Wofür Passkopien?

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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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1.282
Europa
Wenn du etwas im (sogar gleichen) Ortsamt etwas möchtest, braucht es eine ausgedruckte Geburtsurkunde.
(Die ist dann auch nur beschränkte Zeit gültig.)
Das ist bei Behörden aber üblich
Als ich auf Kuba geheiratet habe, brauchte ich auch eine Internationale Geburtsurkunde, soweit so gut, meine Frau brauchte dann eine Internationale Geburtsurkunde um die im Italienischen Konsulat zu registrieren (war damals nur Italiener)
Diese Geburtsurkunde war original und Beglaubigt für die Italienische Behörde und von ein Anerkannten Übersetzer in Havanna übersetzt (obwohl die International war)
Da ich aber in Deutschland wohnhaft war, musste die Deutsche Botschaft das Schengen VISUM für meine Frau ausstellen
Ok, Deutsche Behörden in Havanna sehr flexibel, reichen alle Dokumente aus, die wir für die Italienische Botschaft benutzt haben, da EU

Deutschland angekommen und soweit alles gut
Ich habe dann die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, alles problemlos hier in Siegburg/Sankt Augustin

Als 2008 mein erster Sohn geboren ist, musst ich ihn im Italienischen Konsulat melden (musste ich nicht, wollte ich)
Ich musste wieder eine neue Internationale Geburtsurkunde vorlegen die nicht älter als 6 Monaten war (ich bin in DE Geboren) und musste meine und die von meiner Frau, obwohl International war, übersetzen lassen und auch die Internationale Heiratsurkunde, obwohl in allen Sprachen

Und, als 2014 mein kleiner Sohn geboren ist, siehe da, im gleichen Konsulat in Köln, gleiche Sachbearbeiter, musste ich nochmals alle Dokumente vorlegen und neu übersetzen
Ich musste 3 mal die gleiche Dokumente übersetzen lassen und immer neu Ausstellen lassen

Im Gegensatz, der Standesamt hier in Sankt Augustin, hat die Kinder problemlos mit der erste Internationale Heiratsurkunde eingetragen

Soviel zu Behörden
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.830
1.099
KUL (bye bye HAM)
Also unser Sohn in Malaysia geboren wurde, hat er eine lokale Geburtsbescheinigung des Krankenhauses bekommen.
Damit musste ich zur Landesverwaltung (!) der Federal Territories, weil auf Bundesgebiet geboren. Die wollten von uns beglaubigte Passkopien (Beglaubigung nur von der deutschen Botschaft akzeptiert) und eine beglaubigte Uebersetzung unserer internationalen Heiratsurkunde aus Deutschland (wir hatten die damals schon mit bestellt).

Mit der Malaysischen Geburtsurkunde geht man dann wieder zum Uebersetzer, laesst diese auf Deutsch uebersetzen. Die Uebersetzung akzeptiert die Deutsche Botschaft nur wenn sie von den Bundesbehoerden beglaubigt wird. Also zum Innenministerium.

Irgendwann hat man dann einen Stapel Papier mit Stempeln, Unterschriften und Kaffeeflecken und man darf sein Kind als Buerger melden und den Reisepass beantragen. Und wehe irgendwo in dem Prozess schleicht sich ein Rechtschreibfehler ein....
 
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