Bis zu welchem Grad gilt Kinderlärm als zumutbar?

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spocky83

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21.12.2014
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So wie die drauf sind, hab ich da ganz andere Befürchtungen für die Zukunft [emoji849]

Polemik bei Seite, aber ein Umzug löst das Problem für meine Mutter und mich nicht, denn das wird bei den nächsten Mietern genau gleich sein.

Hier geht es ja nicht nur um Philanthropie sondern nicht zuletzt auch um den Schutz des eigenen Vermögens.
 
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FREDatNET

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11.07.2010
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So wie die drauf sind, hab ich da ganz andere Befürchtungen für die Zukunft [emoji849]

Polemik bei Seite, aber ein Umzug löst das Problem für meine Mutter und mich nicht, denn das wird bei den nächsten Mietern genau gleich sein.

Hier geht es ja nicht nur um Philanthropie sondern nicht zuletzt auch um den Schutz des eigenen Vermögens.

Ab besten wären neue Mieter die selbst eine größere Kinderschar mitbringen. [emoji6]
 
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spocky83

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21.12.2014
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Ist dir gerne gestattet. Ich rege mich auch gar nicht darüber auf, dass ich jetzt deshalb Arbeit habe (das sollte wirklich jedem klar sein) sondern bin lediglich ratlos. Eventuell sinkende Einnahmen durch die Vermietung sind jetzt garantiert nicht kriegsentscheidend, ich fühle mich lediglich unseren Mietern gegenüber moralisch (vielleicht sogar rechtlich?) verpflichtet zumindest verschiedene Optionen darzulegen - was im Endeffekt getan oder nicht getan wird, steht auf einem anderen Blatt.
 

FREDatNET

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11.07.2010
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Ist dir gerne gestattet. Ich rege mich auch gar nicht darüber auf, dass ich jetzt deshalb Arbeit habe (das sollte wirklich jedem klar sein) sondern bin lediglich ratlos. Eventuell sinkende Einnahmen durch die Vermietung sind jetzt garantiert nicht kriegsentscheidend, ich fühle mich lediglich unseren Mietern gegenüber moralisch (vielleicht sogar rechtlich?) verpflichtet zumindest verschiedene Optionen darzulegen - was im Endeffekt getan oder nicht getan wird, steht auf einem anderen Blatt.

Du solltest natürlich bedenken, dass DU auch zukünftig mit der Situation dealen musst. Und deshalb musst du auch darauf schauen dass du nicht die Gesprächsbasis zu den Nachbarn verlierst. So bitter es für die Mieter ist, du kannst nicht ihre kurzfristige Befriedung über deine langfristigen Bedürfnisse stellen. Deshalb solltest du jetzt mit massiver Parteinahme für deine Mieter nicht übers Ziel schießen, was deinen Schaden noch größer machen könnte.
 
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Brainpool

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15.03.2014
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Sind denn noch mehr Parteien "angepisst" ob der Situation? Oder sind nur deine Mieter die Kinderschrecks des Hauses?
 

spocky83

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21.12.2014
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Nun, genau deswegen habe ich auch nicht gleich mit Strafanzeigen um mich geworfen. Ich will auch nicht eine nukleare Option ziehen - genau deshalb versuche ich auch besonnen an die Sache heranzugehen und versuche mir erst mal einen Überblick zu verschaffen, was überhaupt denkbar wäre - das Gespräch werde ich definitiv nochmals besuchen bevor überhaupt irgendetwas Anderes auch nur in Erwägung gezogen wird.

Fakt ist aber auch, dass es so nicht weiter gehen kann. Weder für die Mieter noch für mich.
 

spocky83

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21.12.2014
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Sind denn noch mehr Parteien "angepisst" ob der Situation? Oder sind nur deine Mieter die Kinderschrecks des Hauses?

Die Bewohnerin unter unseren Mietern ist auch etwas angesäuert ob des Lärms im Treppenhaus, vom Rest kriegt sie allerdings nichts mit. Die Bewohnerin unter den "Krawallmachern" ist leider hochbetagt und fast komplett taub. Sie bemerkt natürlich schon etwas, aber sie kann nicht mehr unterscheiden ob das die Kinder sind die da oben Gas geben oder einfach nur der Wind, der am Rolladen rüttelt.
 

Wuff

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01.04.2012
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Eines der Probleme ist, dass unsere Rechtsprechung bei Lärmbelästigung den Mieter besser stellt als den Eigentümer.
Will sagen: Für die Mieter deiner Mutter dürfte es relativ einfach sein, wegen der Lärmbelästigung eine Mietminderung durchzusetzen. Als Eigentümer geht das ja de facto nicht.

Hier sehe ich einen Ansatz für eine Lösung - wenn ihr einen langen Atem habt. Also, die Mieter bekommen per Gerichtsurteil eine Mietminderung zugestanden und mit diesem Urteil in der Hand geht deine Mutter zu dem lauten Nachbarn und verlangt Schadenersatz in gleicher Höhe. Gibt es eine Rechtschutzversicherung bei Mutter und/oder Mieter?

Allerdings wäre noch wichtig zu wissen, welcher Lärmschutzstandard für das Gebäude gilt. Das kann im Zweifel nur ein Gutachter klären. Bei Altbauten kann man da wohl kaum was machen außer Ohrenstöpsel oder selber das Radio aufdrehen.

Gibt es in der Hausordnung eine Regelung zu Ruhezeiten?

Nachtrag:
Was mir gerade noch auffällt: In einer Wohnung nach ca. Baujahr 1980 sollte man eigentlich keinen Staubsauger in der Nachbarwohnung hören können. Wenn doch, ist da vielleicht nachträglich irgendeine "Schallbrücke" eingebaut worden? Bspw. ein Laminatboden ohne professionelle Schalldämmung? Das wäre dann eine Situation, die man gegen Miteigentümer geltend machen könnte, als eigenmächtiger Eingriff in das Gemeinschaftseigentum. (Bin selber Beirat in einer Eigentümergemeinschaft....)
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Das klingt eigentlich nach einem klassischen Unterlassungsanspruch gemaess §§ 1004, 906 BGB. Zur weitverbreiteten Ansicht, dass Kinderlaerm hinzunehmen sei, vgl. BGH, Beschluss vom 22.8.2017, VIII ZR 226/16, Rnn. 14 ff. Der Fall liest sich exakt wie Eurer, bis hin zur schwerhoerigen anderen Nachbarin.
 

spocky83

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21.12.2014
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Das Haus ist Baujahr 1958, d.h. es ist da mit Schallschutz wohl nicht all zu weit her. Eine Veränderung der Bausubstanz zum Originalzustand ist mir nicht bekannt, in den 1970ern wurde im Wohnzimmer vom Vorbesitzer allerdings Parkett verlegt - in der Wohnung darunter ist bezüglich Trittschall nichts zu hören, es sei denn man springt z.B. von einem Stuhl auf den Boden (extra getestet). Ob das entsprechend professionell gemacht wurde ist mir nicht bekannt und wird wohl auch ohne Gutachter nicht ersichtlich sein, da die Vorbesitzer schon vor einigen Jahren verstorben sind.

Staubsaugergeräusche hört man aus anderen Wohnungen eigentlich nur minimal, jedenfalls nicht störend, allenfalls wenn man gegen die Wohnungstür, eine Wand, usw. stößt (Aussage der Mieter).

Eine Rechtsschutzversicherung die theoretisch greifen würde hat meine Mutter, wie es bei den Mietern ist, weiß ich nicht. In der Hausordnungen sind Ruhezeiten festgelegt (werktags 22-6h sowie Sonn- und Feiertags ganztägig, irgendwelche offensichtlich unzulässigen Einschränkungen wie ein Verbot die Toilettenspülung zu betätigen habe ich auf die Schnelle nicht gefunden).
 
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spocky83

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21.12.2014
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Das klingt eigentlich nach einem klassischen Unterlassungsanspruch gemaess §§ 1004, 906 BGB. Zur weitverbreiteten Ansicht, dass Kinderlaerm hinzunehmen sei, vgl. BGH, Beschluss vom 22.8.2017, VIII ZR 226/16, Rnn. 14 ff. Der Fall liest sich exakt wie Eurer, bis hin zur schwerhoerigen anderen Nachbarin.

Donnerwetter, das ist bis auf die Brüllerei des Vaters wirklich ein Abziehbild... vielleicht kann man das ja in einem Gespräch mit den Betroffenen einbringen.