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Senator-Status mit Wohnsitz in BRD gibt es ab 130.000 Meilen, im Ausland aber schon für 100.000 Meilen. Inwieweit prüft MM bzw. LH, ob man einen 2. Wohnsitz im Ausland hat um somit schneller zum Senator zu kommen? Oder gilt hier nur ein 1. Wohnsitz?
Muß ich eine offiziele Meldebescheinigung vorlegen oder wie wird das gehandhabt?
Danke für Eure Erfahrungen!
Muß ich eine offiziele Meldebescheinigung vorlegen oder wie wird das gehandhabt?
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