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Entschädigungswirrwarr

vuulp

Aktives Mitglied
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Guten Morgen,
ich habe eine kurze Frage zum EU Fluggastrecht, da ich dort ehrlich gesagt nicht gänzlich durchblicke.
Folgendes Szenario:
Rückflug von SJO nach FRA am 11.12. über IAH.
SJO-IAH mit UA1490 Abflug 13:36 Ortszeit, IAH-FRA mit LH7600(Flug UA46) Abflug 19:10 Ortszeit - Ankunft in FRA um 11:50 Uhr.
Alles, also auch schon die Hinreise, über Lufthansa gebucht.
Nun war der Flug nach IAH bereits beim Check-In am Flughafen SJO so verspätet (ca. 3h Verspätung, wegen "late Inbound" stand auf den Monitoren glaube ich mich zu erinnern), dass wir den Anschlussflug in IAH nicht mehr bekommen konnten. Wurden dann direkt umgebucht auf SJO-EWR(UA1079), EWR-LHR(UA16) und letztlich LHR-FRA(LH905).
LH905 mit Ankunft 15:05 in FRA.
Hat soweit auch alles super geklappt, bin in der Hinsicht echt begeistert und habe damit schon abgeschlossen.
Da meinte aber ein Arbeitskollege ich solle doch mal schauen ob da nicht was mit der EU Verordnung geht?!
Ich denke ja eher nicht da die Flüge eigentlich mit UA waren und die das EU Flugrecht wenig interessiert, oder sehen meine Chance da doch gut aus weil gebucht bei LH und meine finale Destination auch in Deutschland lag sowie die Verspätung offiziell >3h beträgt?

Danke für die Hilfe!

Grüße,
Ben
 
Zuletzt bearbeitet:
Worin liegt denn das Problem einen Blick in die ÜberbuchungsVO zu werfen?

Artikel 3
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt
[...]
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrt-
unternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem
Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestim-
mungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie
haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen erhalten.
 
Worin liegt denn das Problem einen Blick in die ÜberbuchungsVO zu werfen?
habe ich bereits! war mir nur unsicher. danke für deine Hilfe.
Nur aus Interesse und um es zu verstehen: Es besteht kein Anspruch wegen der Unterstützungsleistung, sehe ich das richtig?
 
Nein, Airlines von außerhalb der EU/Island/Norwegen/Schweiz (also etwa UA) müssen nichts zahlen sofern der Flug in einem Drittstaat (USA) angetreten wird und wie bei dir bspw in Deutschland endet. Anders würde es aussehen wenn Flug in D angetreten und Ziel in Drittstaat.
Mit "Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen" meint man Entschädigungen ähnlich der ÜberbuchungsVO, eine ersatzweise Beförderung fällt selbstverständlich nicht darunter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit "Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen" meint man Entschädigungen ähnlich der ÜberbuchungsVO, eine ersatzweise Beförderung fällt selbstverständlich nicht darunter.

Nachdem Du das schon zum zweiten Mal schreibst: Was soll das sein? Es gibt die Fluggastrechte-VO 261/04, die sowohl die Beförderungsverweigerung (etwa wegen Überbuchung) als auch Annullierungen und Verspätungen regelt.

Der Anspruch auf Unterstützungsleistungen steht neben einem etwaigen Anspruch auf Ausgleichszahlung, auch wenn die Airlines und manche hier im Forum das immer wieder falsch darstellen. Kann man aber wirklich alles auf etwa jeder zweiten Seite hier nachlesen.
 
Vielleicht gibt es ja in Costa Rica auch so eine Fliegerbeglückungsverordnung zu Gunsten des TO?
 
Die VO (EG) Nr 261/2004 - ÜberbuchungsVO wird in der österreichischen Lehre und Fachliteratur verwendet, ua auch im BR Standardwerk für angehende Juristen.

Danke, eine erstaunliche Verkürzung. Man fragt sich, wer mit dieser Bezeichnung als erster angetreten ist: ein Airline-naher Autor? Wie nennt denn der OGH die VO?
 
Kurzgesagt, es besteht kein Anspruch nach EU-Verordnung.
Was nicht bedeutet, dass kein Anspruch besteht. Es steht Dir frei einen tatsächlich entstandenen Schaden bei United gelten zu machen.
 
vielen dank nochmals für die Hilfestellung! Mir war nicht klar, dass bei Flügen in die EU nur in der EU ansässige Luftfahrtunternehmen unter diese VO fallen.
Bei Flügen aus der EU ist dies ja anders.
Wollte nur wissen ob ich hier evtl. ein paar Euro einfach an mir vorbei ziehen lasse obwohl sie mir evtl. zustehen, was ja aber nicht der Fall ist.
Somit abgehakt und ok ;)
 
Ich grabe mal wieder aus mit einer sehr ähnlichen Anschlussfrage - bloß "andersrum":

Flug aus Norwegen via London in die USA. Anschluss innerhalb der USA wird nicht erreicht (verspäteter Abflug in LHR, leicht verspätete Ankunft in den USA, schlechtes Groundhandling dort, ansonsten hätte der Anschlussflug wahrscheinlich noch erreicht werden können), deswegen Zwischenübernachtung und Ziel wird erst mit 11 Stunden Verspätung erreicht.

Norwegen / Island / etc. zählen ja manchmal mit zu den EU-Richtlinien. Hier auch?
 
Ich grabe mal wieder aus mit einer sehr ähnlichen Anschlussfrage - bloß "andersrum":

Flug aus Norwegen via London in die USA. Anschluss innerhalb der USA wird nicht erreicht (verspäteter Abflug in LHR, leicht verspätete Ankunft in den USA, schlechtes Groundhandling dort, ansonsten hätte der Anschlussflug wahrscheinlich noch erreicht werden können), deswegen Zwischenübernachtung und Ziel wird erst mit 11 Stunden Verspätung erreicht.

Norwegen / Island / etc. zählen ja manchmal mit zu den EU-Richtlinien. Hier auch?

Einen ähnlichen Fall hatten wir mal mit UA: FRA-IAH-RSW. Wegen massiver Überbuchung kamen wir mit 2h delay in FRA weg und haben somit den Anschluss in IAH verpasst. Am Ende mit 14h Verspätung in RSW gelandet. UA hat sich geweigert zu zahlen. Dann ging es zum Anwalt, dieser hat 600€ pro Person rausgeholt.
 
Ja, Norwegen wendet auch die entsprechenden EU-Richtlinien an, also sollte es nach erstem Augenschein was geben.
 
Auch nochmal eine Frage zu der Thematik:

HKG-FRA-HAM mit LH war gebucht. Aufgrund late inbound war HKG-FRA um 5 Stunden verspätet.
Darüber war ich nicht begeistert, da man mir erst einen Anschluss nach HAM am nächsten Tag um 17:00 geben konnte. Daher wären das bei Ankunft 10 Stunden Verspätung gewesen und mir wäre ein ganzer Arbeitstag flöten gegangen.
Erst auf Nachfrage hat man mich via MUC umgebucht und ich kam pünktlich in HAM an. Mein Sitznachbar, der ebenfalls umgebucht wurde, meinte dass man die 600€ Entschädigung trotzdem einfordern kann, da man ja nicht reist wie es gebucht war. Ist das wirklich so?

Ich verstehe allerdings nicht, weshalb man nicht den MUC-Flieger bis zum Rand mit den FRA-Paxen gefüllt hat? Von dem Flieger wird doch jeder die 600€ einklagen? Auf HKG-MUC war noch einiges frei. PE war fast komplett leer, der hintere Teil der C ebenfalls.
 
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Ich verstehe allerdings nicht, weshalb man nicht den MUC-Flieger bis zum Rand mit den FRA-Paxen gefüllt hat? Von dem Flieger wird doch jeder die 600€ einklagen? Auf HKG-MUC war noch einiges frei. PE war fast komplett leer, der hintere Teil der C ebenfalls.

Na ja, hängt schon etwas vom Endziel und der Verfügbarkeit auf etwaigen Anschlüssen ex-MUC ab. Es bringt Dir nicht viel, wenn Du eigentlich nach FRA willst, die Flüge MUC-FRA aber mehr oder weniger ausgebucht sind und/oder Du so lange in MUC wartest, dass Du auch nicht nennenswert früher in FRA ankommst. Oder ab MUC keinen vernünftigen Anschluss zu Deinem Endziel hast.

Was natürlich nichts daran ändert, dass man in solchen Fällen auch selber nach Alternativen schauen sollte. Das Schalterpersonal wird das nicht unbedingt für jeden einzelnen Pax tun. Je nach Handling Agent am jeweiligen Flughafen herrscht da oft eher die Einstellung "Fliegen sie nach FRA (MUC/ZRH/VIE usw.), dort kümmert man sich dann um Ihren Anschluss...."

Und was die Ausgleichszahlung betrifft: Ein Großteil der Paxe weiß davon wahrscheinlich gar nichts oder gibt spätestens nach der ersten Textbausteinantwort mit Hinweis auf "höhere Gewalt" auf....
 
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