Flugverspätung - Wie erhalte ich eine Ausgleichszahlung?

ANZEIGE

PistolPete58

Reguläres Mitglied
08.11.2017
49
0
ANZEIGE
Hallo zusammen,

ich habe für meinen Onkel aus Madrid für Mitte Oktober 2017 einen Flug nach München gebucht gehabt, den dieser auch angetreten hat ... allerdings mit satten 7 Stunden Verspätung. (n)

Ich habe daraufhin die Airline (Iberia) angeschrieben und mithilfe eines Musterschreibens von Finanztip (Quelle: Flugverspätung - Diese Entschädigung steht Ihnen zu. Muster Anschreiben - Finanztip) gemäß EG-Verordnung 261/2004 (FluggastrechteVO) die Verspätung im Online-Formular der Iberia beanstandet und 250 Euro für die Verspätung gefordert. Nun kam vor ein paar Tagen eine E-Mail von Iberia aus Madrid, die in mittelmäßigem Deutsch verfasst ist und in der kein Bezug genommen wird auf meine Beanstandung und die Zahlungsaufforderung. Man entschuldigt sich darin lediglich für die ggf. entstandenen Unannehmlichkeiten.

Nun frage ich mich: Wie soll ich weiter vorgehen? :confused:

Nach allem, was ich weiß, würde ich normalerweise SOEP e.V. einschalten; dort macht Iberia aber "nicht mit" (d.h. ist kein Mitglied dort). Natürlich könnte ich nun versuchen, über Claim Flights oder einen ähnlichen Service zu klagen (und dabei im Erfolgsfall ca. 30% zu verlieren), oder mich vor einer Klage über so ein Portal zunächst an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (Quelle: Flugverspätungen: Anlaufstellen für Beschwerden - Wirtschaft - Stuttgarter Zeitung) wenden.

Hattet ihr schon mal eine solche Erfahrung (v.a. mit Iberia)? Wie seid ihr vorgegangen? Könnt ihr gegebenenfalls eine Portal für Fluggastrechte (z.B. Claim Flights) empfehlen? Finanztip empfiehlt z.B. EUClaim und Fairplane.

Und: Kann man eigentlich auch die Kosten für den Hinflug (der betroffen war) wieder zurückverlangen zusätzlich zu den 250 Euro? Problematisch war bereits, überhaupt eine Anlaufstelle bei Iberia zu finden, weil diese scheinbar keine Niederlassung (außer an einem Terminal im FFM-Flughafen) unterhält.

Viele Grüße und danke schon mal für eure Antworten,

Pete :)
 

Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
212
5
HAM
Hallo Pete,

ich würde mich an eines der von dir benannten Portale wenden. Dass die Airlines hier auf Zeit und auf "Echt schade man" spielen ist eine alte Nummer.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich allerdings lediglich nach der Entfernung der beiden Ziele, nicht nach dem Flugpreis.

VG
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.082
1.404
DUS, HAJ, PAD
Wieso möchtest du zusätzlich die Kosten für den Flugpreis zurück? Dein Onkel ist doch geflogen.

Es steht dir auch frei einen RA zu konsultieren und diesem die Arbeit machen zu lassen. Wenn du gewinnst hast du keine Abzüge, wenn du verlierst die Kosten vom RA.

Mit netten Briefen kommt man oft nicht weiter, da sind Airlines wie Versicherungen.
 

PistolPete58

Reguläres Mitglied
08.11.2017
49
0
@ Bierbottle: Danke für Deine Antwort! :) Ja, ich habe die 250 Euro auch basierend auf der Distanz Madrid-München berechnet.

@ janetm: Ich hatte gelesen, dass man ab einer gewissen Verspätungsdauer auch den Flugpreis zurückbekommt. :) Da ich den Flug gezahlt habe, dachte ich, dass ich zunächst auch den Antrag auf Entschädigung stellen muss. Ist das nicht so?

@ SleepOverGreenland: Das ist eine rhetorische Frage, nehme ich an, ansonsten hätte ich mit sowas wie "42 Mal" geantwortet. ;) Ich dachte, ich sei bei "Annulierung" (ist ja was anderes als "Verspätung") im falschen Forum gelandet, weshalb ich dort den Beitrag gekürzt und hier neu gepostet habe. Aber danke für Deine freundliche Art der Mitteilung. :)

Viele Grüße,

Pete
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.755
1.938
@ janetm: Ich hatte gelesen, dass man ab einer gewissen Verspätungsdauer auch den Flugpreis zurückbekommt. :) Da ich den Flug gezahlt habe, dachte ich, dass ich zunächst auch den Antrag auf Entschädigung stellen muss. Ist das nicht so?

entweder 250 Euro und Flugpreis zurück und nicht Fliegen oder Fliegen und 250 Euro. Aber Fliegen, 250 Euro und den Flugpreis zurück gibt es nicht.
 

PistolPete58

Reguläres Mitglied
08.11.2017
49
0
@ malschauen: Ah, ok! So wars, danke! Dann lag ich mit den 250 Euro im Schreiben an die Airline ja immerhin richtig. :)

@ kingair9: Danke. :)
 

PistolPete58

Reguläres Mitglied
08.11.2017
49
0
@ SleepOverGreenland: Danke für die Erläuterung! :) Habe jetzt in dem anderen Thread einen Verweis auf diesen hier gesetzt. :)
 
Zuletzt bearbeitet:

PistolPete58

Reguläres Mitglied
08.11.2017
49
0
@ MrMatt: Danke! Ein super guter Hinweis! (y) Ich hatte irgendwo gelesen, dass man selbst mahnen könnte, aber dieser Hinweis von Dir klingt offizieller und ist deshalb im Zweifel wirkungsvoller. :)

Wobei ich gestehen muss, dass es vermutlich insgesamt günstiger und stressfreier ist, wenn ich gleich so einen Fluggastservice beauftrage. Ich hatte irgendwie gehofft, dass man bei relativ eindeutigen Ansprüchen wie einer Flugverspätung, mit weniger Aufwand an das Geld kommt als z.B. bei einer Flugstornierung. Scheint nicht so zu sein ...
 
Zuletzt bearbeitet:

PistolPete58

Reguläres Mitglied
08.11.2017
49
0
@ berlinet: technische Probleme am Flughafen in Madrid. Habe ich allerdings nicht schriftlich, sondern teilte mir mein Onkel telefonisch mit, als er dort auf den Flug wartete.
 

PistolPete58

Reguläres Mitglied
08.11.2017
49
0
@ kingair: 13.10.2017; habe das zumindest mal mit den Rechnern verschiedener Fluggastrechte-Services durchgerechnet und kam z.B. bei Claimflights auf 292 Euro (wenn man von allgemeinen technischen Problemen ausgeht - was auch immer das im Einzelfall natürlich heißt)
 
Zuletzt bearbeitet:

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.191
1.090
Die korrekte Formulierung heisst 'aussergewoehnliche Umstaende'. Sollte sich IB darauf zurecht berufen koennen, gibt es keine Kompensation.
Technische Stoerungen am Fluggeraet gelten ueblicherweise nicht als aussergewoehnlich.