Flugverspätung um ca. 4 Stunden, SWISS Zurich-NYK

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EW3985

Neues Mitglied
26.09.2014
3
0
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Hallo in die Runde,

an Pfingsten waren meine Mutter und ich in Amerika und sind über die Flughäfen in Zurich und New York Newark geflogen.

Beim Hinflug gab es eine Abflugsverzögerung von 4 Stunden, ein technischer Defekt, der damit begründet wurde (auf Nachfrage), dass beim Verladen des Gepäcks die Luke beschädigt worden sei und daraufhin ein anderes Flugzeug bereit gemacht werden musste.

Wir haben jetzt gehört, dass auch bei der Swiss uns eine Entschädigung zusteht. Weswegen wir uns 'erst jetzt' bei der Swiss melden würden.

Könnt ihr uns bitte helfen, an wen muss ich mich wenden, mit welcher Formulierung kann ich unser Recht durchsetzten? Wieviel steht uns zu? Meine Mutter hatte für beide Tickets zusammen ca. 1400 Euro gezahlt.

Vielen Dank für eure Hilfe

Eva
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Willkommen im Forum,

interessant wäre zu wissen, von wo aus ihr ursprünglich gestartet seid, da du ja schreibst, dass ihr "über Zürich" geflogen seit, was für mich nach Umstieg in Zürich klingt.

Und noch spannender als die Abflugverzögerung wäre zu wissen, wie groß die Verspätung am Endziel war.

Allgemein ist es so, dass bei Fernflügen bei Zeitverlusten am Endziel zwischen drei und vier Stunden 300 und über vier Stunden 600 Euro pro Nase fällig sind, wobei technische Defekte regelmäßig keine außergewöhnlichen Umstände begründen.

Schuldner der Forderung ist das ausführende Luftfahrtunternehmen, an das ihr euch entsprechend auch wenden müsst. Am besten klare Forderung mit Bankverbindung und Zwei-Wochen-Frist.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Eigentlich ist es ja egal, von wo aus er gestartet ist, nicht?
Bei einer Abflugsverzögerung von 4h würde ich auf eine Verspätung bei der Ankunft von knapp unter 4h tippen, was dann die genannte Entschädigung rechtfertigt.

Vermutlich wird sich Swiss allerdings auf den Standpunkt stellen, dass ja Swissport (oder wer auch immer) den Schaden verursacht und sie somit nicht dafür
verantwortlich sind... Rechne also nicht damit, dass du ohne weiteren Schriftverkehr an Geld kommst...
 

EW3985

Neues Mitglied
26.09.2014
3
0
Willkommen im Forum,

interessant wäre zu wissen, von wo aus ihr ursprünglich gestartet seid, da du ja schreibst, dass ihr "über Zürich" geflogen seit, was für mich nach Umstieg in Zürich klingt.

Und noch spannender als die Abflugverzögerung wäre zu wissen, wie groß die Verspätung am Endziel war.

Allgemein ist es so, dass bei Fernflügen bei Zeitverlusten am Endziel zwischen drei und vier Stunden 300 und über vier Stunden 600 Euro pro Nase fällig sind, wobei technische Defekte regelmäßig keine außergewöhnlichen Umstände begründen.

Schuldner der Forderung ist das ausführende Luftfahrtunternehmen, an das ihr euch entsprechend auch wenden müsst. Am besten klare Forderung mit Bankverbindung und Zwei-Wochen-Frist.

Hallo und danke für eure schnellen Antworten

Hab mich umständlich ausgedrückt, wir flogen AB Zurich ohne Umstieg per Direktflug nach NYK und mussten 4 Stunden warten, bis dann der Abflug war.

Es war eine Swiss Maschine mit der Flugnummer LX19, welche von Zurich aus gestartet ist. Wir haben direkt über die Homepage von der Swiss.ch gebucht damals.

Also muss ich den Schrieb an den Flughafen Zurich senden oder an die Muttergesellschaft Lufthansa oder an die Swiss?

Lieber Gruß

Eva
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
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ZRH
Hallo und danke für eure schnellen Antworten

Hab mich umständlich ausgedrückt, wir flogen AB Zurich ohne Umstieg per Direktflug nach NYK und mussten 4 Stunden warten, bis dann der Abflug war.

Es war eine Swiss Maschine mit der Flugnummer LX19, welche von Zurich aus gestartet ist. Wir haben direkt über die Homepage von der Swiss.ch gebucht damals.

Also muss ich den Schrieb an den Flughafen Zurich senden oder an die Muttergesellschaft Lufthansa oder an die Swiss?

Lieber Gruß

Eva

Du musst an die Swiss schreiben.

Es müsste übrigens LX18 gewesen sein.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Hab mich umständlich ausgedrückt, wir flogen AB Zurich ohne Umstieg per Direktflug nach NYK und mussten 4 Stunden warten, bis dann der Abflug war.

Wie der Fachmann umsteiger schon schrieb: die Abflugverspaetung ist uninteressant. Es kommt auf die Verspaetung am Ziel EWR an. Nur wenn die bei ueber 3 Stunden lag, lohnt sich ueberhaupt weiteres Nachdenken.
Der Ansprechpartner ist die Swiss.
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Wieviel zu spaet war denn die tatsaechliche Ankunft jetzt?

PS: NYK hoert sich komisch an :eek:
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.920
FRA/QKL
Was war denn nun die aktuelle Ankunftsverspätung exakt?

Ein Langstreckenflug hebt oft erst 30-45 Minuten nach angegebener Zeit ab und kommt trotzdem noch pünktlich an. Und gerade die SWISS ist bei den Zeitkalkulationen eher großzügig. Ich vermute aus den Beschreibungen, dass es in keinem Fall 4h waren aber wohl knapp über 3h (Je nach Rückenwind/Gegenwind).
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
575
60
BSL
oder wie wärs mit dem Datum.......?
Dann können wir wahrscheinlich deutlich mehr sagen!


Edit:

War wohl dieser: 2014-06-07 Zurich (ZRH) New York (EWR) A333 (HB-JHA) 15:20 19:05 00:10 Landed 02:53


Also nach meinen Berechnungen "nur" 2 Std und 42 Min Verspätung!!!
 
Zuletzt bearbeitet:

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Der TE erscheint mit der Materie nicht besonders vertraut, hier würde vielleicht die Outsourcinglösung helfen: Flightright, euclaim oder wie sie alle heissen.
Die übernehmen dann die Arbeit.
 
A

Anonym38428

Guest
Der TE erscheint mit der Materie nicht besonders vertraut, hier würde vielleicht die Outsourcinglösung helfen: Flightright, euclaim oder wie sie alle heissen.
Die übernehmen dann die Arbeit.
Hilft bei 2:42 tatsächlicher Verspätung aber auch nix ;)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Eigentlich ist es ja egal, von wo aus er gestartet ist, nicht?

EIGENTLICH schon, aber bei einem Flug Ex Schweiz muss man ja berücksichtigen, dass dort die EU-VO nur Kraft Vereinbarung mit der EU gilt.

Man denke nur daran, dass der Anspruch auf Ausgleichszahlungen ja nicht gesetzlich geregelt ist, sondern Ergebnis der Rechtsfortbildung durch den EuGH ist. Inwieweit dessen Rechtsprechung "Bindungswirkung" für die Schweizer Gerichte hat, ist zumindest mir nicht klar. Und die Möglichkeit einer Klage sollte man ja zumindest im Hinterkopf haben. Daher meine Frage. Hätte es einen Zubringer aus Deutschland gegeben, gäbe es vermutlich einen deutschen Gerichtsstand und man könnte die Eingangsfrage präziser beantworten.

Aber wenn es denn so ist, dass der Zeitverlust am Endziel < 3h war, gibt´s ja eh nichts...

ABER: Zumindest laut jüngstem EuGH-Urteil soll ja der maßgebliche Zeitpunkt der sein, ab dem die Paxe aussteigen können.