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Seit 09. Juli 2015 ist die Übertragung eines gebuchten Tickets auf eine andere Person, d.h. eine Namensänderung gegen die Umbuchungsgebühr, nicht mehr möglich. Diese Regelung gilt für alle Tickets, die seit dem 09. Juli 2015 für einen veröffentlichten Tarif ausgestellt werden.
Namenskorrekturen sind weiterhin gestattet, d.h. die Namen der Reisenden dürfen weiterhin in Reservierungen und im Ticket an den Namen laut Reisedokument angepasst werden. Eine Namenskorrektur ist nach Ticketausstellung grundsätzlich nur möglich, wenn das Ticket ausschließlich auf airberlin group Flügen (AB/HG/4T) ausgestellt wurde, d.h. die airberlin group ist Marketing und Operating Carrier. Dabei gilt das bekannte Maximum von 3 Zeichen als Namenskorrektur.
Namenskorrekturen sind weiterhin gestattet, d.h. die Namen der Reisenden dürfen weiterhin in Reservierungen und im Ticket an den Namen laut Reisedokument angepasst werden. Eine Namenskorrektur ist nach Ticketausstellung grundsätzlich nur möglich, wenn das Ticket ausschließlich auf airberlin group Flügen (AB/HG/4T) ausgestellt wurde, d.h. die airberlin group ist Marketing und Operating Carrier. Dabei gilt das bekannte Maximum von 3 Zeichen als Namenskorrektur.