ENTSCHÄDIGUNG FÜR 11 STUNDEN VERSPÄTUNG?(PAUSCHALREISE)13.04.2014

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Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.712
6.205
LEJ
Ja, hast Du überlesen - siehe Threadüberschrift.

ja ja, die Überschriften......:cry:..... gehören auch dazu. Sorry


Einen Nachtrag habe ich noch und den sollte sich der Themensteller erst mal durchlesen:
(a) Die Fluggesellschaft verpflichtet sich, nach bestem Vermögen den Passagier und sein Gepäck mit möglichster Schnelligkeit zu befördern. Zeiten, die auf dem Flugschein, Flugplänen oder anderswo ausgewiesen werden, sind nicht garantiert und stellen keinen Bestandteil des Beförderungsvertrags dar und die Fluggesellschaft übernimmt keine Verantwortung für das Erreichen von Anschlüssen.
(b) Flugpläne können ohne Ankündigung geändert werden. Die Fluggesellschaft kann, wenn es die Umstände erfordern, die auf dem Flugschein oder in Flugplänen ausgewiesenen Landestellen ändern oder auslassen oder kann ohne vorherige Ankündigung ersatzweise andere Fluggesellschaften oder Flugzeuge einsetzen.
(c) Die Fluggesellschaft wird nicht haftbar sein für Irrtümer oder Auslassungen in Flugplänen oder in Aussagen oder Darstellungen von Mitarbeitern, Vertretern oder Repräsentanten der Fluggesellschaft hinsichtlich der Daten oder Zeiten von Abflug und Ankunft oder des Betreibens eines Fluges.
Absatz 2. Stornierungen, Flugplanänderungen, etc.
(a) Falls die Fluggesellschaft einen Flug storniert, absetzt, umleitet, verschiebt oder verzögert, ersatzweise einen anderen Flugzeugtyp oder eine andere Serviceklasse einsetzt, nicht in der Lage ist, einen vorher bestätigten Platz bereitzuhalten, an dem Zwischenstop oder dem Zielflughafen des Passagiers nicht landet, oder den Passagier einen Anschlussflug, für den er eine Reservierung besitzt, verpassen lässt, dann soll die Fluggesellschaft, in ordnungsgemäßer Beachtung der legitimen Interessen des Passagiers, entweder:
1. den Passagier mit einem anderen ihrer planmäßigen Passagierdienste, auf dem ein Platz frei ist, befördern; oder
2. den Passagier zu dem auf dem Flugschein oder des entsprechenden Teils davon ausgewiesenen Zielort mit eigenen planmäßigen Diensten oder einer anderen Fluggesellschaft oder durch Oberflächentransport umleiten. Falls die Summe des Flugpreises, des Aufpreises für Übergepäck und aller in Frage kommenden Servicegebühren höher ist als der Erstattungswert des Flugscheins oder des entsprechenden Teils davon, soll die Fluggesellschaft keine weitere Gebühr vom Passagier verlangen und soll die Differenz erstatten, falls der Preis und die Gebühren der neuen Strecke geringer sind; oder
3. eine Erstattung nach den Regelungen von Artikel 11 Absatz 3 vornehmen.

(b) Falls es die Umstände erfordern, kann die Fluggesellschaft ohne Ankündigung einen Flug stornieren, absetzen, umleiten, verschieben oder verzögern, ersatzweise einen anderen Flugzeugtyp einsetzen oder einen Zwischenlandungs- oder Zielort auslassen. In jedem dieser Fälle soll die Fluggesellschaft befördern, umleiten oder erstatten in Übereinstimmung mit dem vorstehenden Unterabsatz (a) und soll dem Passagier unter keiner weiteren Haftung sein.
(c) Falls die Umstände so sind, dass die Gewichtsgrenzen oder die Sitzplatzkapazität des Flugzeugs überschritten werden würden, soll die Fluggesellschaft nach vernünftigem Ermessen entscheiden, welche Passagiere oder Stücke nicht befördert werden sollen. In diesem Fall soll die Fluggesellschaft die betroffenen Passagiere in Übereinstimmung mit dem Unterabsatz (a) oben befördern, umleiten, oder eine Erstattung vornehmen und dem Passagier unter keiner weiteren Haftung sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.861
11.019
Was ist das, die SQ-AGB? Die koennen sie sich, mit Verlaub, auf's Klo haengen.

SQ hat Mist gebaut, das war ihnen bewusst, deshalb waren sie "kulant". Schade, dass die Entschaedigung nicht der Rede wert ist, vom Reiseveranstalter zu tragen ist und nie bei SQ ankommen wird. Das waere aus paedagogischen Gruenden begruessenswert gewesen.
 
Bordkarten IN Y für SIN-FRA waren bereits vorhanden.
Wir wurden nach ca.5min(auf dem weg nach Terminal3)vom Personal in Empfang genommenund bekamen schon die tickets für SQ26.
.Ankunftsgate war Terminal1
Wie ich bereits erwähnte,konnten wir die maschine um 13:15 verlassen.
SQ326 startete um 14:15.

Also Ankunftsterminal 1 ist sicher falsch. SQ ist Terminal 2 von DPS ! Habe noch nie ein SQ Maschine am Terminal 1 gesehen
 
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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Bordkarten IN Y für SIN-FRA waren bereits vorhanden.
Wir wurden nach ca.5min(auf dem weg nach Terminal3)vom Personal in Empfang genommenund bekamen schon die tickets für SQ26.
.Ankunftsgate war Terminal1


Okay,

dann reduzieren wir die "verschwiemelten" Angaben des OP versuchsweise:

• Bordkarte SIN-FRA lag schon in DPS vor
• Flug landet 15 min später in SIN, aus unbekannten Gründen womöglich auch in T1, damit MCT nicht mehr zu gewährleisten
• SQ entscheidet vorfristig, den Pax umzubuchen und übernimmt alle Kosten inkl. vorzeigbarer Übernachtung.

Woraus genau sollte jetzt noch ein Kompensationsanspruch erwachsen?
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
7
SIN
Sieht auch fuer mich danach aus, das SQ bereits vor Ankunft entschieden hatte das die Transferzeit zu kurz sein wird (eventuell nicht mal wegen der Passagiere, ich tippe eher wegen dem Gepaeck). Trotzdem hat SQ meiner Meinung nach vorbildlich reagiert und ein Tageszimmer zur Verfuegung zur Verfuegung gestellt.

Also Ankunftsterminal 1 ist sicher falsch. SQ ist Terminal 2 von DPS ! Habe noch nie ein SQ Maschine am Terminal 1 gesehen

Ich vermute er meint eines der letzten E-Gates in T2, wenn nicht sogar das letzte T2 Gate das am Uebergang zum T1 ist. Vielleicht war auch dies der Grund, das SQ entscheiden hat das die Transferzeit nicht reicht.


Ausser § 651d Abs. 1 BGB sehe ich nichts - vielleicht gibt es Anspruchsgrundlagen aus dem singapurianischen Recht, mit dem ich aber nicht vertraut bin.

Der Verbraucherschutz ist in Singapur nicht sehr ausgepraegt. Ich denke das ist eher schwierig. Die "Consumers Association of Singapore" beschaeftigt sich haeufig mit Faellen mit geringem Streitwert.
 
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SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
7
SIN
Was ist das, die SQ-AGB? Die koennen sie sich, mit Verlaub, auf's Klo haengen.

SQ hat Mist gebaut, das war ihnen bewusst, deshalb waren sie "kulant". Schade, dass die Entschaedigung nicht der Rede wert ist, vom Reiseveranstalter zu tragen ist und nie bei SQ ankommen wird. Das waere aus paedagogischen Gruenden begruessenswert gewesen.

Wenn du mit Mist gebaut "Ticket mit zu geringer MCT verkauft" meinst, dann gebe ich dir recht. Auch wenn die "offizielle" MCT eingehalten sein mag, halte ich weniger als 1 Stunde Transferzeit bei Terminalwechsel mit Gepaeck in Changi fuer ein Riskio. Late Arrival in SIN (und wenns auch nur 10 min sein mag) ist in Changi nicht unueblich.
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
2
ZRH
Wenn du uns vielleicht noch verätst, was genau du gebucht hast. Pauschalreise ab Frankfurt, Wohnhort, Bahnhof, ...?

Bis jetzt gehe ich davon aus, dass aus Sicht der Pauschalreise, die nur bis Frankfurt ging, der mögliche Mangel die Ankunft am nächsten Tag anstatt am Abend sein könnte. Den Rest hast du auf eigene Faust gebucht, oder?

Du kannst ja mal einen Blick auf AG Hannover RRa 2005, 79 werfen (Infos), dort wurde der Rückflug in die Morgenstunden des nächsten Tages verschoben. Das Ergebnis dürften deinem ähnlich sein, auch wenn dein Rückflug noch am selben Tag startete.

Generell sehe ich hier nicht viel Chancen. Du hast sofort eine Umbuchung bekommen, noch dazu ein Tageszimmer und Verpflegung. Was kannst du mehr erwarten, wenn es zu Problemen kommt? Ich weiß nicht warum dein SQ-Flug DPS nach SIN verspätet war. Wetter? Traffic?

Ich würde es abhacken, mich freuen, dass ich das Hotel in Frankfurt ohne Verluste stornieren konnte und fertig.

Grüße
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.450
FRA
SQ hat euch danach richtig "gepampert", das Changi Village ist ein tolles Hotel, sehr leckerer Hawker in unmittelbarer Nähe, ich hätte SQ (sinnbildlich) geküsst dafür, die Hotelübernachtung in FRA noch sparen zu können und dafür einen tollen Nachmittag/Abend in SIN zu haben.

Unglaublich, Deine Aussagen.

Man stelle sich mal eine andere Geschichte vor: Flug von HAM nach FRA mit der Lufthansa. Ankunft in FRA 10min später. Gast wird dort von LH-Mitarbeiter in Empfang genommen und auf einen deutlich späteren Flug (Ankunft nicht am gleichen Abend, sondern erst am kommenden Morgen) umgebucht.

Wären Deine Aussagen dann die gleichen? Küssen der Lufthansa, dass sie einem noch einen tollen Tag im schönen Frankfurt (lecker Apfelwein trinken am Römer( beschert hat. Da hättest Du doch argumentiert, dass der betroffenen Gast sicher den wichtigsten Termin seines Lebens nach Ankunft hatte und lieber im Hotel statt in der Holzklasse die Nacht verbracht hätte. Böse Franzhansa. Sicher alles überbucht, Kunden belogen und betrogen usw. Deine Sprüche kennen wir ja.

Ich wundere mich schon, warum man den titanium einfach abgefangen und umgebucht hat.

Bei LH ist es Verweigerung der Kompensation wegen Überbuchung - bei SQ ist es ein kostenloser, gepamperter Urlaubstag. (y)
 
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Banana Joe

Fluchthelfer
28.05.2012
661
0
76A
Warum schreist Du eigentlich so?
Für diese Unhöflichkeit sollte Dir hier eigentlich niemand antworten...
 
Y

YuropFlyer

Guest
Tirreg bringt mal wieder die besten Beispiele..

Laut Tirreg'scher Logik ist also eine Langstrecke-Pauschalreise 1:1 vergleichbar mit einem europäischen Arbeitstrip (auf welchem man idR ohne Handgepäck unterwegs ist)

Komischerweise - komplett gegen jegliche Tirregische Logik - habe ich das LH Personal in FRA bei Umbuchungen bisher immer sehr gelobt, da es tatsächlich effizient arbeitet (das pure Gegenteil der Verwaltung..) und dafür sorgt, das es gewisse Teile von LH gibt, welche mir tatsächlich fehlen werden.

Aber eben: Tirregische Logik besagt ja, Langstrecke-Pauschalurlaubsreise ist 1:1 vergleichbar mit Kurzstrecke via FRA ohne Gepäck.

Da kann man natürlich nur wiederspruchslos zustimmen..

Und ich gehe jetzt wieder zurück in die reale Welt, war schön hier im LH-Fanboy-Gedankenhaus..
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
7
SIN
Man stelle sich mal eine andere Geschichte vor: Flug von HAM nach FRA mit der Lufthansa. Ankunft in FRA 10min später. Gast wird dort von LH-Mitarbeiter in Empfang genommen und auf einen deutlich späteren Flug (Ankunft nicht am gleichen Abend, sondern erst am kommenden Morgen) umgebucht.

Die Geschichte waere bei LH etwa so abgelaufen:
- Passagier haette erst am Abflugate erfahren das er auf dem Anschlussflug nicht mit kommt
- Passagier haette dann (nach mehr oder weniger langer Wartezeit) am Ticketschalter eine Umbuchung getaetigt
- Passagier haette (mit hoher Warscheinlichkeit) sein Kompensation nach EU-Recht am Ticketschalter nicht direkt bekommen
- und haette dann den Rest der Zeit "zur freien Verfuegung" im Terminal oder anders wo verbracht
- und da der Passagier ja gerade Zeit hat, haette er sich somit ausgiebig mit dem Thema auseinandersetzen koennen wie er seinen Anspruch gegenueber LH durchsetzt
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Die Geschichte waere bei LH etwa so abgelaufen:
- Passagier haette erst am Abflugate erfahren das er auf dem Anschlussflug nicht mit kommt
- Passagier haette dann (nach mehr oder weniger langer Wartezeit) am Ticketschalter eine Umbuchung getaetigt
- Passagier haette (mit hoher Warscheinlichkeit) sein Kompensation nach EU-Recht am Ticketschalter nicht direkt bekommen
- und haette dann den Rest der Zeit "zur freien Verfuegung" im Terminal oder anders wo verbracht
- und da der Passagier ja gerade Zeit hat, haette er sich somit ausgiebig mit dem Thema auseinandersetzen koennen wie er seinen Anspruch gegenueber LH durchsetzt

Das habe ich bei LH schon anders erlebt ;)
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
7
SIN
Das habe ich bei LH schon anders erlebt ;)

Ich aber fast eben so. ;)
Allerdings war bei mir noch ein Zwischenschritt mit Standby auf einen anderen Flug eingebaut und einem zweiten Anstehen wegen Hotel fuer die Nacht ;-)
Kompensation nach 4 Monaten mit Scheck.