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Stimmt. Aber _AndyAndy_ will mit einem Ticket, das sagt "von Basel nach Chiasso darfst Du nur Nahverkehrszuege benutzen", Fernzuege nehmen. Also sich gerade nicht an die Bedingungen halten.
Das ist eben so nicht richtig, weil es in der Schweiz keine Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr gibt.Stimmt. Aber _AndyAndy_ will mit einem Ticket, das sagt "von Basel nach Chiasso darfst Du nur Nahverkehrszuege benutzen", Fernzuege nehmen. Also sich gerade nicht an die Bedingungen halten.
Jetzt schon, vgl. die neuen AGB: "die Zugbindung [gilt] auch in Fernverkehrszügen der SBB (ICE, ECE, EC/IC, IR, RJ, RJX, TGV, E) auf dem schweizerischen Streckenteil."
Ist ja gut möglich, aber dann soll man es einfach anhand den Ticketbedingungen verargumentieren statt unnötig zu moralisieren.Stimmt. Aber _AndyAndy_ will mit einem Ticket, das sagt "von Basel nach Chiasso darfst Du nur Nahverkehrszuege benutzen", Fernzuege nehmen. Also sich gerade nicht an die Bedingungen halten.
Doch du fährst aber nach den deutschen BB
Grundlage?Das ist eben so nicht richtig, weil es in der Schweiz keine Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr gibt.
Grundlage?Das bedeutet nicht, dass man mit einem Ticket, wo für die innerschweizerische Strecke nur NV gebucht wurde, keine Fernzüge nehmen darf. Denn tariflich/preislich kennt SBB keinen Unterschied zwischen FV und NV.
EU Recht in der Schweiz? Schlaft weiter....Doch du fährst aber nach den deutschen BB
Grundlage?
Grundlage?
EU Recht in der Schweiz? Schlaft weiter....
Hey, meldet mir eure Problem und ich werde schauen, dass bei uns in der Schweiz eure Geiz-ist-geil Schlupflöcher entsprechend gestopft werden
Du kaufst ein Ticket nach den internationalen BB der DB, das hat überhaupt nichts mit EU Recht zu tun... Ich bin immer noch der Meinung, dass man nicht mit dem Schweizer FV fahren darf.
Gibt es überhaupt DB-Sparpreise nach aktuellen Bedingungen (seit September) mit Vermerk "NV" für Schweizer Streckenabschnitte, auf denen auch Züge des "FV" (mit Zugbindung) verkehren?
Ich empfehle die Probe auf's Exempel und den Kauf einer Fahrkarte mit Zugbindung zwischen Hammburg Dammtor und Hamburg Hauptbahnhof und einem Nahverkehrsnachlauf bis Muenchen. Man wird nicht im ICE bis Muenchen kommen.
Die [klare Trennung zwischen NV und FV] gibt es in der Schweiz eben nicht.
Die Wegvorschrift, die jetzt/ab Oktober auf der Fahrkarte steht, wenn man nur S-Bahnen, etc. wählt, ist genau die gleiche, die bis vor kurzem auf allen Fahrkarten für die innerschweizerische Verbindung stand.
Ab Oktober dann, mit den angepassten AGB, leider schon. Dann unterliegt hinsichtlich der Zugbindung der SCIC-Fahrschein in der Schweiz Bedingungen, die denen fuer eine normale Fahrkarte in Deutschland ensprechen.
Aber die deutschen BB sagen nach wie vor nichts dazu. Die von Dir zitierte Regelung "die Zugbindung [gilt] auch in Fernverkehrszügen der SBB (ICE, ECE, EC/IC, IR, RJ, RJX, TGV, E) auf dem schweizerischen Streckenteil" hat ja nicht zur Folge, dass man in der Schweiz nicht mit Fernzügen fahren darf, wenn auf dem Ticket "...*Basel SBB*NV" steht.
Ich habe eben die aktuelle Fassung von SCIC NRT durchsucht und kann nichts in die Richtung finden.
Steht klipp und klar: "Die ZUGBINDUNG gilt grundsätzlich nur auf DB STRECKEN. Abweichungen sind ggf. in den SCIC-SB genannt."