Warum reisen so wenig EU-Flugpassagiere mit dem Personalausweis?

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red_travels

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kann mich nicht konzentrieren diesen unbelegten Müll zu lesen. sollte ich irgendwann kontrolliert werden in D oder sonstwo werd ich damit fertig. Lass das mal meine Sorge sein.

ohne deine oder HGFans Zweifel und angebliche Richtigkeiten fahren viele besser.

und zu den Fotos... man informiert sich vorher was erlaubt und was verboten ist:censored:
 

Biohazard

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LEJ
Allerdings MUSST du dich ausweisen können. Und das geht eben ohne Ausweis nunmal schlecht. Wen der nette Schutzmann nun von Dortmund nach Passau mit dir fährt weil da dein Ausweis liegt oder ob er einen FS (der KEIN amtliches Dokument zur Personenfeststellung ist!) akzeptiert dann ist das KULANZ und nicht die gängige Rechtssprechung.

Ich muss nur einen Pass bzw. Perso besitzen, mitführen muss ich ihn, wie du schon erkannt hast, jedoch nicht.

Besitzen ist Pflicht, Mitführen nicht
Die Ausweispflicht umfasst damit nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Nur in gesetzlich besonders bestimmten Fällen ist dieses zwingend notwendig.
Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter gewissen Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
Dieses sollte aber eher seltener der Fall sein, weil es auch ein Register für den Personalausweis gibt, was von den Behörden abgefragt werden kann.
Ausweispflicht: Muss man sich ausweisen können? Verwaltungsrecht 123recht.net
 

red_travels

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Ich muss nur einen Pass bzw. Perso besitzen, mitführen muss ich ihn, wie du schon erkannt hast, jedoch nicht.
Ausweispflicht: Muss man sich ausweisen können? Verwaltungsrecht 123recht.net

Ergänzend dazu:

Keine ständige Mitführpflicht für Personalausweise


Entgegen landläufiger Meinung besteht keine rechtliche Verpflichtung, seinen Personalausweis auch ständig mit sich zu führen.§ 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG beinhaltet für Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG lediglich die Verpflichtung, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der Meldepflicht unterliegen oder, ohne der Meldepflicht zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Weiterhin besteht die Verpflichtung, den Personalausweis einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde (z. B. Polizei) auf Verlangen vorzulegen.
Sowohl die Besitz- als auch die Vorlagepflicht umfassen dagegen nicht die Verpflichtung, den Personalausweis ständig mit sich zu führen. Vielmehr ist es ausreichend, den Personalausweis der berechtigten Behörde in einem angemessenen Zeitraum vorlegen zu können.
So sollte der Personalausweis bei weiterer Abwesenheit vom Wohnsitz zwar mitgenommen werden, es ist aber ausreichend, diesen dann beispielsweise im Hotel zu belassen.

Quelle: Keine ständige Mitführpflicht für Personalausweise | Sicherheitsrecht Bayern

deutlicher geht's nicht.

auch wenn es eine Bayern-spezifische Seite ist, handelt es sicher weiterhin um ein Bundesgesetz.


 
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peter42

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09.03.2009
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Aus dem Personalausweisgesetz:
"ie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität
berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu
hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung
berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung."

Sprich die Praxis von Firmen den Perso von Besuchern während des Besuchs einzubehalten, ist illegal.


Ansonsten wird z.B. auch aus https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__2a.html klar, dass es in D keine allgemeine Mitführungspflicht gibt.
 
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red_travels

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Das illegale Einbehalten des Ausweises als "Pfand" machen sogar Bundesbehörden und Ministerien.

Die dürfen es: "en Personalausweis zu
hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung
berechtigte Behörden
"

Die berechtigten Behörden denke ich sind unsere Polizei oder unser Zoll, ich wüsste jetzt gern wer noch dazu berechtigt sei.

Wenn ich ein Ministerium (wasweißichwarum) besuche, sollte ich maximal meinen Ausweis/Pass vorzeigen müssen, ggf. wird der eingescannt und bekomme den direkt zurück.
 

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
kann mich nicht konzentrieren diesen unbelegten Müll zu lesen. sollte ich irgendwann kontrolliert werden in D oder sonstwo werd ich damit fertig. Lass das mal meine Sorge sein.

ohne deine oder HGFans Zweifel und angebliche Richtigkeiten fahren viele besser.

Viel Spass damit, wenn Du in Usbekistan, China oder einem anderen anrkannten Rechtsstaat zu diskutieren beginnst und versuchst zu begründen, dass es in D keine Mitführpflicht gibt. Odie kommt in solchen Situation sicher besser zurecht. Dir wünsche ich für eine solche Diskussion auf jeden Fall viel Spass. Auf den Thread "Vier Stunden von Polizei in XY festgehalten, weil ich Recht hatte, was tun?" freue ich mich schon.

Als ich in Bishkek einmal in eine anlasslose Kontrolle gekommen bin, habe ich meinen Pass gezeigt, den Rucksack geöffnet, mit den Polizisten gescherzt und war nach drei Minuten weg. Auf Fragen nach der Ermächtigungsgrundlage, die man vielleicht in Deutschland stellen kann, sollte man in der Mehrzahl der Länder tunlichst verzichten. Zumal Du bei falschem Verhalten schnell eine Menge Geld los bist, wenn sich die kontrollierenden Polizisten ihr Gehalt "aufbessern" möchten.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
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LEJ
Viel Spass damit, wenn Du in Usbekistan, China oder einem anderen anrkannten Rechtsstaat zu diskutieren beginnst und versuchst zu begründen, dass es in D keine Mitführpflicht gibt. Odie kommt in solchen Situation sicher besser zurecht. Dir wünsche ich für eine solche Diskussion auf jeden Fall viel Spass. Auf den Thread "Vier Stunden von Polizei in XY festgehalten, weil ich Recht hatte, was tun?" freue ich mich schon.
Deswegen gibt es für China auch den Passzwang-Hinweis des Auswärtigen Amtes!
Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum ausweisen können.
Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise

Für Usbekistan steht jedoch geschrieben, dass man Kopien am Mann haben soll. Das Original liegt dann wohl im Hotel(safe).
Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen.
https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsbekistanSicherheit.html
 

red_travels

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wenn Du in Usbekistan, China oder einem anderen anrkannten Rechtsstaat zu diskutieren beginnst und versuchst zu begründen, dass es in D keine Mitführpflicht gibt. Dir wünsche ich für eine solche Diskussion auf jeden Fall viel Spass.

Da du nicht liest, was andere dazu schreiben, wie man sich informieren kann, kann ich dir auch nicht helfen. Ich wüsste NICHTwarum ich im Ausland über Deutsches Recht diskutieren sollte...

Einzelreisende, die sich ohne hinreichende Orts- und Sprachkenntnisse (russisch/ usbekisch) nach Usbekistan begeben und mit einem Touristenvisum einreisen, müssen aufgrund der strikten Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt des Öfteren mit Schwierigkeiten rechnen,

allein das verleitet mich dazu dieses LAnd nicht zu betreten:p
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Da du nicht liest, was andere dazu schreiben, wie man sich informieren kann, kann ich dir auch nicht helfen. Ich wüsste NICHTwarum ich im Ausland über Deutsches Recht diskutieren sollte...



allein das verleitet mich dazu dieses LAnd nicht zu betreten:p


Also Usbekistan ist so von der Kulturellen Seite (Seidenstraße) sehr schön! Hatte Glück das Land ein wenig kennenzulernen, da ich dort ein halbes Jahr Stationiert war! Und das Land ist zwar von Sicherheitspersonal geprägt aber dennoch sehr gastfreundlich! Empfehlen würde ich da schon den Pass dabei zu haben grad als Tourist wegen dem VISA, in Tashkent würde wohl auch ne Kopie reichen! Und wenn man immer ein paar Tausend SUM dabei hat, erleichtert einen das auch die Rechtsfindung ;-)

Ach und mir fällt spontan das Ausländeramt als Behörde ein die den Pass in Gewahrsam nehmen kann!
Ich mach das beruflich bestimmt bis zu 4-5 mal im Monat einen Pass/ Aufenthaltstitel sicherzustellen!
 
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peter42

Moderator
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09.03.2009
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Die berechtigten Behörden denke ich sind unsere Polizei oder unser Zoll, ich wüsste jetzt gern wer noch dazu berechtigt sei.

Wenn ich ein Ministerium (wasweißichwarum) besuche, sollte ich maximal meinen Ausweis/Pass vorzeigen müssen, ggf. wird der eingescannt und bekomme den direkt zurück.

" Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden
im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Stellen, die
befugt sind, zur Erfüllung i
hrer gesetzlichen Aufgaben
als hoheitliche Maßnahme die Identität von Personen
festzustellen"

und

" Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden dürfen den Ausweis nicht zum automatisierten Abruf
personenbezogener Daten verwenden. Abweichend von Satz 1 dürfen Polizeibehörden und -dienststellen des
Bundes und der Länder, die Behörden der Zollverwaltung sowie die Steuerfahndungsstellen der Länder den
Ausweis im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten
verwenden, d"

"Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden dürfen Seriennummern, Sperrkennwörter und Sperrmerkmale
nicht so verwenden, dass mit ihrer Hilfe ein automatisierter Abruf personenbezogener Daten oder eine
Verknüpfung von Dateien möglich ist. Abweichend von Satz 1 dürfen folgende Stellen die Seriennummern
verwenden:
1. die Personalausweisbehörden für den Abruf personenbezogener Daten aus ihren Dateien und
2. die Polizeibehörden und -dienststellen des Bundes und der Länder, die Steuerfahndungsstellen der Länder
und die Behörden des Zollfahndungsdienstes für den Abruf der in Dateien gespeicherten Seriennummern
solcher Ausweise, die für ungültig erklärt worden sind, abhandengekommen sind oder bei denen der
Verdacht einer Benutzung durch Nichtberechtigte besteht."

Scan nicht unzulässig:
"Eine automatisierte Speicherung (zum Beispiel mittels Scan) der Ausweisdaten ist nach § 20 PAuswG unzulässig. "
 
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gran turismo

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19.03.2017
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Bei keinem Bundesministerium in Deutschland (einschließlich Kanzleramt) werden die Ausweise von angemeldeten Besuchern eingescannt, kopiert oder ähnliches. Die Pforte hat eine Besucherliste vorliegen, bittet den Besucher um ein Ausweisdokument und wirft dann zwei Sekunden einen Blick drauf, das ist schon alles ;)
 

malschauen

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05.12.2016
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1.446
zb hier steht NICHTS das man den Pass ständig dabei haben muss oder nicht muss: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/china/
Zumindest in Österreich muss jeder der nicht seinen Hauptwohnsitz hier hat immer ein gülltiges Reisedokument dabei haben.
Das heist jeder deutsche muss bei einer Kontrolle in AT ein gülltiges Reisedokument vorzeigen können das bedeutet KEINE KOPIEN!

Da wiedersprichts du dir gerade selber. Jeder Deutsche mit Hauptwohsitz in Österreich müsste laut deiner ersten Aussage nicht immer ein gültiges Reisedokument dabei haben. Die werden ja nicht alle eingebürgert, nur weil sie nach Österreich ziehen.
 

Luftikus

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08.01.2010
21.939
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irdisch
Bei keinem Bundesministerium in Deutschland (einschließlich Kanzleramt) werden die Ausweise von angemeldeten Besuchern eingescannt, kopiert oder ähnliches. Die Pforte hat eine Besucherliste vorliegen, bittet den Besucher um ein Ausweisdokument und wirft dann zwei Sekunden einen Blick drauf, das ist schon alles

Ich habe es viele Male anders erlebt.
 

red_travels

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Bei keinem Bundesministerium in Deutschland (einschließlich Kanzleramt) werden die Ausweise von angemeldeten Besuchern eingescannt, kopiert oder ähnliches. Die Pforte hat eine Besucherliste vorliegen, bittet den Besucher um ein Ausweisdokument und wirft dann zwei Sekunden einen Blick drauf, das ist schon alles ;)

danke für die Info, das wusste ich noch nicht, war selbst auch noch in keinem zu Gast...

Da wiedersprichts du dir gerade selber. Jeder Deutsche mit Hauptwohsitz in Österreich müsste laut deiner ersten Aussage nicht immer ein gültiges Reisedokument dabei haben. Die werden ja nicht alle eingebürgert, nur weil sie nach Österreich ziehen.

bei dem ist Hopfen und Malz verloren..

Bei Österreich ist die Info zur Ausweispflicht bei Wikipedia doch eindeutig genug

In Österreich besteht für Österreichische Staatsbürger keine Ausweispflicht. Fremde, d. h. Personen, die die Österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, brauchen für die Einreise, während des Aufenthalts, sowie für die Ausreise einen gültigen Reisepass (bzw. bei Angehörigen der EWR Staaten zumindest einen Personalausweis). Fremde müssen, im Gegensatz zu Österreichischen Staatsbürgern, stets einen Ausweis bei sich tragen und bei einer Identitätsfeststellung vorzeigen.

jetzt diskutieren wir wieder über Ausweispflicht für Ausländer in Österreich, wobei das Thema war "Warum reisen so wenig EU-Flugpassagiere mit dem Personalausweis?", aber glaube darauf kommen wir nicht wieder zurück, ich hatte letztens gelesen, dass einige EU-Länder gar keine Ausweispflicht haben und die Länder auch oft nur einen Reisepass haben, wo war das nur...?
 

Mark.Dragon

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25.04.2009
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Muc
Bei keinem Bundesministerium in Deutschland (einschließlich Kanzleramt) werden die Ausweise von angemeldeten Besuchern eingescannt, kopiert oder ähnliches. Die Pforte hat eine Besucherliste vorliegen, bittet den Besucher um ein Ausweisdokument und wirft dann zwei Sekunden einen Blick drauf, das ist schon alles ;)

Hi!

Kurze Informationen:
In der Behörde in der ich beschäftigt bin ist ein Zutritt nur mit Personalausweis oder Reisepass möglich! Die Identität wird festgestellt, das Ausweisdokument von uns verwahrt und bei Austritt nochmals die Identität überprüft bevor der Ausweis zurückgegeben wird und der Besucher die Behörde verlassen darf -> bei EU Bürgern!

Bei nicht EU Bürgern ist das Vorgehen noch deutlich komplizierter......

Andere Dokumente wie Krankenkassenkarte, Bankkarte, Sozialversicherungdausweis oder Führerschein werden NICHT akzeptiert!!


Natürlich ist MEINE Behörde etwas besonderes und nicht z.B. mit dem Finanzamt oder Rathaus in Hintertupfing zu vergleichen jedoch kenne ich dieses Vorgehen aus meinem Dienstlichen Alltag auch von anderen Dienststellen?

Denke das es also nicht soooo selten ist so penibel vorzugehen?!

Gruß aus Bali
Markus
 

gran turismo

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19.03.2017
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Hi!

Kurze Informationen:
In der Behörde in der ich beschäftigt bin ist ein Zutritt nur mit Personalausweis oder Reisepass möglich! Die Identität wird festgestellt, das Ausweisdokument von uns verwahrt und bei Austritt nochmals die Identität überprüft bevor der Ausweis zurückgegeben wird und der Besucher die Behörde verlassen darf -> bei EU Bürgern!

Bei nicht EU Bürgern ist das Vorgehen noch deutlich komplizierter......

Andere Dokumente wie Krankenkassenkarte, Bankkarte, Sozialversicherungdausweis oder Führerschein werden NICHT akzeptiert!!


Natürlich ist MEINE Behörde etwas besonderes und nicht z.B. mit dem Finanzamt oder Rathaus in Hintertupfing zu vergleichen jedoch kenne ich dieses Vorgehen aus meinem Dienstlichen Alltag auch von anderen Dienststellen?

Denke das es also nicht soooo selten ist so penibel vorzugehen?!

Gruß aus Bali
Markus

Dann lass es mich anders formulieren: Dass es vergleichsweise locker (zumindest mit dem von dir beschriebenen Verfahren verglichen) abläuft sind zumindest meine persönlichen Erfahrungen aus den letzten ca. zwei Jahren - dass es bei manchen Behörden deutlich penibler zugeht kann aber gut sein. Könnte ich mir bspw. bei Sicherheitsbehörden vorstellen, mit denen ich aber gar keine Erfahrungen hab ;)
 
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