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Hallo,
ich weiss, das Thema wurde hier schon erörtert, aber es gab verschiedene Aussagen, und der aktuellste Stand wäre toll. Wir haben vor ein paar Tagen einen Lufthansa Rückflug nach Tokyo nicht angetreten, und ich wollte gern die Steuern und Gebühren zurück. Nun erhielt ich folgende Anwort:
"wir haben Ihre Online Erstattungsanfrage zur Buchung erhalten.
Der im o.g. Flugschein ausgewiesene Flugpreis in Höhe von JPY 257840 pro Person ist nur für die eingetragenen Reisedaten und Strecken gültig. Sofern eine Änderung des Abflugortes (Nichtausnutzung des ersten Coupons) vorliegt, die Flugcoupons in veränderter Reihenfolge genutzt werden oder die Flugreise nicht vollständig durchgeführt wird, ist eine Neuberechnung Ihrer Flugreise erforderlich.
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass in diesem Fall eine Neuberechnung eine Erhöhung des Flugpreises zur Folge hat, so dass sich kein Erstattungsbetrag ergibt.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag."
Ist das rechtlich nun korrekt, sollte ich die Sache lieber ruhen lassen, um nicht eine Neuberechnung zu riskieren? Oder weiter auf der Rückerstattung bestehen? Wichtige Frage, weiss jemand, wieviel man da ûberhaupt zurück bekommen müsste? Haben pro Hin- und Rückflug etwa 1000€ bezahlt.
Beste Grüsse,
yoyo
ich weiss, das Thema wurde hier schon erörtert, aber es gab verschiedene Aussagen, und der aktuellste Stand wäre toll. Wir haben vor ein paar Tagen einen Lufthansa Rückflug nach Tokyo nicht angetreten, und ich wollte gern die Steuern und Gebühren zurück. Nun erhielt ich folgende Anwort:
"wir haben Ihre Online Erstattungsanfrage zur Buchung erhalten.
Der im o.g. Flugschein ausgewiesene Flugpreis in Höhe von JPY 257840 pro Person ist nur für die eingetragenen Reisedaten und Strecken gültig. Sofern eine Änderung des Abflugortes (Nichtausnutzung des ersten Coupons) vorliegt, die Flugcoupons in veränderter Reihenfolge genutzt werden oder die Flugreise nicht vollständig durchgeführt wird, ist eine Neuberechnung Ihrer Flugreise erforderlich.
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass in diesem Fall eine Neuberechnung eine Erhöhung des Flugpreises zur Folge hat, so dass sich kein Erstattungsbetrag ergibt.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag."
Ist das rechtlich nun korrekt, sollte ich die Sache lieber ruhen lassen, um nicht eine Neuberechnung zu riskieren? Oder weiter auf der Rückerstattung bestehen? Wichtige Frage, weiss jemand, wieviel man da ûberhaupt zurück bekommen müsste? Haben pro Hin- und Rückflug etwa 1000€ bezahlt.
Beste Grüsse,
yoyo