Das erste Mal Dubai / Ras al Khaimah - einige Fragen

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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
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CPT / DTM
Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u.U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.

Quelle: Sicherheitshinweise Auswärtiges Amt für den Oman
 
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mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.357
298
Reihe 42a
Andere Frage angesichts der aktuellen Lage:

Was wäre mit einem (LH) Flugticket nach Dubai wenn es nun am Golf sehr brenzlig wird und zu Kampfhandlungen kommen sollte (Iran usw.) - ich vermute dann erlaubt LH kostenfreie Stornierung und Geld zurück?
Sobald das Auswärtige Amt eine Reisewarnung veröffentlicht, kann man in Dtl. vieles kostenlos stornieren, umbuchen. (Pauschalreisen, bei hiesigen Unternehmen gebuchte/gezahlte Hotels, natürlich auch Flüge). In echten Notfällen dieser Art (Ägypten, Libyen, etc) hat Lufthansa (soweit ich mich erinnere) immer kostenlose Stornierung oder kostenlose Umbuchung angeboten.

Wenn's in der Gegend Ärger gibt, man aber schon vor Ort ist, sähe es sicher deutlich komplizierter aus. Die schieren Massen an Menschen vor Ort kann man nicht einfach mal so ausfliegen...