Hat Vor- und Nachteile. Manchmal bietet es sich ganz banal an, dass einer für den Rest in gewillkürter Prozessstandschaft oder schlicht durch Abtretung der Forderungen an ihn alleine klagt. Bei zu vielen Streitgenossen besteht stets das Risiko einer Verzögerung. Speziell die Variante mit der Abtretung hat den Vorteil, dass die übrigen als Zeugen zur Verfügung stehen. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil, wenn es z.B. um die Frage geht, wann man sich zur Abfertigung eingefunden hat.
Klagen alle einzeln, steigt regelmäßig das individuelle Kostenrisiko. Zudem führt das manchmal zu Irritationen, wenn die eine Klage schon durch und bei der nächsten womöglich noch nicht einmal ein Termin zur mündlichen Verhandlung in Sicht ist. Außerdem kann es natürlich passieren, dass die einzelnen Rechtsstreite ganz unterschiedlich ausgehen. Und sei es nur, weil unterschiedliche Richter mit den Fällen befasst sind.