Die berechtigten Behörden denke ich sind unsere Polizei oder unser Zoll, ich wüsste jetzt gern wer noch dazu berechtigt sei.
Wenn ich ein Ministerium (wasweißichwarum) besuche, sollte ich maximal meinen Ausweis/Pass vorzeigen müssen, ggf. wird der eingescannt und bekomme den direkt zurück.
" Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden
im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Stellen, die
befugt sind, zur Erfüllung i
hrer gesetzlichen Aufgaben
als hoheitliche Maßnahme die Identität von Personen
festzustellen"
und
" Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden dürfen den Ausweis nicht zum automatisierten Abruf
personenbezogener Daten verwenden. Abweichend von Satz 1 dürfen Polizeibehörden und -dienststellen des
Bundes und der Länder, die Behörden der Zollverwaltung sowie die Steuerfahndungsstellen der Länder den
Ausweis im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten
verwenden, d"
"Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden dürfen Seriennummern, Sperrkennwörter und Sperrmerkmale
nicht so verwenden, dass mit ihrer Hilfe ein automatisierter Abruf personenbezogener Daten oder eine
Verknüpfung von Dateien möglich ist. Abweichend von Satz 1 dürfen folgende Stellen die Seriennummern
verwenden:
1. die Personalausweisbehörden für den Abruf personenbezogener Daten aus ihren Dateien und
2. die Polizeibehörden und -dienststellen des Bundes und der Länder, die Steuerfahndungsstellen der Länder
und die Behörden des Zollfahndungsdienstes für den Abruf der in Dateien gespeicherten Seriennummern
solcher Ausweise, die für ungültig erklärt worden sind, abhandengekommen sind oder bei denen der
Verdacht einer Benutzung durch Nichtberechtigte besteht."
Scan nicht unzulässig:
"Eine automatisierte Speicherung (zum Beispiel mittels Scan) der Ausweisdaten ist nach § 20 PAuswG unzulässig. "