Frage zur Vermögensstatistik

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.814
374
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Wobei Du darauf achten musst das Ganze sauber zu trennen. Denn wenn Du die sogenannten "fremden" Leistungen in Deiner freiberuflichen Praxis erbringst, wird bei erreichen der von Dir genannten Grenze der gesamte Umsatz der Praxis MwSt-pflichtig. Das früher praktizierte Modell das an einem Raum in der Praxis das Schild XY GmbH klebt, ist heute kein sicherer Schutz mehr und der Freiberufler muss einiges beachten.

Völlig richtig. Die sog. "gewerbliche Infizierung" muss man wirklich vermeiden. Ist aber - wenn man sich an die regeln hält - auch leicht möglich. Aber ich glaube wir sind, weit OT. Sorry dafür.
 

Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Juserinnen,
Juser,
Veterinärmediziner,

es ist zu unterscheiden zwischen der Ertragsteuer und der Umsatzsteuer.

Ertragsteuerlich sind Ärzte Freiberufler. Abzugrenzen ist dies vom Gewerbetreibenden. Unterschiede sind im Wesentlichen die Gewerbesteuer- und Buchführungspflicht. "Gewerblich infiziert" (und damit voll als gewerblich anzusehen) kann eine Freiberuflertätigkeit sein, wenn dieser neben freiberuflichen Einkünften AUCH nicht-freiberufliche (und damit gewerbliche) Einkünfte erzielt. Ein paar Prozent reichen da im Zweifel schon.

Umsatzsteuerlich ist der Arzt Unternehmer. Führt er ärztliche Heilbehandlungsleistungen aus, sind diese zwar umsatzsteuerbar, aber umsatzsteuerbefreit. Führt er andere Leistungen als Heilbehandlungsleistungen aus (z.B. Schönheits-Chirurgie), so sind diese umsatzsteuerpflichtig. Bleibt der Arzt damit unter der Grenze von 17.500 Euro, wird er nicht zur Umsatzsteuer herangezogen. Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen hat er soweit er Heilbehandlungsleistungen erbringt oder nicht zur Umsatzsteuer herangezogen wird nicht.

Das hier angesprochene Thema der wertgesteigerten Arztpraxis, wegen der die ärztliche Tätigkeit nicht eingestellt werden "könne", spielt rein auf der ertragsteuerlichen Seite.

Jetzt gerne wieder zum Thema Scheidung und Armrechnen zurückkehren. Das hat schon der Musiker 50 Zent erfolgreich exerziert. Wenn auch nicht mit der Deutschen Rentenversicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:

TimoKoni

Erfahrenes Mitglied
22.09.2014
1.409
2.794
DUS
10 Mio. auf'm Konto?
die Staatsdeckung beträgt lediglich 100.ooo Euro pro Konto.

entweder traust du den Banken generell, dass die damit keinen Unfug machen, oder gar mal pleite gehen ... *hüstel*
oder du musst die Nüsse auf ziemlich viele Banken/Konten verteilen ... aber da wird das Eichhörnchen ja bleeede im Kopf, bei sovielen Nussverstecken :)

Das trifft nur für Banken zu. (Lebens-)versicherer haben hier andere "Möglichkeiten"; und da wir hier auch über die GRV/DRV gesprochen haben, ist das mMn die echte und einzige Alternative (wobei "Möglichkeit" besser passen würde ;) ).

LG
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Das trifft nur für Banken zu. (Lebens-)versicherer haben hier andere "Möglichkeiten"; und da wir hier auch über die GRV/DRV gesprochen haben, ist das mMn die echte und einzige Alternative (wobei "Möglichkeit" besser passen würde ;) ).

LG
Lebensversicherung?!
nein danke, da habe ich gefühlt schon genug ...
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.563
9.085
FRA/QKL
Müßte eine Privatperson eine Bilanz aufstellen, würde er natürlich einen Rentenanspruch mit ihrem Gegenwartswert bilanzieren (müssen). Am Besten wird das ja bei den Betriebsrenten deutlich: Die Verbindlichkeit, die der Betrieb bilanziert, müßte sich spiegelbildlich als Forderung in der "Privatbilanz" finden.
Die Rentenansprüche werden bei Privatkrediten von den Banken durchaus als "Vermögenswert" betrachtet. Kein Vermögen zum schnellen Verjubeln, aber ein sicherer monatlicher Wert. Wird von den Banken bei älteren Kreditnehmern gerne gesehen. ;)
 

TimoKoni

Erfahrenes Mitglied
22.09.2014
1.409
2.794
DUS
Lebensversicherung?!
nein danke, da habe ich gefühlt schon genug ...

... und trotzdem ist es die bessere Variante; also besser, als die DRV/GRV weiter zu bedienen. Sowohl von der Flexibilität, von der Rendite und auch die bilanzielle Auswirkung und Darstellung ist nicht von Nachteil.

Und jetzt steinigt mich. ;)

Lieben Gruß
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
... und trotzdem ist es die bessere Variante
bessere Variante aber nur dann, wenn man das grundsätzliche Konkursrisiko privater Unternehmen ausblendet.
das ist für einen objektiven Vergleich aber nicht redlich.

bei der gesetzlichen RV hat man nur dann ein Pleiterisiko, wenn der gesamte Staat untergeht.
aber dann dürfte "Rente bekommen" oder "keine Rente bekommen" auch nur noch das kleinste Problem sein, wenn es mal soweit ist.
 
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TimoKoni

Erfahrenes Mitglied
22.09.2014
1.409
2.794
DUS
Gut, wir haben alle schon mal Pferde kotzen sehen, nichtsdestotrotz gibt es erstens schon sehr viel länger "Stresstests" (ähnliches) für Lebensversicherer als für Banken, also pickt man sich hier halt einen vermeintlich seriösen heraus, und zweitens gibt es hier mehrere Sicherungssysteme (z. B. Pensions-Sicherungs-Verein, Protektor, etc.), wovon eins auch indirekt mit'm Staat zusammenhängt.

Also hier von "keine Rente bekommen" zu sprechen, finde ich schon übertrieben.

Die DRV/GRV hat für mich kaum Vorteile gegenüber einem kapitalgedeckten System.

LG
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.814
374
Da du scheinbar und offensichtlich der Branche zugehörig bist, ist deine sehr einseitige Sichtweise maximal lustig.
Die LV so wie sie im Augenblick existiert für neuverträge ist tot. Aber zu 100%..
Erstens : mindestverzinsung auf den sparanteil ( ca. 90%) ist jetzt 1.25 ?
Das ist ein schlechter w itz.
2. Stresstest : wenn wirklich mal eine grosse Versicherung finanziell die grätsche macht, wird weder Protektor noch sonst wer in der Lage sein das ganze zu retten
3. Nicht dass ich freund der RV wäre aber die Stufe ich in der Sicherheit deutlich besser ein
4. Warum sollte ich eine LV abschließend? Um mein Geld zu mehren? Sicher nicht. Die weichkosten fressen jede Rendite rauf.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
in die gesetztliche RV einzuzahlen hat für Selbständige IMO 3 wesentliche Incentives:

a) die GRV ist wesentlich sicherer, als jedes private Absicherungsmodell, egal welches.
die reine Renditebetrachtung muss man dabei hinten anstellen.
Sicherheit ist eben auch ein geldwerter Vorteil, den man redlicherweise dann auch in die Renditevergleiche mit einfließen lassen müßte.

b) Beitragspunkte zu "retten", die man schon vor seiner Selbständigkeit in die GRV einbezahlt hat

c) die Nüsse der Altersvorsorge gemäß der Eichhörnchentaktik auf mehrere "Verstecke" zu verteilen, sprich im Alter mehrere Standbeine an Einkommensquellen zu haben
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.563
9.085
FRA/QKL
in die gesetztliche RV einzuzahlen hat für Selbständige IMO 3 wesentliche Incentives:

a) die GRV ist wesentlich sicherer, als jedes private Absicherungsmodell, egal welches.
die reine Renditebetrachtung muss man dabei hinten anstellen.
Sicherheit ist eben auch ein geldwerter Vorteil, den man redlicherweise dann auch in die Renditevergleiche mit einfließen lassen müßte.

b) Beitragspunkte zu "retten", die man schon vor seiner Selbständigkeit in die GRV einbezahlt hat

c) die Nüsse der Altersvorsorge gemäß der Eichhörnchentaktik auf mehrere "Verstecke" zu verteilen, sprich im Alter mehrere Standbeine an Einkommensquellen zu haben

Als Selbstständiger muss man aber darauf achten, ob man überhaupt Ansprüche hat. Geschäftsführer und Vorstände in Kapitalgesellschaften fallen üblicherweise aus dem Raster raus. Wenn mal Ansprüche geltend gemacht werden sollen wird die Anspruchsfähigkeit geprüft. Wenn man Pech hat bestehen keine Ansprüche außer denen die freiwillig geleisteten Beiträge zurückzufordern. Diese Forderung deckt aber nur die letzten 10 Jahre ab. :eek:

Also äußerste Vorsicht bei der freiwilligen Nutzung der GRV. Als Selbstständiger am besten mal eine solche Prüfung beantragen. Wenn man das schriftlich bekommt können sie einen nachträglich nicht mehr raus schmeißen, solange sich die Rahmenparameter nicht ändern.
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
wenn man später aus der GRV keine Rente bekommt, lohnt es sich selbstverständlich auch nicht, vorher ... also quasi ab 'heute' ... in diese einzubezahlen ...

Nur noch eine Frage dazu:
- was ist denn die generelle Begründung, warum Geschäftsführer keine Rente bekommen, auch wenn sie freiwillig in die GRV einbezahlen würden?
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.814
374
Ich würde im Leben nicht auf die Idee kommen "freiwillig" in die GRV einzuzahlen. Wenn ich es schon einige Jahre gemacht hätte und bestimme Grenzen/Summen/Jahre erreichen müsste um einen Anspruch zu erhalten, kann man sich das eventuell ausrechnen.
Aber freiwillig? Es ist ja nicht nur Umlagefinanziert, es gehen ja jetzt schon viele versicherungsfremde Leistungen davon ab . Zusätzlich noch eine riesige Transfersumme aus dem Staatshaushalt. In summe ein völlig ungedecktes System.
Nur weil der Staat dahintersteht und irgendwann irgendwas ausbezahlen wird, macht es die Sache noch lange nicht gut.
Da würde ich jeden empfehlen sich privat drum zum kümmern, und dann wirklich mindestens 4 Nester anzulegen. ( Aktien, RV, Immobillie, Faktor X)
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
vielleicht aber bekommen Manche bald jeden Tag Post von irgendeinem Insolvenzverwalter der Welt, irgendeine Firma XY sei pleite gegangen und wenn man dort noch Gläubiger wäre, möge man doch beim Insolvenzverwalter seine Gläubigerposition geltend machen.

wenn man fast täglich solche Post bekommt, werden Manche vielleicht nachdenklich was wäre, wenn da mal die eigene Bank oder die eigene Lebensversicherung dabei wäre?
dann genau ist nämlich ... in the worst case ... die komplette private Altersvorsorge flöten ... die man sich bis dahin mühsam aufgebaut hat

... und was machst du dann im Alter, wenn du noch nicht einmal eine staatliche Rente hast?
zum Amt gehen, und Grundsicherung beantragen?
genau darauf aber haben Viele keine Lust ...
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Als Selbstständiger muss man aber darauf achten, ob man überhaupt Ansprüche hat. Geschäftsführer und Vorstände in Kapitalgesellschaften fallen üblicherweise aus dem Raster raus. Wenn mal Ansprüche geltend gemacht werden sollen wird die Anspruchsfähigkeit geprüft. Wenn man Pech hat bestehen keine Ansprüche außer denen die freiwillig geleisteten Beiträge zurückzufordern. Diese Forderung deckt aber nur die letzten 10 Jahre ab. :eek:

Also äußerste Vorsicht bei der freiwilligen Nutzung der GRV. Als Selbstständiger am besten mal eine solche Prüfung beantragen. Wenn man das schriftlich bekommt können sie einen nachträglich nicht mehr raus schmeißen, solange sich die Rahmenparameter nicht ändern.

Kannst du da bitte mal eine Quelle für nennen?

Meine Quelle, die FAQ der "Deutschen Rentenversicherung" sagt das Gegenteil:

Deutsche Rentenversicherung - Versicherung - Freiwillige Rentenversicherung

Was ist eine freiwillige Rentenversicherung?
Die freiwillige Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, in der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell für das Alter vorzusorgen.


Wer kann freiwillige Beiträge zahlen?
Wer in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist, noch keine Altersvollrente bezieht und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. Dies gilt zum Beispiel für Selbständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen.
Wer bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.814
374
vielleicht aber bekommen Manche bald jeden Tag Post von irgendeinem Insolvenzverwalter der Welt, irgendeine Firma XY sei pleite gegangen und wenn man dort noch Gläubiger wäre, möge man doch beim Insolvenzverwalter seine Gläubigerposition geltend machen.

wenn man fast täglich solche Post bekommt, werden Manche vielleicht nachdenklich was wäre, wenn da mal die eigene Bank oder die eigene Lebensversicherung dabei wäre?
dann genau ist nämlich ... in the worst case ... die komplette private Altersvorsorge flöten ... die man sich bis dahin mühsam aufgebaut hat

... und was machst du dann im Alter, wenn du noch nicht einmal eine staatliche Rente hast?
zum Amt gehen, und Grundsicherung beantragen?
genau darauf aber haben Viele keine Lust ...


Im Ernst: Wenn ALLE privaten Vorsorgen, wenn man die halbwegs diversifiziert hat, NICHTS mehr bringen, weil sie Pleite, insolvent oder sonstwas sind, musst du dir ganz sicher über die Staatliche rente keine Sorge mehr machen, weil dann nämlich das Chaos herrscht. Es gibt dann auch nichts mehr zu kaufen, keinen Strom und kein Gas. Dann kommt der Nachbar mit dem Knüppel um essen zu besorgen.
Wenn 2 grosse LV pleite gehen würden, gibt es kein Protektor mehr, der etwas retten kann.
Ich erinnere da gerne an 2008, wo das Szenario einer NICHT-Bankenrettung in den USA explizit ausgemalt wurde. Es hätte den Zusammenbruch aller Finanzsysteme weltweit bedeutet. Alleine die kleine Lehmann hat schon für gigantische Ausfälle gesorgt. Das andere Szenario.. naja. Kann man nur hoffen, dass das nie wieder passiert. Und dafür wäre eine massive Beschränkung des Derivatehandels sicher hilfreich.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Im Ernst: Wenn ALLE privaten Vorsorgen, wenn man die halbwegs diversifiziert hat, NICHTS mehr bringen, weil sie Pleite, insolvent oder sonstwas sind, musst du dir ganz sicher über die Staatliche rente keine Sorge mehr machen, weil dann nämlich das Chaos herrscht. Es gibt dann auch nichts mehr zu kaufen, keinen Strom und kein Gas. Dann kommt der Nachbar mit dem Knüppel um essen zu besorgen.
Wenn 2 grosse LV pleite gehen würden, gibt es kein Protektor mehr, der etwas retten kann.
Ich erinnere da gerne an 2008, wo das Szenario einer NICHT-Bankenrettung in den USA explizit ausgemalt wurde. Es hätte den Zusammenbruch aller Finanzsysteme weltweit bedeutet. Alleine die kleine Lehmann hat schon für gigantische Ausfälle gesorgt. Das andere Szenario.. naja. Kann man nur hoffen, dass das nie wieder passiert. Und dafür wäre eine massive Beschränkung des Derivatehandels sicher hilfreich.
du siehst.

der Einzige, der beim Komplettzusammenbruch der Privatwirtschaft überhaupt noch helfen konnte, war der Staat :)

(was aber nicht heißt ich wäre per se für Staatswirtschaft oder gar volkseigene Betriebe)
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
du siehst.

der Einzige, der beim Komplettzusammenbruch der Privatwirtschaft überhaupt noch helfen konnte, war der Staat :)

(was aber nicht heißt ich wäre per se für Staatswirtschaft oder gar volkseigene Betriebe)

Schwachsinn. Er hat geholfen, dass die Privatwirtschaft nicht zusammen bricht. Wenn sie zusammen gebrochen wäre, kann er auch nicht helfen. Und dir kleinem Rentenanwärter hilft er bestimmt nicht. Siehe Griechenland. Da werden munter die Renten gekürzt und Geld in die Privatwirtschaft gepumpt.

Wäre die Wirtschaft nach dem Krieg in D nicht angesprungen, hätte es auch keine Renten gegeben.
 
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rotanes

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01.06.2010
7.016
5
HAM
Siehe Griechenland. Da werden munter die Renten gekürzt und Geld in die Privatwirtschaft gepumpt. .

Zitat aus "Handelsblatt":

Nach einem Bericht des Athener Arbeits- und Sozialministeriums aus dem Februar beträgt die gezahlte Altersrente in Griechenland durchschnittlich 958 Euro. In Deutschland liegt die durchschnittliche Rente bei 734 Euro in den alten Bundesländern und 896 Euro in den neuen Bundesländern. Nach Angaben der EU leistet sich Griechenland das teuerste Rentensystem in Europa. Laut Eurostat wendete das Krisenland im Jahr 2012 rund 17,5 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) für die Renten auf. Im EU-Durchschnitt waren es 13,2 Prozent.
 
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EinerWieKeiner

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11.10.2009
5.814
374
Zitat aus "Handelsblatt":

Nach einem Bericht des Athener Arbeits- und Sozialministeriums aus dem Februar beträgt die gezahlte Altersrente in Griechenland durchschnittlich 958 Euro. In Deutschland liegt die durchschnittliche Rente bei 734 Euro in den alten Bundesländern und 896 Euro in den neuen Bundesländern. Nach Angaben der EU leistet sich Griechenland das teuerste Rentensystem in Europa. Laut Eurostat wendete das Krisenland im Jahr 2012 rund 17,5 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) für die Renten auf. Im EU-Durchschnitt waren es 13,2 Prozent.

ist sicher richtig, aber "vorher" waren sie noch deutlich höher !!! Einstieg in die Rente reg. mit 55 etc...
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Schwachsinn. Er hat geholfen, dass die Privatwirtschaft nicht zusammen bricht. Wenn sie zusammen gebrochen wäre, kann er auch nicht helfen. Und dir kleinem Rentenanwärter hilft er bestimmt nicht. Siehe Griechenland. Da werden munter die Renten gekürzt und Geld in die Privatwirtschaft gepumpt.

Wäre die Wirtschaft nach dem Krieg in D nicht angesprungen, hätte es auch keine Renten gegeben.
als jemand in freiwilliger Renteneinzahlungsposition, der also sämtliche Altersvorsorge rein privat betreibt, besteht ja neben dem generellen Pleiterisiko der Privatwirtschaft noch ein zweites generelles Risiko, nämlich dem, dass der Staat einmal auf die Idee kommen könnte, bei den etwas Wohlhabenderen etwas mehr steuerlich hinzulangen, um gewisse, sich nicht mehr schließende gesellschaftliche Scheren zu schließen ...

da aber Rentenanwartschaftspunkte kein Vermögen sind, wäre es vielleicht nicht unclever, ein Stück weit tatsächliches Vermögen in Rentenanwartschaftspunkte umzuwandeln ...
oder anders gesagt: sich dadurch 'künstlich' arm zu machen ... (um der möglichen Vermögenssteuer ein Stück weit zu entgehen)