Umbuchungsrichtlinien bei Flugausfall wegen Vulkanasche

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rofra

Erfahrenes Mitglied
21.04.2009
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LCY
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Da ich davon ausgehe, dass man der Hotline wie üblich mögliche Verbindungen, auf die man umgebucht werden möchte, selbst raussuchen und vorschlagen muss, wollte ich mal nachfragen, wie Lufthansa aktuell eigentlich verfährt, damit man sich vorbereiten kann ;):

- Wird auch von Nonstop auf Umsteigeverbindungen umgebucht? Kann ich mich also z.B. von FRA-JFK auf FRA-BOS-JFK umbuchen lassen?

- Wird auch auf Partnerairlines (US/UA - SQ vermutlich sowieso nicht) umgebucht? Ist also z.B. auch FRA-PHL-JFK mit US möglich?

- Wird auch auf andere Startflughäfen umgebucht? Kann ich also z.B. von FRA-JFK auf DUS-EWR umbuchen, wenn da die Verfügbarkeit besser ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

rofra

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21.04.2009
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rcs

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06.03.2009
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München
- Wird auch von Nonstop auf Umsteigeverbindungen umgebucht? Kann ich mich also z.B. von FRA-JFK auf FRA-BOS-JFK umbuchen lassen?

Sofern Du keine Fremdairline mit aufnimmst, problemlos. Mit Fremdairlines wird es schwierig.

- Wird auch auf Partnerairlines (US/UA - SQ vermutlich sowieso nicht) umgebucht? Ist also z.B. auch FRA-PHL-JFK mit US möglich?

Nach EU-Passagierrecht ja, in der Realität: nein. LH sperrt sich wie alle Airlines gegen Umbuchungen auf fremdes Fluggerät.

- Wird auch auf andere Startflughäfen umgebucht? Kann ich also z.B. von FRA-JFK auf DUS-EWR umbuchen, wenn da die Verfügbarkeit besser ist?

Solange Du ausschließlich von LH-Fluggerät auf LH-Fluggerät wechselst, klappt das in der Regel.
 
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rofra

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21.04.2009
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LCY
Vielen Dank rcs!

Dann ist bis mindestens Samstag nach NYC nichts zu holen - vorher wären nur SQ und LH/US via PHL noch frei.
 

flysurfer

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06.03.2009
26.000
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www.vielfliegertreff.de
Nach EU-Passagierrecht ja, in der Realität: nein. LH sperrt sich wie alle Airlines gegen Umbuchungen auf fremdes Fluggerät.

Kann man sich demnach, wenn LH sich weigert, auf operierende Airlines umzubuchen, selbst ein Vollzahlerticket dort kaufen, wo geflogen wird und dieses Betrag anschließend einreichen bzw. einklagen? Die Rechtslage ist ja offensichtlich klar, somit dürfte der Ausgang eines Verfahrens feststehen, was wiederum bedeutet, dass LH bereits bei Androhung einer Klage durch den Anwalt zahlen wird. Oder sehe ich das falsch?
 

Cody

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18.05.2009
50
0
ZRH
"Wenn Ihr gebuchter innerdeutscher Flug gestrichen wurde können Sie die Deutsche Bahn benutzen, in dem Sie entweder Ihr elektronisches Ticket an einem Lufthansa-Checkin-Automaten am Flughafen in einen Reisegutschein umwandeln lassen oder sich ein Zug-Ticket bei der Deutschen Bahn AG kaufen und Ihr Lufthansa Ticket erstatten* lassen."
Gilt kursiver Teil eigentlich auch bei grenzüberschreitenden Flügen (in meinem Fall: ZRH-FRA) oder bekomme ich nur den Ticketpreis erstattet?
 

malinche

Erfahrenes Mitglied
09.02.2010
461
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BER
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Kann man sich demnach, wenn LH sich weigert, auf operierende Airlines umzubuchen, selbst ein Vollzahlerticket dort kaufen, wo geflogen wird und dieses Betrag anschließend einreichen bzw. einklagen? Die Rechtslage ist ja offensichtlich klar, somit dürfte der Ausgang eines Verfahrens feststehen, was wiederum bedeutet, dass LH bereits bei Androhung einer Klage durch den Anwalt zahlen wird. Oder sehe ich das falsch?

Risiko besteht immer. Aber die Rechtslage ist klar, genauso wie bei Hotelbuchungen, wo die LH sich nicht an geltendes Recht haelt.

Ich habe heute einen Flug storniert und dann wurde mir gesagt, dass ich das Geld in einigen Wochen wieder auf meiner Kreditkarte haben werde. Die verstoesst natuerlich auch gegen die Verordnung. Danach ist das Geld innerhalb einer Woche zu ueberweisen.