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Meine Frau wollte Sicherheit und da ist es eine ordinäre Deka Anlage geworden. Schwankt zwar derzeit etwas aber ist im Endeffekt besser als andere Anlagen.
.... ist im Endeffekt besser als andere Anlagen.
Ice_B: Was ist es denn bei dir am Ende geworden?
Ich habe mich auch mal dazu erkundigt, blicke bei den Gebühren aber nicht so ganz durch. Funktioniert es bei der DKB, als Sparplan z.B. den ETF001 (DAX ETF) ohne Ausgabeaufschlag und sonstige Gebühren zu kaufen (abgesehen von den 0,08% pa Gebühr)?
Bei comdirect fallen für Top-ETFs im Sparplan keine Ordergebühren an. Jährliche Verwaltungsgebühren von meist unter 0,5% p.a. fallen an (wie bei anderen Finanzinstituten auch). Natürlich kann man Gebühren vergleichen (z.B. TER bei ETFs), noch wichtiger ist angesichts des langen Anlagehorizonts allerdings die oben angesprochene Diversifikation (Risikostreuung). Wer nur auf den DAX setzt, sollte eine deutlich niedrigere (risikobereinigte) Rendite erwarten als jemand, der auf den MSCI World ACWI o.ä. setzt.Hat jemand alternativ das .comdirect Depot und kann sagen welche Gebühren da am Ende anfallen? Danke!
Ein wichtiger Punkt. Hinterher sind wir immer schlauer. Vergangener Erfolg ist kein guter Indikator für zukünftigen Erfolg.Den "Endeffekt" kennst du erst in 20 Jahren
man könnte dann sogar über einen umgekehrten Sparplan nachdenken.In Zeiten von Negativzinsen und einem fragwürdigen EZB-Kurs würde ich ...
Den "Endeffekt" kennst du erst in 20 Jahren
mein Wenigkeit hat es einmal getan ... das war zu Zeiten der dot.com Blase Ende der '90er Anfang 2000erFrage an die illustre Runde: Wenn ich hier das so mit den "Fachbegriffen" lese (ETF ...), dann Fondssparpläne etc., kommt mir die Frage auf ob es unter uns "Experten" gibt in diesem Bereich. Sprich Banker, Fondsmanager, Broker, Gordon Geckos, Finanzhaie oder eventuell gar Privatiers ?
Nur neugierigkeitshalber interessiert es mich ob in unserem Vorum es Mitglieder gibt die diesbezüglich involviert sind und den ganzen Tag vor so einem Reuters oder Bloomberg Monitor sitzen ? Kann man damit Geld machen ? Wenn ja, dann ist doch das Vorum hier mit den aufgerufenen Error Fares etc alles doch "Peanuts" und kostet mehr Zeit als dass es dieser Berufsgruppe bringt ?
Und? Wie sieht's mit der Rendite für Eure Kinder aus? Hat sich die Anlage bislang gelohnt?
Überlege auch einen ETF-Sparplan anzulegen und informiere mich aktuell über empfehlenswerte Anlage-Produkte.
bis jetzt kann ich nicht meckern. Aber aufgrund der Schwankungen darf man nicht zu oft draufschauen [emoji16]Und? Wie sieht's mit der Rendite für Eure Kinder aus? Hat sich die Anlage bislang gelohnt?
Überlege auch einen ETF-Sparplan anzulegen und informiere mich aktuell über empfehlenswerte Anlage-Produkte.
Und? Wie sieht's mit der Rendite für Eure Kinder aus? Hat sich die Anlage bislang gelohnt?
Überlege auch einen ETF-Sparplan anzulegen und informiere mich aktuell über empfehlenswerte Anlage-Produkte.
Aktuell halte ich die Börsensituation aber auch für wenig durchschaubar. Es geht ja seit Jahren nur noch rauf, rauf, rauf.
Hi,
ich häng mich hier nochmal dran:
Also so wie ich's verstanden habe, ist es sinnvoller (weil steuerlich günstiger), gleich ein Konto auf den Namen des Kindes zu eröffnen und dort den Sparplan zu managen, als "auf eigene Kappe" anzulegen und zum 18. zu verschenken, richtig? Nachteil bei dieser Variante ist, dass das Kind das Geld komplett bekommt, auch wenn man feststellt, dass es ein Depp geworden ist
Und dann noch eine andere Frage:
Mir schwebt vor, den Vermögensaufbau beim Kind quasi zweigleisig zu machen:
1. Monatlicher Sparplan (z.B. 50 € oder 100 €) - konstant von 0 bis 18 Jahren.
2. Geburtstags-/Weihnachtsgeschenke: Da stell ich mir vor, meinem Kind einen fixen Betrag zu schenken. z.B. 200 € Geburtstagsgeschenk von 0 - 5 Jahren, 300 € von 6 - 10 Jahren usw..
Dieses Geld wird dann anteilig für Geschenke ausgegeben bzw. angelegt: Also z.B. zum 5. Geburtstag ein Lego-Modell für 50 € und die restlichen 150 € werden dann wie der monatliche Sparplan angelegt.
Geld von Großeltern, etc. kommt "zur freien Verfügung" auf ein normales Giro-/Tagesgeldkonto (bzw. je nach Alter des Kindes, jedoch Fokus auf Verfügbarkeit).
Was haltet ihr davon bzw. welche Beträge sind denn heutzutage für die Kinder üblich? (Basis: Normale Mittelstandsfamilie).
Vielleicht ist die Gesetzgebung in DE zu AT unterschiedlich, jedenfalls darf in Österreich Geld, das dem Kind gehört, nur Mündelsicher angelegt werden.
Will man für sein Kind in ETF/Aktien udg investieren muss dieses vom Pflegschaftsgericht abgesegnet werden.
Nach 18 Jahren wird das angelegte Geld, weil steuerlich günstiger, wieder zurücküberwiesen. Den Rest durfte ich behalten, das bestand aus Geburtstags- und Kommunionsgeschenken.
Das ist steuerlich schlicht Steuerhinterziehung (von https://www.test.de/FAQ-Sparen-fuer-die-Kinder-Was-Eltern-wissen-sollten-4931677-0/ ):
"Freunde meinen, ich könne Steuern sparen, wenn ich Geld auf den Namen meines Kindes anlege. Stimmt das?
Unter bestimmten Voraus*setzungen schon. Kinder werden steuerlich wie Erwachsene behandelt, wenn sie Einkünfte erzielen. Verdient der Nach*wuchs also weniger als den jähr*lichen Grund*frei*betrag von 8 820 Euro (ab 2018: 9 000 Euro), geht der Fiskus leer aus. Da Kindern zudem der volle Sparerpausch*betrag von 801 Euro sowie der Sonder*ausgaben-Pausch*betrag von aktuell 36 Euro zustehen, bleiben insgesamt bis zu 9 657 Euro (ab 2018: 9 837 Euro) steuerfrei. So hohe Kapital*erträge werden beim aktuellen Zins*niveau erst erreicht, wenn auf einem Tages*geld*konto mehrere hundert*tausend Euro lagern. Um die Frei*beträge tatsäch*lich ausschöpfen zu können, darf nur Ihr Kind über das Geld verfügen, nicht aber Sie als Eltern. Sie sollten daher einen Schenkungs*vertrag aufsetzen, um dem Finanz*amt zu beweisen, dass Sie das Geld nicht mehr antasten und auch von den Zins*erträgen nicht profitieren. Erlaubt ist Ihnen jedoch – bis zum 18. Geburts*tag des Spröss*lings – die Verwaltung des Vermögens (siehe nächste Frage). Sie dürfen nur keinen finanziellen Nutzen ziehen.
Konto oder Wert*papierdepot laufen auf mein Kind: Komme ich dann noch ans Ersparte heran?
Jein. Solange der Junior unter 18 ist, verwalten Sie als Erziehungs*berechtigter zwar meist sein Vermögen. Sie stehen aber teil*weise unter Aufsicht. Wollen Sie mit dem Geld zum Beispiel ein Grund*stück kaufen, muss das Familien*gericht zustimmen. Wird Ihr Spross voll*jährig und damit uneinge*schränkt geschäfts*fähig, verlieren Sie den Zugriff auf das Geld.
Was passiert, wenn ich das Geld dennoch zurück*hole?
In diesem Fall müssen Sie die zuvor gesparten Steuern nach*zahlen, zuzüglich Zinsen. Ihren Steuer*vorteil riskieren Sie übrigens auch, wenn Sie die Schenkung an ein bestimmtes Ereignis koppeln oder verfügen, dass das Geld einem bestimmten Zweck dient. Soll das Ersparte zum Beispiel die Ausbildung finanzieren oder ein Präsent zur Voll*jährigkeit sein, gilt die Schenkung auch erst dann als voll*zogen. Sie müssen zumindest bis zum Auszahlungs*termin die Steuern selbst zahlen."
So klar dies einerseits zu sein scheint, so widersprüchlich sind andererseits für Normalbürger die Urteile in der Praxis. In einem Prozess am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ging es 2004 um ein Elternpaar, das zum Laufzeitende einer auf den Namen der Kinder laufenden Geldanlage den Anlagebetrag plus Zinsen zurück auf ihr eigenes Konto überweisen wollte. Die Bank verweigerte jedoch die Ausführung dieser Überweisung, da sie den Missbrauch der Vertretungsmacht der Eltern vermutete (Rückholung des Geldes trotz bereits erfolgter Schenkung an die Kinder). Das BGH urteilte hier, dass die Bank den Betrag zurücküberweisen müsse, da eine Schenkung an die Kinder allein durch die Geldanlage auf deren Namen noch nicht erwiesen sei (Aktenzeichen XI ZR 220/03). Die Eltern konnten somit wieder frei über den Anlagebetrag plus Zinsen verfügen, wobei die steuerrechtliche Frage in diesem Urteil nicht geklärt wurde.
Es war nur eine Geldanlage/Anleihe von HD Zement, die jährlich durch feste Zinsen 500 € brachte. Der Anlagebetrag war gerade mal bei 10.000 €. Zudem war alles unter dem Sparer-Freibetrag von 801 €. Und es lief genauso ab wie im ersten Punkt geschrieben.
Die NV-Bescheinigung lag ebenfalls vor. Also alles war mit dem Finanzamt geregelt und ist auch erlaubt.
Zudem war es meine eigenes Depot. Nach Abaluf der Anleihe durfte ich machen was ich wollte und habe es fairerweise zurück überwiesen, weil es nicht für mich gedacht war.
Das BGH hat dazu auch ein Urteil gefällt: https://openjur.de/u/191055.html
https://www.kritische-anleger.de/geldanlage-fuer-kinder-als-steuersparmodell/