steuerliche Wert einer Meile? Ich würde für mich ja 1 Cent/Meile ansetzten.

Wikipedia gibt hier eine Auswahl: 0,3 Cent (LH Shop und Bilanz), 2,4 bis 3,5 Cent früherer LH Verkaufspreis, 3 Cent bei Flugprämien sowie 2,77 Cent genannt von LH in einem Gerichtsurteil (Landgericht Köln Az: 14 O 245/11). Sonst finde ich nichts...

Jeder hat sicherlich seine persönliche Einschätzung (dazu gibt es reichlich Threads, ebenfalls zur Frage wem die Meilen gehören). Hier geht es mir nur um die Frage wer und mit welchen Wertansatz bei einer Steuererklärung schon erfolgreich war.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.083
5.974
Alter Schwede also entweder hast du ein entspanntes Finanzamt oder es wird ein ziemlich langer Weg bis zur Anerkennung...

Es dürfte schwierig bis unmöglich sein einen Wert für eine Meile festzusetzen wenn der Nachweis nicht zu führen ist. Und die Fluggesellschaft wird den Teufel tun und solche Zahlen freiwillig herausgeben.
Ich meine mich zu erinnern, dass LH das vor einigen Jahren mal zähneknirschend in einem Verfahren angeben musste. Glaube da hatte ein emeritierter Professor geklagt weil sie die Meilenwerte für Upgrades und Awards angepasst haben. Das könnte noch am ehesten hinhauen als Nachweis. Evtl. noch Inflation auf den damaligen Wert aufschlagen.

... So und nach kurzem Suchen auch die Quelle wieder gefunden: https://meilenschwund.wordpress.com/meilenwert/

Lass uns wissen was du tun wirst und natürlich hinterher wie es ausging!
 
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Fopperstich

Neues Mitglied
30.09.2016
13
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Ich würde den Thread gerne nochmal aufgreifen. Ich hatte im vergangenen Jahr 2 Upgrades in die Business für insgesamt 100k Meilen. Hat irgendwer das schon mal als Werbungskosten geltend gemacht? Wie habt ihr den Meilenwert "bewiesen"? Gibt es irgendwo offizielle Aussagen zum Mindestpreis für Cashupgrades? Dann könnte man ja diesen nehmen...
 

warfair

Erfahrenes Mitglied
20.06.2018
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190
HAM, STR, KGS, ZRH, IAD
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Die Meilen wurden ja nicht versteuert, obwohl dies ein geldwerter Vorteil ist. Da müsste man dann erstmal nachweisen, dann die ganzen Meilen privat erkauft/erflogen wurden.

Ich setze bei mir die Steuern und sonstigen Eurobeträge an, die nimmt das Finanzamt ohne Probleme bei mir an. Meilen ignoriere ich und setze ich nicht an. Bei Cashupgrades sieht es natürlich anders aus. Aber alles mit Meilen wäre mir zu riskant, solange es da nicht etwas handfestes gibt.
 
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warfair

Erfahrenes Mitglied
20.06.2018
490
190
HAM, STR, KGS, ZRH, IAD


Wieder was gelernt, danke!

D.h. man wird dann maximal nur wegen maximal Unterschlagung belangt (bei mir im Vertrag steht, ich muss die Meilen betrieblich und nicht privat nutzen)... finde ich jetzt auch so semi.

Gefunden habe ich jetzt nur diesen uralt-Artikel: Steuern sparen mit Meilenupgrade

Ich denke mal, dass es ganz so einfach nicht gehen wird... Falls doch, dann wäre dies ja genial. Hab genug privat erflogene Meilen und diese für ein Bewerbungsgespräch (bzw. den Flug dahin) eingesetzt. Ich frage mich trotzdem, ob es da nicht ordentlich Stress mit dem Finanzamt geben wird...
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.845
3
HKG

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.845
3
HKG
Dann würden die Steuern doppelt abgeführt. Oder hat M&M irgendwo ein Flag „geschäftlich“?

Nein, man kann das bei M&M nicht kennzeichnen. Es dürfte aber aufgrund der vielen Unbekannten und des wenig lohnenswerten Vorhabens (unterm Strich ein Nullsummenspiel) sicherlich auch die absolute Ausnahme sein, dass jemand den Gegenwert der Meilen von der Steuer absetzen will.
Nachdem der Deal zwischen LH/M&M in diesem Jahr 27 Jahre alt wird, dürfte sich der Betrag, den LH/M&M ans FA abführt, im überschaubaren Bereich bewegen. Zumal ohnehin nur der Gegenwert oberhalb des Freibetrags von 1080 EUR angesetzt wird (wenngleich ich auch gern wüsste, wie die diesen Gegenwert berechnen). Der Staat wird hier also sehr wahrscheinlich nicht genug einnehmen, um BER rechtzeitig fertig zu bauen.
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.855
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Hab genug privat erflogene Meilen und diese für ein Bewerbungsgespräch (bzw. den Flug dahin) eingesetzt. Ich frage mich trotzdem, ob es da nicht ordentlich Stress mit dem Finanzamt geben wird...
Warum sollte es? Prämienmeilen sind eine Währung, die allerdings je nach Situation einen anderen (Tausch-)Wert haben kann. Beim Bezahlen von LHG-Tickets hast du die Wahl, welche Währung du einsetzen möchtest, Meilen sind eine der zur Verfügung stehenden Optionen. Bei Bezahlung per Cash&Miles ist der Tauschwert z. B. durch LH festgelegt.

Wendest du ordnungsgemäß versteuerte Einkünfte, die deinem Privatvermögen zugeflossen sind, für berufliche Zwecke auf, kannst du diese Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Ich glaube, bis hierhin besteht Einigkeit. Nun ersetzen wir lediglich die Währung im genannten Beispiel (EUR) gegen eine andere (z. B. USD). Ändert das etwas an der Absetzbarkeit als Werbungskosten? Ich glaube nicht. Nun nehmen wir als Währung M&M-Prämienmeilen heran, die entweder privat erflogen wurden und damit originär zum Privatvermögen zählen (zur Erinnerung: es handelt sich um einen Treuerabatt, den der Anbieter gewährt) oder die durch die Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils durch LH bei geschäftlichen Flügen ebenfalls ordnungsgemäß ins Privatvermögen überführt wurden. Warum sollte bei dieser Währung nun die Möglichkeit der Absetzbarkeit für berufliche Zwecke plötzlich nicht mehr gegeben sein? Das Problem besteht allenfalls darin, den Tauschwert der Meilen richtig anzusetzen.

Wie die von Dir verlinkte Seite ja recht eingängig erläutert, gilt die Pauschalversteuerung nur für den privaten Einsatz. Meint: Urlaub und ähnliches. Will man die Meilenausgabe steuerlich geltend machen, muss man auch die Meileneinnahme versteuern...
Aber genau das hat LH mit Hilfe der Pauschalversteuerung bereits getan.