Frage zu einer Entschädigung bei Verspätung

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ringbahn

Aktives Mitglied
10.10.2009
133
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Am 11.9. bin ich mit einem mit dem neuen Biofuel betankten Flieger um 18.15 von HAM nach FRA geflogen.
Als wir über FRA waren,war dort wohl gerade ein Gewitter,die Maschine kreiste kurz,dann wurde uns eröffnet,dass wir nach HAM zurückfliegen.Ein neuer Flug startete dann um 22.15,Verspätung also 3-4 Stunden.FRA war nicht das Endziel meiner Reise,ein Weiterflug nach New York war auf dem gleichen Ticket für den nächsten Tag gebucht.Als ich mein Gepäck abgeholt und neu eingecheckt habe,machte mich die Dame am CI-Schalter darauf aufmerksam,dass ich nach der EU-Verordnung einen Geldbetrag für die Verspätung verlangen kann.In diesem Fall sei nicht die Wetterlage ursächlich für die erhebliche Verspätung mit Rückflug nach HAM sondern die Tatsache,dass ein mit Biofuel betankter Flieger nicht lange über FRAk kreisen kann,weil dann der spezielle Kraftstoff ausgeht,der nur in HAM nachgetankt werden kann.
Meinungen von den Fachleuten bitte...
 

larsmb

Erfahrenes Mitglied
03.06.2011
343
0
HAM
4 Stunden Verspätung und die Dame am CI hat Dich darauf hingewiesen? Da wär' mein Brief nach Gütersloh aber schon raus ;-) Das gibt ein paar hunderter.

(Und wenn Du das nächste Mal eincheckst, bring ihr Pralinen mit!)
 

scherrar

Erfahrenes Mitglied
30.05.2010
657
232
Wofür möchtest du entschädigt werden? Du kamst doch offenbar wie geplant in NYC an?! Maßgeblich nach VO ist ohnehin das Endziel der Reise, sprich in deinem Fall NYC, weshalb dir m.E. keine Entschädigung zusteht (wofür auch?!).

Liegt zwischen 2 Flügen zum eigentlichen Endziel ein (längerer) Aufenthalt, dann dürfte es eine Grauzone geben, ab wann dieser erste Flug bereits zu einem "Endziel" iSd VO geht (offensichtlich der Fall bei einem mehrwöchigen Stopover, wohl kaum der Fall bei einer bloßen flugplanbedingten Übernachtung). Diese Frage ist meines Wissens bislang, jedenfalls in der deutschen, Rechtsprechung nicht thematisiert worden.
 

ringbahn

Aktives Mitglied
10.10.2009
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Wofür möchtest du entschädigt werden? Du kamst doch offenbar wie geplant in NYC an?! Maßgeblich nach VO ist ohnehin das Endziel der Reise, sprich in deinem Fall NYC, weshalb dir m.E. keine Entschädigung zusteht (wofür auch?!).

Liegt zwischen 2 Flügen zum eigentlichen Endziel ein (längerer) Aufenthalt, dann dürfte es eine Grauzone geben, ab wann dieser erste Flug bereits zu einem "Endziel" iSd VO geht (offensichtlich der Fall bei einem mehrwöchigen Stopover, wohl kaum der Fall bei einer bloßen flugplanbedingten Übernachtung). Diese Frage ist meines Wissens bislang, jedenfalls in der deutschen, Rechtsprechung nicht thematisiert worden.

Es handelte sich bei dem auf den Sonntag gelegten Flug HAM-FRA nicht um eine flugplanbedingte Übernachtung.Den Flug nach NYC,der am Montag um 13.20 startete,hätte ich locker mit Anflug am Montagmorgen aus HAM erreichen können.Am Sonntag bin ich geflogen,weil ich in FRA einen Termin um 20.00 hatte,der natürlich ausgefallen ist.Für mich ist nur die Frage,ob die Rückkehr nach HAM rein wetterbedingt war oder ob der Flieger zurück musste,weil der spezielle Biosprit nur in HAM vorrätig ist-was dann ein LH-Problem wäre.