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Hallo Kollegen Vielflieger!
Gegeben:
A - Flughafen in Deutschland.
B - Zwischenflughafen im Zielland (Europa) außerhalb EU.
C - Zielflughafen im Zielland (Europa) außerhalb EU.
B und C sind von A ca. 2000 Km. entfernt.
Situation -
Flug von A nach C via B. Der Flug wird annulliert und auf eine spätere Flug nach genau 3 Std. umgebucht. C war aber nach der Umbuchung erst in 3 Std. 5 Min. errechbar. Tatsächlich betrug die Verspätung aber mehr als 4 Std., weil in B (wieder) seitens der Fluggesellschaft auf eine andere Maschine umgebucht wurde. Alle Umbuchungen waren kostenlos. Der Flug startete in BRD und auch das Flugticket wurde in BRD erworben. Die Fluggesellschaft ignorierte komplett alle Anfragen wegen der Entschädigung - mehrere Monate lang. Nachdem ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen habe und einen RA kontaktiert habe - hat die Fluggesellschaft dann doch geantwortet. Kurz gesagt - " Das war ja eine technische außergewöhnliche bla-bla Umstand". Ohne überhaut es irgendwie zu beschreiben. Dann hat die Fluggesellschaft behauptet, dass die Verspätung nicht mehr als 3 Std. betrug. Und dabei nur den Flughafen B angegeben- und nicht C (also Endziel). Die Fluggesellschaft war aber bereit einen Gutschein (nur intern gültig) im Wert von ca. 150 Euro auszustellen. Ich bin der Ansicht, dass mir 400 Euro (und nicht nur als Gutschein) zustehen. Das habe ich via RA auch mitgeteilt. Von meinem RA gesetzte Fristen hat die Fluggesellschaft längst ignoriert und antwortet einfach überhaupt nicht mehr.
Sachliche Frage (an kompetente Leute).
Ich habe vor - vor Gericht zu ziehen. Die Frage ist - was zählt? Endziel oder der erste Flughafen außerhalb von EU?
Gegeben:
A - Flughafen in Deutschland.
B - Zwischenflughafen im Zielland (Europa) außerhalb EU.
C - Zielflughafen im Zielland (Europa) außerhalb EU.
B und C sind von A ca. 2000 Km. entfernt.
Situation -
Flug von A nach C via B. Der Flug wird annulliert und auf eine spätere Flug nach genau 3 Std. umgebucht. C war aber nach der Umbuchung erst in 3 Std. 5 Min. errechbar. Tatsächlich betrug die Verspätung aber mehr als 4 Std., weil in B (wieder) seitens der Fluggesellschaft auf eine andere Maschine umgebucht wurde. Alle Umbuchungen waren kostenlos. Der Flug startete in BRD und auch das Flugticket wurde in BRD erworben. Die Fluggesellschaft ignorierte komplett alle Anfragen wegen der Entschädigung - mehrere Monate lang. Nachdem ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen habe und einen RA kontaktiert habe - hat die Fluggesellschaft dann doch geantwortet. Kurz gesagt - " Das war ja eine technische außergewöhnliche bla-bla Umstand". Ohne überhaut es irgendwie zu beschreiben. Dann hat die Fluggesellschaft behauptet, dass die Verspätung nicht mehr als 3 Std. betrug. Und dabei nur den Flughafen B angegeben- und nicht C (also Endziel). Die Fluggesellschaft war aber bereit einen Gutschein (nur intern gültig) im Wert von ca. 150 Euro auszustellen. Ich bin der Ansicht, dass mir 400 Euro (und nicht nur als Gutschein) zustehen. Das habe ich via RA auch mitgeteilt. Von meinem RA gesetzte Fristen hat die Fluggesellschaft längst ignoriert und antwortet einfach überhaupt nicht mehr.
Sachliche Frage (an kompetente Leute).
Ich habe vor - vor Gericht zu ziehen. Die Frage ist - was zählt? Endziel oder der erste Flughafen außerhalb von EU?
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