Flugausfall nach NICHT EU Land. Unklarheiten.

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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
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156
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Wir haben am Abflugort geklagt. Das Gericht will aber eine zustellungsfähige Adresse haben.

Entschuldigung, mein Fehler. Aber normalerweise stellt ein Gericht an die in der Klage genannte Adresse zu. Hat Aeroflot nicht reagiert?
 

ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
73
0
Es gab von dort sogar eine Antwort, nachdem mein RA die Aeroflot in Frankfurt angeschrieben hat. Nach dem Moto - wir sollen eigentlich nichts zahlen - sind aber bereit einen Gutschein über 200 Dollar auszustellen bla-bla. Hätten die mir das sofort angeboten - wäre das vielleicht auch OK. Aber nicht nachdem man mich monatelang völlig ignoriert hat...
 
M

Mr. Burns

Guest
Fakt ist -
1) ich bekomme nicht alles mit, was zwischen meinem RA und AG läuft.
2) Die Richterin und der RA können sich seit mind. 4 Monaten nicht einigen was die "zustellungsfähige Adresse" betrifft.
3) Meine Fall ist schon seit mehr als 6 Monate in "Bearbeitung".


Keine Ahnung, was zwischen Dir und Deinem Anwalt alles Fakt ist. Wenn Du ihm gegenüber die Fakten ähnlich scheibchenweise wie hier bringst, dann scheint das Verhältnis ja nicht sehr vertrauensvoll zu sein.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
In der Hoffnung, dass ich in der Sache nicht sein Anwalt bin... ;)

Mit Airlines, die in Deutschland keine offizielle Niederlassung haben oder gar nicht einmal eine Verkaufsagentur haben, zumal mit solchen außerhalb der EU, gestaltet sich das manchmal schwierig mit der Zustellung. Einige Richter sind da flexibel, die "stellen einfach mal zu" und sehen dann, was passiert. Notfalls muss der Kollege eben in Russland zustellen lassen, was aber den Rechtsstreit nicht billiger macht, schon weil die Klage wohl ins Russische übersetzt werden müsste. Manchmal hilft es, die Fluggesellschaften einfach (unter Hinweis auf ausufernde Kosten, die am Ende die Airline zu tragen hat) zu bitten, eine zustellfähige Inlands-Anschrift zu nennen. In anderen Fällen haben wir die fertige und bei Gericht bereits anhängige Klage einfach selbst Fluggesellschaften übermittelt, die Problematik kurz dargestellt und auch hier darauf hingewiesen, dass das richtig teuer werden kann. Dann fand sich nicht selten eine unkomplizierte Lösung in der Form, dass die Fluggesellschaft die gesamte Fordernung nebst Rechtsverfolgungskosten überwiesen hat und die Klage zurückgenommen werden konnte. Auch Zustellungen über deutsche Hausanwälte der Fluggesellschaften haben schon funktioniert. Aber eines ist auch klar: Wenn sich sowohl das Gericht als auch die Fluggesellschaften blöd stellen, hast du es als Anwalt nicht leicht, schnelle Erfolge zu erzielen. Und bei einer 400-Euro-Klage wird die Motivation auch nicht sonderlich hoch sein. Meine persönlichen Lieblinge sind französische Regionalfluggesellschaften. Die können einen um den Verstand bringen. :D

Und, @schlauberger, mit dem Umstand, dass vor einem am Abflugsort zuständigen Gericht geklagt werden kann, hat das in der Tat nichts zu tun.
 
M

Mr. Burns

Guest
In der Hoffnung, dass ich in der Sache nicht sein Anwalt bin... ;)

Mit Airlines, die in Deutschland keine offizielle Niederlassung haben oder gar nicht einmal eine Verkaufsagentur haben, zumal mit solchen außerhalb der EU, gestaltet sich das manchmal schwierig mit der Zustellung. Einige Richter sind da flexibel, die "stellen einfach mal zu" und sehen dann, was passiert. Notfalls muss der Kollege eben in Russland zustellen lassen, was aber den Rechtsstreit nicht billiger macht, schon weil die Klage wohl ins Russische übersetzt werden müsste. Manchmal hilft es, die Fluggesellschaften einfach (unter Hinweis auf ausufernde Kosten, die am Ende die Airline zu tragen hat) zu bitten, eine zustellfähige Inlands-Anschrift zu nennen. In anderen Fällen haben wir die fertige und bei Gericht bereits anhängige Klage einfach selbst Fluggesellschaften übermittelt, die Problematik kurz dargestellt und auch hier darauf hingewiesen, dass das richtig teuer werden kann. Dann fand sich nicht selten eine unkomplizierte Lösung in der Form, dass die Fluggesellschaft die gesamte Fordernung nebst Rechtsverfolgungskosten überwiesen hat und die Klage zurückgenommen werden konnte. Auch Zustellungen über deutsche Hausanwälte der Fluggesellschaften haben schon funktioniert. Aber eines ist auch klar: Wenn sich sowohl das Gericht als auch die Fluggesellschaften blöd stellen, hast du es als Anwalt nicht leicht, schnelle Erfolge zu erzielen. Und bei einer 400-Euro-Klage wird die Motivation auch nicht sonderlich hoch sein. Meine persönlichen Lieblinge sind französische Regionalfluggesellschaften. Die können einen um den Verstand bringen. :D

Und, @schlauberger, mit dem Umstand, dass vor einem am Abflugsort zuständigen Gericht geklagt werden kann, hat das in der Tat nichts zu tun.


Ich lese hier nur quer und eigentlich vergeht mir hier die Lust etwas zu schreiben, wenn schon der Tatbestand im Eingangspost komplett verschlüsselt und verschwurbelt dargestellt wird.

Irgendwann wurde hier Aeroflot als Beklagte genannt, wenn ich es richtig gelesen habe. Die sitzen direkt neben dem Interconti Frankfurt und deren Haus- und Hofkanzlei sitzt im gleichen Gebäude.

Hätte ritschie bei seinen diversen Aufenthalten mit einer BRG im IC FFM aber auch selbst merken können.

"Der größte Gegner des Anwalts ist sein Mandant."
 

ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
73
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Keine Ahnung, was zwischen Dir und Deinem Anwalt alles Fakt ist. Wenn Du ihm gegenüber die Fakten ähnlich scheibchenweise wie hier bringst, dann scheint das Verhältnis ja nicht sehr vertrauensvoll zu sein.

Alle Fakten welche ich überhaupt liefern konnte - also Ticket, Umbuchungen, Persönliche Daten hat der RA natürlich sofort und vollständig bekommen. Er hat mit mir persönlich innerhalb von 8 Monaten insgesamt max. 10 Minuten gesprochen. Ich selbst bin natürlich stets gesprächsbereit. Ansonsten kommuniziere ich regelmäßig (ca. 2 Min. monatlich) mit ReNos. :cool:
 
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Mr. Burns

Guest
Offensichtlich - ja.

Sie werden doch nicht gezwungen hier irgendwas zu posten - oder? :) Wenn Sie unbedingt beweisen wollen, dass Sie schlau sind und die anderen dumm, dann sollen Sie es anders oder woanders machen. ;-)

Genau das werde ich tun und dann werde ich beim Kaffee trinken meinen alten Kollegen in der Wilhelm-Leuschner-Strasse 41 anrufen und beiläufig fragen, ob er noch für SU tätig ist und hoffentlich werden wir ein wenig über die Klagen der Passagiere "lästern" können.


Google Streetview hilft übrigens auch.

https://www.google.de/maps/preview#...Straße!5m2!1sAkogV9IU_eVaQPXu8cCe7g!2e0&fid=5
 
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ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
73
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Genau das werde ich tun und dann werde ich beim Kaffee trinken meinen alten Kollegen in der Wilhelm-Leuschner-Strasse 41 anrufen und beiläufig fragen, ob er noch für SU tätig ist und hoffentlich werden wir ein wenig über die Klagen der Passagiere "lästern" können.
Deutschland ist ein freies Land. Lästern ist auch nicht verboten. :) Viele "Kollegen" werden aber nicht mehr dort sein. Wenn Sie das noch nicht wissen.
 

ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
73
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Google Streetview hilft übrigens auch.

JoeFleisch- Wenn Sie immer noch nicht kapiert haben, dass ich und mein RA wissen wo sich die Aeroflot - Vertretung in Frankfurt befindet. Dann... Weis ich nicht... Übrigens - als langjährige Aeroflot Kunde war ich damals mehrmals dort und kenne einige Menschen von dort persönlich.
 

jarino

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
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Bei Klagen gegen Ryanair wurde schon bisweilen per Gerichtsvollzieher durch Übergabe an den Piloten in einem Flugzeug am Flughafen zugestellt, das könnte doch auch hier klappen.
 
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ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
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Bei Klagen gegen Ryanair wurde schon bisweilen per Gerichtsvollzieher durch Übergabe an den Piloten in einem Flugzeug am Flughafen zugestellt, das könnte doch auch hier klappen.
Ich habe jetzt das Gericht direkt kontaktiert. Die Frau am Telefon war natürlich nicht die Richterin selbst. Sie konnte auch nicht erklären warum die Frankfurter Adresse "nicht zustellungsfähig" seien soll. Die Richterin ist in der Sitzung. Ich soll morgen noch mal anrufen.
 
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ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
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Hallo Leute,

JFYI - die Aeroflot hat der Rechtsstreit vor Amtsgericht verloren. Danke.
 

konrad72

Reguläres Mitglied
23.03.2014
35
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Meine Anfrage und ich wurden gesperrt..danke für diese Leistung. Ich habe die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Die sagte nur, dass sie die Airline nicht zwingen könnte, weil es nur ein Codeshareflug auf einer nicht-EU Fluglinie war. Ich denke, dass es bei Dir ein bisschen besser aussieht. Unsere Fluglinie will sich das Geld sparen und maximal einen Gutschein rausrücken und alle Folgeschäden auf uns abwälzen...Nicht EU-Fluglinie 2x angeschrieben, seit 3 Wochen keine Antwort. Schön, dass man den angeblich gebuchten Flug, NICHT im Passanger Receipt der nicht EU-Fluglinie finden kann, dafür den alten, annulierten und alle Flüge doppelt...eine Meisterleistung
 

ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
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Meine Anfrage und ich wurden gesperrt..danke für diese Leistung. Ich habe die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Die sagte nur, dass sie die Airline nicht zwingen könnte, weil es nur ein Codeshareflug auf einer nicht-EU Fluglinie war. Ich denke, dass es bei Dir ein bisschen besser aussieht. Unsere Fluglinie will sich das Geld sparen und maximal einen Gutschein rausrücken und alle Folgeschäden auf uns abwälzen...Nicht EU-Fluglinie 2x angeschrieben, seit 3 Wochen keine Antwort. Schön, dass man den angeblich gebuchten Flug, NICHT im Passanger Receipt der nicht EU-Fluglinie finden kann, dafür den alten, annulierten und alle Flüge doppelt...eine Meisterleistung
???? Nur "Bahnhof" verstanden. :)
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Meine Anfrage und ich wurden gesperrt..danke für diese Leistung. Ich habe die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Die sagte nur, dass sie die Airline nicht zwingen könnte, weil es nur ein Codeshareflug auf einer nicht-EU Fluglinie war. Ich denke, dass es bei Dir ein bisschen besser aussieht. Unsere Fluglinie will sich das Geld sparen und maximal einen Gutschein rausrücken und alle Folgeschäden auf uns abwälzen...Nicht EU-Fluglinie 2x angeschrieben, seit 3 Wochen keine Antwort. Schön, dass man den angeblich gebuchten Flug, NICHT im Passanger Receipt der nicht EU-Fluglinie finden kann, dafür den alten, annulierten und alle Flüge doppelt...eine Meisterleistung

Lieber konrad72,

Der Thread zu Deinem hier von Dir erneut angesprochenen "Problem" wurde u.a. auf Deinen eigenen Vorschlag hin geschlossen. Dies lag hauptsächlich daran, dass Du trotz vielfacher Bitten nicht einmal gewillt warst, den Namen der Airline zu nennen, um die es geht. Hier Dein eigenes Posting dazu.


OK, das reicht. Ihr könnt gerne den Thread schließen oder löschen.

Wenn Du das Thema noch einmal öffnen und unter Angabe aller relevanten Information weiter besprechen willst, dann kannst Du das gerne über den "Beitrag melden" Button im alten, geschlossenen Thread tun und ein Mod wird dann wieder aufsperren.

Wenn Du auch weiterhin keine Informationen geben willst, dann ist es natürlich Deine Entscheidung - aber bitte nutze andere Threads für weiteres herum theoretisieren und unwahre Kritik an der Moderation.

Bitte sieh dies als Verwarnung an.

 
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Reaktionen: SQ325 und DerChriss

ilcervello

Neues Mitglied
04.08.2014
1
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Hallo Leute,

JFYI - die Aeroflot hat der Rechtsstreit vor Amtsgericht verloren. Danke.

Ich habe mir diese Diskussion durchgelesen, bin mir aber nicht ganz im Klaren, was hier nun die Lösung war (Übergabe an Piloten durch Gerichtsvollzieher?): Da es bei mir sehr wahrscheinlich auch auf einen Rechtsstreit mir Aeroflot hinausläuft, würde ich mich über eure Antworten freuen. Vielen Dank.
 

ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
73
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Ich habe mir diese Diskussion durchgelesen, bin mir aber nicht ganz im Klaren, was hier nun die Lösung war (Übergabe an Piloten durch Gerichtsvollzieher?): Da es bei mir sehr wahrscheinlich auch auf einen Rechtsstreit mir Aeroflot hinausläuft, würde ich mich über eure Antworten freuen. Vielen Dank.
Sie haben Post :) Was meine Sache betrifft - habe ich endlich das Geld bekommen inkl. Zinsen. Das hat lange gedauert... Aber - "Ende gut - alles gut ;-) " Viel Erfolg!