Da er für heute keinen passenden Direktflug selbst mehr finden konnte, hat mein Bekannter nun doch online auf Easyjet morgen früh umgebucht (war dann offenbar übrigens der letzte freie Platz).
Nun stellt sich als nächstes die Frage, ob Easyjets Behauptung, dass keine Kompensation erforderlich sei nach Fluggastrechteverordnung, haltbar ist. Es handelt sich schließlich um einen Streik in einem Drittland (FR), der Easyjet schon mehr als 24 h im voraus bekannt war. Da hätte Easyjet umdisponieren können. Die allermeisten Flugverbindungen TXL-PMI fliegen auch heute (auch einige von EZY), nur drei Verbindungen von EZY sind gestrichen. EW hingegen hat zwei Direktverbindungen im selben Zeitraum, die nicht gestrichen sind (aber gestern Abend nicht mehr buchbar waren).
Welchen Weg empfehlt ihr, die Kompensation nach Fluggastrechteverordnung hier einzufordern? Wo hat man die besten Aussichten in solch einem Fall, in dem die Fluggesellschaft von vorne herein behauptet, "In accordance with EU261 regulations, you will not be entitled to claim for compensation as a result of the industrial action."
"easyJet is doing everything possible to minimise the effects of the strike action for our customers." stimmt schonmal keinesfalls.