ANZEIGE

Bahn-Sammelthread

ANZEIGE
Bahn bonus

Ich habe für gestern die bahn-bonus Punkte für ein [h=2]Mecklenburg-Vorpommern Ticket[/h]nicht erhalten (51 Statuspunkte/ 77 Prämienpukte) hat sich da am 15.12. was geändert?
 
Ich vermisse auch noch Punkte von einer ICE-Fahrt am Wochenende. Wobei bahnbonus einige technische Probleme am 14. und 15. hatte.
 
Neue Geltungsdauer für internationale DB-Tickets: ab 100km nur noch 2 Tage. Musste ich eben schmerzlich feststellen.
 
Hat jemand aktuelle Erfahrungen mit der "Entärgerungskampagne"? Mir wollte eben ein ausgesprochen arroganter Bahn-MA weismachen, dass es sowas nie gegeben hätte.
 
Übrigens, beim bekannten Eisenbahnforum beteiligt sich nun der Vorstand DB Fernverkehr Philip Nagl (oder wer auch immer für ihn schreibt) und ist in den ersten Tagen erstaunlich auskunftsfreudig (nicht dass ich glauben würde, dass das dauerhaft so lebhaft bleibt, aber immerhin).

Darf man das verlinken (wenn nicht, kann es gelöscht werden)?: https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?003,9147024,9147321#msg-9147321

Calling Harry Hohmeister.
 
Gibt es eigentlich Kompensation, wenn die Fahrt oder ein Teilabschnitt nicht in der gebuchten Klasse durchgeführt werden kann, weil ein anderer Zug (techn. Störung, Verspätung) eingesetzt wird?

Die Bahn ist doch eigentlich immer recht kulant bei so etwas. Habe mal 20 Euro bekommen (glaube als Gutschein), weil es in Frankfurt in der Bahn Lounge 1. Klasse abends nichts mehr zu essen gab und ich im Feedback-Formular "meine Enttäuschung" zum Ausdruck gebracht habe.
 
Gibt es eigentlich Kompensation, wenn die Fahrt oder ein Teilabschnitt nicht in der gebuchten Klasse durchgeführt werden kann, weil ein anderer Zug (techn. Störung, Verspätung) eingesetzt wird?

War bei mir bislang immer Verhandlungssache (Gutschein, BB-Punkte) mit der BahnComfort-Hotline bzw. deren Beschwerdeformular. Der Fall ist, soweit ich weiß (die Experten mögen mich korrigieren), nicht von den Fahrgastrechten abgedeckt.

Neue Geltungsdauer für internationale DB-Tickets: ab 100km nur noch 2 Tage. Musste ich eben schmerzlich feststellen.

Ja, Punkt 7.2 der Internationalen Beförderungsbedingungen wurde neu gefasst:
https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahn...sbedingungen_der_db_ag_-_stand_15_12_2019.pdf

Fahrkarten ab 100 km gelten zwei Tage ab dem 1. Geltungstag (Beispiel: erster Geltungstag ist der 01.04., letzter Geltungstag ist der 02.04.). Dies ist ebenfalls unabhängig davon, ob es sich um Fahrkarten für eine einfache Fahrt oder eine Hin- und Rückfahrt handelt.
Liegen zwischen Hin- und Rückfahrt mehr als zwei Tage, werden jeweils getrennte Fahrkarten für die Hinfahrt und für die Rückfahrt ausgegeben.
 
Die Bahn ist doch eigentlich immer recht kulant bei so etwas. Habe mal 20 Euro bekommen (glaube als Gutschein), weil es in Frankfurt in der Bahn Lounge 1. Klasse abends nichts mehr zu essen gab und ich im Feedback-Formular "meine Enttäuschung" zum Ausdruck gebracht habe.

War bei mir bislang immer Verhandlungssache (Gutschein, BB-Punkte) mit der BahnComfort-Hotline bzw. deren Beschwerdeformular. Der Fall ist, soweit ich weiß (die Experten mögen mich korrigieren), nicht von den Fahrgastrechten abgedeckt.

Ich habe mich gestern einfach mal an kundendialog@bahn.de gewandt, mal gucken ob und wann was kommt.
 
War bei mir bislang immer Verhandlungssache (Gutschein, BB-Punkte) mit der BahnComfort-Hotline bzw. deren Beschwerdeformular. Der Fall ist, soweit ich weiß (die Experten mögen mich korrigieren), nicht von den Fahrgastrechten abgedeckt.



Ja, Punkt 7.2 der Internationalen Beförderungsbedingungen wurde neu gefasst:
https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahn...sbedingungen_der_db_ag_-_stand_15_12_2019.pdf
Für unfreiwillige Downgrades gibt es eine feste Pauschale unabhängig vomTicketpreis in den Reisezentren. Am besten dann das Fehlen der 1. Klasse auch direkt im Zug bescheinigen lassen um spätere Diskussionen zu vermeiden.
 
Schon bekannt? Auf vielfachen Kundenwunsch:

Internationale Fahrkarten über 100km (Flex und Sparpreise) gelten ab dem 15.12.19 max. 2 Tage.
Quelle: SCIC-NRT Nr. 5.2.3, 5.2.4 und 7.2.
Ausnahme: Belgien bis 3 Uhr des dritten Tages (SCIC-SB 2.3.1), wow.

Außerdem: Gemäß SCIC-NRT 10.3:
Bei Angeboten mit ZUG- bzw. BUSBINDUNG (z. B. Sparpreis Europa, Sparpreis Europa IC Bus, Gruppenangebote) sind Unterbrechungen innerhalb der Geltungsdauer zugelassen, wenn sie beim Kauf der Fahrkarte direkt mit angegeben werden und entsprechend auf der Fahrkarte ausgewiesen sind.

Dafür: entweder ist die Schweiz-Chose mit der innerschweizerischen Zugbindung weggefallen oder ich bin blind. In SCIC-SB Abschnitt 3 findet man den Passus nicht mehr. Unter 5.2.3 SCIC-NRT gibt es keinen besonderen Hinweis dazu.
 
Schon bekannt? Auf vielfachen Kundenwunsch:

Internationale Fahrkarten über 100km (Flex und Sparpreise) gelten ab dem 15.12.19 max. 2 Tage.

Ja:

Neue Geltungsdauer für internationale DB-Tickets: ab 100km nur noch 2 Tage. Musste ich eben schmerzlich feststellen.

Aber gut, dass Du es nochmal sagst. Ernsthaft. Denn so einen Mist kann man gar nicht genug anprangern.

Außerdem: Gemäß SCIC-NRT 10.3:

"Bei Angeboten mit ZUG- bzw. BUSBINDUNG (z. B. Sparpreis Europa, Sparpreis Europa IC Bus, Gruppenangebote) sind Unterbrechungen innerhalb der Geltungsdauer zugelassen, wenn sie beim Kauf der Fahrkarte direkt mit angegeben werden und entsprechend auf der Fahrkarte ausgewiesen sind."

Also keine (! Auch nicht eine Stunde!) Unterbrechung mehr bei Automatenfahrkarten.

Es is schon geil: Die Bahn jammert rum, dass sie international keinen Stich gegen den Flieger macht, und tut dann alles dafuer, um internationales Reisen, sowohl das Buchen als auch das Fahren, maximal unbequem zu machen. Verkehrswende hurra.
 
Also keine (! Auch nicht eine Stunde!) Unterbrechung mehr bei Automatenfahrkarten.

Da bin ich mir nicht sicher. Evtl. bezieht sich die Regelung nur auf den zuggebundenen Fahrtabschnitt. Die Synopse spricht da von einer Präzisierung und nicht von einer neuen Regelung. Ich liebe Sprachgenies, die bei der DB die ABBs schreiben.
 
Fahrtunterbrechungen mussten schon immer bei der Buchung angegeben werden, wenn Zugbindung besteht. Auf NV-Abschnitten kann man nach wie vor einfach keine Unterbrechung beim Buchen einbauen und die Strecke irgendwann innerhalb der Geltungsdauer abfahren.
 
Hatte bislang gar nicht mitbekommen, dass die Bahn jetzt 1.-Klasse "Sparpreis"-Tickets nicht mehr in die Lounge lässt (ohne "bahn.comfort").
 
Da bin ich mir nicht sicher. Evtl. bezieht sich die Regelung nur auf den zuggebundenen Fahrtabschnitt. Die Synopse spricht da von einer Präzisierung und nicht von einer neuen Regelung. Ich liebe Sprachgenies, die bei der DB die ABBs schreiben.

Wo finde ich die Synopse? Ich habe in Erinnerung (ohne es anhand alter Versionen belegen zu koennen), dass es zuerst von unbegrenzten Unterbrechungen auf zwei verschlechtert wurde, und jetzt eben auf zwei auf der Fahrkarte angegebene. Aber ich mag mich taeuschen, ich bin da nicht mehr so tief drinne.
 
Hatte bislang gar nicht mitbekommen, dass die Bahn jetzt 1.-Klasse "Sparpreis"-Tickets nicht mehr in die Lounge lässt (ohne "bahn.comfort").

Mit dem Sparpreis darf man nach wie vor rein, nur mit dem SuperSparpreis nicht.

SuperSparpreis hieß früher "Sparpreis Aktion", und damit durfte man mit diesen Tickets ebenfalls nicht in die Lounges rein. Es ging nur ein(?) Jahr lang nach der Umbenennung in "SuperSparpreis" und der Aufnahme dieser Tarife in die normale DB-Tarifstruktur, war damals wohl ein Fehler der DB.
 
Ei gude Morsche - die letzten Wochen mit digital detox verbracht? Das Thema hat doch für mächtig Rauschen gesorgt - from the horse's mouth:

Zum 15.12.2019 ändern sich die Bedingungen für Tickets im Tarif „Sparpreis“. Ab diesem Tag werden 1. Klasse-Tickets im Tarif „Sparpreis“ keinen Zutritt mehr zur DB Lounge beinhalten. Der Zutritt zur DB Lounge ist dann nur noch mit 1. Klasse-Tickets im Tarif Flexpreis sowie mit BahnCard 100 oder BahnComfort-Status möglich.

https://www.bahn.de/p/view/service/bahnhof/db_lounge.shtml
 
Zurück
Oben