Wir bieten unseren Kunden auch Sofortüberweisung als Zahlungsmethode an. Der Grund ist, dass dies einer der wenigen Zahlungsanbieter ist, welcher mit erträglichen Gebühren arbeitet, und man somit den Kunden ein preislich attraktives Produkt anbieten kann und es trotzdem sofort verschicken kann.
da hänge ich mich mal an. Ich kann die Kritik hier in diesem Maße auch nicht nachvollziehen. Wir bieten ebenfalls bei einer Tochterfirma mit margenschwachem Privatkundengeschäft die Bezahlung per Sofortüberweisung an, auch aus o.g. Gründen.
Wir als Zahlungsempfänger bekommen lediglich die Zahlungsbestätigung. Wir erhalten keine der gesammelten Daten. Mir ist auch nicht bekannt, dass Sofortüberweisung entsprechende Profile zum Kauf anbietet ... ich glaube, alleine aufgrund des Datenschutz-Aufschreis in den Medien und der daraus resultierenden eigenen Rufschädigung würden die sich das nicht trauen. Was das angeht, traue ich Sofortüberweisung mehr über den Weg als z.B. Paypal. Darüber hinaus versucht man ja, sowohl mit TÜV-Gutachten als auch mit einer Versicherung für den Falle eines nachgewiesenen Missbrauchs auch die eigene Seriosität zu untermauern (auch wenn mir sehr wohl klar ist, dass beides letztlich nur gut aussieht, der Nutzen aber in der Regel begrenzt ist).
Dass dort Daten abgefragt und ausgewertet werden, ist korrekt und irgendwie auch logisch, denn es kommt ja von der Bank nach Eingabe der Überweisung keine "Zahlung erfolgt"-Rückmeldung, sondern nur "der Auftrag wurde angenommen und wird vorbehaltlich positiver Kontodeckung ausgeführt". Entsprechend guckt Sofortüberweisung auf den Kontoauszug, ob das Geld wirklich 1 Sekunde später abgehend verbucht wurde, oder (was abhängig von Tageszeit, Bank, Zielbank i.d.R. eher der Fall ist) wenn die Überweisung nur im "Auftragskorb" liegt, guckt der Dienst auf den Kontoauszug, auf die Kontostände der letzten Tage/Wochen, auf mögliche Rücklastschriften mangels Deckung, und auf andere noch nicht verbuchte Umsätze und versucht so abzuschätzen, ob das Konto über ausreichende Deckung oder Kreditrahmen verfügt, damit diese Überweisung wirklich durchgeführt wird. Natürlich ist das nicht unbedingt der eleganteste Weg, natürlich geht Sofortüberweisung damit auch nicht hausieren, aber solange die Banken keine Schnittstelle anbieten, mit der die Zahlung verbindlich quittiert wird (und solange Sofortüberweisung ein Mitbewerber z.B. des eigenen Giropays ist, werden zumindest die dahinter stehenden Banken einen Teufel tun), geht es nicht anders. Zugegebenermaßen bin ich selbst davon auch nicht angetan und vermeide den Dienst (bislang erfolgreich) bei eigenen Zahlungen, speziell von unserem Firmenkonto. Aber generell halte ich sie für seriös (ich vermeide auch andere Firmen, Produkte, ..., ohne deren Seriosität anzuzweifeln).
Die Vermutung liegt nahe, daß die Anbieter, welche als einzge kostenlose Bezahlmöglichkeit "Sofortüberweisung" anbieten, mit Absicht damit rechnen, daß viele sich nicht trauen und dann doch eine kostenpflichtige Alternative nehmen müssen.
Die Vermutung kann ich zurückweisen. Wie ich eingangs schon schrieb, nutzen wir das bei einer Tochterfirma - und zwar nicht aus Deinem vermuteten Grund, sondern, weil es ein bequemer Zusatzservice für die Kunden ist (die bei uns angebotene Alternative PayPal mag und kann auch nicht jeder; und die Alternative Banküberweisung manuell führt zu einer verzögerten Bereitstellung der gebuchten Leistung, weil wir den Zahlungseingang abwarten).
Fakt ist, daß wir im Vertrag für das Onlinebanking, tatsächlich über die Geheimhaltung der Online PIN informiert wurden und diese niemals weitergeben sollen. Eine Abbuchung von Sofortüberweisung wäre dann rein rechtlich gesehen der schriftliche Beweis, daß wir die Online PIN doch nicht geheim gehalten haben.
Dass Du die PIN nicht weitergeben darfst, und dass Du durch die Nutzung im Prinzip gegen die AGB verstößt, ist leider richtig.
Wie regata100s schon erklärt hat: Anhand des Ziel-Kontos kann die Bank nicht sehen, dass das über Sofortüberweisung lief. Du (als Kunde) überweist das Geld direkt an uns (als Anbieter/Verkäufer) und nicht an Sofortüberweisung. Das heißt natürlich nicht, dass die Bank nicht trotzdem weiß, dass Du den Dienst genutzt hast (immerhin erfolgt die Ansteuerung des Online-Bankings ja durch einen Server von denen).
Richtig ist sicherlich auch, dass Du, wenn es mal an anderer Stelle Ärger mit Deinem Konto geben wird, die Bank jeden Grund sucht, die Schuld auf Dich abzuwälzen.
Aber:
Zum einen muss Dir klar sein, dass das so oder so passiert. Genauso wie - um mal einen Bezug zu diesem Forum hier herzustellen - jede Airline Dir immer erklären wird, dass sie normalerweise gerne sofort eine Ausgleichszahlung überweisen würden, aber in Deinem speziellen Fall doch tatsächlich so außergewöhnliche Naturkatastrophen wie Schnee im Winter oder Sonne im Sommer der Grund sind, warum sie, was sie sehr bedauern, selbst nur Opfer der Gesellschaft sind und bla bla bla. Mit anderen Worten: Wie die Bank auf einen Kontobetrug reagiert, hängt von vielen Faktoren ab - von der Art des Betruges, von der Höhe des Schadens, von Deinem Geschäftsverhältnis zur Bank uvam.
Wenn jemand mit einer Kopie Deiner ec-Karte im entfernten Ausland Geld abhebt, kann es auch passieren, dass die Bank sagt "sorry, Dein Pech, laut unseren Unterlagen war das Deine ec-Karte und die nur Dir bekannte PIN", oder aber sie sagt "oh, ja, wir haben einen manipulierten Geldautomaten entdeckt, der Schaden ist schon reguliert, bitte entschuldigen Sie den Ärger" (beides schon aus Erzählungen ... Verwandschaft arbeitet bei der Bank ... erlebt). Aber ob der Banker weiß, dass Deine Ehefrau Deine PIN kennt (ohne das zu dürfen) oder nicht, hat darauf keinen Einfluss...
Zum anderen glaube ich (nun gut, das ist jetzt nicht sooo verbindlich) nicht, dass die Banken damit tatsächlich vor Gericht durchkommen würden. Natürlich darf man die PIN nicht weitergeben. Andererseits leben wir in einer Welt, in der es immer schwieriger wird, zu erkennen, was richtig oder falsch ist. Ich habe Online-Banking-Systeme von Banken erlebt, die bei Domainnamen und SSL-Zertifikatsinhaber nicht nach Bank aussahen (weil's auf deren IT-Dienstleister lief), d.h. wenn man nicht zufällig weiß, dass das der Haus&Hof-IT-Dienstleister der VR-Banken ist, könnte man das auch für Phishing halten. Ich habe Daueraufträge mit einer SmartTAN autorisiert, obwohl mir der TAN-Generator aufgrund eines Fehlers des Online-Banking-Systems "Typ: Einzelauftrag" anzeigt (dabei basiert das SmartTAN-Konzept doch darauf, dass ich meinen kompletten Auftrag 100%ig im TAN-Generator gegenchecke, um Man-in-the-middle auszuschließen). Und ich muss bei Zahlung mit meiner MasterCard meinen SecureCode auf Webseiten eintippen, die ich nicht kenne (obwohl das Konzept darauf basiert, dass nur ich und MasterCard diesen SecureCode kennen). Mit anderen Worten: Wenn ein Service wie Sofortüberweisung seit Jahren angeboten wird, und meine Bank das "zulässt" (der Laie wird glauben, dass Sofortüberweisung ja irgendwie mit der Bank zusammenarbeiten muss, und der Technik-affinere Kunde wird zumindest wissen, dass die Bank eine solche Fernsteuerung problemlos verhindern könnte, wenn sie wollte), dann darf ich als Kunde durchaus darauf vertrauen, dass die Benutzung in Ordnung ist.