Erstattung Vulkanasche schon erhalten?

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Exdon

Erfahrenes Mitglied
08.05.2009
1.378
288
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Hat denn schon jemand von LH die Kosten für stornierte Legs und damit zusammenhängende Übernachtung erstattet bekommen? Andere Erfahrungen wären hilfreich, bevor ich noch mal bei LH nachhake.
Hintergrund: Mein Rückflug GRZ - FRA am 16.04 um 18:30 ist ausgefallen, musste dann ein Hotel nehmen und am nächsten Tag mit der Bahn zurück. Habe mich am 20.04 per Fax an den FTL-Kundendialog gewandt.
Erstattung der Bahnkosten wurde bereits abgelehnt, auf alles andere warte ich. Zitat aus der LH-Mail: "Eine Erstattung Ihrer zusätzlichen Bahnkosten können wir Ihnen daher leider nicht anbieten. Gerne prüft unsere Erstattungsabteilung jedoch im vorliegenden Fall eine Erstattung Ihres Flugscheins. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns den Hinweis, dass bei einem freiwilligen Rücktritt seitens des Fluggastes und bei Durchführung des geplanten Fluges lediglich eine Gutschrift gemäß den Ticketbedingungen geprüft werden kann.
Bei einer Annullierung des Fluges ist hingegen eine Erstattungsprüfung der ungenutzten Flugstrecken möglich. Der Erstattungsprozess erfolgt diesbezüglich systemseitig seitens der zuständigen Abteilung ohne eine erneute Korrespondenz. Die Prüfung kann leider etwas Zeit in Anspruch nehmen und wir bitten Sie deshalb um Ihr Verständnis, dass wir keine weitergehende Information zum Bearbeitungsstand geben können."

Is doch nett, dass sie im vorliegenden Fall eine Erstattung meines Flugscheins prüfen...
 

greg82

Aktives Mitglied
28.11.2009
174
0
auf lh.de unter häufige fragen zur vulkanasche steht, dass lh keine kosten in folge der flugunregelmäßigkeiten erstattet.

Erstattet Lufthansa mir die Kosten, die mir in Folge der Flugunregelmäßigkeiten entstanden sind?

Da Lufthansa an der durch den Vulkansausbruch bedingten Luftraumsperrung kein Verschulden trifft, können sonstige Schäden (z.B. aufgrund eines versäumten Geschäftstermins) nicht ersetzt werden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Forderungen nach Übernahme von Folgekosten nicht nachkommen können und bitten Sie darum, von entsprechenden Anfragen abzusehen.

ich warte auch noch auf die erstattung von hotelkosten. eigentlich dachte ich, dass nach der eu-verordnung die kosten zu übernehmen sind
 
Zuletzt bearbeitet:

Lotus

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
480
0
Bonn
Interessanterweise vermeidet es LH ihre Kunden an dieser Stelle darauf hinzuweisen, daß die airline zwar nicht für "Folgekosten" (z.B. nicht eingehaltener Gesprächstermin) haftet, aber verpflichtet ist, auch bei höherer Gewalt für Unterbringung, Verpflegung und Kommunikation aufzukommen.
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Ryanair hat obwohl man die Erstattung online beantragen konnte auch noch nicht gezahlt.
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.845
3
HKG
Auskunft von der Swiss-Refund-Abteilung: Bearbeitung kann mindestens sechs Wochen dauern, es sind über 2000 Fälle zu bearbeiten.
 

humus

Reguläres Mitglied
16.04.2010
98
5
Die Kosten für meinen stornierten innerdeutschen Flug sind bereits erstattet.

Ich hatte noch am Sonntagabend (18.04.) den Flug über die extra bei LH eingerichtete Seite storniert und zur Erstattung eingereicht.

Keine drei Tage später war der Beleg in der Post (Telesales Berlin).
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Ich habe mein Geld für einen gestrichenen Flug am 16./18.04. am 30.04. wieder auf meinem Kreditkartenkonto zurück gebucht gehabt.

Und bevor jemand fragt, ja die für die Zahlung gutgeschriebenen Meilen, werden bei der Rückbuchung auch wieder abgezogen.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Hat bei mir auch super geklappt, der stornierte LH Award Flug wurde sowohl Meilenmäßig als auch Euromäßig (Steuer) gutgeschrieben. Alles bestens.

Hatte den Flug aber auch telefonisch stornieren lassen, als klar war, dass FRA geschlossen ist.
 

boby

Reguläres Mitglied
11.01.2010
37
0
VIE
Ich habe meine Erstattung am 19. April und für einen zweiten Flug am 29. April von SWISS auf meiner Kreditkarte gutgeschrieben bekommen.
 

Exdon

Erfahrenes Mitglied
08.05.2009
1.378
288
Nach Erinnerung per Fax habe ich heute noch einmal telefonisch nachgefragt. Es würde noch "zwei bis drei Monate" dauern mit der Erstattung, da alles "noch geprüft werden müsse".

Is klar.

Flug im Okt 09 gebucht und bezahlt, im April nur den Hinflug absolviert, einen Monat später soll es mit der Erstattung noch mal "zwei bis drei Monate" dauern. Schneller geht es nur, wenn LH vom Kunden was holen kann:-(.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
16
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Da bekommt man doch das Gefühl, dass die Airlines diese Gelder als Art kostenlosen Überbrückungskredit betrachten, da einige ja momentan wohl eher weniger Liquide sind (sind ja doch viele laufende Einnahmen weggebrochen).
Allerdings hat man nach EU-Regulierung 261/2004 Artikel 8 Anspruch auf Erstattung innerhalb von sieben Tagen. Wie man das aber dann handhaben kann? Höchstens wenn einem dadurch nachweislich Kosten entstehen, kann man die vermutlich wohl wieder einklagen (z.B. Überziehungsgebühren auf dem Konto oder ähnlich)
Selbstverständlich sollte man momentan auch Verständnis dafür aufbringen, dass das Handling von soviel Anfragen Zeit kostet, aber zwei bis drei Monate sind meines Erachtens maßlos übertrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:

lh1351

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
662
1
Faxnummer zur Einreichung von Erstattungsanfragen?

Kennt jemand eine "normale" Faxnummer (nicht 0180xxx), um die entsprechenden Unterlagen erneut an LH zu faxen? Ggf. eine Faxnummer des FTL-Service, falls es so etwas gibt? Danke
 

Andreas Geil

Neues Mitglied
21.05.2010
1
0
Lufthansa mauert.

Auch meine Versuche über die Presseabteilung zu gehen, führen zu nichts. Die Leute bei der Kundenbetreuung wissen nichts und die in der Presseabteilung sagen nichts.

Es gibt eine Beschwerdestelle, die aber erst reagiert wenn man einen schriftlichen Bescheid von der Lufthansa hat: BMELV - Reisen und Verkehr - Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.

Zur Rechtslage:
Der Flug wurde nicht durchgeführt, uns wurde weder ein Ersatz noch eine sonstige Beförderung angeboten. Allerdings wurde der Betrag von 926,80 Euro von der Kreditkarte meine Frau abgebucht. Ich habe nun bereits fünf mal bei Ihnen angerufen und auch mit der Lufthansa Pressestelle gesprochen. Wir erwarten eine umgehende Rückbuchung der Beträge. Wir kennen unsere Rechte und zögern nicht uns an unseren Rechtsanwalt, die Presse und Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. zu wenden. Auch wenn Sie viele Rückbuchungen zu bearbeiten haben, können Sie diese auf unsere Kosten abwickeln. Der Flug hätte gar nicht verkauft werden dürfen, der Betrag wurde erst nach de Absage und sogar in drei Teilbeträgen abgebucht. Die Gesetzeslage ist folgende: Bei den Absagen von Flügen nach dem Vulkanausbruch auf Island sind die Verbraucher gut geschützt. Ihre gesetzlichen Ansprüche sind in der sogenannten "Denied Boarding-Verordnung" (EU-Verordnung 261/2004) geregelt.

Fluggäste, deren Flug annulliert wurde, können entweder
* die Erstattung des Ticketpreises inklusive Steuern und Gebühren oder
* einen Rückflug zum ersten Abflugort ihrer Reise oder
* eine "anderweitige Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen" verlangen.
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, den Fluggästen eine anderweitige Beförderung zum Endziel zu ermöglichen - unter gleichen Reisebedingungen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Fluggastes und nur dann, wenn es noch freie Plätze gibt, kann der Flug auch zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden.

Darüber hinaus haben die Kunden - wie bei Verspätungen -
* einen Anspruch auf bestimmte Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke und
* dürfen unentgeltlich zwei Telefonate führen oder zwei Faxe oder E-Mails versenden.
* Sie haben bei einem notwendigen Aufenthalt über Nacht auch Anspruch auf eine Hotelunterbringung inklusive Transport zum Hotel, im Zweifel auch von mehreren Nächten.

Diese Betreuungsleistungen müssen von den Fluggesellschaften erbracht werden, obwohl es sich bei der aktuellen Schließung der Flughäfen um höhere Gewalt aufgrund eines Naturereignisses handelt.
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Ich habe meine LH-operated Fluege (Ticket Stock UA) am 21.April online bei United reklamiert und am 12.05. habe ich das Geld wieder auf der Karte gehabt. Ob die gutgeschriebenen Betraege stimmen, wage ich zu bezweifeln ($36 fuer ein Leg FRA-HAM bzw. $1.40 beim Infant), aber nunja. Habe ja selber Schuld, dass ich die Fluege mit UA-Flugnummer gebucht habe, obwohl sie komplett operated by LH waren. ;)
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
5.989
2.534
Kloten, CH
Rückerstattung LX

50% bereits nach wenigen Tagen gem Kreditkartenabrechnung wieder gutgeschrieben, (y)
50% nicht.(n)
Auf Nachfrage: Das eine Ticket wurde noch gar nicht zum Refund weitergeleitet,:sleep: da ist wohl etwas schief gelaufen. Entschuldigt sich.

Notabene: Die Rückerstattung habe ich für alle betroffenen Tickets während demselben Telefongespräch beantragt und ein weiteres Ticket (problemlos) umgebucht. :confused:
 

Exdon

Erfahrenes Mitglied
08.05.2009
1.378
288
Update: LH lehnt alles ab und schreibt:

"Ihrem Wunsch nach Erstattung der Hotelkosten können wir nicht entsprechen. Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle kurz darauf einzugehen, warum wir in diesem besonderen Fall keine Hotelkosten übernehmen. Die in der EU Verordnung 261/2004 beschriebenen Unterstützungsleistungen haben den Charakter einer vorübergehenden Hilfe. Die Verpflichtung der Fluggesellschaften ist in Fällen von höherer Gewalt, zu denen der Vulkanausbruch zu zählen ist, auf Unterstützungsleistungen in angemessenem Umfang beschränkt, die es den Fluggästen ermöglichen, sich eigenverantwortlich um eine Unterbringung und eigene Verpflegung zu kümmern. Den mit Ihnen geschlossenen Beförderungsvertrag konnten wir wegen der Auswirkungen des Vulkanausbruchs nicht erfüllen. Da auch alle anderen Fluggesellschaften von der Sperrung des Luftraums betroffen waren, gab es leider keine Umbuchungsmöglichkeiten. Selbstverständlich steht Ihnen in solchen Fällen die Erstattung des nicht genutzten Flugscheins oder der ungenutzten Flugcoupons zu, wodurch der Beförderungsvertrag aufgehoben wird und eine alternative Weiterreise in die eigene Verantwortung der betroffenen Gäste fällt. Da es sich bei Flugstreichungen aufgrund von Luftraumsperrungen zudem um höhere Gewalt handelt, ist eine darüber hinausgehende Kompensation nicht möglich.

Im vorliegenden Fall haben wir somit alle Aspekte berücksichtigt. Deshalb bitten wir höflich um Verständnis dafür, dass Lufthansa den Vorgang als abgeschlossen betrachtet und zu den angesprochenen Themen keine weitere Stellung nehmen wird."

TOLLES Schreiben mit einer äußerst schlüssigen Argumentationslinie :eek:

Ich bin noch unenschlossen, ob ich Rechtsmittel in Anspruch nehm oder meinen Blutdruck schone, die Sache abschreibe und meine Kompensation indirekt beschaffe.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Ich bin noch unenschlossen, ob ich Rechtsmittel in Anspruch nehm oder meinen Blutdruck schone, die Sache abschreibe und meine Kompensation indirekt beschaffe.

Der Fall doch aber eigentlich klar. Also dem Anwalt geben, verklagen und gut isses. Der Anwalt wird dich dann schon informieren, wenn das Verfahren zu deinen Gunsten beendet wurde. :)
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
236
Point Place, Wisconsin
Es war ja zu erwarten, dass LH es auf Klagen ankommen lässt.

Ich warte immer noch auf die Erstattung eines D Klasse Business Tickets, welches man sowieso kostenlos stornieren kann.
 

testero

Aktives Mitglied
17.03.2009
199
0
HAM
LX Online Refund

Bei der Swiss kann man online die Rückerstattungsanfrage für E-Tickets beantragen:

1.Mit diesem Formular können Sie SWISS E-Tickets erstatten lassen, die Sie über swiss.com oder das SWISS Service Center gebucht haben. Haben Sie über ein Reisebüro gebucht, wenden Sie sich bitte wieder an dieses Reisebüro.
2.Die Buchung für die betreffenden Passagiere muss anulliert sein, bevor Sie eine Rückerstattung beantragen. Lesen Sie dazu die Beförderungsbestimmungen.
3.Für die Bearbeitung erheben wir eine Gebühr von CHF 50.-.

Ticken die noch richtig? Bearbeitungsgebühr?
 

mohsi

Neues Mitglied
21.06.2010
1
0
Erstattung Bahntickets abgelehnt?

Hallo, ich habe dieses Forum entdeckt und wende mich fragend an Euch:

Aufgrund der Vulkanasche hatte LH damals die Ersatzbeförderung via Dt. Bahn angeboten sowie zugesichert, auch die Mehrkosten eines selbst gekauften Bahntickets nach Einreichung der Belege zu erstatten (also auch ohne vorher am Flughafen einen Voucher oä abzuholen). Ich bin mir sehr sicher, dass dies nicht nur von der Hotline kommuniziert wurde (daher hatte ich die Info), sondern auch öffentlich und offiziell auf der HP stand.
Nach 2 Monaten Wartezeit auf die Erstattung schreibt mir LH nun, dass sie aufgrund des Ausmaßes der Kosten keine weiteren Erstattungen vornehmen und sich auf höhere Gewalt berufen und im Übrigen ein Mißverständnis vorliegen müsse, da niemals eine Erstattung der Bahnkosten zugesichert wurde. Eine Frechheit wie ich meine!
Mein Problem ist nun die Beweisführung: die HP wurde inzw. wohl wissentlich korriegiert, im Internet finden sich leider nur noch kurze Zeitungsmeldungen dazu und die Namen der Hotline-Mitarbeiter habe ich natürlich nicht notiert, da ich der Meinung war, mit einem seriösen Weltkonzern in Geschäftsverbindung zu stehen.
Verfügt hier zufällig jemand noch über weitere Informationen dazu oder hat gar zB einen Screenshot der damaligen HP-Meldungen?
Wäre Euch äußerst dankbar!
Beste Grüße
 

huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
754
11
Schon Hotelkosten im Ausland erstattet?

hat schon jemand Hotelkosten, die durch den zusätzlichen Zwangsaufenthalt im Ausland zustande kamen, von LH erstattet bekommen?

Kennt jemand eine Durchwahl, unter der ich nachfragen kann?

Es kann doch nicht sein, dass Ryanair zahlt (y) und LH nicht:eek:.