Auffahrunfall / Massagen / Versicherung weigert sich

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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
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Schreib doch bitte mal eine Begründung WARUM die Versichertengemeinschaft der GKV für eine Behandlung aufkommen soll, die ein anderer schuldhaft verursacht hat?
Tut sie ja nicht. Aber wenn man gesetzlich versichert ist, dann zahlt immer die GKV und wenn es einen Verursacher der Behandlungskosten gibt, holt sich die GKV das von dort wieder.

Nächste Frage, wenn ein richtig schwerer Unfall passiert, mit schwersten Verletzungen etc..., wer bezahlt das denn? Die eigene PKV/GKV oder der Verursacher?
Gleiches Prinzip wie oben. Zunächst die GKV, danach wird der Verursacher zur Kasse gebeten.

EDIT: du kannst natürlich auch einfach mit deiner KK absprechen, dass im Falle eines schweren Unfalls zunächst mal die Schuldfrage geklärt wird, bevor du behandelt wirst. Das senkt dann auch die Behandlungskosten und für den Bestatter muss die GKV nicht aufkommen. Sehr kosteneffizient. ;)

Das Verhalten des Doktors ist in Zeiten von Praxisbudgetierung, mit der Gefahr von der Kasse in Regress genommen zu werden, mehr als verständlich.
Die Budgetierung führt sicherlich dazu, dass Ärzte nicht mehr alles an Rezepten raushauen was geht. Aber in Regress genommen werden? Wenn doch ganz klar der Unfall ursächlich ist? Das wirkt mir nun sehr an den Haaren herbeigezogen.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Danke, Tacho, ich wollte fast das gleiche schreiben.

Was glaubst Du denn, brainpool, bei wie vielen Unfällen, die im KH stationär behandelt werden, als Kostenträger die gegnerische Haftpflicht draufsteht?

Auf KEINEM einzigen!

Das holt sich alles die GKV von der anderen Seite wieder - durch Erläuterung anhand des Unfallfragebogens, Gutachten etc.

Mich irritiert hier vollkommen die Selbstverständlichkeit, daß sofort vor Gericht gegangen wird, der Anwalt konsultiert wird usw.... Ja sag mal!!! Bei einem lächerlichen Schleudertrauma? Was willst Du eigentlich? Schadensersatz? Massagen? Fango? Medikamente? Dann laß die GKV dafür zahlen, und die regelt das!!!!

Vor Gericht wegen sowas! :doh:Echt, da bleibt mir die Luft weg!!!! :stop:

Und noch was: WARUM stellt der Arzt ein Privatrezept aus? Red mal mit ihm, was das soll!!!!!! (siehe mein Post weiter oben) :-(

Caro
 

OliverLHFan

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.314
61
NUE (fast)
Und noch was: WARUM stellt der Arzt ein Privatrezept aus? Red mal mit ihm, was das soll!!!!!! (siehe mein Post weiter oben) :-(

Caro

Genau das war jetzt auch mein Gedanke. Ich glaube nicht, dass sich Brainpool ein paar Massagen oder ein Super-Privatrezept erschleichen wollte. Also hat er sich auf die Aussage seines Arztes verlassen, was ich in diesem Fall auch getan hätte. Bin ich jetzt deswegen dumm oder muss ich mich mittlerweile überall vorab informieren?

Oliver
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Dumm ist so ein unschönes Wort, Oliver. Wohl eher unerfahren.

Ich finde das Verhalten des Arztes vollkommen unpassend (IGEL-Leistung), und deswegen sollte dieser Kontakt stattfinden.

Tatsächlich dumm ist, das Brainpool schlimmstenfalls auf diesen Privat-Leistungen - wenn sie denn schon beansprucht worden sind - finanziell sitzen bleibt. Ganz zu schweigen von der privaten Rezept- und Konsultationsgebühr für den Arzt (wird wohl so an die 50 Euro sein).
 
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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
156
Erst wurde dargestellt dass es sich um eine Kassenleistung handelt, für die die Hpfl.Versicherung nicht aufzukommen hätte, nachdem mir meine Krankenversicherung bescheinigt hat das sie keine Leistungen für ausgestellte Privatrezepte übernimmt wird nun durch die H-Versicherung der Unfallzusammenhang bestritten.
Muss man sich damit abfinden?
Oder stehen die Siegeschancen gut bis sehr gut wenn man vor Gericht zieht?
Was ist denn die Meinung der mitlesenden Juristen?

Um wieder auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:

Anscheinend argumentiert die Gegenseite ja nicht (mehr) zu der Problematik gesetzlich/privat, was für Dich schon mal gut ist, denn wenn privat höhere Kosten entstehen als gesetzlich, brauchst Du schon einen nachvollziehbaren Grund dafür.

Dass der Unfallzusammenhang bestritten wird, ist ein Klassiker und kann durchaus dazu führen, dass Du vor Gericht nicht Recht bekommst (im Zweifel wird dazu ein Gutachten eingeholt). Konsequenterweise müsste die Versicherung dann ja auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes ablehnen - tut sie das?

Bist Du rechtschutzversichert? Je nach Gegenseite wird das außergerichtlich bei der Ablehnung bleiben.

@carotthat: Du liegst falsch, wenn Du kritisierst, dass der OP einen Anwalt beauftragt hat - soll er solche Auseinandersetzungen wie geschildert nur mit der Hilfe des hiesigen Forums führen? Es geht ja gerade nicht darum, nur einen Betrag für eine durchschnittliche (oder auch nicht, wissen wir nicht) HWS-Distorsion zu nennen (wären traditionell übrigens etwa 600 Euro). Gerade bei dieser Verletzung sparen Versicherer zig Millionen im Jahr, weil viele Geschädigte wegen kleiner Beträge nicht klagen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Dumm ist so ein unschönes Wort, Oliver. Wohl eher unerfahren.

Ich finde das Verhalten des Arztes vollkommen unpassend (IGEL-Leistung), und deswegen sollte dieser Kontakt stattfinden.

Tatsächlich dumm ist, das Brainpool schlimmstenfalls auf diesen Privat-Leistungen - wenn sie denn schon beansprucht worden sind - finanziell sitzen bleibt. Ganz zu schweigen von der privaten Rezept- und Konsultationsgebühr für den Arzt (wird wohl so an die 50 Euro sein).

Na Na Na, ohne dem OP nahe treten zu wollen, aber es kann gut möglich sein - zumindest in Theorie - dass die Massge gar nicht medizinisch notwendig ist ( wie ja auch schon einige für den vorliegenden, medizinischen Fall korrekterweise bermerkt haben) Dann hat er das rezept privat ausgefüllt, weil es vor allem auf das Betreiben des OP angefragt wurde. Privatrezept = Keine medizinische Notwendigkeit. Das ist jetzt sehr kniffelig, aber eigentlich hat der Arzt alles richtig gemacht, da Massage keine Notwendige Therapie bei einem Schleudertrauma ist.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.041
DUS, HAJ, PAD
Es kann aber auch sein, dass die Massage nach Meinung des behandelnden Arztes medizinisch notwendig ist. Dann wäre aber das Privatrezept der falsche Weg wie bereits beschrieben und der Arzt hat nicht alles richtig gemacht.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Es kann aber auch sein, dass die Massage nach Meinung des behandelnden Arztes medizinisch notwendig ist. Dann wäre aber das Privatrezept der falsche Weg wie bereits beschrieben und der Arzt hat nicht alles richtig gemacht.

Das ist korrekt.
Witzigerweise gibt es eigentlich kaum medizinisch SINNVOLLE Massagen. Physiotherapie und Therapien, wo der Kranke SELBER mitmachen muss sind fast immer sinnvoller.
Und nach kurzer Befragung eines Sportmediziners, jetzt auch die Aussage. Bei so einem Befund ist Massage weder notwendig noch sinnvoll. Aber das nur am rande.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Na na na, EwK, das sag ich doch.
Aussage eines Chirurgen, nur so am Rande :eek:

Aber ob brainpool den Arzt drauf gedrängt hat, das erschließt sich mir bisher so nicht.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.660
3.946
Gummersbach
Ich verstehe den Satz in Klammern nicht.


oder hast Du lediglich die Privatrezepte eingereicht (für die Privatmassage in der Sukhumvit 4)

NARAI - Massage Soi 4, Kompetenzzentrum für unfallbedingte Zerrungen , Frau Dr. med Ari . Formulierungshilfe bei der Rechnungserstellung wäre angebracht , vielleicht " Beseitigung von Verspannungszuständen mit besonderem Aufwand " .
 
Zuletzt bearbeitet:

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
@carotthat: Du liegst falsch, wenn Du kritisierst, dass der OP einen Anwalt beauftragt hat - soll er solche Auseinandersetzungen wie geschildert nur mit der Hilfe des hiesigen Forums führen? Es geht ja gerade nicht darum, nur einen Betrag für eine durchschnittliche (oder auch nicht, wissen wir nicht) HWS-Distorsion zu nennen (wären traditionell übrigens etwa 600 Euro). Gerade bei dieser Verletzung sparen Versicherer zig Millionen im Jahr, weil viele Geschädigte wegen kleiner Beträge nicht klagen.

Durchaus üblich ist doch wohl auch die Zahlung einer bestimmten Summe als Schadensersatz. Mit allen anderen Kosten, die einfach so dazukommen (Leihfarzeug, Arbeitsausfall, neue Fliegengitter, Haushaltshilfe, Leih-Rollstuhl [sorry mglast] etc.).

Wenn jeder wegen Deiner beschriebenen Summe (die zu niedrig ist) vor Gericht geht, na danke.

Außerdem ist ja gerade die HWS-Distorsion die "Hure" der Auffahrunfälle.

Ich krieg schon eine vom Tippen hier ;)
 
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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
156
Durchaus üblich ist doch wohl auch die Zahlung einer bestimmten Summe als Schadensersatz. Mit allen anderen Kosten, die einfach so dazukommen (Leihfarzeug, Arbeitsausfall, neue Fliegengitter, Haushaltshilfe, Leih-Rollstuhl [sorry mglast] etc.).

Wenn jeder wegen Deiner beschriebenen Summe (die zu niedrig ist) vor Gericht geht, na danke.

Außerdem ist ja gerade die HWS-Distorsion die "Hure" der Auffahrunfälle.

Ich krieg schon eine vom Tippen hier ;)

Wenn Kausalität bestritten wird, gibt's auch keinen Schadensersatz, dann ist der Streitwert der Klage sowieso höher.

Interessante Formulierungen ansonsten...;)
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Die Diskussion läuft ja nun auf Hochtouren...

Ja, Schmerzensgeld wurde bereits gezahlt, somit die Unfallbedingte Schädigung meines zarten Körpers bestätigt.

Außerdem ist ja gerade die HWS-Distorsion die "Hure" der Auffahrunfälle.

Wenn man sich mit dem Hammer auf den Finger haut gibt das auch blaue Fingernägel. <---Ist dann die "Hure" der Hausrenovierung.
Das Fahrzeug ist zwar keinen Meter verkürzt worden, ist aber sichtbar verzogen mit Knickstellen im/am Kofferraum. Der Auffahrende hat meine AHK erwischt, die dann mit kompletter Tiefe in seiner Front steckte und bei ihm einen Schaden nach meinem Augenmaß von gut und gerne min.3000 Euro verursacht haben dürfte.

Was spricht dagegen sich einen Rechtsbeistand zu nehmen?
Immer wieder wird darauf hingewiesen das man sich einen RA nehmen soll wenn es gekracht hat, in meinem Fall sogar mit Personenschaden. Der hat auch schon genug Briefe wegen des eigentlichen Schadens geschrieben.
Rechtschutzversicherung habe ich, wird aber für andere Fälle dringender gebraucht. Daher würde ich eine notwendige Klage, sofern mein Ansinnen nicht völlig aussichtslos erscheint, aus meiner Privatschatulle bezahlen.
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Wenn Schmerzensgeld bereits bezahlt wurde, ist ja der Schaden unfallbedingt akzeptiert worden.

"Hammer auf Finger" ist entweder eine self fulfilling prophecy oder Schicksal. Keine "Hure"

Wofür genau brauchtest Du jetzt den RA?
Und wogegen willst Du klagen?

Ändert aber nix an dem unlogischen (und weitere polemische Exzesse spare ich mir jetzt) Vorgehen des Arztes mit dem Privat-Rezept. Hast Du das (und die körperlichen Anwendungen) denn schon bezahlt bekommen?

OT: Zu dem Zitat "immer wieder wird darauf hingewiesen, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen" möchte ich nur anmerken (ohne selber Jurist zu sein) - kommt diese Empfehlung nicht von Juristen? Normalerweise klare Verhältnisse müssen mittlerweile mit endlosen Schreiben und Juristerei gefüllt werden, und wer verdient daran?
Ich hatte einen Schaden mit Unfallflucht, alles protokolliert, und mein "Freundlicher" riet mir zum Einsatz des Haus-Juristen. Der schrieb 2 Briefe, Kosten explodierten, und am Schluß verlangte die angebundene Autovermietung für einen 3'er 260€/Tag. :confused: Das wollte die Gegenseite natürlich nicht zahlen, und als ich einschritt und diesem Vorgehen Einhalt gebot, verebbte alles im Sand.

Was aber wohl nur durch einen Juristen eingefordert werden kann - korrigiert mich bitte - ist der Wert-Zeit-Verlust des Fahrzeugs.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.041
DUS, HAJ, PAD
Der ADAC empfiehlt bei unverschuldeten Autounfällen, auch das Hinzuziehen eines Anwalts, der i.d.R. von der gegnerischen Versicherung auch bezahlt wird. Gerade weil Versicherungen bei Themen wie Gutachter, Wertverlust, welche Werkstatt, Ausfallsentschädigung gerne sparen.

Die Versicherung als Gegner hat ein Heer von Anwälten, daher denke ich macht es Sinn bei Unfällen, besonders mit Personenschaden für gleiche Verhältnisse zu sorgen.

Anwalt habe ich bis jetzt zum Glück nicht gebraucht und bin erst recht keiner, sehe aber die Vorteile.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.433
2.541
FRA
Diesen Post finde ich ein wenig daneben.
Schreib doch bitte mal eine Begründung WARUM die Versichertengemeinschaft der GKV für eine Behandlung aufkommen soll, die ein anderer schuldhaft verursacht hat?

Nächste Frage, wenn ein richtig schwerer Unfall passiert, mit schwersten Verletzungen etc..., wer bezahlt das denn? Die eigene PKV/GKV oder der Verursacher?
Aufblasen des Schadens? Wir schreiben hier über ein Rezept über 10x Massage/ Fango, nicht über 3 Wochen Sanatorium für unfallgeschädigte Mitbürger.

Also, im Gegenzug könntest Du mal ne Begründung schreiben, warum man auf ein teures Privatrezept ausweicht (und das bei der gegnerischen Versicherung einreicht) und nicht auf ein günstigeres GKV-Rezept (und die GKV holt sich das Geld bei der gegnerischen Versicherung)

DAS ist wirklich grundloses Aufblähen des Schadens:
Privatrezept dort, wo ein GKV Rezept auch genügen würde (oder wollte der Arzt kein GKV-Rezept ausschreiben, weil die Massagen nicht indiziert waren ?)

Der ADAC empfiehlt bei unverschuldeten Autounfällen, auch das Hinzuziehen eines Anwalts, der i.d.R. von der gegnerischen Versicherung auch bezahlt wird. Gerade weil Versicherungen bei Themen wie Gutachter, Wertverlust, welche Werkstatt, Ausfallsentschädigung gerne sparen.

Nach meinen Erfahrung lohnt sich ein Anwalt in jedem Fall
- gegnerische Versicherung will die Wertminderung nicht zahlen
- Versicherung ficht die Schadenshöhe an
- Versicherung zweifelt die Notwendigkeit eines Leihfahrzeugs an (Dauer)
 
Zuletzt bearbeitet:

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.089
8.190
Dahoam
Nach meinen Erfahrung lohnt sich ein Anwalt in jedem Fall
- gegnerische Versicherung will die Wertminderung nicht zahlen
- Versicherung ficht die Schadenshöhe an
- Versicherung zweifelt die Notwendigkeit eines Leihfahrzeugs an (Dauer)

Ist sicher auch eine Frage der Erfahrung mit solchen Vorkommnissen. Ich habe mir seinerzeit auch einen Anwalt genommen nachdem ich nie zuvor einen Unfall hatte und überhaupt keine Ahnung hatte was mir zusteht und wo man aufpassen muss dass die gegnerische Versicherung knausert. Zudem war ich die Tage nach dem Unfall dadurch nervlich auch noch ziemlich durcheinander um alles sauber zu verwalten. Das kann ein aussenstehender Profi deutlich besser.
Liegt natürlich auch daran, dass ich eine Rechtsschutzversicherung hatte die den Vorgang auch zugestimmt hat. Ich hatte damit nichts zu verlieren.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.520
Der ADAC empfiehlt bei unverschuldeten Autounfällen, auch das Hinzuziehen eines Anwalts, der i.d.R. von der gegnerischen Versicherung auch bezahlt wird. Gerade weil Versicherungen bei Themen wie Gutachter, Wertverlust, welche Werkstatt, Ausfallsentschädigung gerne sparen.

Die Versicherung als Gegner hat ein Heer von Anwälten, daher denke ich macht es Sinn bei Unfällen, besonders mit Personenschaden für gleiche Verhältnisse zu sorgen.

Anwalt habe ich bis jetzt zum Glück nicht gebraucht und bin erst recht keiner, sehe aber die Vorteile.

Bei einem Verkehrsunfall sind Anwaltskosten des Geschädigten Bestandteil des zu ersetzenden Schadens.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Und so sorgt man für hohe Reparaturkosten, weil die AHK schön am Auto drangelassen wird ...

Oliver

Jetzt geht die Sache völlig aus dem Ruder! Geht's noch?
ICH HABE EINE FESTE ANHÄNGERZUGVORRICHTUNG AN MEINEM AUTO, oder auch Starre AHK genannt. Da ist nichts mit abnehmbar.
:doh::help::censored::sick::censored:
>Hat aber eine Gummikappe drauf...<
 

OliverLHFan

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.314
61
NUE (fast)
OK sorry, dann formuliere ich um: Starre AHKs gehören verboten. Sorgen nur für Extrakosten bei einer Reparatur. Die Technik für abnehmbare AHKs ist ja anscheinend vorhanden. Oder übersehe ich ein Argument, was ich bislang noch nicht ergoogelt habe? ;)

Oliver
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Oder übersehe ich ein Argument, was ich bislang noch nicht ergoogelt habe? ;)

Der Knabe der mir drauf gerauscht ist hätte seine Handynummer auf die Haube pinseln sollen, dann hätte ich ihn angerufen um ihm mitzuteilen das ich beabsichtige heftiger zu bremsen, weil mein Vordermann soeben eine Vollbremsung eingeleitet hat um seinem Vordermann nicht drauf zu fahren.