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Tut sie ja nicht. Aber wenn man gesetzlich versichert ist, dann zahlt immer die GKV und wenn es einen Verursacher der Behandlungskosten gibt, holt sich die GKV das von dort wieder.Schreib doch bitte mal eine Begründung WARUM die Versichertengemeinschaft der GKV für eine Behandlung aufkommen soll, die ein anderer schuldhaft verursacht hat?
Gleiches Prinzip wie oben. Zunächst die GKV, danach wird der Verursacher zur Kasse gebeten.Nächste Frage, wenn ein richtig schwerer Unfall passiert, mit schwersten Verletzungen etc..., wer bezahlt das denn? Die eigene PKV/GKV oder der Verursacher?
EDIT: du kannst natürlich auch einfach mit deiner KK absprechen, dass im Falle eines schweren Unfalls zunächst mal die Schuldfrage geklärt wird, bevor du behandelt wirst. Das senkt dann auch die Behandlungskosten und für den Bestatter muss die GKV nicht aufkommen. Sehr kosteneffizient.
Die Budgetierung führt sicherlich dazu, dass Ärzte nicht mehr alles an Rezepten raushauen was geht. Aber in Regress genommen werden? Wenn doch ganz klar der Unfall ursächlich ist? Das wirkt mir nun sehr an den Haaren herbeigezogen.Das Verhalten des Doktors ist in Zeiten von Praxisbudgetierung, mit der Gefahr von der Kasse in Regress genommen zu werden, mehr als verständlich.