ANZEIGE
Hat denn schon jemand von LH die Kosten für stornierte Legs und damit zusammenhängende Übernachtung erstattet bekommen? Andere Erfahrungen wären hilfreich, bevor ich noch mal bei LH nachhake.
Hintergrund: Mein Rückflug GRZ - FRA am 16.04 um 18:30 ist ausgefallen, musste dann ein Hotel nehmen und am nächsten Tag mit der Bahn zurück. Habe mich am 20.04 per Fax an den FTL-Kundendialog gewandt.
Erstattung der Bahnkosten wurde bereits abgelehnt, auf alles andere warte ich. Zitat aus der LH-Mail: "Eine Erstattung Ihrer zusätzlichen Bahnkosten können wir Ihnen daher leider nicht anbieten. Gerne prüft unsere Erstattungsabteilung jedoch im vorliegenden Fall eine Erstattung Ihres Flugscheins. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns den Hinweis, dass bei einem freiwilligen Rücktritt seitens des Fluggastes und bei Durchführung des geplanten Fluges lediglich eine Gutschrift gemäß den Ticketbedingungen geprüft werden kann.
Bei einer Annullierung des Fluges ist hingegen eine Erstattungsprüfung der ungenutzten Flugstrecken möglich. Der Erstattungsprozess erfolgt diesbezüglich systemseitig seitens der zuständigen Abteilung ohne eine erneute Korrespondenz. Die Prüfung kann leider etwas Zeit in Anspruch nehmen und wir bitten Sie deshalb um Ihr Verständnis, dass wir keine weitergehende Information zum Bearbeitungsstand geben können."
Is doch nett, dass sie im vorliegenden Fall eine Erstattung meines Flugscheins prüfen...
Hintergrund: Mein Rückflug GRZ - FRA am 16.04 um 18:30 ist ausgefallen, musste dann ein Hotel nehmen und am nächsten Tag mit der Bahn zurück. Habe mich am 20.04 per Fax an den FTL-Kundendialog gewandt.
Erstattung der Bahnkosten wurde bereits abgelehnt, auf alles andere warte ich. Zitat aus der LH-Mail: "Eine Erstattung Ihrer zusätzlichen Bahnkosten können wir Ihnen daher leider nicht anbieten. Gerne prüft unsere Erstattungsabteilung jedoch im vorliegenden Fall eine Erstattung Ihres Flugscheins. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns den Hinweis, dass bei einem freiwilligen Rücktritt seitens des Fluggastes und bei Durchführung des geplanten Fluges lediglich eine Gutschrift gemäß den Ticketbedingungen geprüft werden kann.
Bei einer Annullierung des Fluges ist hingegen eine Erstattungsprüfung der ungenutzten Flugstrecken möglich. Der Erstattungsprozess erfolgt diesbezüglich systemseitig seitens der zuständigen Abteilung ohne eine erneute Korrespondenz. Die Prüfung kann leider etwas Zeit in Anspruch nehmen und wir bitten Sie deshalb um Ihr Verständnis, dass wir keine weitergehende Information zum Bearbeitungsstand geben können."
Is doch nett, dass sie im vorliegenden Fall eine Erstattung meines Flugscheins prüfen...