Offenbar reichen sie nicht vor Gericht, das wurde ja genau dazu gemeldet. Welcher Geheimdienst will schon seine Telefonabhörprotokolle rausgeben?
Nun ja, es kommt darauf an, welche Jurisdiktion. Im Bereich des Völkerstrafrechts gibt es ein Konstrukt des so genannten "joint criminal enterprise", das eine weite Zurechnung (auch wenn der so genannte Taterfolg für den Beteiligten nicht absehbar war) vorsieht. Auch im anglo-amerikanischenRecht ist man da allgemein großzügiger als in der deutschen Strafrechtsdogmatik oder der niederländischen. Mit dem joint criminal enterprise hat zum Beispiel der Jugoslawienstrefgerichtshof versucht, Tudjman nach seinem Ableben noch rechtlich verantwortlich zu machen.
Der niederländische Gerichtshof hat ja ausschließlich nach niederländischem Recht entschieden:
District Court of The Hague website with information on the MH17 trial and how to watch or attend the hearings.
www.courtmh17.com
Ich gehe davon aus, dass noch einmal Bewegung in die Sache kommt, da man ja aktuell ohnehin überlegt, wie die Verbrechen in der Ukraine zu ahnden sind.