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Das müsste aber der TE noch besser wissen, ob er ca. 7h oder ca. 8h gelandet ist.
Aber auch nur wenn er da schon seine Uhr umgestellt hatte
Das müsste aber der TE noch besser wissen, ob er ca. 7h oder ca. 8h gelandet ist.
Stimmt, habe mittels Google die Uhrzeit in London und Antalya überprüft, dabei aber die Sommerzeit ggü UTC vergessen. In dem Fall wären es dann über drei Stunden, türkische Airline mit Abflug aus der EU, also Anspruch gegeben.... nach meinen Unterlagen ist (im Sommer) Antalya = UTC + 3; das wäre dann 8:02 touchdown.
Ich habe schon gesehen, dass einige Ihre Beiträge von oben korrigiert haben. Also waren es am Ende doch mehr als 3 Stunden. Vielen Dank schonmal. Ich werde einfach mal versuchen, ob es eine Entschädigung gibt. Vielen Dank für die Hilfe.
.... und ob ggf. irgendwelche außergewöhnlichen Umstände die Verspätung rechtfertigen.....wichtig ist nur, mit wieviel Verspätung man am Zielflughafen angekommen ist (bzw wann genau dort die Türen geöffnet wurden).
Wenn der OP Geld von dieser "never come back airline" abgreifen will, dann wollen wir mal hoffen dass er nicht einen Billig Pauschalurlaub gebucht hatte......
Der Preis der Reise ist unerheblich für eine Verspätungskompensation - for good orders sake.
Danke kingair9!
War auch nicht so lustig mit kleinem 2 jährigem Kind nachts von 01:15 bis 09:00 am Flughafen zu sitzen!
Ich hatte vorher noch extra dort angerufen und gefragt ob man so früh kommen muss! Leider ja,wegen dem check in! -.-
Aber soweit ich weiss greift die EU Verordnung bei Pauschalreisen nicht. Liege ich da falsch?
Vielleicht war es von Anfang an keine Idee eine Reise mit Abflug mitten in der Nacht zu buchen.
Vorwort meinte:
[...]
(5) Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr undBedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte derSchutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehrbeschränken, sondern sich auch auf Fluggäste imBedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmenvon Pauschalreisen, erstrecken.
[...]
(16)Für Fälle, in denen eine Pauschalreise aus anderenGründen als der Annullierung des Fluges annulliert wird,sollte diese Verordnung nicht gelten.
Aber soweit ich weiss greift die EU Verordnung bei Pauschalreisen nicht. Liege ich da falsch?
Da liegst Du falsch.
Auch ich hatte schon einen berechtigten Claim im Rahmen einer Pauschalreise, bei dem die X3 bezahlt hat.