Flugzeit geändert, 8 statt 2 Stunden Wartezeit am Flughafen

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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.465
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Trans Balkan Express
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Dann sollen sie sich den Aufwand von demjenigen bezahlen lassen, der ihn verursacht. Naemlich der Airline. Das waere ja noch schoener: Der Schuldner (= die Airline) wird vertragsbruechig, weigert sich, mit ihrem Glaeubiger (dem Passagier) direkt darueber zu reden, beauftragt stattdessen einen Vermittler (= das Reisebuero), den dann der Glaeubiger bezahlen soll.

Dieses Ansinnen ist durchaus frivol. Allerdings auch nicht ueberraschend ;)

Früher das waren noch Zeiten. Da waren Verträge wirksam. Wenn jemand einen Vertrag geschlossen hatte, in dem stand, wenn wir die Reise stornieren müssen, weil sich die Flugzeiten ändern, dann zahlst Du lieber Vertragspartner 29 EUR für unsere Arbeit. Dann kam der übertriebene Verbraucherschutz. (y)
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Dann sollen sie sich den Aufwand von demjenigen bezahlen lassen, der ihn verursacht. Naemlich der Airline. Das waere ja noch schoener: Der Schuldner (= die Airline) wird vertragsbruechig, weigert sich, mit ihrem Glaeubiger (dem Passagier) direkt darueber zu reden, beauftragt stattdessen einen Vermittler (= das Reisebuero), den dann der Glaeubiger bezahlen soll.

Dieses Ansinnen ist durchaus frivol. Allerdings auch nicht ueberraschend ;)

Spannende Frage. Er hätte das Ganze ja umgehen können, wenn ER nicht einen Vermittler beauftragt hätte, sondern direkt die Airline beauftragt hätte.
Insofern ist in einer anderen Sichtweise eigentlich er selbst der Verursacher der zusätzlichen Kosten, weil er zu bequem war und einen Mittler beauftragt hat.

Die Airlines verkünden ja auch regelmäßig, dass sie an diesen Vermittlern eigentlich gar nicht interessiert sind und das Geschäft lieber selber machen.

Die Vermittler hingegen wollen die Flugvermittlung eigennützig nicht fallen lassen, obwohl diese nicht kostendeckend ist. Weil sie sich in vielen Fällen über die Einstiegsdroge Flugbuchung das Zusatzgeschäft mit den fetten Provisionen einer Hotelbuchung erhoffen und oft auch bekommen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.017
Früher das waren noch Zeiten. Da waren Verträge wirksam. Wenn jemand einen Vertrag geschlossen hatte, in dem stand, wenn wir die Reise stornieren müssen, weil sich die Flugzeiten ändern, dann zahlst Du lieber Vertragspartner 29 EUR für unsere Arbeit. Dann kam der übertriebene Verbraucherschutz. (y)

Ja, schon skandaloes, dass man nicht mehr einfach Vertraege zu Lasten Dritter schliessen kann ;)

Spannende Frage. Er hätte das Ganze ja umgehen können, wenn ER nicht einen Vermittler beauftragt hätte, sondern direkt die Airline beauftragt hätte.

Beinhaltet denn der Vermittlungsvertrag, dass damit saemtliche Kommunikation zwischen Schuldner und Glaeubiger nur noch ueber den Makler laufen muss? Oder ist das nicht vielmehr Ergebnis des separaten Vertrages zwischen Schuldner und Vermittler (Airline/Reisebuero)? In jedem Fall halte ich einen "erweiterten Vermittlungsvertrag", im Rahmen dessen der Passagier dem Reisebuero fuer das Nachhalten jeglicher Aenderungen, also auch einseitig von der Airline verursachter, zusaetzlich Entgelt schuldet, fuer AGB-rechtlich extrem schwierig oder sogar unmoeglich darstellbar.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ich denke er hat eine realistische Chance, die Stornierung (kostenlos) mit etwas Hartnäckigkeit direkt bei der Airline durch zu bekommen.

Auch wenn ich das für sinnlos halte und lieber mir Rom anschauen würde an seiner Stelle. Aber das ist eine andere Geschichte.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
..... im Rahmen dessen der Passagier dem Reisebuero fuer das Nachhalten jeglicher Aenderungen, also auch einseitig von der Airline verursachter, zusaetzlich Entgelt schuldet, fuer AGB-rechtlich extrem schwierig oder sogar unmoeglich darstellbar.

Da wird in der Preisliste des Reisebüros allerdings ziemlich eindeutig darauf hin gewiesen, dass diese Leistungen in dem billigen Basispaket nicht enthalten sind:

Servicegebührenliste Elumbus meinte:
Stornierungen Economy Class bis 100 EUR (Flug + Steuern) 40 € pro Person
Stornierungen Economy Class bis 200 EUR (Flug + Steuern) 60 € pro Person
Stornierungen Economy Class ab 200,01 EUR (Flug + Steuern) 75 € pro Person
Stornierungen Business und First Class 100 € pro Person
Stornierungen bei Flugstreichungen/Zeitenänderungen 29 € pro Person

Alle diese Gebühren hätte er für pauschal 10€ mehr in dem "Premiumpaket" inklusiv gehabt!
 
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HGFan

Guest
Wieso nicht einfach auf einen besseren Flug umbuchen lassen? Bei mir hat es bis heute immer gut funktioniert.
 

Gulliver

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10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Wenn ich selbstverschuldet stornieren muss sehe ich das ja auch ein aber der Fall liegt doch hier nunmal anders und mir steht die kostenfreie Stornierung zu laut Gesetz. Warum sollte das für Elumbus denn nicht gelten?

Du könntest ja bei Elumbus auf die Einhaltung des Vertrages pochen. Du hast ja nichts geändert sondern sie, oder die Airline die sie vertreten. Insofern trittst Du nicht zurück, sondern sie haben die Reise storniert und dir eine Alternative geboten, die dir ja offensichtlich nicht gefällt. Falls sie den Vertrag nicht einhalten können und auch keine passende Alternative bieten können, können sie ja nicht anders als stornieren und erstatten...
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.465
7.453
Trans Balkan Express
Du könntest ja bei Elumbus auf die Einhaltung des Vertrages pochen.

Im Vertrag steht aber gerade: Falls Du unser Premiumpaket nicht buchst, bezahlst Du für normale Umbuchungen 49 EUR und für Stornierungen bei Flugstreichungen/Flugzeitänderungen 29 EUR. Der Vertrag wird damit eingehalten. Wenn eine Stornierung durchgeführt wird, überweist Elumbus höchstwahrscheinlich den Ticketreis abzüglich 29 EUR zurück. Die Rechtsverfolgungskosten sind unverhältnismäßig. Also bleibt nur Kulanz, wenn der TO für Elumbus ein wichtiger Kunde ist.

An der Einschätzung hier im Forum über die Schönheit Roms dürfte sich seit gestern nichts geändert haben.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Du hast ja nichts geändert sondern sie, oder die Airline die sie vertreten. ...

Nein, sie vertreten nicht die Airline, sondern sie vermitteln zwischen Dir und der Airline.

Warum sollte das denn bei einem Reisebüro wirtschaftlich und rechtlich anders gehandhabt werden, als z.B. bei einem Architektenbüro?

Wenn Du als stolzer Häuslebauer zu bequem bist, die Leistungserbringer (analog den Airlines) selber zu steuern und dafür lieber ein Architekturbüro (analog zum Reisebüro) beauftragst, dann musst Du selbstverständlich deren Honorar laut Preisliste (Gebührenordnung) bezahlen.

Und wenn du weiterhin zu geizig bist, das zunächst von denen angebotene Pauschalhonorar zu bezahlen und du dir von einer Einzelabrechnung der Leistungen eine Ersparnis versprichst, dann darfst du nicht beschweren, falls doch unerwartete Besonderheiten in der Bauphase auftreten, welche dann gemäß Preisliste einzeln gesondert fakturiert werden.
 
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oxymed32@gmx.de

Guest
Hi zusammen,

hier hat sich ja ne Menge getan seit meinem letzten Besuch. Vielen Dank für die zahlreichen Anregungen!

Da gefragt wurde, hier erst mal die Daten meines Fluges:

Hinflug am Mittwoch 22. März AZ423 5:30 PM Berlin Tegel bis Rom und AZ688 Rom bis Santiago de Chile
Rückflug am 16. April AZ689 11:45 AM Santiago bis Rom und AZ689 Rom bis Berlin Tegel

Was meine Buchung bei Elumbus angeht, stimme ich euch zumindest zu, dass in diesem Fall das Premiumpaket die bessere Wahl gewesen wäre. Ob ich vorher nun aber in jedem Fall 10€ mehr zahle oder 29€ nur wenn der Fall tatsächlich eintritt, war mir das Risiko wert :) Und natürlich buche ich auch am liebsten direkt bei der Airline, in diesem Fall wäre das allerdings ein Preisunterschied von fast 1.000€ gewesen und da fällt mir und ich bin sicher auch den meisten hier im Forum, die Entscheidung ziemlich leicht ;-)

Ich hatte mittlerweise Kontakt mit Elumbus (übrigens sehr freundlich und zuvorkommend). Alitalia selbst bietet eine kostenlose Stornierung an, da Sie die Leistung nicht erbringen. Eine Umbuchung auf British Airways und Iberia (ein Alternative die ich mir rausgesucht hatte) wurde nach telefonischer Rücksprache zwischen Elumbus von Alitalia verneint.
Für die Vermittlung und Stornierung erhebt Elumbus als Vermittler eine reduzierte Bearbeitungsgebühr von 29 Euro pro Person. Die 29€ (bei Elumbus) fallen also in jedem Fall an, wenn ich den Flug bei Alitalia nicht antreten möchte. Anschließend schaut Elumbus dann gerne nach einer neuen Flugverbindung für mich :) Das kann ich dann aber natürlich mit mehr Optionen selber tun.

Nach eurem Anmerkungen scheine ich um die 29€ bei Stornierung über Elumbus nicht herumzukommen. Allerdings würde mich jetzt trotzdem noch interessieren, ob ich nicht einfach tatsächlich direkt bei Alitalia stornieren kann, im Grunde ist Elumbus (auch nach eigener Aussage) nach der Ticketausstellung doch raus aus der Geschichte und hat seine Leistung erbracht. Alitalia hatte mich bei meinem ersten Anruf zwar an Elumbus verwiesen aber ich glaube auch nur, weil ich nach Alternativen gefragt hatte.

Übgrigens, ob ich am Ende eventuell doch noch einen (etwas gehetzten) Nachmittag im wunderschönen Rom verbringe, habe ich bisher noch nicht final entschieden. Das hängt auch von den Alternativen ab, die ich rund um mein ursprünglich geplantes Abflugdatum finden kann.

Gruß Oxy
 
H

HGFan

Guest
Ich würde einfach darauf bestehen das sie den Vertrag einhalten und dich (nahe) der alten Flugzeit befördern.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
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HAM
Bei Air Berlin haben sie noch nichts von der Flugzeitenänderung mitbekommen und bieten deinen ursprünglichen Flug, 17:30 - 19:40 immer noch als codeshare Flug (AB1906) an....
 
A

Anonym-36803

Guest
Warum das ?
Es sind deutlich mehr als 14 Tage vor der Reise.
Er hat eine Alternative bekommen. Die kann er akzeptieren oder kostenlos stornieren. Mehr geht nicht.

Was haben die 14 Tage damit zu tun? Wenn die Benachrichtigung mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgt, dann muss die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung leisten, auf eine zeitnahe Umbuchung hat man aber weiterhin einen Anspruch.

EU 261/04, Artikel 8: "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt"
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Es gibt zeitlich der ursprünglichen Verbindung näherliegende Flüge TXL-LIN-FCO und TXL-VIE-FCO (teilweise codeshare AB/AZ), welche er vermutlich problemlos erhalten würde.

Aber noch ein zusätzliches Umsteigen würde ich mir nicht antun. Die Chance auf andere Airlines außerhalb des Etihad-Imperiums umgebucht zu werden, sehe ich (ohne mehrjähriges Gerichtsverfahren) gleich Null.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
Hi zusammen,

Allerdings würde mich jetzt trotzdem noch interessieren, ob ich nicht einfach tatsächlich direkt bei Alitalia stornieren kann, im Grunde ist Elumbus (auch nach eigener Aussage) nach der Ticketausstellung doch raus aus der Geschichte und hat seine Leistung erbracht. Alitalia hatte mich bei meinem ersten Anruf zwar an Elumbus verwiesen aber ich glaube auch nur, weil ich nach Alternativen gefragt hatte

Eine Antwort wird Dir hier niemand geben können. Dazu musst Du Dich erneut in die Warteschleife der Hotline begeben.
 
O

oxymed32@gmx.de

Guest
Also Alitalia hat mir am Telefon gerade nochmal eine Alternative mit zwei Mal umsteigen angeboten (was nicht in Frage kommt) und mich für die Durchführung der Stornierung dann aber tatsächlich an den Reiseveranstalter verwiesen.

Mittlerweile habe ich aber auch ein Urteil gefunden nachdem der Reiseveranstalter in diesem Fall keine Gebühren erhaben darf, Urteil des LG Leipzig 08 O 1783/13 vom 08.04.2014 (Verbrauherzentrale gegen Unister): http://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/Unister_LG_Leipzig_08_O_1784_13.pdf. Damit werde ich Elumbus nun mal konfrontieren.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.465
7.453
Trans Balkan Express
Mittlerweile habe ich aber auch ein Urteil gefunden nachdem der Reiseveranstalter in diesem Fall keine Gebühren erhaben darf, Urteil des LG Leipzig 08 O 1783/13 vom 08.04.2014 (Verbrauherzentrale gegen Unister): http://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/Unister_LG_Leipzig_08_O_1784_13.pdf. Damit werde ich Elumbus nun mal konfrontieren.

Interessant. Es könnte aber einen entscheidenden Unterschied geben. Die Geschäftsbedingungen von Unister sahen vor, dass man sich bei Stornierungen direkt an sie wenden muss. Was steht in den AGB, die Dir übermittelt wurden?
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Interessant. Es könnte aber einen entscheidenden Unterschied geben. Die Geschäftsbedingungen von Unister sahen vor, dass man sich bei Stornierungen direkt an sie wenden muss. Was steht in den AGB, die Dir übermittelt wurden?

Die AGB-Hörigkeit in diesem Forum ist schon erstaunlich.