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LX: Downgrade nach Flugzeugwechsel

daniel5an

Neues Mitglied
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Guten Abend,

unser Flug LX64 am Mittwoch wurde von 777 auf A330 gewechselt. Dadurch Downgrade auf Eco :-( Was könnte die Ursache hierfür sein?
 
Herzlich Willkommen im Forum!

Konstruktive Beiträge sind immer sehr geschätzt hier.

Kostenlose Rechtsberatung eher nicht.
 
Ich brauch keine Rechtsberatung. Ich trete den Flug natürlich trotzdem an. Hätte mich nur interessiert was der Grund sein könnte hierfür. Hat ja auch einen größeren Rattenschwanz sowas
 
Die B777 Subflotte bei LX ist mit 12 Flugzeugen klein. Fällt mal ein Flugzeug aus, wirkt sich das direkt auf den Flugplan aus. Die jonglieren schon die letzten 10 Tage ständig auf der LX64 mit A333.
 
2 B777 bei LX fliegen aktuell nicht.

HB-JNA (geplant auf LX176 am 31.10. wurde annulliert und) ist seitdem nicht mehr geflogen.
HB-JNJ (geplant auf LX92 am 8.11. wurde annulliert und) ist heute auch nicht geflogen.

Hat heute Morgen ein MdC einem Gast in C bestätigt, dass momentan 2 B777 Probleme bereiten und in Maintenace sind.
 
Check selbst mal Optionen (nehme an in C, wohl nicht in F), ruf an und lass dich wenn möglich umbuchen.
Ich denke der Themenstarter ist eher von PE auf Y downgegradet worden. Und wieder auf PE wird wohl schwierig sich umbuchen zu lassen da m.W alle Ostküstenziele in den USA (EWR,IAD,ORD) mit der 333 ohne PE bedient werden.
Mit LH via FRA wäre evtl. möglich.
 
Ich gehe eher aus es wird in Y+ geflogen. Via FRA und via MUC mit LH leider bereits ausgebucht
 
Viel geht da aber nicht.
Als ich eben geguckt habe war G0
Anhang anzeigen 317601

Ist aber sowohl als SEN als auch über Concurr bei mir buchbar, daher sind Plätze frei. Muss man halt schnell sein.
[automerge]1762717886[/automerge]
Das sieht EU261 bei einem Downgrade nicht vor.

Dazu braucht man die EU261 nicht. Je nach Abflugort brauchts nur einen Blick ins BGB - gerade wenn es nicht am Abflugtag passiert.
 
Das ist aber erheblich schwieriger durchzusetzen.

Nein, ist es nicht. Schon gar nicht im Abflug in Deutschland.
[automerge]1762722007[/automerge]
Die weigern sich umzubuchen und verweisen auf Kompensation sogar Umbuchung auf LH wurde verweigert!

Direkt gebucht oder über OTA? Alles dokumentieren. Sofern keine Pauschalreise, kannst Du ggf. auch in Vorleistung treten, vom Vertrag zurücktreten und selbst neu buchen - sofern nicht Bestandteil einer Pauschalreise. Da ist der Veranstalter dein Ansprechpartner.
 
Warum bevorzugen dann alle eine Abwicklung nach EU261?

Außerhalb der EU Regelung greift das Werkvertragsrecht. Hier ist die Durchsetzung auf jeden Fall komplexer. - So wurde mir das zumindest mal von einem Fachanwalt erklärt.

Es gibt halt Fälle die nach diesem oder jenen Recht einfacher sind. Bei Downgrades greift die VO halt nur in Form von einer finanziellen Kompensation. Bei vielen anderen Fragen andere Bezugspunkte. Ob Du diesen Weg gehen willst bleibt Dir überlassen. Ich habe das ein paar Mal durch und der Aufwand ist mit einem Fachanwalt in DE überschaubar.
 
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