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Der Stein des Anstoßes liegt nun zwar schon eine ganze Weile zurück, verdient retrospektiv aber doch noch eine öffentlichen Würdigung:
1. Flug LH 510, Frankfurt – Buenos-Aires am 26.11.2010, eigentlich 22.50 Uhr
Verlassen des Terminalgebäudes mit ca. halbstündiger Verspätung. Beim Rollen zum Start durchzieht ein lauter Knall das Flugzeug. Kurz darauf umringt eine Armada an Hilfs- und Rettungsfahrzeugen die 747. Diagnose: Hydraulikschaden im rechten Fahrwerk. Evakuierung des Fliegers über Feuerwehrtreppen, Bustransport zurück zum Terminal, wo verständlicher Weise zunächst einmal Ratlosigkeit herrscht. Wie es nun weitergehe, werde man den Passagieren zu gegebener Zeit mitteilen. Mittlerweile ist es etwa 00:15 Uhr geworden.
Irgendwann dringt die Kunde durch, für F-Class-Paxe, HONs und SENs sei die Senator-Lounge im Terminal B geöffnet. Dort könne man zumindest warten. Speisen und Getränke stünden indes nicht zur Verfügung, weil die Lounge offiziell schon geschlossen habe.
Bei Betreten der Lounge offenbaren die beiden LH-Mitarbeiterinnen am Empfang, dass die Lounge aber nur bis 01:00 Uhr zugänglich sei, dann hätten sie Feierabend.
Die Bitte, den zuständigen Flight-Manager zumindest am Telefon sprechen zu können, um Näheres zum weiteren Ablauf der Dinge zu erfahren, lief ins Leere. Man bemühe sich um ein Ersatzflugzeug.
Pünktlich um 01:00 Uhr forderte das anwesende Lufthansa-Personal zum Verlassen der Lounge auf. Man habe jetzt Feierabend. Unten stünde die Wartehalle zur Verfügung. Als sich das Verlassen der Lounge verständlicher Weise eher schleppend gestaltete und die erneute Bitte, Weiteres mit dem Flightmanager besprechen zu können, wiederum ins Leere lief, tauchte plötzlich ein bewaffneter Polizist auf, der die Lounge mit staatlicher Autorität räumte.
2. Rückkehr in die Wartehalle. Wo zwischenzeitlich auch die Flightmanagerin eingetroffen war. Diese betonte, wiederum polizeilich bewacht, dass eine Ersatzmaschine bereit gemacht werde. Wann ein Start erfolgen könne, ließe sich allerdings nicht prognostizieren.
Auf die Bitte, für den weiteren Verlauf der Nacht zumindest Mineralwasser zur Verfügung zu stellen, folgte die Bitte um Verständnis, dass hierfür kein Budget verfügbar sei. Man möge sich beim Lufthansa-Management beschweren, vielleicht ändere sich dann etwas. Kurzum: für die nächsten knapp drei Stunden bis zum erneuten Boarden gegen 04:00 Uhr herrschte absolute Trockenheit, was in meinen Augen den EU-Passagierrechten eindeutig widerspricht.
3. Nicht vorenthalten sei das schriftliche Statement von Thierry Antinori, Mitglied des Passage-Vorstands der Lufthansa vom 03. Februar 2011:
„… Die Fluggastrechte zur Betreuung bei Flugunregelmäßigkeiten wurden in vollem Umfang erfüllt, dazu zählt auch die exklusive Versorgung in der Lounge.
Dass bei der Schließung der Lounge, welche schon die Öffnungszeiten für Sie verlängert hatte, letztlich Sicherheitskräfte hinzugezogen werden mussten, ist weder für uns noch für Sie schön. Auch, dass das Boarding unter behördlichem Schutz stand, war eine ungewöhnliche aber unumgängliche Sicherheitsmaßnahme.
Sehr geehrter Herr Dreamliner, ich weiß, Sie fliegen viel und verbringen sehr viel zeit an Bord unserer Flugzeuge. Diese Verbundenheit ist mir wichtig und ich denke Sie können sehr gut einschätzen, dass Lufthansa Ihnen keine rechtlichen Ansprüche vorenthält.
MfG“Ganz offensichtlich scheint es in der Service-Mentalität zwischen Frankfurt und München große Unterschiede zu geben. LH-Mitarbeiter in München erklärten, dass die F-Lounge bei Unregelmäßigkeiten von Lufthansa-Flügen auch nächtens so lange offen gehalten werde, bis der letzte Passagier im Flugzeug sitze.
Fazit: Die schon vor längerer Zeit getroffene Entscheidung, für Fernflüge in östlicher Richtung nicht mehr die Lufthansa zu buchen, erscheint in diesem Licht mehr als richtig.
Es grüßt der Dreamliner
1. Flug LH 510, Frankfurt – Buenos-Aires am 26.11.2010, eigentlich 22.50 Uhr
Verlassen des Terminalgebäudes mit ca. halbstündiger Verspätung. Beim Rollen zum Start durchzieht ein lauter Knall das Flugzeug. Kurz darauf umringt eine Armada an Hilfs- und Rettungsfahrzeugen die 747. Diagnose: Hydraulikschaden im rechten Fahrwerk. Evakuierung des Fliegers über Feuerwehrtreppen, Bustransport zurück zum Terminal, wo verständlicher Weise zunächst einmal Ratlosigkeit herrscht. Wie es nun weitergehe, werde man den Passagieren zu gegebener Zeit mitteilen. Mittlerweile ist es etwa 00:15 Uhr geworden.
Irgendwann dringt die Kunde durch, für F-Class-Paxe, HONs und SENs sei die Senator-Lounge im Terminal B geöffnet. Dort könne man zumindest warten. Speisen und Getränke stünden indes nicht zur Verfügung, weil die Lounge offiziell schon geschlossen habe.
Bei Betreten der Lounge offenbaren die beiden LH-Mitarbeiterinnen am Empfang, dass die Lounge aber nur bis 01:00 Uhr zugänglich sei, dann hätten sie Feierabend.
Die Bitte, den zuständigen Flight-Manager zumindest am Telefon sprechen zu können, um Näheres zum weiteren Ablauf der Dinge zu erfahren, lief ins Leere. Man bemühe sich um ein Ersatzflugzeug.
Pünktlich um 01:00 Uhr forderte das anwesende Lufthansa-Personal zum Verlassen der Lounge auf. Man habe jetzt Feierabend. Unten stünde die Wartehalle zur Verfügung. Als sich das Verlassen der Lounge verständlicher Weise eher schleppend gestaltete und die erneute Bitte, Weiteres mit dem Flightmanager besprechen zu können, wiederum ins Leere lief, tauchte plötzlich ein bewaffneter Polizist auf, der die Lounge mit staatlicher Autorität räumte.
2. Rückkehr in die Wartehalle. Wo zwischenzeitlich auch die Flightmanagerin eingetroffen war. Diese betonte, wiederum polizeilich bewacht, dass eine Ersatzmaschine bereit gemacht werde. Wann ein Start erfolgen könne, ließe sich allerdings nicht prognostizieren.
Auf die Bitte, für den weiteren Verlauf der Nacht zumindest Mineralwasser zur Verfügung zu stellen, folgte die Bitte um Verständnis, dass hierfür kein Budget verfügbar sei. Man möge sich beim Lufthansa-Management beschweren, vielleicht ändere sich dann etwas. Kurzum: für die nächsten knapp drei Stunden bis zum erneuten Boarden gegen 04:00 Uhr herrschte absolute Trockenheit, was in meinen Augen den EU-Passagierrechten eindeutig widerspricht.
3. Nicht vorenthalten sei das schriftliche Statement von Thierry Antinori, Mitglied des Passage-Vorstands der Lufthansa vom 03. Februar 2011:
„… Die Fluggastrechte zur Betreuung bei Flugunregelmäßigkeiten wurden in vollem Umfang erfüllt, dazu zählt auch die exklusive Versorgung in der Lounge.
Dass bei der Schließung der Lounge, welche schon die Öffnungszeiten für Sie verlängert hatte, letztlich Sicherheitskräfte hinzugezogen werden mussten, ist weder für uns noch für Sie schön. Auch, dass das Boarding unter behördlichem Schutz stand, war eine ungewöhnliche aber unumgängliche Sicherheitsmaßnahme.
Sehr geehrter Herr Dreamliner, ich weiß, Sie fliegen viel und verbringen sehr viel zeit an Bord unserer Flugzeuge. Diese Verbundenheit ist mir wichtig und ich denke Sie können sehr gut einschätzen, dass Lufthansa Ihnen keine rechtlichen Ansprüche vorenthält.
MfG“Ganz offensichtlich scheint es in der Service-Mentalität zwischen Frankfurt und München große Unterschiede zu geben. LH-Mitarbeiter in München erklärten, dass die F-Lounge bei Unregelmäßigkeiten von Lufthansa-Flügen auch nächtens so lange offen gehalten werde, bis der letzte Passagier im Flugzeug sitze.
Fazit: Die schon vor längerer Zeit getroffene Entscheidung, für Fernflüge in östlicher Richtung nicht mehr die Lufthansa zu buchen, erscheint in diesem Licht mehr als richtig.
Es grüßt der Dreamliner