Zustelladresse in Deutschland für Klageschrift gegen NORWEGIAN ?

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haakona

Erfahrenes Mitglied
23.12.2009
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Der Hinweis mit dem AG des Abflugortes ist gut, jedoch wird dir die Geschäftsstelle bei Klageerhebung freundlich schreiben, dass du gefälligst die Zustelladresse besorgen sollst. Wir wären also wieder bei Post 1 dieses Threads.

Und dann gibt man der Geschäftsstelle die Adresse in Norwegen, das ist die richtige Zustelladresse wenn man ein norwegisches Unternehmen verklagt. Und das war sie auch schon als dieser Thread eröffnet wurde. Ich versteh überhaupt nicht warum das hier so lang diskutiert wird?

Natürlich man muss die Kosten der Übersetzung ins norwegische vorstrecken, also macht man so etwas tunlichst nur wenn man sich wirklich sicher ist. Übersetzer sind ja nicht gratis, aber am Ende bezahlt der Unterlegene ja alles.
 
Zuletzt bearbeitet:

Saul Goodman

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
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Vfg.

VBird ./.Norwegian

Vorschuss anfordern.

20 h X 220 € , 2.000 € Übersetzer + Ust.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Mir genügen diese Informationen
Hmm, dann muss ich Deine Bemerkungen auf Seite 3 hier völlig falsch verstanden haben.
Ich dachte, Du wolltest was erreichen !?
Evtl. sogar den von einigen Teilnehmern hier als unhaltbar empfundenen Ist-Zustand ändern !?
 
F

feb

Guest
Hmm, dann muss ich Deine Bemerkungen auf Seite 3 hier völlig falsch verstanden haben.
Ich dachte, Du wolltest was erreichen !?
Evtl. sogar den von einigen Teilnehmern hier als unhaltbar empfundenen Ist-Zustand ändern !?

Verstehe nicht, weshalb dir der Thread nicht weiterhilft. Ich darf die IMHO geeigneten Tipps (auch gerade die anderer mitdenkender Foristen) zusammenfassen:

- Bei dem ersten außergerichtlichen Anspruchsschreiben unter Fristsetzung ankündigen, dass bei ausbleibender Regulierung auch eine Anzeige bei dem LBA erfolgt
- Wenn Klage unvermeidlich: Gerichtsstand ist (u.a.) der deutsche Abflug-/Ankunftsort.
- Klage dort einreichen und entweder (1.) öffentliche Zustellung (§ 186 ZPO) beantragen oder (2.) Klageschrift/ gerichtliche Verfügung übersetzen lassen und an die ausländische Fluggesellschaft unter deren Sitz zustellen lassen - Variante 1. ist eleganter und vor allem kostenlos (im Normalfall wird die öffentliche Zustellung durch Aushang an der Gerichtstafel erfolgen, Anordnungen nach § 187 ZPO = Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind selten, aber immer noch billiger als eine Übersetzung).

- oder zu guter Letzt: Die Sache abgeben an flightright oder EU-claim o.ä.

Habe ich es jetzt mundgerecht serviert?
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Verstehe nicht, weshalb dir der Thread nicht weiterhilft. Ich darf die IMHO geeigneten Tipps (auch gerade die anderer mitdenkender Foristen) zusammenfassen:

......

Habe ich es jetzt mundgerecht serviert?
Nachdem ich - nach Lektüre Deiner Beiträge hier vermute ich mal: im Gegensatz zu Dir - LIVE in einem solchen Fall dabei war; ich also direkt betroffen war und ALLES versucht habe, meine Ansprüche mit mir vertretbar erscheinendem Aufwand durchzusetzen, kann ich in den von Dir so stolz präsentierten Weisheiten nicht viel neues erkennen, was nicht auch schon vorher in diesem (und dem von AntonBauer verlinkten) Thread angesammelt worden war, bevor er vor kurzem wieder aufgeweckt wurde.

Ich dachte wirklich, Deine Intention wäre gewesen, irgendeine Institution dazu bewegen, dahin zu arbeiten, dass eine Zustelladresse in Deutschland für in Deutschland tätige Airlines Pflicht wird. Hier habe ich mich also offensichtlich gründlich geirrt. My bad !

Was ich in meinen Beiträgen in den letzten Jahren in diesem Thread nicht selber hineingestellt hatte, war das mit dem öffentlichen Aushang. Dieses Thema war aber sowohl mit meinem RA als auch dem AG Köln angesprochen worden.

Da Du ja jetzt perfekte Lösungswege aufgezeigt hast, wünsche ich allen zukünftig Betroffenen Viel Spass dabei, das AG Köln dazu zu bewegen, Deine "Variante 1." einzuschlagen !

Ich dachte aufgrund Deiner Äusserungen hier, Du hättest etwas Ahnung von der RA-Welt.
Da muss ich Dich doch wohl kaum an "Recht haben und Recht bekommen....." erinnern !?
 
Zuletzt bearbeitet:
F

feb

Guest
@VBird: Misanthropisch? Kalt isses, regnerisch isses .... Und der Mitforist feb bringt auch nicht das Erwartete!

Ja, mein werter VBird, wenn sich keine brauchbaren Lösungswege (die ich nicht stolz präsentiere, sondern v. a. Mitforisten verdanke und reportiere!) aufgetan hätten, dann würde ich eine Eingabe an meinen BT- Abgeordneten, an das BMVI und sonstewen denken. Nachdem es aber brauchbare Lösungswege gibt, sehe ich keinen Anlass, meine Arbeits-/Freizeit aufzuwenden.
 
Moderiert:

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
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Dem deutschen Pax wäre sehr geholfen, wenn die Behörden bei der Genehmigung von Linienverkehr der antragstellenden Airline als Bedingung aufgeben würden, eine deutsche Zustelladresse zu hinterlegen. Wenn ich Lust und Zeit habe, schreibe ich mal an das BMVI.
ohne Kommentar
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
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@VBird: Misanthropisch? Kalt isses, regnerisch isses .... Und der Mitforist feb bringt auch nicht das Erwartete!.
Das mit dem Wetter bei Dir ist natürlich unerfreulich. Kann ich verstehen.
Bei mir knallt gerade die Sonne, der Himmel ist blau, und wir haben knapp 20 Grad.

Bevor ich nun in dieses Wetter hinausgehe, möchte ich Dich noch schnell darauf hinweisen, dass ich meistens mit Deinen Beiträgen übereinstimme. (Kannst Du auch daran sehen, dass manchmal ein Danke von mir drunter steht, wo oben feb draufsteht).
Du hast Deinen aktuellen Beitrag geändert, bevor ich ihn mit der Zitier-Funktion greifen konnte. Das was Du jetzt gelöscht hast, ist/wäre ein Missverständnis von Dir.
Falls Du Dich angegriffen fühlst, so war das nie meine Absicht.
Ich war nur überrascht, dass Du Dich mit den Antworten zufrieden zeigtest und sah darin einen Widerspruch zu Deiner von mir angenommenen Ausgangsposition.

Wir beide müssen uns hier wirklich nicht in die Haare kriegen ! :kiss:

So, und jetzt geht's ohne Jacke raus zum Treffen auf irgendeiner Café-Terrasse.
 
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