Etihad deklariert meine Begleitung als nicht "fit to fly", lässt uns am Gate stehen

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kittie

Neues Mitglied
03.10.2016
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Ja sobald die bei EY einen anderen Ticket Stock als der ihrer sehen, winden sie sich erstmal um jede Verantwortung. Hatte ich schon mit AB, AZ und JU op by EY . Letzendlich wenn am Airport aber eine EY bedingte Umbuchung erfolgen muss, geht es plötzlich doch.

Hätte denn in unserem Fall EY die Umbuchung übernehmen müssen? Wir haben – wie beschrieben – mehrfach darum gebeten und wurden immer nur an Airberlin verwiesen. Aus "Kulanz" hat ein Etihad-Mitarbeiter vor Ort für uns die Telefoniererei übernommen und von seinem Privathandy die Airberlin-Hotline angerufen, weil ich zu dem Zeitpunkt nur noch meine deutsche SIM-Karte dabei hatte... Das war's.

Hat jemand von euch denn noch eine Idee zu der Ausgangsfrage? Lohnt es sich in diesem Fall, auf eine Rückerstattung der Steuern und Gebühren zu hoffen? Oder kann mir Airberlin ggf. wirklich den Flug nachberechnen, weil wir die Returnstrecke nur Oneway geflogen sind? Benötigt die Rückerstattung ganz klar einen Storno? Wir waren ja wie gesagt ganz normal eingecheckt bis der hier diskutierte Vorfall geschah.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
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klausschlesinger.de.tl
"Wie konnte den Gate Agents ein solcher Passagier auffallen?"... An Bord das Gleiche: meist werden durch die Crew "Verhaltensauffällige" Passagiere identifiziert und es wird entsprechend mit dem Captain koordiniert. Aber ein Passagier dem es "nicht wohl" ist? Oft habe ich den Eindruck dass dies auf 50% der Köpfe an Bord zutrifft...
Die Frage, die sich mir beim Lesen dieses Threads stellte: Darf ein Flugkapitän einem Passagier die Mitnahme verweigern, wenn er diesen nicht 'fit for fly' hält? - Jawohl, darf er. Dabei darf er sich sogar über eine ärztliche 'fit-to-fly'-Bescheinigung hinwegsetzen.

Dazu: 'Der Flugkapitän hat als verantwortlicher Luftfahrzeugführer gem. § 12 Abs. 1 bis 3 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des im Flug befindlichen Luftfahrzeuges zu sorgen und ist daher befugt, die dafür erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Lediglich grobe Einschätzungsfehler und Willkür können zu einem Verschulden des Kapitäns führen; an Feststellungen eines Arztes hinsichtlich einer "Fit-for-Fly"-Bescheinigung ist er nicht gebunden und kann somit eine Mitnahme verweigern. (Urteil des AG Hannover v. 17.2.2015, 454 C 1164/14)' Quelle und mehr zum Urteil: Mitnahmeweigerung durch Flugkapitän kann trotz "Fit-for-Fly"-Bescheinigung rechtmäßig sein - Verlag Dr. Otto Schmidt
 
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David_DE

Erfahrenes Mitglied
21.05.2013
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In Thailand werden die auch entsprechende Gesetze & Vorschriften haben, das Luftsicherheitsgesetz dürfte aber eher keine direkte Anwendung finden. ;)
 

kittie

Neues Mitglied
03.10.2016
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Dass die Airline das darf, hatten wir vorab ja nun geklärt...

Aber wie verhält es sich rechtlich nun mit den Steuern und Gebühren? Wir haben ja nachweislich nicht im Flieger gesessen, auch wenn wir eingecheckt und mit Bordkarte bereit am Gate standen. Kann ich auf eine Erstattung hoffen? Oder muss ich fürchten, dass Airberlin mir auch in diesem Fall den Preis nachberechnet, weil wir nur oneway geflogen sind?
 
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somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
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Gummersbach
Kann ich auf eine Erstattung hoffen?

Nein , nur auf fachärztliche Behandlung .

Was hier erinnert mich noch bloß an den Dramathread in Sachen LH , in dem infolge später Inanspruchnahme eines Kaffeeautomaten eine knieoperierte Gattin nächtlich auf ihren Gatten warten mußte ? " Hallo zusammen " grüßt der Juser hier wie dort .

Wiederum empfehle ich kritisches Bewußtsein erstens sowieso und insbesondere auf dem Kinderspielplatz Online .
 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Dass die Airline das darf, hatten wir vorab ja nun geklärt...

Aber wie verhält es sich rechtlich nun mit den Steuern und Gebühren? Wir haben ja nachweislich nicht im Flieger gesessen, auch wenn wir eingecheckt und mit Bordkarte bereit am Gate standen. Kann ich auf eine Erstattung hoffen? Oder muss ich fürchten, dass Airberlin mir auch in diesem Fall den Preis nachberechnet, weil wir nur oneway geflogen sind?

Meines Wissens muss die Flughafentaxe auf jedenfall zurückerstattet werden. Ich habe mal Artikel gelesen, wonach in der CH diese Nachberechnung nicht erlaubt ist und man die Rechnung getrost ignorieren kann. Also warum soll das nicht auch in D so sein. Andere wissen sicherlich mehr.
 

on_tour

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01.08.2010
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1.217
die Story ist sicher anders, gleich bleibt aber ein netter Bereich an Spekulationen über Buchungswege etc.

Unklar ist allerdings, ob die beiden Betroffenen mit Etihad oder nur ihrem lokalen Dienstleister gesprochen haben.
Der kann erkennen und konsquent entscheiden, wer besser nicht fliegt, aber kann meist keine Zugeständnisse wie Umbuchungen autorisieren.

Hier macht es wohl eher Sinn, weniger im Forum zu spekulieren, als mit Air Berlin mal drüber zu sprechen.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Meines Wissens muss die Flughafentaxe auf jedenfall zurückerstattet werden. Ich habe mal Artikel gelesen, wonach in der CH diese Nachberechnung nicht erlaubt ist und man die Rechnung getrost ignorieren kann. Also warum soll das nicht auch in D so sein. Andere wissen sicherlich mehr.

die Flughafen Taxen sind "gefühlt" für HKT zwischen 100 und ca 700 THB, ob sich der Rat wirklich auszahlt?
 
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kittie

Neues Mitglied
03.10.2016
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Nein , nur auf fachärztliche Behandlung .

Was hier erinnert mich noch bloß an den Dramathread in Sachen LH , in dem infolge später Inanspruchnahme eines Kaffeeautomaten eine knieoperierte Gattin nächtlich auf ihren Gatten warten mußte ? " Hallo zusammen " grüßt der Juser hier wie dort .

Wiederum empfehle ich kritisches Bewußtsein erstens sowieso und insbesondere auf dem Kinderspielplatz Online .

Na, da hat aber jemand die Freundlichkeit mit Löffeln gefuttert. Ich resümier gerne noch einmal, wie sich der Fall für mich bisher zusammensetzt und warum ich mich hier an euch gewendet habe:
1. Etihad nimmt meinen Freund (zu Recht) auf Grund seines Gesundheitszustandes nicht mit. Zu diesem Punkt haben wir die AGB von Etihad gewälzt und festgestellt, dass Etihad alles richtig gemacht hat.
2. Im Netz liest man, dass man sich bei nicht angetretenen / stornierten Flügen Steuern & Gebühren zurückerstatten lassen kann.
3. Gleichzeitig findet man bei seiner Recherche Fälle, in denen Flugpreise nachberechnet wurden, weil man angebl. vorsätzlich Return bucht und nur oneway fliegt.
4. Ich wende mich an das Vielfliegerforum, weil sich aus 2. und 3. ein Widerspruch ergibt, den ich versuche abzuwägen. Dabei hoffe ich auf Erfahrungen von Vielfliegern, die ich mit großer Wahrscheinlichkeit in diesem Forum finden kann.

Hier wird nun vorab EY haufenweise gelobt. Damit kann ich leben, weil sie in diesem Augenblick zu unser aller Glück entschieden haben.
Obige Antwort empfinde ich aber doch als mindestens unverschämt. Den hier geschilderten Fall mit einem mir unbekannten, aber scheinbar sehr abstrusen weiteren Fall zu vergleichen und mir eine fachärztliche Behandlung zu empfehlen, damit der Doc wohl mal nachzählt, ob wohl noch alle meine Tassen im Schrank vorhanden sind, finde ich ziemlich frech.
 

ningyo

Erfahrenes Mitglied
05.09.2009
1.239
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FRA
Obige Antwort empfinde ich aber doch als mindestens unverschämt. Den hier geschilderten Fall mit einem mir unbekannten, aber scheinbar sehr abstrusen weiteren Fall zu vergleichen und mir eine fachärztliche Behandlung zu empfehlen, damit der Doc wohl mal nachzählt, ob wohl noch alle meine Tassen im Schrank vorhanden sind, finde ich ziemlich frech.

ruhig Blut... Juser somkiats Beiträge sind mit "a grain of salt" zu nehmen ;) (was du besser verstehen wirst, wenn du dir mal seine anderen Beiträge hier durchliest)
 
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SaintCity

Erfahrenes Mitglied
03.01.2014
326
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Wie habt ihr gebucht? Bzw. gezahlt? Oft ist ja bei einer Zahlung per Kreditkarte auch eine Reiseannulierungsversicherung dabei.
 
F

feb

Guest
@kittie: Ich habe Anlass, mich für einige der Posts in diesem Thread als "schämend" melden zu dürfen. Der Ablauf der Geschehnisse ist von dir nachvollziehbar geschildert und an der Entscheidung von EY war, wie von dir auch berichtet, nicht zu kritteln und von daher ist die Debatte um das "not fit for fly" schlicht daneben.

Um deine konkrete Frage als Jurist zu beantworten: Ja, ich halte es für sehr aussichtsreich, von dem Vertragspartner AB die Steuern und Gebühren erstattet zu bekommen.

Nebenbei: Einen nahezu gleichgelagerten Fall hatte ich vor zwei Jahren auf dem spätabendlichen Rückflug HKG-MUC auf LH. Mein kurz vor Boarding an einer heftigen Durchfallerkrankung mit begleitenden Kreislaufbeschwerden leidender Reisebegleiter kam für eine Nacht ins Krankenhaus. Er wurde trotz nicht flexiblen Tickets in einem einzigen Telefonat mit LH kostenlos auf den Rückflug des nächsten Tages umgebucht. Das ist einer der Gründe, weshalb ich unverändert bei Schmidt und nicht bei Schmidtchen buche.
 
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Xorxon

Reguläres Mitglied
22.09.2016
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Uns ging es "ähnlich"...
Am Abend vor dem Abflug (HKT nach MUC), ging es meiner Ex sehr schlecht und wir sind ins Krankenhaus.
Diagnose Dengue Fieber sprich, der Rückflug am nächsten Tag war hinfällig.
Erst hieß es, das ca. 7 Tage Krankenhaus angsetzt sind und in schweren Fällen kann es auch länger gehen.
Habe dann umgebucht auf einen Flug 8 Tage später - dummerweise war aus HKT alles voll und wir mussten noch einen Flug HKT-BKK buchen, um da mit Emirates weiterzukommen.
Der Flug HKT BKK lag glaub grob bei 80€ pro Person und die Umbuchung bei ca. 250€ - soweit also ok.

Es kam wie es kommen sollte - sie hatte einen schweren Verlauf und wir konnten den umgebuchten Flug auch nicht wahrnehmen.
Sie war inzwischen fertig mit der Welt und wollte so schnell wie möglich nach Hause (sobald sie irgendwie Flugtauglich ist).
Also nochmal auf gut Glück umbuchen und schauen was 3/4 Tage später geht.
Tja, bei Emirates ging weder von HKT noch von BKK in der Economy für die nächsten 7 Tage irgendwas - das wars dann mit umbuchen.
Als es ihr dann drei Tage später merklich besser ging, habe ich mich auf die Suche nach neuen Flügen gemacht (ich sollte ja auch schon seit langem wieder beim arbeiten sein und habe schon einige zusätzlich Urlaubstage in einem Beistellbett in ihrem Zimmer verbracht...).
Zu guter letzt habe ich dann One way heim direkt nach FDH noch Flüge für grob 1200€ pro Nase ab HKT gebucht, die wir dann antreten konnten.
Die Auslandskrankenversicherung hat zwar alle Kosten bezüglich der Krankheit übernommen aber auf den Flügen blieben wir natürlich sitzen.

Wegen deiner Frage, ich persönlich denke dass du die Steuern/Taxe bekommen wirst. Bei uns hat sich der Preis aber irgendwo gegen Null gerechnet. Der Rückflug wären ca. 300€ gewesen, von Thailand aus zurück, sind anscheinend die Taxen extrem gering und eine Auszahlungsgebühr gab es wohl auch noch.
Nach dem ganzen Ärger davor, war uns der ganze Stress wegen vielleicht 30€ die Sache nicht wert...
Wenn du keinen Aufwand damit haben möchtest, kannst du die Sache ja einem Dienstleister überlassen z.B. https://www.fairplane.de/
 

kittie

Neues Mitglied
03.10.2016
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Um deine konkrete Frage als Jurist zu beantworten: Ja, ich halte es für sehr aussichtsreich, von dem Vertragspartner AB die Steuern und Gebühren erstattet zu bekommen.

Danke für diese klare Aussage und die darunter beschriebene Erfahrung. Außerdem danke an Xorox für den Erfahrungsbericht.


Habt ihr alle keine Auslandskrankenversicherung?

Doch, haben wir, diese übernehmen allerdings nur die Kosten für die medizinische Behandlung vor Ort. Steht auch hier im Beitrag beschrieben auf den vorigen Seiten.

Ich werde dann jetzt an Airberlin schreiben und sehen, welche (hoffentlich) kompetente Antwort mich dort erwartet.
 

Xorxon

Reguläres Mitglied
22.09.2016
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Habt ihr alle keine Auslandskrankenversicherung?
Doch - steht im Text...
Die Auslandskrankenversicherung hat zwar alle Kosten bezüglich der Krankheit übernommen aber auf den Flügen blieben wir natürlich sitzen.

@kittie
Wie rotanes auch schrieb, wäre die Auszahlung bei uns auch max. bei 30€ gelegen (ich weiss nicht mehr ob das Final war oder ob da die Auszahlungsgebühr noch weg kam).
 
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