EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
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Halte ich im Ergebnis für falsch. [...] Bemerkenswert, dass der BGH es einmal mehr nicht für erforderlich hält, eine wesentliche Rechtsfrage dem EuGH vorzulegen.

Zudem ärgert mich, dass die PM des BGH vollkommen ohne Bezug zum Streitgegenstand auch noch meint, auf Streik eigenen Personals abstellen zu müssen. Im Zweifel treten die das auch tatsächlich noch im Urteil breit. (n)
 

cultural

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09.01.2012
570
1
CH
Wie die Schweiz die Verordnung auslegt, werden wir ja dann sehen. Auf jeden Fall kann ein sachlicher Hinweis auf die mehrstündige Verspätung und die damit verbundene EU-Verordnung nicht schaden. E-Mail ist noch nicht weg, aber vielleicht reicht die erste Aufforderung ja schon. EU-Claim einschalten und abwarten kann man ja dann immer noch. Schauen wir mal was sie dazu sagen. Gebucht wurde direkt über die schweizerischen Swiss Seite.
 

phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
1.728
40
OWL
Da ich über die Suche nichts zu diesem Thema gefunden habe, hier ein Urteil des EuGH zum Thema Ausgleichszahlungen und Streik: Verspätung und Streikfolgen: Zwei Urteile stärken Flugreisende - n-tv.de
So hatte Finnair die Passagiere vom 28. auf den 29. Juli umgebucht, für den Kläger war dann in der Maschine kein Platz mehr. Finnair lehnte die geforderte Ausgleichszahlung mit dem Argument ab, es handele sich auch hier um eine Streikfolge.
Dem folgte der EuGH nicht. "Außerordentliche Umstände", die einen früheren Flug betreffen, könnten die Nichtbeförderung in späteren Maschinen nicht rechtfertigen.
 

TXLover

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13.08.2010
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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María de los Reyes Martínez-Reboredo Varela-Villamor

Wer traut sich zu, Vor- und Nachnamen auseinanderzuklamüsern? ;)

Eigentlich ist es ganz einfach:

Vorname: María de los Reyes
Vater: Francisco Martínez-Reboredo y Salvadores
Mutter: María Luz Varela-Villamor Torneiro
Ehemann: Germán Rodríguez Cachafeiro

Diese Familie ist wirklich ein extrem dankbares Google-Opfer :D


Interessant (und mir nicht ganz ersichtlich) ist, wie es so weit kommen konnte:

Denn eigentlich haetten beim Uebergang von den Grosseltern auf die Eltern schon Namen verlorengehen "muessen":

Der Grossvater vaeterlicherseits hiess offenbar Martínez (y oder -) Reboredo, die Grossmutter Salvadores (y oder -) xxx - eigentlich haette der Vater dann Martínez (y oder -) Salvadores heissen muessen. Ich wusste nicht, dass es moeglich war, den Reboredo mitzunehmen.

Bei den Eltern der Mutter genauso, konventionell haette sie Varela Torneiro heissen muessen, hat aber den Villamor mitgenommen.

Bei der Klaegerin selber war die Namenswahl dann "folgefalsch", da sowohl ihr Vaters- wie auch ihr Muttersname dann Doppelnamen waren. Immerhin ist sie Frau Salvadores und Frau Torneiro losgeworden.
 
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TXLover

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13.08.2010
1.488
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Dann ist Jesús Martínez-Reboredo y Varela-Villamor, verheiratet mit Isabel Rey y Gómez-Serranillos ihr Bruder...

Die kompletten Namen der seinerzeitigen Trauzeugen muss man sich auch auf der Zunge zergehen lassen. :)
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
19.860
11.019
Ja, nett, oder? Und das ist noch nicht einmal Adel. Hoechstens Altes Geld. Trauzeugen 34 Mann hoch.

Am besten gefaellt mir don Manuel Rodilla del Barrio - Don Manuel das Knie vom Viertel; hoert sich an wie der nom de guerre eines Kirmes-Kickboxers.

Und bei der Klaegerin war der Journalist selber verwirrt, hat ihr das "María de los" geklaut. Ich finde die ganzen Marien als Vornamen in Spanien sowieso immer lustig, Carmen, Dolores, Mercedes, Montserrat, Pilar etc. - alles eigentlich "María de/del/de los..."
 

mpm

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02.07.2011
1.357
298
Reihe 42a
Mal in Kurzform für Ungebildete: War heute (10. Dez. 2012) auf der Lufthansa Webseite. Dort war eine recht beeindruckende Liste gestrichnere Flüge auf Grund des schlechten Wetters. Dazu die Bemerkung, dass es keine Zahlungen von gäbe, weil höhere Gewalt vorliege.

Ist Winterwetter im Winter höhere Gewalt? Können Fluggesellschaften sich damit rausreden?

Gibt es darauf eine (mehr oder weniger) genau Antwort, die auf bisherigen Urteilen und der EU-Fluggastrechte beruht?
 

umsteiger

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22.01.2012
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54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wetter ist kein Freribrief, aber für Paxe das größte Risiko überhaupt. Im Prinzip gilt aber nichts anderes als sonst auch: entscheidend ist, ob die Streichung / Verspätung vermeidbar war oder nicht.
 

denkigroove

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01.02.2010
6.620
4.649
SNA
Wie läuft dass denn wenn sich durch technischen Defekt meinen TATL mit AC ex Europa verspätet hat und ich dadurch meine Connection in Kanada nicht bekomme und auf später umgebucht (der dann auch noch verspätet ist) werde und somit meinen Zielort erst mehr als 5h später als geplant erreicht habe?
 

jotxl

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19.11.2009
5.978
868
TXL
Mal in Kurzform für Ungebildete: War heute (10. Dez. 2012) auf der Lufthansa Webseite. Dort war eine recht beeindruckende Liste gestrichnere Flüge auf Grund des schlechten Wetters. Dazu die Bemerkung, dass es keine Zahlungen von gäbe, weil höhere Gewalt vorliege.

Ist Winterwetter im Winter höhere Gewalt? Können Fluggesellschaften sich damit rausreden?

Gibt es darauf eine (mehr oder weniger) genau Antwort, die auf bisherigen Urteilen und der EU-Fluggastrechte beruht?

Imho hat man derzeit nur Anspruch auf "Betreuung" und ggfls Hotel, wenn der Flug nicht mehr am selben tag möglich ist. Entschädigung: nein

LH ist da recht kulant (großzügig will ich mal nicht sagen). Für mich wäre interessant, welche Erfahrungen es derzeit mit AB gibt.
 

TXLover

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13.08.2010
1.488
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Ist Winterwetter im Winter höhere Gewalt?

Schnee kommt von oben, also von höher. Und Schneeflocken legen Flughäfen brachial lahm, also ist auch das Gewaltmerkmal erfüllt. :)

Ansonsten ist Schneefall im mitteleuropäischen Winter immer vollkommen unerwartet und unbeherrschbar, folglich aussergewöhnlich, um mal auf die Nomenklatur von 261/2004 Bezug zu nehmen.
 
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umsteiger

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22.01.2012
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Berlin
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Wie läuft dass denn wenn sich durch technischen Defekt meinen TATL mit AC ex Europa verspätet hat und ich dadurch meine Connection in Kanada nicht bekomme und auf später umgebucht (der dann auch noch verspätet ist) werde und somit meinen Zielort erst mehr als 5h später als geplant erreicht habe?

Nach EUGH Ausgleichszahlung, BGH hält aber noch für ungeklärt, ob zusätzlich zum Zeitverlust am Endziel eine qualifizierte Abflugverspätung erforderlich ist. In deinem Fall wären das vier Stunden. Wahrscheinlichkeit ist aber groß, daß es auch ohne geht. Kurz: Du bekommst das Geld, aber vermutlich erst in ein paar Jahren.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
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Schnee kommt von oben, also von höher. Und Schneeflocken legen Flughäfen brachial lahm, also ist auch das Gewaltmerkmal erfüllt. :)

Ansonsten ist Schneefall im mitteleuropäischen Winter immer vollkommen unerwartet und unbeherrschbar, folglich aussergewöhnlich, um mal auf die Nomenklatur von 261/2004 Bezug zu nehmen.

Schneefall ist dann höhere Gewalt, aber Schneeverwehungen wären somit höchstens seitliche Gewalt, oder?
 
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TXLover

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13.08.2010
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Bei seitlicher Gewalt gäbe es dann aber wieder Kompensation. Also ganz schön clever von LH, nicht auf Schneeverwehungen abzustellen:

Lufthansa Webseite lt. Hörensagen meinte:
dass es keine Zahlungen von gäbe, weil höhere Gewalt vorliege.

(y)
 

bademeister911

Aktives Mitglied
02.02.2012
117
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SIN
Ich hatte gebucht: muc-cdg-hkg auf einem ticket mit AF. Ursprüngliche umsteigezeit in cdg mit 1:20 schon sportlich, aber nur mit handgepack, deshalb positiv gestimmt. Abflug in muc laut Anzeige anstatt 10:35 dann um 11:10. Tatsächlich dann 11:45. Angeblicher airport closure in muc wegen eisregen am frühen morgen. Ankunft in cdg um kurz vor eins. Dann musst wir allerdings mindestens 20 min warten weil kein Bus da war. Dann natürlich den Anschlussflug um 1:35 verpasst. AF sagt höhere Gewalt wg. Airport closure in muc, deshalb keine Eu Kompensation. Ich sage, wäre der blöde Bus in cdg da gewesen hätten wir den Anschlussflug locker erwischt. Was meint ihr? Des weiteren wurden wir auf den hkg flug um 11:20pm umgebucht und haben einen meal voucher bekommen. Was will ich denn mit einem voucher für 10 Stunden?? Mehr gab's aber trotz hinzuholen der supervisorin nicht....

Danke schon mal für eure Einschätzungen!
 

Jimmy09

Neues Mitglied
29.01.2013
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Ich war im September Passagier der Route HER-DRS. Die ursprüngliche Abflugszeit konnte nicht gehalten werden und wurde immer weiter nach hinten verschoben. Nach dem Auschecken und einer zusätzlichen Nacht im Hotel wurde der Flug mit ca. 13 Stunden Verspätung durchgeführt.

Die Gründe der Verspätung wurden aber im Dezember öffentlich:

http://www.bfu-web.de/DE/Publikatio...37_Heraklion-Kreta.pdf?__blob=publicationFile
airberlin presse – airberlin dementiert Spiegel-Artikel: Kein Treibstoffmangel bei Landung am 21. September 2012

Das ganze betraf den Flug von MUC nach HER. Mit diesem Flugzeug sollte dann eigentlich anschließend meinen Flug zurück nach Deutschland durchführen werden.

Air Berlin beruft sich auf außergewöhnliche Umstände (regionale Flugraumüberlastung) und bietet mir aus Kulanz einen Gutschein an.

Da ich mich im Fluggastrecht überhaupt nicht auskenne, frage ich mich ob das so korrekt ist oder ich doch einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 400€ habe.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Du hast die Problematik ja schon völlig richtig erkannt. Es geht einzig um die Frage, ob sich AB auf außergewöhnliche Umstände berufen kann oder nicht. Streng genommen war von dem Vorfall ja ein Vorflug betroffen, was aber leider nicht völlig ausschließt, dass dieses Ereignis sich rechtlich auch auf deinen Flug auswirkt.

Letztlich kommt es darauf an, was tatsächlich die Ursache war. Klar scheint ja zu sein, dass es einen Fehlanflug in HER gab und AB dann, warum auch immer, nach CHQ ausgewichen ist. "Regionale Flugraumüberlastung" ist ein Schlagwort, das mir arg konstruiert scheint. Es müsste im Wortsinne etwas Außergewöhnliches erfolgt sein, auf das AB selbst keinen Einfluss hat. Alles andere ginge zu Lasten der Airline. Dass AB dir "aus Kulanz" (niemand hat etwas zu verschenken) eine Gutschrift anbietet, würde ich als starkes Indiz dafür werten, dass äußere Umstände wohl eher nicht vorliegen, zumal es ja einen Zusammenhang mit dem Treibstoff zu geben scheint, also zumindest in diesem Bereich AB sehr wohl Einfluss auf die Ereignisse hatte. Kurz: Sieht gut für dich aus.
 

Jimmy09

Neues Mitglied
29.01.2013
4
0
Danke für die Antwort. Das mit dem Gutschein ohne das eigentlich etwas vorliegt habe ich mir auch so gedacht.

Leider kenne ich mich überhaupt nicht aus. Ich werde jetzt Widerspruch einlegen, muss nur noch die richtige Begründung finden :mad: