Flugzeitenänderung - wie groß muss sie sein, damit man kostenlos stornieren kann?

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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
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Gibt es hierzu Regeln/Erfahrungen/Meinungen?

Z.B. muss es mindestens 1 h sein, mind. 30 min., ist das von Airline zu Airline unterschiedlich, usw.

Ich meine explizit auch an sich nicht stornierbare Tarife.

Danke!
 

rcs

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06.03.2009
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Die Handhabung ist von Airline zu Airline unterschiedlich. Pauschale Aussagen sind dazu schwer zu treffen...
 
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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
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Falls dich die rechtliche Beantwortung der Frage interessiert: Jede Änderung der Flugzeit ist eine Annullierung i.S.d. EU-VO 261/2004, sodass jedenfalls in deren Anwendungsbereich auch bei einer nur kleinen Änderung der Flugzeit storniert werden kann.

Selbst wenn es nur 10 Minuten sind?

Beispiel: IB-Ticket CDG-MAD-MIA-SJU-MIA-MAD-CDG mit AA-Segmenten MIA-SJU-MIA, wobei SJU-MIA um 10 Minuten geändert wird (ist Teil des IB-Tickets). Nach Deiner Auskunft dürfte man da kostenfrei stornieren? Ich habe das schon mal hier gelesen irgendwo, aber die Airline handhabt es anders.

Wie ist es denn bei AB/EY? Z.B. TXL-AUH-MLE-AUH-TXL (AB-Ticket). Wenn sich da irgendein Segment ein bisschen verschiebt, kann man kostenfrei stornieren?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Selbst wenn es nur 10 Minuten sind?

Beispiel: IB-Ticket CDG-MAD-MIA-SJU-MIA-MAD-CDG mit AA-Segmenten MIA-SJU-MIA, wobei SJU-MIA um 10 Minuten geändert wird (ist Teil des IB-Tickets). Nach Deiner Auskunft dürfte man da kostenfrei stornieren? Ich habe das schon mal hier gelesen irgendwo, aber die Airline handhabt es anders.

Wie ist es denn bei AB/EY? Z.B. TXL-AUH-MLE-AUH-TXL (AB-Ticket). Wenn sich da irgendein Segment ein bisschen verschiebt, kann man kostenfrei stornieren?

Nein. In dem Fall kannst du dich nicht auf Fluggastrechte berufen, da die maßgebliche EU-VO 261/2004 auf jedes Segement gesondert anzuwenden ist und bei SJU-MIA natürlich nicht greift. Solange IB dafür einsteht, dass du dein Endziel einigermaßen planmäßig erreichst, hast du hier keine besonderen zivilrechtlichen Ansprüche. Meine Antwort oben bezog sich auf die rechtliche Situation im Anwendungsbereich der VO. Dass es sich um ein IB-Ticket handelt und die Beförderung innerhalb der EU begonnen wurde, ändert daran nichts.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
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Nein. In dem Fall kannst du dich nicht auf Fluggastrechte berufen, da die maßgebliche EU-VO 261/2004 auf jedes Segement gesondert anzuwenden ist und bei SJU-MIA natürlich nicht greift. Solange IB dafür einsteht, dass du dein Endziel einigermaßen planmäßig erreichst, hast du hier keine besonderen zivilrechtlichen Ansprüche. Meine Antwort oben bezog sich auf die rechtliche Situation im Anwendungsbereich der VO. Dass es sich um ein IB-Ticket handelt und die Beförderung innerhalb der EU begonnen wurde, ändert daran nichts.

Danke - hast Du eine Quelle? Ich habe ein bisschen rumgegoogled - direkt aus dem Wortlaut der VO ergibt es sich für mich nicht so recht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Danke - hast Du eine Quelle? Ich habe ein bisschen rumgegoogled - direkt aus dem Wortlaut der VO ergibt es sich für mich nicht so recht.

Na ja, wo anfangen? Deine an sich einfache Frage hat ja mehrere Komponenten.

Das für dich entscheidende Urteil sollte aber DAS hier sein:

EuGH, Urteil v. 10.07.2008, C-173/ 07 - Kanzlei Woicke - Fluggastrecht

Es setzt sich mit dem "Flug"-Begriff der VO auseinander. Im Ergebnis wirst du daraus lernen, dass die Anwendbarkeit der VO für jedes Segment getrennt zu prüfen ist. Da sich für deinen Fall daraus eben gerade ergibt, dass die VO nicht anwendbar ist, erübrigen sich die weiteren Rechtsfragen.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
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Danke, ich meinte eher eine Quelle überhaupt für die Tatsache, dass auch eine geringfügige Flugzeitenänderung einer Annullierung im Sinne der VO gleichkommt. Das andere bezüglich der einzelnen Betrachtung jedes Segmentes habe ich verstanden.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Danke, ich meinte eher eine Quelle überhaupt für die Tatsache, dass auch eine geringfügige Flugzeitenänderung einer Annullierung im Sinne der VO gleichkommt. Das andere bezüglich der einzelnen Betrachtung jedes Segmentes habe ich verstanden.

Streng genommen kommt sie ihr nicht gleich, sie IST eine Annullierung. Ein höchstrichterliches Urteil zu der Frage wirst du nicht finden. Auch wenn es schon mal einen Richter gibt, der hierzu eine andere Meinung hat, ist das aber grundsätzlich Konsens, da die gedanklichen Grundlage auch zu dieser Frage vom EuGH ebenfalls bereits gesetzt wurden, insbesondere hier:

EuGH, Urteil v. 19.11.2009, C-402/07 UND C-432/07 - Kanzlei Woicke - Fluggastrecht

Im Kern ging es um die Abgrenzung der Annullierung von der Verspätung, was es wiederum erforderlich machte, sich mit dem Wesen der Flugstreichung zu beschäftigen. Die Kernaussage ist, dass maßgeblich für die Annullierung die Frage ist, ob der ursprüngliche Flugplan noch gültig ist oder aber durch einen anderen Flugplan ersetzt wurde. Sprich: Flugplanänderung = Annullierung. Und wesentliches Element eines Flugplanes sind nun einmal die geplanten Flugzeiten.

Aber klar, manchmal findet sich ein Richter, der sagt: 5, 10, 30 Minuten seien doch marginal, also unwesentlich. Das ist dann aber eine rein wertende, keine formal korrekte Begründung.
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Nach dem ich letztens bei Austrian kein Glück hatte mit 30 min, hat es nun bei LX geklappt mit 15 min... Bin aber auch nach Indien weiterverbunden worden, da die Deutsche Hotline überlastet war.
 

dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
AZ meint erst ab 5 Stunden seien sie in der Pflicht kostenlose Stornierungen anzubieten.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.491
766
Ich spiele das Spiel gerade mit Opodo/AB nach Flugzeitänderung um 5 Minuten nach hinten. Opodo sagt Air Berlin bucht erst ab 30min kostenlos um/storniert, ich sage das geht immer :D
Mal sehen, was rauskommt... Werde berichten!
 

blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
4.212
9
above and below the clouds
Leider international unterschiedliche Anwendung. Hawaiian hat mir schon zig Flüge um jeweils nur Minuten verlegt und immer eine kostenlose Stornierung angeboten. Andere Airlines sind da viel weniger kooperativ, leider... :(
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.491
766
Komm mir grad vor wie der Chuck Norris der Reisebranche. Trotz ungünstiger Kombi (AB Ticket über Opodo) hab ich es geschafft aufgrund einer 5 Minuten Flugzeitänderung kostenlos auf den früheren Flug umgebucht zu werden. War zwar nicht leicht Opodo zu überreden sich das mit AirBerlin auszuschnapsen, aber ein paar Mails und der AB Facebook-Support haben es möglich gemacht. :cool:
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Komm mir grad vor wie der Chuck Norris der Reisebranche. Trotz ungünstiger Kombi (AB Ticket über Opodo) hab ich es geschafft aufgrund einer 5 Minuten Flugzeitänderung kostenlos auf den früheren Flug umgebucht zu werden. War zwar nicht leicht Opodo zu überreden sich das mit AirBerlin auszuschnapsen, aber ein paar Mails und der AB Facebook-Support haben es möglich gemacht. :cool:

Warum fühlt man sich inzwischen wie Chuck Norris, wenn man zu seinem Recht kommt?
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.491
766
Tja, worüber man sich heutzutage schon freuen "muss"... Bei mir kommt dazu, dass ich ursprünglich den früheren Flug haben wollte aber unaufmerksam gebucht hab. Jetzt hab ich was ich wollte und sogar weniger gezahlt (frühere Flug war teurer).
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Hat schon mal jemand Erfahrungen mit einer Namensänderung aufgrund Flugzeitenänderung gemacht?
 

Stefan2196

Aktives Mitglied
12.01.2012
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2
Ich hänge mich hier mal dran, da ich eine ganz ähnlich gelagerte Frage habe und nicht weiterkomme.

Ich habe für Ende Februar direkt über die Aeromexico HP Hin- und Rückflüge für Tochter, Frau und mich von Amsterdam nach Mexiko City gebucht, billigster Tarif, nicht stornierbar.

Da unsere Tochter aus nicht vorhersehbaren studienbedingten Gründen den Flug leider nicht antreten kann und wir eigentlich nur wegen ihr nach Mexiko fliegen wollten (sie hatte dort ein Praktikum absolviert und wollte mit uns deshalb noch mal hin), habe ich mir den Flugplan noch mal angeschaut und zu meiner Überraschung festgestellt, dass der ursprüngliche Rückflug nicht mehr existiert und es einen anderen Flug 45 Minuten vorher gibt, den wir aber noch bestätigen sollen. Per EMail wurden wir darüber nicht informiert, war reiner Zufall, dass ich das entdeckt habe.

Nach 3 unbeantworteten Mails an AM und einen Versuch gestern über Facebook, bekam ich dann doch eine Nachricht, dass die Flüge wegen der geringfügigen Zeitenänderung nicht stornierbar wären.
Ich habe mir jetzt den link zur Kanzlei Woicke, der oben gepostet wurde, durchgelesen und festgestellt, dass wir wohl nicht unter das Urteil des EuGH vom 10.07.2008 fallen, da es sich bei uns um den Rückflug aus einem Drittland außerhalb der EU handelt. Eine kostenlose Stornierung dürfte damit nicht durchsetzbar sein.

Hat einer der Experten hier noch eine Idee, was wir machen können?

Notfalls würden wir zu zweit fliegen und den Flug unserer Tochter verfallen lassen. Geht das unkompliziert oder ist da was zu beachten bei einem no show?
Wir würden dann vor Ort halt eine organisierte Rundreise machen, da wir kein spanisch können.
Die Flüge waren sehr günstig (385,- hin und zurück), so dass sich der Verlust in Grenzen halten würde und bezahlt sind sie ja schon.

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal.
 

Stefan2196

Aktives Mitglied
12.01.2012
115
2
Hat niemand eine Idee? Ich kann nicht mal die Flüge stornieren, es antwortet keiner. Mit Aeromexico zu kommunizieren ist äußerst schwierig.
 

MUC_NewComer

Aktives Mitglied
04.05.2017
219
37
MUC
Hol dir die Steuern und Gebühren zurück, dann sollte nicht mehr viel übrig sein zu 385 Euro. Wenn die Gesellschaft nicht antwortet vllt wider über Facebook.
Einen besseren Ratschlag hab ich nicht auf Lager.
 
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