Zustelladresse in Deutschland für Klageschrift gegen NORWEGIAN ?

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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
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In meiner Euphorie, der hochnäsigen und arroganten norwegischen Airline zu zeigen, dass sie sich in Deutschland nicht in einem rechtsfreien Raum bewegt (kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die in ihrem Heimatland mit einer solchen Kundenverachtung durchkommen !?), hatte ich ein kleines aber feines Detail übersehen.
Ein RA braucht eine Postadresse in Deutschland, um eine Klage zustellen zu können.
Ich hatte bisher nur mit dem Zentrum in Oslo kommuniziert. Eine deutsche Adresse habe ich noch nicht finden können. Wahrscheinlich sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Kann jemand - ohne selber lange suchen zu müssen - kurz helfen ?
 

rcs

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06.03.2009
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München
Wäre mir neu, dass Norwegian eine deutsche Niederlassung hätte.
 

VBird

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12.01.2010
2.938
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Tja, dann frage ich mich als Rechts-Laie: Kann man als Konzern in derart grossem Umfang in einem Land in Europa operieren, ohne dort eine Adresse zu haben.
???
 

rcs

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06.03.2009
27.524
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München
Adressen zu Flughafenstationen findet man schon, reicht das als ladungsfähige Adresse?
Beispiel: Norwegian Air Shuttle, Fuhlsb
Wobei dort dann die Frage ist, ob Norwegian tatsächlich vor Ort ist. Die im Telefonbuch referenzierte Nummer ist ja in Norwegen...
Nach meinem Kenntnisstand ist nur ein Handling Agent vor Ort zur Flugabfertigung (in HAM: AHS Hamburg)...

Tja, dann frage ich mich als Rechts-Laie: Kann man als Konzern in derart grossem Umfang in einem Land in Europa operieren, ohne dort eine Adresse zu haben.
???
Vertrieb erfolgt ausschließlich von Norwegen aus, primär via Internet.
Flugzeuge sind in Norwegen registriert und werden von dort aus bereedert.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
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Piedra, Vielen Dank !
Mal sehen, was der RA dazu meint. Dass sich ein solcher Eintrag im Telefonbuch
findet, bedeutet ja noch nicht, dass die Firma dort "angemeldet" ist.
Für Köln kann ich aber nichts vergleichbares finden. Da haben die doch
auch eine Basis.
 

VBird

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12.01.2010
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Ich hatte mir das einfacher vorgestellt.
Dann frage ich mal anders:
Wie verklagt man als deutscher Kunde Ryanair ?
Hierzu müsste es doch genug Erfahrungen geben.
Schickt dann der deutsche RA eine Klageschrift nach Irland ?
 

rcs

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06.03.2009
27.524
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München
IchWie verklagt man als deutscher Kunde Ryanair ?
Hierzu müsste es doch genug Erfahrungen geben.
Schickt dann der deutsche RA eine Klageschrift nach Irland ?

Wenn sich kein deutsches Gericht zuständig fühlt: ja.
Das ist m.E. aber Sache des Anwalts, da der Anwalt entscheiden muss, vor welchem Gericht er für Dich Klage einreicht (bzw. einreichen kann).

Wobei es mit Ryanair einfacher ist, da Irland auch in der EU ist.
Norwegen nicht.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
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Dorf- und Wiesnanwalt bevollmächtigt? Warum musst du sowas hier fragen?

1. Frage: Ich dachte: nein !
2. Frage: Weil der RA mich nach einer deutschen Adresse für die Zustellung fragte. Norwegian war bei den bisherigen Gegnern der Kanzlei noch nicht dabei.

Ansonsten: weisst Du etwas, was mir weiterhelfen könnte ?
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
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Wobei es mit Ryanair einfacher ist, da Irland auch in der EU ist.
Norwegen nicht.
Norwegen ist aber im europäischen WIRTSCHAFTSraum ! Hatte angenommen, dass Verordnungen und Gesetze aus Brüssel auch in Norwegen (und Island etc.) gelten.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Norwegen ist aber im europäischen WIRTSCHAFTSraum ! Hatte angenommen, dass Verordnungen und Gesetze aus Brüssel auch in Norwegen (und Island etc.) gelten.

Nö, die Norweger picken sich nur das raus was sie gut finden (sehr vereinfacht und pauschalisierend gesagt).
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Dein RA kann auch bei deutscher Gerichtszuständigkeit durchaus in Norwegen zustellen lassen. Da kann es aber passieren, dass das Gericht von dir eine amtlich beglaubigte Übersetzung der Klageschrift verlangt, damit Norwegian versteht, worum es geht...
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
Zustellung im Ausland ist grundsätzich möglich.

Ich habe aber schon häufiger, evtl sogar hier im Forum, gelesen dass das die Richter das unterschiedlich handhaben, mitunter bishin dazu den Gerichtsvollzieher ( oder ist es in diesem Fall der Justizwachtmeister (??) ) es nem Piloten persönlich am Airport in die Hand drückte....

Alternativ würde ich hier eine Auskunft erfragen:

Luftfahrt Bundesamt - A-Z - Kontakt zum Luftfahrt-Bundesamt
 

tiswas01

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
1.148
26
Casa Grande/Arizona
Bei einem Verkehrsunfall im Ausland wurde es so abgewickelt, dass der von mir betraute deutsche Anwalt ein Anwaltsbüro im Land des Unfallortes kontaktierte und dieser dann die Formalitäten erledigte und die erforderlichen Schritte bei Gericht einleitete.

Das sollte mit Norwegen doch ähnlich möglich sein, dass ein dortiges Anwaltsbüro die Schriftstücke einreicht.

(Soweit mir bekannt, bekam "mein" Anwalt die Kontaktdaten über die Anwaltskammer oder den Anwaltsverein.)
 
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Reaktionen: Samos

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
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Es ist wohl tatsächlich so, dass es KEINE Adresse in Deutschland gibt. Nach mehreren Telefonaten mit verschiedenen Stellen am Hamburger Flughafen scheint sicher zu sein, dass dort KEIN Briefkasten für Norwegian vorhanden ist. Wie der Eintrag mit der Hamburger Adresse im Telefonbuch entstanden ist, bleibt unklar.
Das Bundesministerium fur Justiz und Verbraucherschutz in Berlin ist nicht sonderlich daran interessiert, dass ein in Deutschland operierender Konzern hier keine Postadresse vorhält.

----------------

Zur späteren Referenz jetzt mal eine kleine Datensammlung von mir.


Unter Contact us - Norwegian steht folgendes:
Germany +49 (0) 32 22 10 93 498 24 hours

Die (032) ist KEINE Ortsvorwahl, sondern vergleichbar mit einer 0180-Nummer.
24 hours - my arse ! bis 16:00 !!!
Am anderen Ende sitzt dann ein Call-Center mit Standort unbekannt.


Schlichtungsstelle Berlin
https://soep-online.de/
030-64499330
(nicht sonderlich freundlich oder auskunftsbereit)
Für Norwegian NICHT zuständig !


Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Diens - Donn bis 17:00
07851-991480

Bundesamt für Justiz
0228-994106120 Schlichtungsstelle in Bonn

Bundesministerium fur Justiz und Verbraucherschutz
030-185800
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.916
618
CGN
Die (032) ist KEINE Ortsvorwahl, sondern vergleichbar mit einer 0180-Nummer.

Nein, 032 ist sowas wie eine "Ortsvorwahl für die gesamte BRD", sprich: Der dahinter stehende Netzbetreiber muss sehr wohl eine deutsche Adresse kennen. Ob die natürlich von der Airline ist oder von einem Callcenter-Anbieter, ist eine andere Frage. Und ob Du die rausbekommst (die gängigen $$ für Auskunftsersuchen für UWG-Abmahnungen und Belästigende Anrufe greifen hier nicht, auswendig keine Ahnung ob es noch was anderes gibt) ist eine andere Frage.

Und auch bei 0180 müsste (wetten will ich gerade nicht, 0180 ist nicht mein Fachgebiet) die BNetzA eine ladungsfähige deutsche Anschrift nennen können.

Übrigens
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
4.998
4.123
GRQ + LID
Und immer schön das Kleingedrückte auf jeder Pagina lesen:

N7DZ43v.png


Mag sein, dass es für deutsche Kunden anders ist, aber beim Buchen in der englischen Sprache für Niederländer wird man auch mehrmals darauf gewiesen, dass einen Vertrag mit einer norwegischen Firma abgeschlossen wird, und dass norwegische Gesetze dafür gelten.

Und schön wäre es, wenn Firmen Niederlassungen in den gleichen Länder als ihren Kunden haben müssten. Wann kommt das Famila Filial hier in den Niederlanden?
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Wozu brauchst du eine deutsche Adresse? Das würde im ja bedeuten das man niemanden verklagen kann der keine deutsche Adresse hat - das kann ich mir nicht vorstellen.

Und warum sollte Norwegian den eine deutsche Adresse haben? Die haben alles was sie hier erledigen müssen outgesourct.