Frage zur Vermögensstatistik

ANZEIGE

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Ja einfach auf ein Konto legen und jeden Monat abheben.

Ich sehe die Risiken eher im Rentensystem - das mag alle die in den nächsten 10 Jahren in Rente gehen nicht wirklich betreffen (aber darauf würde ich auch nicht wetten). Nach 2045 sieht es auf jeden Fall unglaublich düster aus.

Denn das System ist zur Zeit ein einziges Geschenk an die Alten - und kein Mensch fragt die jungen Menschen ob und wie sie diese Verpflichtung jemals wuppen (können).
also ehrlich.

es ist Jahresende und man bekommt als Arbeitgeber da so allerhand Direktversicherungs- Gehaltumwandlungs- und betriebliche Altersvorsorgestatistiken auf den Tisch geworfen.
was die Mitarbeiter eben alles so am Laufen haben ...

ne, also ganz ehrlich
für die Meisten ist das im Moment ganz klar ein Draufzahlgeschäft, von den generellen Pleiterisiken der diversen Lebensversicherungen mal ganz abgesehen.

zumindest eine Basisstaatsabdeckung, was abhängige Beschäftigte über die gesetzliche RV ja haben, nur in aller Regel nicht Selbständige, kann da vielleicht nicht schaden ...
 
  • Like
Reaktionen: rotanes

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Was willst du damit sagen ? Das beide Renten gleich hoch sind ? Das steckt ja in deiner Aussage.

Du hast den von Mr. Tequilla verwendeten Begriff "Vermögensstatistik" nicht verstanden.

alles soweit richtig.
also meinst du, die Ansprüche der Rentner in 10, 15, 20 Jahren müssen heute nicht irgendwie als Rücklage volkswirtschaftlich bilanziert werden?

Müßten. Ja. Frag' mal Prof. Raffelhüschen... :eek:
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Und das bei Mindestlöhnen von 8,70€ oder so?

Wenn Massenarmut herrschen würde und alle nur für 8,70 arbeiten würden, wie Du es suggerierst, dann wären die Beitrags-Einnahmen der Sozialkassen wohl kaum auf dem höchsten Stand aller Zeiten.

... sondern das sich jeweils große Gruppen daraus verabschieden können - was bei der verbleibenden Gruppe zu sehr hohen Belastungen führt.

Nein, das ist schlicht falsch. Denn wer sich - wie Du es sagst - "verabschiedet", der erwirbt auch keine Ansprüche. Da jedoch Beamte und Freiberufler (das sind wohl die "großen Gruppen", die Du im Sinn hast) eine überdurchschnittlich hohe Lebenserwartung haben, wäre eine Aufnahme dieser Gruppen in die DRV ein Verlustgeschäft für die DRV. Man könnte ja wohl kaum einzelnen Berufsgruppen allein aufgrund des Berufes höhere Beiträge und/oder niedrigere Renten aufzwingen. Sie würden also den gleichen Beitragssatz wie alle zahlen, aber aufgrund einer längeren Bezugsdauer mehr Rente bekommen. Schlechtes "Geschäft".
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
ad 3) Dies ist auch ein wesentlicher Punkt, warum die regelmässig in Sonntags-Talkshows behauptete Diskrepanz zwischen "arm" und "reich" so nicht existiert.
Zwei Ärzte, einer angestellt im Krankenhaus, der andere mit eigener Praxis. Der Angestellte zahlt in die DRV ein, der Freiberufler sorgt selbst vor. Am Ende des Berufslebens gilt dann der eine als "arm", der andere als phöser Reicher, obwohl ihre Renteneinkünfte womöglich gleich sein werden. :rolleyes:

Der phöse Reiche kann aber auch ganz arm dran sein.

Ich kenne einen Arzt, der es sich nicht leisten kann oder will aufzuhören.

Er baute damals ein kombiniertes Praxis und Wohnhaus in 1A Lage. Leider, ja Leider, ist sein Gebäude derartig im Wert gestiegen, dass er heute einen riesen Batzen versteuern darf, wenn er die Praxis nicht weiter betreibt und auf die private Seite verschieben will.

So führt er seine Praxis einfach weiter, und seine Frau flucht wie ein Rohrspatz. Wobei ich ja glaube, ihm kommt der Grund gar nicht so ungelegen, denn aufhören will er wahrscheinlich gar nicht, aber auch nicht verkaufen oder gewerblich vermieten.

Immer die Probleme der armen Reichen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.813
373
Der phöse Reiche kann aber auch ganz arm dran sein.

Ich kenne einen Arzt, der es sich nicht leisten kann oder will aufzuhören.

Er baute damals ein kombiniertes Praxis und Wohnhaus in 1A Lage. Leider, ja Leider, ist sein Gebäude derartig im Wert gestiegen, dass er heute einen riesen Batzen versteuern darf, wenn er die Praxis nicht weiter betreibt und auf die private Seite verschieben will.

So führt er seine Praxis einfach weiter, und seine Frau flucht wie ein Rohrspatz. Wobei ich ja glaube, ihm kommt der Grund gar nicht so ungelegen, denn aufhören will er wahrscheinlich gar nicht, aber auch nicht verkaufen oder gewerblich vermieten.

Immer die Probleme der armen Reichen.

Das ist garantiert nicht der WAHRE Grund. Das Problem kann man ganz leicht lösen steuerlich und tut nichtmal weh. Die vorgetragene Geschichte ist ein Schmarrn.
Wohl nur für die Frau oder sonstwen erdacht.Wir hatten dasselbe, leicht zu korrigieren.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.813
373
ad 3)
Dies ist auch ein wesentlicher Punkt, warum die regelmässig in Sonntags-Talkshows behauptete Diskrepanz zwischen "arm" und "reich" so nicht existiert.
Zwei Ärzte, einer angestellt im Krankenhaus, der andere mit eigener Praxis. Der Angestellte zahlt in die DRV ein, der Freiberufler sorgt selbst vor. Am Ende des Berufslebens gilt dann der eine als "arm", der andere als phöser Reicher, obwohl ihre Renteneinkünfte womöglich gleich sein werden. :rolleyes:
.

Ich wiederhole das hier nochmal. Das ist deine Aussage. Da geht es um keine Begrifflichkeit oder sonstige Definitionen. Bitte red dich hier nicht raus.
Die RENTENEINKÜNFTE im Unterschied zwischen DRV und Altersversorgungswerk sind ganz sicher nicht gleich.
Das war hier deine konkrete Behauptung oben. Und die ist faktisch falsch.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Ich wiederhole das hier nochmal. Das ist deine Aussage. Da geht es um keine Begrifflichkeit oder sonstige Definitionen. Bitte red dich hier nicht raus.
Die RENTENEINKÜNFTE im Unterschied zwischen DRV und Altersversorgungswerk sind ganz sicher nicht gleich.
Das war hier deine konkrete Behauptung oben. Und die ist faktisch falsch.

Ich stelle fest, daß Du nicht nur mit dem Wort "Vermögensstatistik", sondern auch mit dem Wort "womöglich" Probleme hast.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Ich wiederhole das hier nochmal. Das ist deine Aussage. Da geht es um keine Begrifflichkeit oder sonstige Definitionen. Bitte red dich hier nicht raus.
Die RENTENEINKÜNFTE im Unterschied zwischen DRV und Altersversorgungswerk sind ganz sicher nicht gleich.
Das war hier deine konkrete Behauptung oben. Und die ist faktisch falsch.

Schade, dass Du es noch immer nicht verstanden hast.
 
  • Like
Reaktionen: GoldenEye

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Das ist garantiert nicht der WAHRE Grund. Das Problem kann man ganz leicht lösen steuerlich und tut nichtmal weh. Die vorgetragene Geschichte ist ein Schmarrn.
Wohl nur für die Frau oder sonstwen erdacht.Wir hatten dasselbe, leicht zu korrigieren.

Nichts Schmarrn!

Der Fehler war, das es einst als Praxis mit angeschlossener Wohnung gebaut wurde. Jaja, so war dann halt auch statt der MwSt das schöne italienischen Steinzeug drin. Schlauer aus heutiger Sicht wäre es gewesen, ein Wohnhaus mit Praxis seinerzeit zu bauen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.813
373
Schade, dass Du es noch immer nicht verstanden hast.

ich hab es exakt verstanden. Ich beziehe mich nur auf die eine einzige Aussage . Und die ist falsch. Egal ob womöglich oder manchmal oder selten.
Sie ist schlicht und ergreifend falsch. Im Augenblick sprechen wir im Durchschnit von Faktor 2,5 !
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.813
373
Nichts Schmarrn!

Der Fehler war, das es einst als Praxis mit angeschlossener Wohnung gebaut wurde. Jaja, so war dann halt auch statt der MwSt das schöne italienischen Steinzeug drin. Schlauer aus heutiger Sicht wäre es gewesen, ein Wohnhaus mit Praxis seinerzeit zu bauen.

Das habe ich verstanden. Meine Antwort darauf war und ist,dass man das gewerbliche leicht vom privaten trennen kann ohne die Stillen reserven aufzudecken oder den GEwinn zu versteuern.
ich hoffe, das war jetzt deutlich genug. Ich habs selber schon gemacht.
 
  • Like
Reaktionen: Huey

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.813
373
In deinem eigenen Interesse: Hör auf. Mit jedem weiteren Beitrag beweist Du genau eins, nämlich, dass Du exakt nicht verstanden hast und Dich immer weiter reinreitest.

Also du sagst, dass die Renteneinkünfte aus der DRV höher oder vergleichbar hoch sind, wie aus einem Versorgunsgwerk? Das ist die EINZIGE Aussage,auf die ich mich oben bezogen habe. Nichts anderes. Das ist dort falsch zitiert, das wollte ich klarstellen.Mehr nicht.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Also du sagst, dass die Renteneinkünfte aus der DRV höher oder vergleichbar hoch sind, wie aus einem Versorgunsgwerk? Das ist die EINZIGE Aussage,auf die ich mich oben bezogen habe. Nichts anderes. Das ist dort falsch zitiert, das wollte ich klarstellen.Mehr nicht.

Diese Aussage hat niemals jemand getroffen noch intendiert. Alle haben es verstanden. Du nicht. Das ist schade, aber egal. Jetzt krampfhaft etwas in die Aussage von GE interpretieren zu wollen, damit deine Beiträge Sinn machen hilft allerdings keinem. Am wenigsten Dir.
 
  • Like
Reaktionen: GoldenEye

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.813
373
Diese Aussage hat niemals jemand getroffen noch intendiert. Alle haben es verstanden. Du nicht. Das ist schade, aber egal. Jetzt krampfhaft etwas in die Aussage von GE interpretieren zu wollen, damit deine Beiträge Sinn machen hilft allerdings keinem. Am wenigsten Dir.

dann war einer wohl nicht gut in Deutsch von uns beiden in der Schule.:D
... obwohl ihre Renteneinkünfte womöglich gleich sein werden.

Dieser Halbsatz ist nicht fälschlich zu interpretieren und ist aber leider inhaltlich falsch. Unbestritten. Darum ging es. Warum ist es über die nackte Info hinaus interessant?
Da hier eine mögliche Sondereinzahlung in einer der Kassern diskutiert wird, muss beachtet werden, dass Altersversorgungswerke in den letzten Jahren um die 4-5 % erwirtschaftet haben, die auch auf eine Sondereinzahlung gelten würde. Das geht in der gesetzlichen rentenkasse so nicht. Deshalb ist die Aussage relevant für die o.g. Folgen.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Nichts Schmarrn!

Der Fehler war, das es einst als Praxis mit angeschlossener Wohnung gebaut wurde. Jaja, so war dann halt auch statt der MwSt das schöne italienischen Steinzeug drin. Schlauer aus heutiger Sicht wäre es gewesen, ein Wohnhaus mit Praxis seinerzeit zu bauen.

Ich glaube hier liegt ein Fehler. Ärzte sind als Freiberufler im Regelfall nicht MwSt pflichtig. Man kann das zwar als Arzt machen und kann dann auch MwSt abziehen, hat aber den Nachteil, dass man dann auch die Umsätze aus der Praxis mit 19% MwSt versehen muss. Leider erlaubt die Abrechnung mit den Krankenkassen jedoch nicht diese 19% auf die Rechnung drauf zu schlagen. Damit reduziert sich das Einkommen um 19%. Kein guter Deal und wird deswegen von Ärzten auch nicht gemacht.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.813
373
Ich glaube hier liegt ein Fehler. Ärzte sind als Freiberufler im Regelfall nicht MwSt pflichtig. Man kann das zwar als Arzt machen und kann dann auch MwSt abziehen, hat aber den Nachteil, dass man dann auch die Umsätze aus der Praxis mit 19% MwSt versehen muss. Leider erlaubt die Abrechnung mit den Krankenkassen jedoch nicht diese 19% auf die Rechnung drauf zu schlagen. Damit reduziert sich das Einkommen um 19%. Kein guter Deal und wird deswegen von Ärzten auch nicht gemacht.

moin,
die Optionierung zur MWST. läuft in der regel nicht freiwillig, sondern wird vom gesetzgeber ab 17.500 Umsatz bei Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, gefordert. Freiberuflich "fremde" leistungen, die gewerblich einzuordnen sind , wie labor sind ebenfalls MWST-pflichtig. Das sind aber in regel die Ausnahmen und deswegen wird das o.g. gesamtkonstrukt auch nicht deutlich besser oder schlechtr. Damals über die MWST etwas gespart, heute müsste er sie wieder abführen. Keine grosse Sache. Die legale (!) Vermeidung der Aufdeckung stiller reserven ohne Gestaltungsmissbrauch zu betreiben, ist der schwierige teil.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
moin,
die Optionierung zur MWST. läuft in der regel nicht freiwillig, sondern wird vom gesetzgeber ab 17.500 Umsatz bei Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, gefordert. Freiberuflich "fremde" leistungen, die gewerblich einzuordnen sind , wie labor sind ebenfalls MWST-pflichtig. Das sind aber in regel die Ausnahmen und deswegen wird das o.g. gesamtkonstrukt auch nicht deutlich besser oder schlechtr. Damals über die MWST etwas gespart, heute müsste er sie wieder abführen. Keine grosse Sache. Die legale (!) Vermeidung der Aufdeckung stiller reserven ohne Gestaltungsmissbrauch zu betreiben, ist der schwierige teil.

Wobei Du darauf achten musst das Ganze sauber zu trennen. Denn wenn Du die sogenannten "fremden" Leistungen in Deiner freiberuflichen Praxis erbringst, wird bei erreichen der von Dir genannten Grenze der gesamte Umsatz der Praxis MwSt-pflichtig. Das früher praktizierte Modell das an einem Raum in der Praxis das Schild XY GmbH klebt, ist heute kein sicherer Schutz mehr und der Freiberufler muss einiges beachten.