AB: airberlin - Probleme mit Stornierung

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bk512

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15.10.2011
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Berlin
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In dem zitierten Artikel geht es aber nur um die Storno-Bearbeitungsgebühren. Die anderen Fragen beantwortet der Artikel ja nicht wirklich im Detail.

Aber wollen wir denn wirklich eine Welt leben, in der es nur noch Flex-Tickets gibt, weil die billigen Tickets für die Airlines sich nicht mehr rechnen, wenn jeder alles doch zurückerstattet bekommen könnte? :doh:
 
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
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DUS/BKK/MNL
In dem zitierten Artikel geht es aber nur um die Storno-Bearbeitungsgebühren. Die anderen Fragen beantwortet der Artikel ja nicht wirklich im Detail.

Aber wollen wir denn wirklich eine Welt leben, in der es nur noch Flex-Tickets gibt, weil die billigen Tickets für die Airlines sich nicht mehr rechnen, wenn jeder alles doch zurückerstattet bekommen könnte? :doh:

Du erwartest jetzt doch nicht wirklich, das die Mehrheit der Sparbrötchen so weit denken kann, oder ?
Da reicht es gerade mal von 12 bis Mittag
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Du erwartest jetzt doch nicht wirklich, das die Mehrheit der Sparbrötchen so weit denken kann, oder ?
Da reicht es gerade mal von 12 bis Mittag

Hast natürlich auch wieder recht.

Und was auch noch wegfiele, sind die ganzen Reise-Rücktrittsversicherugnen. Die braucht dann ja auch kein Mensch mehr.... Ich sage nur: Revolution!!!!

Alles umsonst und ohne Gegenleistung. Upgrade garantiert, Meilen bitte dreifach und bei Nichtgefallen Geld zurück....
 
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F

feb

Guest
Die Antwort hast du schon zweimal in diesem Thread erhalten. Steuern und Gebühren gibt's zurück, Treibstoffzuschlag gibt's nicht zurück. Aber die Antwort past dir wohl nicht....

Deine Antwort ist schlicht falsch!

@patrick1711: Bei EUR 12.000 würde ich in jedem Fall Fachleute hinzuziehen. Suche dir jemanden, der verbindliche und belegte Aussagen zur Auslastung bei Abflug machen kann und kontaktieren einen spezialisierten Anwalt (s. Post#2)
 
Moderiert:

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
332
32
bk512, folg doch mal dem Link aus meinem Post #6. Dann wirst Du sehen, dass für den TE durchaus Honig in der Sache stecken könnte. Bei immerhin 12.000 € Ticketkosten lohnt es sich (anders als bei einem 200 € Mallozze-Flug) auch, noch ein paar Kröten für professionellen Rat an die Hand zu nehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass der TE ja auch noch eine Reiserücktrittsversicherung hat, die sich aber zu fein ist, die Ansprüche gegen Airberlin aus abgetretenem Recht zu verfolgen. Auch da könnte sich ein Blick in die Bedingungen lohnen.....
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
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Vielleicht erfahren wir ja auch mal den Grund für die Stornierung und warum gleich alle 5 Tickets storniert werden mussten. Vielleicht ist ja da auch der Grund begraben, warum sich die Versicherung sträubt?
 
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SushiDriver

Reguläres Mitglied
31.01.2016
34
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HAM
In dem zitierten Artikel geht es aber nur um die Storno-Bearbeitungsgebühren. Die anderen Fragen beantwortet der Artikel ja nicht wirklich im Detail.

Aber wollen wir denn wirklich eine Welt leben, in der es nur noch Flex-Tickets gibt, weil die billigen Tickets für die Airlines sich nicht mehr rechnen, wenn jeder alles doch zurückerstattet bekommen könnte? :doh:

Das ist nicht ganz richtig. So lautet zwar die Überschrift, aber im Artikel wird auch zur Erstattung des eigentlichen Ticketpreises Stellung bezogen:


Erstattung der Flugkosten
Steuern und Gebühren sollten Passagiere bei einer Stornierung ohnehin zurückerhalten. Doch ihnen steht sogar die Erstattung aller Flugkosten abzüglich einer Pauschale von fünf Prozent zu, sofern die Airline nicht nachweist, ob und welche Erlöse sie durch den Wiederverkauf des Tickets erzielen konnte. Das hat das Landgericht Frankfurt 2014 entschieden.

Du musst also gar nicht nachweisen, ob die Plätze nochmal verkauft worden sind oder nicht, sondern die Airline muss dies tun. Und kann oder will sie das nicht, hast du Anspruch auf Rückzahlung abzüglich 5%.

Nach meiner Erfahrung wird sich da aber nur etwas tun, wenn du einen Anwalt hinzu ziehst. Wenn keine Kanzlei auf dem Briefkopf steht, wird auf ein Schreiben wohl kaum eine Reaktion kommen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.191
4.715
HAM
Hier im Forum herrscht weitverbreitet der Glaube, dass man bei dem Nichtantritt von NICHTflexiblen Tickets

- entweder gar nichts, oder
- allenfalls Steuern und Gebühren

zurückerhält.

Da bleibt mir nur der harte Spruch: Das Recht ist für die Hellen.

Das habe ich nicht behauptet. Ich habe lediglich klar gestellt, dass YQ Bestandteil des Tarifs ist und keine Steuer/Gebühr.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
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Berlin
bk512, folg doch mal dem Link aus meinem Post #6. Dann wirst Du sehen, dass für den TE durchaus Honig in der Sache stecken könnte. Bei immerhin 12.000 € Ticketkosten lohnt es sich (anders als bei einem 200 € Mallozze-Flug) auch, noch ein paar Kröten für professionellen Rat an die Hand zu nehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass der TE ja auch noch eine Reiserücktrittsversicherung hat, die sich aber zu fein ist, die Ansprüche gegen Airberlin aus abgetretenem Recht zu verfolgen. Auch da könnte sich ein Blick in die Bedingungen lohnen.....

Ich bezog mich auf den Link in Post #25. Der bezog sich einzig auf die Bearbeitungsgebühren. 12.000 EUR sind kein Pappenstiel, daher verstehe ich den TO, aber es gibt

a) Semiflex-Tarife, wo er bis auf 250 EUR alles erstattet bekommen hätte.
b) Reiserücktritts-Versicherungen.

Wieso akzeptieren alle gerne billige non-flex Tarife solange, bis ihnen mal ein Malheur passiert, um dann die Airline zu verteufeln wg. mangelnder Kulanz und einer Standardantwort auf eine (eigentlich unverschämte) Frage: "Ich habe zwar einen Vertrag mit dir geschlossen, der genau diesen Sachverhalt ausschließt, aber gib mir dennoch meine 12.000 EUR zurück".
 
Zuletzt bearbeitet:

patrick1711

Reguläres Mitglied
15.04.2015
61
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Jetzt doch noch mal alle in Ruhe von vorne: Es war eine Familienreise, einer ist erkrankt, alle bleiben daheim. So ist das und so zahlt es auch die Versicherung. Ich akzeptiere ja auch, dass eben hohe Stornokosten anfallen bei einem günstigen Ticket. Dafür habe ich ja die Versicherung. Ich finde es ehrlich gesagt nur ziemlich unverschämt, wenn eine Fluggesellschaft offensichtlich die Stornierung einfach so abrechnet wie es ihr passt und noch nicht einmal eine nachvollziehbare Abrechnung beilegt. Wie die Beziehung zwischen Versicherung und airberlin ist, lasse ich jetzt die Versicherung selbst klären. Ich finde es nur erstaunlich, dass es bei diesem Thema noch so viel Rechtsunsicherheit gibt.
 
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bk512

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15.10.2011
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Berlin
In Bezug auf die mangelnde Transparenz der ABrechnung stimme ich dir natürlich voll zu. Das kann man als Kunde schon verlangen.

TReibstoffzuschlag wirst du dennoch nicht von der Airline erhalten, dafür aber von der RRV. Also sollte es dich nicht wirklich jucken.

Das ärgerlichste ist doch für dich am Ende der verpasste Urlaub.
 
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ltk1704

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31.10.2014
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Wieso akzeptieren alle gerne billige non-flex Tarife solange, bis ihnen mal ein Malheur passiert, um dann die Airline zu verteufeln wg. mangelnder Kulanz und einer Standardantwort auf eine (eigentlich unverschämte) Frage: "Ich habe zwar einen Vertrag mit dir geschlossen, der genau diesen Sachverhalt ausschließt, aber gib mir dennoch meine 12.000 EUR zurück".
Dazu nur eine kurze Anmerkung: Es ist zwar richtig, dass ein Vertrag mit Airberlin geschlossen wurde inkl. der dazugehörigen AGB. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die AGB auch gültig sind, insbesondere dann nicht, wenn Sie gegen geltendes Recht laufen (Stichwort z.B. Werkvertrag im BGB).
Ganz so unverschämt ist daher die Frage nicht, wie ich finde
 

patrick1711

Reguläres Mitglied
15.04.2015
61
0
Antwort von airberlin: Wir haben die Abrechnung geprüft und sie entspricht unseren AGB. Das wollte ich aber gar nicht wissen. Auf die eigentlichen Fragen wurde noch nicht einmal eingegangen. Aber immerhin war die Antwort innerhalb von 24 Stunden da. Das ist doch schon mal was.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Warum sollte er einen Anwalt beauftragen wenn er eine Versicherung hat? Wenn denen die Erstattung der Airline nicht gefällt sollten dir doch klagen, ist doch deren Geld .
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.517
Dazu nur eine kurze Anmerkung: Es ist zwar richtig, dass ein Vertrag mit Airberlin geschlossen wurde inkl. der dazugehörigen AGB. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die AGB auch gültig sind, insbesondere dann nicht, wenn Sie gegen geltendes Recht laufen (Stichwort z.B. Werkvertrag im BGB).

Die Annahme, dass das, was in AGB steht, auch so gültig ist, kann man wohl zu hier immer wieder auftretenden juristischen Legenden hinzurechnen. ;)
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
975
401
MUC
Mal ne doofe Frage: eine Reiserücktrittsversicherung sollte doch auch die Flug Tickets bezahlen oder nicht?

Natürlich. Allerdings fordert die Versicherung (zu Recht), dass man den Schaden soweit möglich reduziert - sprich: die Tickets oder auch Mietwagen- und Hotelbuchungen storniert. Die Versicherung erstattet dann lediglich die verbleibenden Kosten.
 
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Nightwish80

Erfahrenes Mitglied
07.02.2015
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791
Nürnberg
samclaudi.blogspot.de
Natürlich. Allerdings fordert die Versicherung (zu Recht), dass man den Schaden soweit möglich reduziert - sprich: die Tickets oder auch Mietwagen- und Hotelbuchungen storniert. Die Versicherung erstattet dann lediglich die verbleibenden Kosten.

Ok gut zu wissen. Wir schließen jedesmal eine ab. Ich würde nur hoffen, dass uns im Ernstfall unser Reisebüro dabei unterstützen würde.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Natürlich. Allerdings fordert die Versicherung (zu Recht), dass man den Schaden soweit möglich reduziert - sprich: die Tickets oder auch Mietwagen- und Hotelbuchungen storniert. Die Versicherung erstattet dann lediglich die verbleibenden Kosten.

Aber ich würde nicht so einen Stress machen wie der TO und mir einfach die Stornokosten bzw. erstatteten Beträge der Airline schriftlich geben lassen und dann den Rest der Streitigkeiten der Versicherung überlassen. Die haben im Zweifel bessere Anwälte und mehr Erfahrung mit solchen Fallen.
 

reini

Aktives Mitglied
29.12.2014
246
0
Blöde Frage: Wurde der Storno-Beleg von Air Berlin schon an die Versicherung übermittelt?
Wenn nein: Ich würde das denen einfach schicken (inkl. ärztliches Artest zur Reiseunfähigkeit) und die restlichen Gebühren einfordern - ohne jegliche Erklärungen. Du hast deine Pflicht erfüllt und die Flugbuchung wie von der Versicherung gewünscht storniert - ich würde mich da dann sowieso blöd stellen und davon ausgehen das es ganz normal ist nicht mehr zu bekommen - 98% der Fluggäste würde ich wetten wissen von diesen Rechten bei nicht flexiblen Tickets gar nichts und holen sich nicht mal die "Witz-Entschädigung" von Air Berlin!
Entweder die Überweisen dann oder sie wollen noch was - wenn die Überweisen dann wäre doch der ganze weitere Stress umsonst!
Wenn Air Berlin und die Versicherung nicht freiwillig zahlen wollen (OK Air Berlin zahlt mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht freiwillig :D ) dann hat man immer noch die Möglichkeit weitere Schritte mit Anwalt und co. einzuleiten. Bzw. wenn man hat die Rechtsschutzversicherung ins Spiel bringen - bei fast 12k - wie andere schon erwähnt haben - kann sich das sicher lohnen...
Aber ich wäre mal gespannt was die Versicherung schreibt wenn sie die Erstattung ablehnen - du hast ja den Storno-Beleg und Air Berlin will halt ned mehr zahlen - ganz ehrlich für sowas schließe ich eine Versicherung ab... Wenn ich jetzt anfange versuche nachzuweisen wer im Flug war (also ob er voll war) bzw. einen Anwalt beauftrage der es gerichtlich einfordert das Air Berlin sich hier rechtfertigen muss um dann alles außer 5 % (wie hier wer anderer erwähnt hat) zu holen... Das ist ja alles schön und gut - aber das alles könnte ich auch machen wenn ich keine Versicherung habe - wenn ich mir dass alles antue dann stelle mir die Frage: Wieso bucht man dann überhaupt eine Storno-Versicherung? Denn diese ganzen Rechte inkl. Stress diese geltend zu machen habe ich auch ganz ohne Versicherung...

EDIT: Keine Ahnung wie hier der Facebook Support ist bei solchen Summen aber mit meiner Sitzplatzreservierung habe ich gute Erfahrungen gemacht! Lt. Servicecenter nur gegen extra Bares würde es gehen meinen Ursprungsplatz wieder zu bekommen - dann über FB beschwert und wurde korrigiert ohne einen Cent zu bezahlen...
 
Zuletzt bearbeitet:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Nach allem was ich bisher gelesen habe, muss airberlin die ersparten Kosten durch wiederverkaufte Tickets ja ebenfalls anrechnen.

Mal ganz abgesehen davon, dass das sicher sehr schwer rechtlich durchzusetzen sein wird, stimmt es in dieser Allgemeinheit mit Sicherheit nicht!

Wenn du nämlich von Air Berlin verlangst, dir den Wert der wiederverkauften Tickets anzurechnen, werden sie dir (wenn du überhaupt mit deiner Argumentation Erfolg haben solltest), zumindest noch ihre Vertriebs- und sonstigen Aufwände hierfür (Anzeigen, CRS-Kosten, Vertriebspersonal etc.) anrechnen dürfen.

Und weil das alles (auf den Einzelfall bezogen) kaum praktikabel vor Gericht feststellbar ist, wird ja von den Airlines im Stornofall die Schadensberechnung nach Pauschalsummen gemäß den Tarifregeln vorgenommen (welche du bei der Buchung akzeptiert hast!). Ich halte da eine auf den Einzelfall bezogene Berechnung der "ersparten Kosten" bzw. Aufwände bei Stornierungen für illusorisch.

Ich argumentiere jetzt mal bewusst ganz extrem: Als Airline würde ich sagen, dass ich mich auf die Buchungen der Passagiere fest verlassen hatte und entsprechend Flugzeuge eingekauft habe. Bei so vielen Stornos hätte ich auf die Anschaffung eines Flugzeugs verzichten können und berechne jetzt den vertragsbrüchigen Kunden die Kosten für die Fehlanschaffung eines zusätzlichen Flugzeugs :eek: