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Skimming

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M

matchcut30

Guest
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:help:

Ich geh da so auf mein Onlinebanking meiner AB-Kreditkarte.. und sehe: MAX LIMIT AUF ANSCHLAG
Ich: Huh? Soviel US Meilen haste nu auch nicht gekauft...

Siehe da: in der Zeit vom 6.8. bis 8.8. wurden in England regelmäßig an Geldautomaten Summen zwischen 250 und 500 GBP abgehoben. Insgesamt ein ganz erkleckliches Sümmchen, eben bis zum Limit, am Ende dann in 10-Pfund-Schritten ans Limit ranmaximiert. Ein paar perspektivenlose Jugendliche feiern jetzt offenbar eine Crackparty mit meiner Kohle.

Sofort Service angerufen und Karte sperren lassen. Entsprechende Formulare ausgefüllt und zusammen mit der Karte ans Antifraud-Team der Landesbank geschickt.

Ich stelle fest:

1. Die Karte befand sich die ganze Zeit in meinem Besitz. Ich habe in der fraglichen Zeit mit der Karte auch andere Transaktionen in Frankfurt, Bremen und Berlin durchgeführt, z.B. ATM-Abhebungen. Da ich nicht an zwei Orten zugleich sein kann, habe ich logischerweise viele Zeugen, dass ich nicht in England war. Da war ich schon seit 10 Jahren nicht mehr, und das ist auch gut so.

2. Meine PIN ist nirgendwo notiert oder von mir weitergegeben worden.

Muss sich wohl um "Skimming", also das Manipulieren von ATMs durch vorgesetzte Auslesemechanismen handeln, mit denen man eine Kopie der Karte auf einen Kartenrohling schreiben kann. Die PIN wird mit einer Miniaturkamera abgefilmt und an die Betrüger im Ausland übermittelt. Mit der Kartendoublette und der PIN kann man dann logischerweise Geld abheben. Obwohl ich sehr sorgfältig die ATMs prüfe, bin ich hier wohl dieser Betrugsform aufgesessen.

Zum Problem: Die Bank zeigte sich beim Kontakt jetzt sehr skeptisch und zurückhaltend, ob ich das Geld je wiedersehen würde, da es sich um ATM-Abhebungen handele, und dazu bräuchte man eben die PIN, und wenn die bekannt würde, sei eben fahrlässiges Handeln meinerseits zu unterstellen.

Wie seht ihr das? Gibt es da Erfahrungen?
Kacke! :eek:
 
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tas

Reguläres Mitglied
22.02.2011
44
0
Genau das ist der Grund, warum ich meine M&M-Karte nach mehreren Jahren kündigen werde, wenn die DKB die Karten wirklich auf PIN-only umstellen sollte.
Da du ja im selben Zeitraum in DE warst und dies anhand der ATM-Verfügungen (evtl. auch "einfache" Girocard-Abhebungen mit einer anderen Karte) auch nachweisen kannst, sollte sich die Bank davon überzeugen lassen. Wenn nicht, hilft der Gang zum RA.
 

MarcelL

Doppel-Null-Statusinhaber
08.03.2009
904
0
Mannheim
Genau das ist der Grund, warum ich meine M&M-Karte nach mehreren Jahren kündigen werde, wenn die DKB die Karten wirklich auf PIN-only umstellen sollte.

Bekommst bei M&M aber eine SMS, wenn die Karte im Ausland eingesetzt wird... hätte also geholfen. Oder gibt es keine SMS bei ATM-Gebrauch (nutze nur die DKB an ATMs)?
Es wird ja an den ATMs ein Video geben (wie lange werden die gespeichert?)... das wirst also nicht Du sein, der dort Geld abgehoben hat...
 
H

hmsflytalk

Guest
Ich kann nur von Erfahrung mit einer Karte der Bank of America berichten: Ähnliches Problem mit ATM-Abhebungen in Österreich :mad:

Nach dem Anruf wurde die Karte gesperrt, eine neue Karte kam per UPS Express innerhalb von 48 h nach Deutschland geschickt und das Geld wurde dem Kartenkonto auch innerhalb von ein paar Tagen gutgeschrieben.

Ich würde dran bleiben und ggf. auch frühzeitig einen Rechtsbeistand suchen... Viel Glück und ich halt Dir die Daumen. (y)
 
M

matchcut30

Guest
;) Meine Meinung ist der Gang zum Rechtsanwalt ;)

Naja... Danke! Nun.. *hust* .. Bist Du zufällig Rechtsanwalt? :)

Foren sind ja bekanntermaßen zum Meinungsaustausch geeignet, sofern dieser gewisse legale Grenzen nicht überschreitet. Mit so einem Argument (oder meinetwegen: Meinung) würgt man diesen Austausch ab. Zudem dürfte das geschilderte Problem ja auch nicht absolut einzigartig, hochkomplex und noch nie dagewesen sein, so dass die Frage nach Erfahrungen und Meinungen nicht vollkommen abwegig und Mondkälbisch darherkommt.
 
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matchcut30

Guest
Bekommst bei M&M aber eine SMS, wenn die Karte im Ausland eingesetzt wird... hätte also geholfen. Oder gibt es keine SMS bei ATM-Gebrauch (nutze nur die DKB an ATMs)?
Es wird ja an den ATMs ein Video geben (wie lange werden die gespeichert?)... das wirst also nicht Du sein, der dort Geld abgehoben hat...

Hätte hätte Damentoilette ... Die AB Karte bietet so einen Service, den ich aber nicht in Anspruch nehme genommen habe, da mir das Gepiepe und Gespamme so schon genug auf die Nerven geht. Man lernt halt nie aus.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Mein Vater hatte vor 2 oder 3 Jahren auch ein Problem mit Skimming mit der Postbank (auch Kreditkarte).
Long story told short: Gerichtstermin beim LG und Vergleich mit der Option, Berufung beim OLG.
Das extrem dreiste und für Dritte auch extrem unglaubwürdige war, dass die geklauten Daten am selben Geldautomaten und an Geldautomaten in der unmittelbaren Umgebung verwendet wurden, wo das Skimming stattfand.
Ich weiß es nicht mehr genau, aber es war AFAIR in China oder Thailand...
 

tas

Reguläres Mitglied
22.02.2011
44
0
Bekommst bei M&M aber eine SMS, wenn die Karte im Ausland eingesetzt wird... hätte also geholfen. Oder gibt es keine SMS bei ATM-Gebrauch (nutze nur die DKB an ATMs)?

Die SMS bekommt man afaik aber nur einmal bei einem Länderwechsel und jeweils bei Verfügungen über 500€ im Ausland. Zudem dürfte dies wenig nutzen, wenn die Karte während eines Auslandsaufenthalts im gleichen Land missbraucht wird (dann bekommt man zumindest bei allem unter 500€ keine SMS mehr oder man zahlt eben pro SMS 1,00€ und bekommt auch Benachrichtigungen für Beträge unter 500€).
Ich nutze die Karte aber nicht zum Geldabheben (ist im CardControl gesperrt); allerdings erscheint es mir bedenklich, wenn plötzlich in jeder Klitsche zur Bezahlung die PIN eingegeben werden muss (so wie es die DKB ja anscheinend plant).
 
M

matchcut30

Guest
Kunde muss Ausspähen der PIN beweisen
Bei Barabhebungen mit korrekter Geheimzahl bleibt ein Bankkunde grundsätzlich auf seinem Schaden sitzen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor, über das die in Köln erscheinende «Monatsschrift für Deutsches Recht» berichtet. Nach Auffassung der Richter darf die Bank in solchen Fällen davon ausgehen, dass der Kontoinhaber das Geld entweder selbst abgehoben hat - oder dass Karte sowie Geheimnummer nicht ordnungsgemäß verwahrt wurden (Az.: 17 U 170/07).
(Quelle: Kartenhaftung ;) )

Das ist blöd. Dann steht da weiter, sinngemäß, dass der Kunde bei Manipulationen am ATM "laut Rechtslage" (?!) nicht haftet, wenn er "sorgfältig" mit seinen Kontodaten umgegangen ist und wenn die Ausspähung der PIN durch Kameras erfolgte.

Das finde ich widersprüchlich.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
(Quelle: Kartenhaftung ;) )

Das ist blöd. Dann steht da weiter, sinngemäß, dass der Kunde bei Manipulationen am ATM "laut Rechtslage" (?!) nicht haftet, wenn er "sorgfältig" mit seinen Kontodaten umgegangen ist und wenn die Ausspähung der PIN durch Kameras erfolgte.

Das finde ich widersprüchlich.

Evtl. macht es ja Sinn, es drauf ankommen zu lassen:
Du warst doch immer mit Begleitung am ATM (hier in D)... :eek:
Wenn sie Dir das Gegenteil beweisen können, beweisen sie jedoch gleichzeitig, dass Du zu dem Zeitpunkt in D und nicht in GB warst...
 
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matchcut30

Guest
Evtl. macht es ja Sinn, es drauf ankommen zu lassen:
Du warst doch immer mit Begleitung am ATM (hier in D)... :eek:
Wenn sie Dir das Gegenteil beweisen können, beweisen sie jedoch gleichzeitig, dass Du zu dem Zeitpunkt in D und nicht in GB warst...


Ausgefuchste Strategie! :eek:
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.751
2.305
Es geht ja gar nicht darum, ob er es war, der das Geld in England abgehoben hat
(ich denke, das wird auf der Gegenseite auch niemand behaupten), sondern nur
darum, ob er fahrlässig mit seiner PIN umgegangen ist, also die Frage, wie die
Gauner an seine PIN gekommen sind.

Das Problem ist, dass er beweisen muss, dass seine PIN geskimmt wurde.
Wie soll er das bewerkstelligen? Ich denke, ohne Anwalt geht da gar nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

matchcut30

Guest
sondern nur
darum, ob er fahrlässig mit seiner PIN umgegangen ist, also die Frage, wie die
Gauner an seine PIN gekommen sind.

Skimming in allen Formen (Tastaturattrappe, Kamera etc) scheint ja nicht ein soooo seltenes Phänomen zu sein. Das wird den Banken bekannt sein. Ich bin ja nicht der erste Mensch, der da abgerippt wurde. Die Frage ist viel eher: Inwiefern (also: auf welche Art) könnte ich mich fahrlässig verhalten haben, und da liegt die Beweislast ja wieder bei der Bank.
 

Camba

Erfahrenes Mitglied
08.05.2010
484
13
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Skimming in allen Formen (Tastaturattrappe, Kamera etc) scheint ja nicht ein soooo seltenes Phänomen zu sein. Das wird den Banken bekannt sein. Ich bin ja nicht der erste Mensch, der da abgerippt wurde. Die Frage ist viel eher: Inwiefern (also: auf welche Art) könnte ich mich fahrlässig verhalten haben, und da liegt die Beweislast ja wieder bei der Bank.

Du solltest erstmal locker bleiben und schauen, was die Bank zu dem Vorfall sagt. Meine DKB CC wurde letztes Jahr in Brasilien kopiert, habe dann die nicht von mir getätigten Umsätze (Alle an einem ATM) reklamiert und nach einer Eidesstattlichen Erkärung, dass ich die Umsätze nicht getätigt hatte das Geld nach ca. 3 Wochen wiedergehabt.