Bei verspätetem Gepäck kaufe ich immer das ein, was meinem Geschmack, meinem Stil, meiner Gewohnheit entspricht,
also Sachen die zu mir passen und die ich im Koffer hatte. Ob die Airline die Sachen später erstattet ist mir in diesem Moment erstmal nicht wichtig. Ich möchte einfach trotz des Stresses, dass durch das verspätete Gepäck entstanden ist, den Urlaub so gut es geht genießen.
Ich würde mir bei verspätetem Gepäck deshalb niemals irgendwelches Zeug von Kik & Co. kaufen, welches ich hinterher wegwerfe, es sei denn Kik & Co. ist sowieso nach meinem Geschmack. Und natürlich kann ich mir ein Billig Aftershave für 3,50 kaufen, aber warum? Mein Aftershave kostet 50 Euro, und wenn die Airline das verschlampt, dann kriegt die Airline das in Rechnung gestellt. Ich habe doch auch den vollen Flugpreis bezahlt, oder? Und wenn mein Koffer noch in Berlin ist, dann fordere ich ja auch nicht den halben Flugpreis zurück!
Umgekehrt unterliege ich natürlich der Schadensminderungspflicht, also versuche ich mir im Hotel oder Freunden was zu leihen, nicht alles muss neu gekauft werden. Oder lasse manches im Hotel mit Express Service waschen, wenn möglich. Aber manches kann man sich einfach nicht leihen, und wenn meine Unterhose 39,50 kostet, und meine Socken 12 Euro, dann ist es eben so. Soll sich doch jeder so kleiden wie er will! Und bei 30 Stunden Verspätung, also zwei Tagen und einer Nacht, oder einem Tag und zwei Nächten, wären das bei mir sogar zwei Unterhosen, zwei Paar Socken, zwei T-Shirts und zwei Hemden. Ob das jemand angemessen findet oder nicht ist mir egal. Das wäre nämlich genau das gewesen, was ich im Koffer mitführte und was ich, sofern der Koffer pünklich angekommen wäre, getragen hätte. Also entspricht das genau dem eingetretenen Schaden, nicht mehr und nicht weniger. Ein anderer darf seine Unterwäsche auch gerne zwei Tage hintereinander tragen, wenn es ihm gefällt. Wie gesagt, ich warte nicht im Bademantel auf dem Zimmer nur weil mein Koffer immer noch in Berlin ist.
Etwas anderes wäre es, wenn ich z.B. für Hemden im Durchschnitt 80 Euro ausgebe, und mir nun ein Hemd für 400 Euro leiste, nur weil der Koffer zu spät angekommen ist. Das würde nicht gehen. Es liegt aber nicht an der Airline zu bestimmen, was ich für Kleidung ausgeben darf. Es muss eben stimmig sein. Ein Hollywoodstar hat sicherlich andere Klamotten im Gepäck als ein Hatz IV Empfänger.
Ich könnte natürlich auch meine Unterwäsche mit der Seife im Hotelzimmer auswaschen und anschließend trocken föhnen, und anstelle von Sightseeing im Bademantel auf dem Hotelzimmer Fernsehschauen, in einer Sprache, die ich nicht verstehe...
Aber dazu habe ich keine Lust. Wenn die Airline meinen Koffer nicht liefert, kaufe ich mir genau das was im Koffer war, und was ich hätte anziehen wollen, und zwar solange bis der Koffer geliefert wird.
Und da der OP mit vier Koffern gereist ist, könnte ich mir vorstellen, das er auch eher zu den Leuten gehört, die sich vor dem Abendessen noch mal frisch machen, und dabei mehr verstehen als sich die Haare zu kämmen.
Im Übrigen geht es auch gar nicht darum, was wir als angemessen finden, für Kleidung und Kosmetika auszugeben.
Der OP hat einen Schaden gemeldet, der durch Gepäckverlust eingetreten ist. Diesen Schaden hat die Airline nach 9 Monaten immer noch nicht reguliert. Alternativ zur Erstattung des Schadens wurde ein Fluggutschein angeboten, den der OP abgelehnt und wieder zurück geschickt hat. Fluggutscheine sind keine Regulierung des Schadens, es sei denn der Fluggast akzeptiert dies alternativ zur Schadensregulierung, was der Op jedoch nicht akzeptiert hat.
Ich sehe die Airline hier in der Pflicht den Schaden zu regulieren, oder zu begründen, warum sie den Schaden nicht reguliert!
Man stelle sich das mal so vor: Ich bin Restaurantbesitzer. Nun kippe ich beim servieren ausversehen Rotwein über den Anzug, Hemd und Krawatte meines Gastes. Der Gast schickt mir anschließend die Rechnung für eine neue Krawatte (war nicht mehr zu reinigen) und die Reinigung von Anzug und Hemd. Statt die Rechnung zu bezahlen, sende ich dem Gast Essensgutscheine für mein Restaurant, in etwa in einem Viertel des Wertes des entstandenden Schadens. Ich teile dem Gast nicht mit warum. Vielleicht denke ich, dass es vollkommen ausreichend ist, denn andere Gäste kommen ja auch in Jeans und T-Shirt zu mir in das Restaurant, warum muss er auch so teure Klamotten tragen? Und die Saison war auch nicht so gut, da gebe ich ihm lieber Essengutscheine. Dann schickt mir der Gast diese Gutscheine zurück, und teilt mir mit, dass er lieber den Schaden erstattet haben möchte. Ich melde mich darauf nicht mehr, es vergehen acht Monate.
Ich würde die Regulierung des Schadens jedenfalls mit dem Hinweis auf das Montrealer Abkommen und Fristsetzung erneut einfordern.