Entschädigung bei Flugvorverlegung (Rückflug) um 24 Stunden - Germanwings

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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.809
Hamburg
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richtig so
auch Billigflieger stehen nicht über dem Gesetz
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.018
7.692
Hier der Threaderöffner nach 1,5 Jahren mit der Auflösung des Problems: Die Sache ging dann zum Anwalt und Germanwings zahlte jedem von uns 400,00 Euro Entschädigung, aber erst nachdem der Anwalt einen Brief aufgesetzt hat.

Es bestätigt sich immer wieder: ohne Rechtsschutzversicherung geht es heute kaum nach wegen solchen Vögeln....
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
1. wirds auch Fluggesellschaften geben, die ohne Anwaltsanschreiben zahlen
2. kann man bei einem so klaren Fall einen Anwalt auch ohne Rechtsschutzversicherung beauftragen
3. könnte man einen der speziellen Dienstleister, die das gegen Provision durchziehen, beauftragen
4. muß man ja nicht unbedingt eine Entschädigung einfordern

insofern ist es nicht richtig zu sagen: es geht heute nicht/kaum ohne Rechtsschutzversicherung ;-)

EDIT: hatte toscs Beitrag noch nicht gesehn und nun hab ich das Geheimnis verraten......
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.018
7.692
Zu 1. Das ist hoffentlich die Mehrheit mittlerweile
zu 2. Kann man sicherlich aber dann muss man sich auch die Anwaltskosten wiederholen - ohne Klage relativ schwierig denke ich (hatte aber noch keinen konkreten Fall; man berichtige mich wenn da anstandslos gezahlt wird)
zu 3. Welche Dienstleister meinst du da?
zu 4. Wer das in so einem Fall nicht täte wäre wohl selbst schuld und die habe ich einfach mal unberücksichtigt gelassen.

Wenn mans ganz eng sieht kann man sagen, dass man ohne jegliche Versicherung auskommt. Aber wer das tut sollte besser über viel Zeit und/oder Geld verfügen. Mir persönlich ist wohler wenn ich da weniger Scherereien mit habe. Aber jeder wie er will.
 

mosher2k

Erfahrenes Mitglied
01.11.2009
471
40
Zu 1. Das ist hoffentlich die Mehrheit mittlerweile
zu 2. Kann man sicherlich aber dann muss man sich auch die Anwaltskosten wiederholen - ohne Klage relativ schwierig denke ich (hatte aber noch keinen konkreten Fall; man berichtige mich wenn da anstandslos gezahlt wird)
zu 3. Welche Dienstleister meinst du da?
zu 4. Wer das in so einem Fall nicht täte wäre wohl selbst schuld und die habe ich einfach mal unberücksichtigt gelassen.

Wenn mans ganz eng sieht kann man sagen, dass man ohne jegliche Versicherung auskommt. Aber wer das tut sollte besser über viel Zeit und/oder Geld verfügen. Mir persönlich ist wohler wenn ich da weniger Scherereien mit habe. Aber jeder wie er will.

zu 2:
verlief in den letzten 2 Jahren zweimal völlig problemlos.
Mein Anwalt hat ja seine Anwaltsgebühren selber mit draufgeschlagen, was die Forderung an die Fluggesellschaft (BA) anging.
Insofern gab es nichts wiederzuholen und von mir auch nichts auszulegen.
Wie hoch mein Risiko jeweils ist, zeigt ja auch recht schnell der Allianz Prozesskostenrechner.
Wenn man sich mit anderen Personen zusammen tun kann, dann minimiert sich das Risiko pro Person erheblich.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
zu 2. Kann man sicherlich aber dann muss man sich auch die Anwaltskosten wiederholen - ohne Klage relativ schwierig denke ich (

Man schreibt die Airline selber an und fordert die Summe unter Fristsetzung - wird die Frist nicht eingehalten beauftragt man einen Anwalt - diese Kosten wird dann die Airline übernehmen müssen.
 

mosher2k

Erfahrenes Mitglied
01.11.2009
471
40
kannst du mir dazu ein Stichwort geben?

Schau mal bei wikipedia zum Stichwort Sammelklage. Da steht ganz gut erklärt, welche Verbindungsmöglichkeiten es in D gibt.
Exakt so hatte es mir auch mein Anwalt erklärt,als ich ihn danach fragte, welche Möglichkeiten es gibt, die Ansprüche von mir und meinen 4 Mitreisenden (alle ein eigenes Ticket für die gleiche verspätete Maschine) notfalls vor Gericht durchzusetzen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Schau mal bei wikipedia zum Stichwort Sammelklage. Da steht ganz gut erklärt, welche Verbindungsmöglichkeiten es in D gibt.
Exakt so hatte es mir auch mein Anwalt erklärt,als ich ihn danach fragte, welche Möglichkeiten es gibt, die Ansprüche von mir und meinen 4 Mitreisenden (alle ein eigenes Ticket für die gleiche verspätete Maschine) notfalls vor Gericht durchzusetzen.


Warum solltet ihr fünf nicht zusammen klagen? Das nennt sich dann zwar nicht Sammelklage, aber als Streitgenossen - kein Problem.

Bietet sich zumindest dann an, wenn sich die Kläger soweit kennen und vertrauen, dass sie die Kostenfragen untereinander klären können.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hat Vor- und Nachteile. Manchmal bietet es sich ganz banal an, dass einer für den Rest in gewillkürter Prozessstandschaft oder schlicht durch Abtretung der Forderungen an ihn alleine klagt. Bei zu vielen Streitgenossen besteht stets das Risiko einer Verzögerung. Speziell die Variante mit der Abtretung hat den Vorteil, dass die übrigen als Zeugen zur Verfügung stehen. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil, wenn es z.B. um die Frage geht, wann man sich zur Abfertigung eingefunden hat.

Klagen alle einzeln, steigt regelmäßig das individuelle Kostenrisiko. Zudem führt das manchmal zu Irritationen, wenn die eine Klage schon durch und bei der nächsten womöglich noch nicht einmal ein Termin zur mündlichen Verhandlung in Sicht ist. Außerdem kann es natürlich passieren, dass die einzelnen Rechtsstreite ganz unterschiedlich ausgehen. Und sei es nur, weil unterschiedliche Richter mit den Fällen befasst sind.
 
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