AirBerlin zahlt Erstattung seit Juli 2014 nicht aus (Gepäckverspätung)

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
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Sag ich ja. Aber dann direkt jemandem vorzuwerfen, er würde maximieren, ist wohl auch etwas daneben.

Habe ich das gemacht? Mir wurden im übrigen in einem solchen Fall von der Airline eine KK mit 300€ Guthaben gegeben, direkt beim Lost&Found - kommt evtl. darauf an welche Airline man fliegt, welche Klasse man bucht und welchen Status man hat.
 

Frequent_Flyer

Erfahrenes Mitglied
10.03.2012
1.992
145
BER
Habe ich das gemacht? Mir wurden im übrigen in einem solchen Fall von der Airline eine KK mit 300€ Guthaben gegeben, direkt beim Lost&Found - kommt evtl. darauf an welche Airline man fliegt, welche Klasse man bucht und welchen Status man hat.

Nein, hast du nicht. Mir geht es vielmehr darum, dass man nicht pauschal unterstellen kann, der Kunde würde maximieren (also von Seiten der Airline). Daher sollten plausible Beträge imho auch ohne Abzug und nicht per Gutschein erstattet werden.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Nein, hast du nicht. Mir geht es vielmehr darum, dass man nicht pauschal unterstellen kann, der Kunde würde maximieren (also von Seiten der Airline). Daher sollten plausible Beträge imho auch ohne Abzug und nicht per Gutschein erstattet werden.

Na dann diskutierst du eben mit der Airline was "plausibel" ist. Ich mache es in solchen Situationen immer so das ich mir das kaufe was ich mag, dann ärgere ich mich nicht wenn ich auf den Kosten sitzen bleibe. Neues After Shave, neue Socken oder neue Unterhosen muss man sich ja eh hin und wieder kaufen.
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
195
@LH88
mit dem kleinen unterschied , dass airlines in bar abfinden müssen und nicht in form von fluggutscheinen. über die höhe der abfindung lässt sich trefflich streiten.
letzte woche im NDR war explizit ein bericht über den schlampladen airberlin. die 4 geschilderten fälle wurde noch vor austrahlung der sendung reguliert.
nutzt den anderen zigtausenden wartenden allerdings wenig. auch ich warte schon seit september 2014.
 

Frequent_Flyer

Erfahrenes Mitglied
10.03.2012
1.992
145
BER
Na dann diskutierst du eben mit der Airline was "plausibel" ist. Ich mache es in solchen Situationen immer so das ich mir das kaufe was ich mag, dann ärgere ich mich nicht wenn ich auf den Kosten sitzen bleibe. Neues After Shave, neue Socken oder neue Unterhosen muss man sich ja eh hin und wieder kaufen.

So mache ich das auch, allerdings hätte ich mich zumindest über die extremen Preise in der Schweiz geärgert, auch wenn ich Kleidung sowieso immer brauchen kann. Nur hätte ich sie mir normalerweise nie zu diesem Preis gekauft.

Glücklicherweise war eine Diskussion in meinem Fall gar nicht vonnöten.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
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TXL, LHR
Bei verspätetem Gepäck kaufe ich immer das ein, was meinem Geschmack, meinem Stil, meiner Gewohnheit entspricht,
also Sachen die zu mir passen und die ich im Koffer hatte. Ob die Airline die Sachen später erstattet ist mir in diesem Moment erstmal nicht wichtig. Ich möchte einfach trotz des Stresses, dass durch das verspätete Gepäck entstanden ist, den Urlaub so gut es geht genießen.

Ich würde mir bei verspätetem Gepäck deshalb niemals irgendwelches Zeug von Kik & Co. kaufen, welches ich hinterher wegwerfe, es sei denn Kik & Co. ist sowieso nach meinem Geschmack. Und natürlich kann ich mir ein Billig Aftershave für 3,50 kaufen, aber warum? Mein Aftershave kostet 50 Euro, und wenn die Airline das verschlampt, dann kriegt die Airline das in Rechnung gestellt. Ich habe doch auch den vollen Flugpreis bezahlt, oder? Und wenn mein Koffer noch in Berlin ist, dann fordere ich ja auch nicht den halben Flugpreis zurück!

Umgekehrt unterliege ich natürlich der Schadensminderungspflicht, also versuche ich mir im Hotel oder Freunden was zu leihen, nicht alles muss neu gekauft werden. Oder lasse manches im Hotel mit Express Service waschen, wenn möglich. Aber manches kann man sich einfach nicht leihen, und wenn meine Unterhose 39,50 kostet, und meine Socken 12 Euro, dann ist es eben so. Soll sich doch jeder so kleiden wie er will! Und bei 30 Stunden Verspätung, also zwei Tagen und einer Nacht, oder einem Tag und zwei Nächten, wären das bei mir sogar zwei Unterhosen, zwei Paar Socken, zwei T-Shirts und zwei Hemden. Ob das jemand angemessen findet oder nicht ist mir egal. Das wäre nämlich genau das gewesen, was ich im Koffer mitführte und was ich, sofern der Koffer pünklich angekommen wäre, getragen hätte. Also entspricht das genau dem eingetretenen Schaden, nicht mehr und nicht weniger. Ein anderer darf seine Unterwäsche auch gerne zwei Tage hintereinander tragen, wenn es ihm gefällt. Wie gesagt, ich warte nicht im Bademantel auf dem Zimmer nur weil mein Koffer immer noch in Berlin ist.

Etwas anderes wäre es, wenn ich z.B. für Hemden im Durchschnitt 80 Euro ausgebe, und mir nun ein Hemd für 400 Euro leiste, nur weil der Koffer zu spät angekommen ist. Das würde nicht gehen. Es liegt aber nicht an der Airline zu bestimmen, was ich für Kleidung ausgeben darf. Es muss eben stimmig sein. Ein Hollywoodstar hat sicherlich andere Klamotten im Gepäck als ein Hatz IV Empfänger.

Ich könnte natürlich auch meine Unterwäsche mit der Seife im Hotelzimmer auswaschen und anschließend trocken föhnen, und anstelle von Sightseeing im Bademantel auf dem Hotelzimmer Fernsehschauen, in einer Sprache, die ich nicht verstehe...

Aber dazu habe ich keine Lust. Wenn die Airline meinen Koffer nicht liefert, kaufe ich mir genau das was im Koffer war, und was ich hätte anziehen wollen, und zwar solange bis der Koffer geliefert wird.

Und da der OP mit vier Koffern gereist ist, könnte ich mir vorstellen, das er auch eher zu den Leuten gehört, die sich vor dem Abendessen noch mal frisch machen, und dabei mehr verstehen als sich die Haare zu kämmen.

Im Übrigen geht es auch gar nicht darum, was wir als angemessen finden, für Kleidung und Kosmetika auszugeben.

Der OP hat einen Schaden gemeldet, der durch Gepäckverlust eingetreten ist. Diesen Schaden hat die Airline nach 9 Monaten immer noch nicht reguliert. Alternativ zur Erstattung des Schadens wurde ein Fluggutschein angeboten, den der OP abgelehnt und wieder zurück geschickt hat. Fluggutscheine sind keine Regulierung des Schadens, es sei denn der Fluggast akzeptiert dies alternativ zur Schadensregulierung, was der Op jedoch nicht akzeptiert hat.

Ich sehe die Airline hier in der Pflicht den Schaden zu regulieren, oder zu begründen, warum sie den Schaden nicht reguliert!

Man stelle sich das mal so vor: Ich bin Restaurantbesitzer. Nun kippe ich beim servieren ausversehen Rotwein über den Anzug, Hemd und Krawatte meines Gastes. Der Gast schickt mir anschließend die Rechnung für eine neue Krawatte (war nicht mehr zu reinigen) und die Reinigung von Anzug und Hemd. Statt die Rechnung zu bezahlen, sende ich dem Gast Essensgutscheine für mein Restaurant, in etwa in einem Viertel des Wertes des entstandenden Schadens. Ich teile dem Gast nicht mit warum. Vielleicht denke ich, dass es vollkommen ausreichend ist, denn andere Gäste kommen ja auch in Jeans und T-Shirt zu mir in das Restaurant, warum muss er auch so teure Klamotten tragen? Und die Saison war auch nicht so gut, da gebe ich ihm lieber Essengutscheine. Dann schickt mir der Gast diese Gutscheine zurück, und teilt mir mit, dass er lieber den Schaden erstattet haben möchte. Ich melde mich darauf nicht mehr, es vergehen acht Monate.

Ich würde die Regulierung des Schadens jedenfalls mit dem Hinweis auf das Montrealer Abkommen und Fristsetzung erneut einfordern.
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.267
433
Ich würde die Regulierung des Schadens jedenfalls mit dem Hinweis auf das Montrealer Abkommen und Fristsetzung erneut einfordern.

Sicher, habe ich AB auch vorgebetet. Aber man gucke mal in das Montrealer Abkommen hinein, bzw. die Beförderungsbedingungen von AB, die bezüglich des Gepäcks eine wörtliche Kopie des Montrealer Abkommens sind:

Dort steht (sinngemäß, ich habe den Wortlaut nicht präsent), dass der Luftfahrtführer für den Schaden über verspätetes Gepäck aufkommt, es sei denn, er bemüht sich nach Kräften, dies pünktlich zu liefern. Na toll, wie soll ich jetzt AB nachweisen, dass sie sich "nicht nach Kräften" bemüht haben? Im Falle des Falles redet man sich da mit "höheren Umständen" heraus, und dass man alles "zumutbare" unternommen habe, das Gepäck zuzustellen. Mehr ist eben für GlobeGround und AB nicht zumutbar. Nach dieser weichen Regelung wäre es auch zumutbar, das Gepäck durch einen einzigen Mitarbeiter sortieren zu lassen und nach einem halben Jahr eine Postkarte zu schicken, wo man das Gepäck abzuholen habe...

Natürlich sind neun Tage Gepäckverspätung schon ein ganzer Batzen, aber war das in Anbetracht der Umstände "nach Kräften bemüht"?
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
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TXL, LHR
Also im Montrealer Abkommen steht sinngemäß,
dass Airlines für den Verlust und die Verspätung von Gepäck für einen Schaden bis zu ca. 1.300 Euro haften.
Montrealer Übereinkommen – Wikipedia

Ich gehe mal davon aus, dass es anderen Airlines, die an diesem Tag von Berlin nach irgendwo in der Welt geflogen sind,
gelungen ist das Gepäck auszuliefern. Insofern sehe ich hier AB in der Schuld.

Wie gesagt, Schaden einfordern, Frist setzten und dann ggf. zum Anwalt gehen....
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Nur mal so zum Vergleich.

Ich hatte einmal einen Flug mit KLM (war im Jahr 2009) damals FB Gold, gebucht in C von TXL via AMS nach LIS. Der Flug war in TXL bereits verspätet, deshalb wurde ich in AMS umgebucht auf AMS via CDG nach LIS, geflogen bin ich dann also TXL via AMS via CDG nach LIS, was bereits sehr ärgerlich war. In LIS kam ich sehr viel später und ohne Gepäck an.

Mein Gepäck wurde dann nach vier Tagen in Seoul Südkorea gefunden und war auf dem Weg nach LIS. Ich aber bereits wieder auf dem Weg nach TXL. Ich hatte in LIS wichtige Termine und zum ersten Mal nur ein Laptop im Handgepäck. (Seitdem führe ich immer Kleidung für zwei Tage im Handgepäck mit.)

Ich musste mir in Lissabon buchstäblich alles neu kaufen. Ich habe es tatsächlich geschafft ohne irgendwas besonderes zu kaufen, inkl. eines Koffers für den Rücktransport (Pastiktüten finde ich beim Einchecken unpraktisch) für Klamotten, Koffer und Kosmetik ca. 1600 Euro auszugeben. Ich war am Ende von der Schlussrechnung selbst überrascht Ich möchte dabei betonen, dass ich zu Hause mit Zeit und Muße duchaus in der Lage bin im Sale oder Outlet einen Anzug zum Schnäppchenpreis zu kaufen. In einem fremden Land hatte ich dafür aber keine Zeit, da waren es Hotelboutique und Highstreetpreis. Ich war einfach nur froh zwischen meinen Terminen überhaupt was Passendes zu finden. Die Hosen von den meisten Anzügen waren viel zu kurz, und so war ich froh einen Boss Laden zu finden, der Anzüge in meiner Größe hatte. Klamottenshoppen war echter Stress. Es war Hochsommer, es war sehr heiß und zum Abendessen musste ich in neue Klamotten erscheinen, meinen Mitmenschen wollte ich die verschwitzen Sachen von tagsüber nicht antun. (mögen das andere auch anders sehen und 50 Euro pro Tag als angemessen empfinden, bei mir ging das eben nicht.)

Von dem Schaden hat mir KLM 1310 Euro mit dem Hinweis auf das Montrealer Abkommen erstattet, die restlichen 300 Euro hat mir die Verspätungsversicherung der Amex erstattet.

Ich weiß wirklich nicht warum AB da so rumzickt. Vielleicht ist der typische AB Kunde mit 75 Euro Fluggutschein auch zufrieden, oder die Airline muss eben um jeden Cent kämpfen?

Ein anderes Mal ist mein Koffer mit SAS 24 Stunden zu spät angekommen. Diesmal hatte ich aber vorgesorgt und genügend Sachen im Handgepäck mit, inkl. Rasierer, Zahnbürste, Aftershave, etc. Mir ist dadurch gar kein Schaden entstanden, also habe ich an SAS auch keine Forderung gestellt.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.267
433
Nur mal so als Referenz, hier der Wortlaut des Montrealer Abkommens bezüglich der Verspätung des Gepäcks, dort Artikel 19:

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Was ist denn das für eine Regelung? Das sagt doch nur so viel wie "Die Linie haftet nur, solange es ihnen nicht möglich ist, sich eine geeignete Ausrede auszudenken". Wäre ich jetzt der Anwalt von Air Berlin, so würde ich hier argumentieren, dass man alle "zumutbaren Maßnahmen" getroffen habe und es ihnen aufgrund der Windgeschwindigkeiten, der Anzahl der verspäteten Flüge und des riesigen Gepäckaufkommens nicht möglich und zumutbar war, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Fall geschlossen.

In den AB-Beförderungsbedingungen steht genau der identische Satz (wort-wörtlich). Wie soll man jetzt gegen eine derartig weiche Formulierung angehen? Jetzt muss ich also nachweisen, dass es der AB durchaus zumutbar wäre (was ist zumutbar?) weitere Kräfte bei GlobeGround anzufordern (und zu bezahlen) die für die zeitigere Zustellung des Gepäcks zuständig gewesen wäre. Was ist also eine "zumutbare Maßnahme"?

Wenn ich das mal so offen sage, dieser Absatz des Abkommens ist doch für die Tonne.
 

POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
32
CGN/ EDKB
Mit AB streite ich mich auch gerade. Gepäck (fälschlicherweise und ohne darauf hinzuweisen) bei Umsteigeverbindung nicht durchgecheckt. Eine Nachsendung war aufgrund der Zollvorschriften nicht so einfach möglich. Zahnbürste + Deo gekauft und musste dann am nächsten Tag selbst nochmal hinfliegen und den Koffer holen. Alles mit Nachweisen bei AB eingereicht (Schaden: ca. 200 EUR ohne den entstandenen Zeitaufwand von gut einem 3/4 Tag, den mir eh keiner ersetzt) und man hat mir jetzt erstmal einen 50 EUR Fluggutschein angeboten (aka "da haben wir wohl etwas falsch gemacht"), den ich unter neuer Fristsetzung abgelehnt habe.

Kommt da nix, geht die Sache vor Gericht und das wird nicht billiger.....