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Ja sobald die bei EY einen anderen Ticket Stock als der ihrer sehen, winden sie sich erstmal um jede Verantwortung. Hatte ich schon mit AB, AZ und JU op by EY . Letzendlich wenn am Airport aber eine EY bedingte Umbuchung erfolgen muss, geht es plötzlich doch.
Hätte denn in unserem Fall EY die Umbuchung übernehmen müssen? Wir haben – wie beschrieben – mehrfach darum gebeten und wurden immer nur an Airberlin verwiesen. Aus "Kulanz" hat ein Etihad-Mitarbeiter vor Ort für uns die Telefoniererei übernommen und von seinem Privathandy die Airberlin-Hotline angerufen, weil ich zu dem Zeitpunkt nur noch meine deutsche SIM-Karte dabei hatte... Das war's.
Hat jemand von euch denn noch eine Idee zu der Ausgangsfrage? Lohnt es sich in diesem Fall, auf eine Rückerstattung der Steuern und Gebühren zu hoffen? Oder kann mir Airberlin ggf. wirklich den Flug nachberechnen, weil wir die Returnstrecke nur Oneway geflogen sind? Benötigt die Rückerstattung ganz klar einen Storno? Wir waren ja wie gesagt ganz normal eingecheckt bis der hier diskutierte Vorfall geschah.