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Der Hinweis mit dem AG des Abflugortes ist gut, jedoch wird dir die Geschäftsstelle bei Klageerhebung freundlich schreiben, dass du gefälligst die Zustelladresse besorgen sollst. Wir wären also wieder bei Post 1 dieses Threads.
Und dann gibt man der Geschäftsstelle die Adresse in Norwegen, das ist die richtige Zustelladresse wenn man ein norwegisches Unternehmen verklagt. Und das war sie auch schon als dieser Thread eröffnet wurde. Ich versteh überhaupt nicht warum das hier so lang diskutiert wird?
Natürlich man muss die Kosten der Übersetzung ins norwegische vorstrecken, also macht man so etwas tunlichst nur wenn man sich wirklich sicher ist. Übersetzer sind ja nicht gratis, aber am Ende bezahlt der Unterlegene ja alles.
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