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WESTBus
Allgemeine Angebote
Es werden nur Einzelfahrkarten verkauft; die Fahrkartenpreise für Erwachsene sind wie folgt pro Buslinie:
Einfache Fahrt:
Salzburg – München Flughafen: EUR 29,--
Salzburg – München Fröttmaning: EUR 24,--
Linz – Praha: EUR 19,--
Linz – Ceske Budejovice: EUR 10,--
Klagenfurt – Wien: EUR 29,--
Klagenfurt – St. Michael: EUR 14,--
Klagenfurt – Linz (über Umstieg in St. Michael): EUR 29,--
St. Michael – Wien: EUR 19,--
Klagenfurt – Graz (über Umstieg in St. Michael): EUR 19,--
Graz – Linz: EUR 19,--
Graz – St. Michael: EUR 10,--
Graz – Wien (über Umstieg in St. Michael): EUR 19,--
St. Michael – Linz: EUR 14,--
Klagenfurt – Salzburg: EUR 19,--
Klagenfurt – Villach: EUR 7,40
Villach – Salzburg: EUR 14,--
4. Beförderung von Großgepäck
Für die Beförderung von Großgepäck kommt unabhängig von der Strecke eine Pauschale in der Höhe von € 3,-- zur Anwendung.
3.3. An der Stelle des Barcodes darf die Fahrkarte weder geknickt noch gefaltet werden.
3. Verhalten der Fahrgäste
3.1. Die Fahrgäste haben die Anlagen sowie die Linienfahrzeuge schonend zu benützen und ein die
Sicherheit beziehungsweise die Ordnung des Betriebes beeinträchtigendes Verhalten zu
unterlassen.
3.2. Alle Handlungen sind untersagt, die geeignet sind, die Bediensteten der Verkehrsunternehmen bei der Ausübung ihrer dienstlichen Obliegenheiten zu behindern.
3.3. Es ist den Fahrgästen untersagt
a) während dem Lenker während der Fahrt mehr als das Notwendigste zu sprechen,
b) den Lenker beim Lenken des Fahrzeugs zu behindern,
c) die Außentüren während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen,
d) in den Linienfahrzeugen zu rauchen,
e) in den Fahrzeugen zu lärmen, musizieren oder audiovisuelle Medien zu benützen, das den
Lenker oder andere Fahrgäste belästigen könnte,
f) das Fahrzeug mit Inlineskates, Skateboards, Rollschuhen oder Ähnlichem zu betreten bzw. diese
im Fahrzeug zu verwenden,
g) das Fahrzeug zu beschädigen oder zu verunreinigen,
h) ohne vorherige Genehmigung Ankündigungen, insbesondere durch Werbematerialien,
durchzuführen und
i) ohne entsprechende Genehmigung Waren und Dienstleistungen anzubieten bzw. zu verkaufen
sowie Mitgliedschaften oder Spenden zu aquirieren bzw. zu erbetteln.
3.4. Den Anordnungen der Bediensteten der WESTbus ist in allen die Benützung der Fahrzeuge
betreffenden Angelegenheiten Folge zu leisten.
3.5. Aussteigende Fahrgäste haben vor einsteigenden Fahrgästen Vorrang. Das Ein- und Aussteigen
ist nur bei einem vollkommen zum Stillstand gekommenen Fahrzeug und nach Anweisung des
Lenkers erlaubt.
3.6. Der Fahrgast hat für sich und sein Handgepäck dauernd festen Halt zu verschaffen. Schäden, die durch Außerachtlassen dieser Vorsichtsmaßnahme entstehen, hat der Fahrgast selbst zu tragen.
3.7. Bei Missachtung der 2.3. g-i) ist WESTbus berechtigt eine Gebühr gemäß den Tarifbestimmungen
einzuheben. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz bleibt unberührt. Die Mitarbeiter der
WESTbus können Name und Anschrift des Fahrgastes feststellen und falls notwendig, die
Mitwirkung der Organe der öffentlichen Sicherheit in Anspruch nehmen.
9. Mitnahme von Gepäck und Handgepäck
9.1 Der Fahrgast kann leicht tragbare Gegenstände als Handgepäck unentgeltlich in den Bus mitnehmen und an den dafür vorgesehenen Stellen unterbringen. Der Fahrgast ist selbst für sein Handgepäck verantwortlich.
9.2 Der Lenker kann die Übernahme von Gepäck ablehnen, wenn für die ordnungsgemäße Unterbringung kein Platz ist.
9.3 Ausgeschlossen von der Beförderung als Hand- und Reisegepäck sind Gegenstände:
a) mit einem Einzelgewicht von mehr als 25 Kilogramm,
b) die wegen ihrer Beschaffenheit oder ihres Umfanges nicht verladen werden können,
c) deren Inhalt aus gefährlichen Stoffen gemäß Chemikaliengesetz, BGBl. I Nr. 53/1997 in der geltenden Fassung, oder aus explosiven Stoffen gemäß Schieß- und Sprengmittelgesetz, BGBl. Nr. 196/1935, in der geltenden Fassung, besteht.
9.4 Für Verlust oder Beschädigungen, die aus mangelhafter Verpackung oder auf die besondere Beschaffenheit des Gutes zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
9.5 Die Mitnahme von einem Gepäckstück ist kostenlos. Für jedes weitere Gepäckstück ist der in den Tarifbestimmungen vorgesehene Preis zu bezahlen.
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