Wenn du etwas im (sogar gleichen) Ortsamt etwas möchtest, braucht es eine ausgedruckte Geburtsurkunde.
(Die ist dann auch nur beschränkte Zeit gültig.)
Das ist bei Behörden aber üblich
Als ich auf Kuba geheiratet habe, brauchte ich auch eine Internationale Geburtsurkunde, soweit so gut, meine Frau brauchte dann eine Internationale Geburtsurkunde um die im Italienischen Konsulat zu registrieren (war damals nur Italiener)
Diese Geburtsurkunde war original und Beglaubigt für die Italienische Behörde und von ein Anerkannten Übersetzer in Havanna übersetzt (obwohl die International war)
Da ich aber in Deutschland wohnhaft war, musste die Deutsche Botschaft das Schengen VISUM für meine Frau ausstellen
Ok, Deutsche Behörden in Havanna sehr flexibel, reichen alle Dokumente aus, die wir für die Italienische Botschaft benutzt haben, da EU
Deutschland angekommen und soweit alles gut
Ich habe dann die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, alles problemlos hier in Siegburg/Sankt Augustin
Als 2008 mein erster Sohn geboren ist, musst ich ihn im Italienischen Konsulat melden (musste ich nicht, wollte ich)
Ich musste wieder eine neue Internationale Geburtsurkunde vorlegen die nicht älter als 6 Monaten war (ich bin in DE Geboren) und musste meine und die von meiner Frau, obwohl International war, übersetzen lassen und auch die Internationale Heiratsurkunde, obwohl in allen Sprachen
Und, als 2014 mein kleiner Sohn geboren ist, siehe da, im gleichen Konsulat in Köln, gleiche Sachbearbeiter, musste ich nochmals alle Dokumente vorlegen und neu übersetzen
Ich musste 3 mal die gleiche Dokumente übersetzen lassen und immer neu Ausstellen lassen
Im Gegensatz, der Standesamt hier in Sankt Augustin, hat die Kinder problemlos mit der erste Internationale Heiratsurkunde eingetragen
Soviel zu Behörden