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Gesetzliches Verbot von Surcharging bei Karten mit reguliertem Interchange

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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.787
22
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Das ergibt sich schon aus der Logik, dass die PSD2 vorschreibt, dass Kreditkartenzahlung nicht teurer sein darf als Zahlung mit anderen Zahlungsarten. Wenn andere Zahlungsarten rabattiert werden, sind sie günstiger, Kreditkartenzahlung damit teurer.

Das würde letztendlich auch bedeuten, dass kein Händler mehr Aktionen mit Paypal, Masterpass, Paydirekt & Co. machen darf, bei denen es einen Rabatt bei Nutzung dieser Zahlungsart gibt?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.662
4.975
Vermutlich sind Rabattaktionen, solange richtig beworben, weiter erlaubt.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
Das ergibt sich schon aus der Logik, dass die PSD2 vorschreibt, dass Kreditkartenzahlung nicht teurer sein darf als Zahlung mit anderen Zahlungsarten. Wenn andere Zahlungsarten rabattiert werden, sind sie günstiger, Kreditkartenzahlung damit teurer.
Und wenn man verschiedene Preis Pakete schnürt und im günstigen Paket lediglich Lastschrift und Paypal als Zahlungsmittel anbietet? Oder muss ein Händler immer ALLE Zahlungsmittel akzeptieren?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Das ergibt sich schon aus der Logik, dass die PSD2 vorschreibt, dass Kreditkartenzahlung nicht teurer sein darf als Zahlung mit anderen Zahlungsarten. Wenn andere Zahlungsarten rabattiert werden, sind sie günstiger, Kreditkartenzahlung damit teurer.
Nur dass man sich als Zahler bzw. Schuldner nicht auf die PSD2 berufen kann, da diese keine (direkte) Gesetzeswirkung entfaltet.

Es heisst da ja im BGB:

"Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam"

Ist die Gewährung eines Rabatts eine auf die Entrichtung eines "Entgelts" gerrichtete "Vereinbarung"? :confused:

Rein vom Wortlaut her würde ich jetzt zumindest nicht drauf schwören.
Höchstens auf dem Weg der richterlichen Interpretation.
Na dann viel Spass beim Klagen!
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Letztendlich dürfte das dann eine Frage sein, wie das Angebot beworben wurde.

Unter "Entgelt" verstehe ich jetzt einen Betrag, der zusätzlich zum beworbenen Preis erhoben wird. Entsprechend ist der Knackpunkt wohl, ob es grundsätzlich zulässig ist, einen an bestimmte Bedingungen (z.B. Zahlung mit Visa) genknüpften rabattierten Preis zu bewerben. Es wird wohl kaum im Sinne der Verordnung und des BGBs sein, so etwas wie einen Vorkasserabatt abzusägen.
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.443
896
Wenn also ein in Spanien ansässiges Reisebüro mir für eine Flugbuchung folgende Zahlungsbedingungen anbietet...

If the payment for the service is done with an EU Credit or debit card a 1,00 % of the total amount is applied to the payment
...dann wäre die Gebühr bei Zahlung mit einer deutschen KK ab dem 13.01. hinfällig, oder?
 

baeckerman83

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
500
0
HAJ
www.sporwetten-blogger.de
Wie sieht das denn bei Reisen mit TUI und Co aus. TUI nimmt ja auch KK Gebühr, bei Amex gar mehr als bei MC & VISA wenn man eine Reise bucht. Besonders bei Kreuzfahrten. Ist das auch nicht mehr zulässig?
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
In den Niederlanden hat man die Umsetzung in nationale Gesetzgebung verschlafen und es vermutlich bis Juni dauern, bis das umgesetzt ist. Ich frage mich: Generell gilt ja, dass EU-Recht Landesrecht bricht - weiß jemand, ob das auch in diesem Fall so ist, d.h. dürfen ab morgen in den Niederlanden Extrakosten für Kreditkartenzahlung berechnet werden, obwohl es kein nationales Gesetz gibt?
 

User1442xyz

Erfahrenes Mitglied
30.08.2014
833
5
In den Niederlanden hat man die Umsetzung in nationale Gesetzgebung verschlafen und es vermutlich bis Juni dauern, bis das umgesetzt ist. Ich frage mich: Generell gilt ja, dass EU-Recht Landesrecht bricht - weiß jemand, ob das auch in diesem Fall so ist, d.h. dürfen ab morgen in den Niederlanden Extrakosten für Kreditkartenzahlung berechnet werden, obwohl es kein nationales Gesetz gibt?
Nein, EU-Richtlinien gelten erst, wenn sie in nationales Gesetz gefasst sind.

Das sagt ja auch schon der Name: RICHTlinie
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Allerdings hat die EU die Möglichkeit, Länder, die die Richtlinien nicht umsetzen entsprechend zu bestrafen. Dafür muss aber schon ein wenig mehr schief laufen als ein paar Monate Verzögerung. Leider.
 

Holodoc79

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
627
149
Bei der Internetapotheke, bei der ich meist bestelle, ist seit heute keine Kreditkartenzahlung mehr möglich (vorher + 1,50€). Paypal jetzt ohne Aufschlag (vorher + 1 50€).
 
Zuletzt bearbeitet:

xcpp

Gesperrt
01.08.2012
219
2
Opodo verlangt immer noch hohe Gebühren für die meisten Kreditkarten und Debitkarten.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Eurowings ohne Zuschlag. Wohl weil LH-Group auch bei Abrechnung über Firmenkreditkarte.


Opodo verlangt immer noch hohe Gebühren für die meisten Kreditkarten und Debitkarten.
Über welchen Einstieg?
Bei mir sieht es immer noch so aus wie es schon vor Monaten, wenn nicht Jahren, aussieht.
Da es Rabatte sind ist es weiterhin gesetzeskonform.


ddRx9P0.png



Bei dem dubiosen myholiydays zahlt man jetzt keine Kreditkartengebühr bei der falschen Karte, sondern eine "Komfortgebühr".

hPqLz2I.png
 
Zuletzt bearbeitet:

xcpp

Gesperrt
01.08.2012
219
2
Über welchen Einstieg?
Bei mir sieht es immer noch so aus wie es schon vor Monaten, wenn nicht Jahren aussieht.
Kein Einstieg, sondern opodo.de direkt aufgerufen. Und die günstigen Zahlungsarten werden auch nicht als Rabatt ausgewiesen, sondern die Aufschläge für die teuren Zahlungsarten werden als "Entgelte aufgrund der gewählten Zahlungsart" bezeichnet.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Kein Einstieg, sondern opodo.de direkt aufgerufen. Und die günstigen Zahlungsarten werden auch nicht als Rabatt ausgewiesen, sondern die Aufschläge für die teuren Zahlungsarten werden als "Entgelte aufgrund der gewählten Zahlungsart" bezeichnet.


Also bei opodo direkt im Inkognito-Modus sieht es bei mir so aus:


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MoYQbQ5.png


...

PTxjH5T.png


SIe7BNp.png
 
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xcpp

Gesperrt
01.08.2012
219
2
Also bei opodo direkt im Inkognito-Modus sieht es bei mir so aus:
Ok, ich hatte nur auf der ersten Seite geschaut, da wo man die Flüge auswählt.
Diese neue gesetzliche Regelung ist witzlos, wenn der Anbieter einfach eine Servicepauschale erhebt und dann einen Rabatt auf bestimmte Zahlungsmethoden in Höhe von genau dieser Servicepauschale.
Somit ändert sich für den Verbraucher rein gar nichts. Der Gesetzgeber hätte Rabatte auf Zahlungsmethoden ebenso verbieten müssen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Opodo mit Zahlungsentgelt für MasterCard Debit:

Bildschirmfoto 2018-01-13 um 17.16.56.png

Sollte man gerade buchen, und wieder einfordern.
Oder ein Chargeback machen.
Und wenn es nur dafür da ist, dass sie jemanden dafür beschäftigen müssen, sich damit auseinanderzusetzen.

Diese neue gesetzliche Regelung ist witzlos, wenn der Anbieter einfach eine Servicepauschale erhebt und dann einen Rabatt auf bestimmte Zahlungsmethoden in Höhe von genau dieser Servicepauschale.
Im Grunde ist es ja ein "verstecktes" implizites Entgelt.
Das ist wettbewerbsrechtlich mindestens fragwürdig.

Insofern ist es nicht witzlos, sondern es gibt jemanden, der davon tatsächlich profitiert.
(Nämlich die Abmahnanwälte)
 
Zuletzt bearbeitet:

mfkne

Erfahrenes Mitglied
KLM macht es sehr gründlich (zumindest auf der niederländischen Seite) - im Bezahlschritt steht bei der Auswahl der Kreditkartentypen bei MasterCard und Visa, dass ein Zuschlag von bis zu 4,76 EUR gelten kann, bei AMEX steht dass ein Zuschlag von 4,76 gilt. Wenn man MasterCard oder Visa auswählt, muss man die ersten 6 Stellen der Kreditkartennummer eingeben, wonach der Zuschlag berechnet wird. Bei einer Konsumentenkreditkarte gilt kein Zuschlag.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.662
4.975
Ok, ich hatte nur auf der ersten Seite geschaut, da wo man die Flüge auswählt.
Diese neue gesetzliche Regelung ist witzlos, wenn der Anbieter einfach eine Servicepauschale erhebt und dann einen Rabatt auf bestimmte Zahlungsmethoden in Höhe von genau dieser Servicepauschale.
Somit ändert sich für den Verbraucher rein gar nichts. Der Gesetzgeber hätte Rabatte auf Zahlungsmethoden ebenso verbieten müssen.

es ändert sich, wie man welchen Preis bewerben kann. Man kann nicht mit einem Preis "X" werben, sondern man muss dann mit "X (einschl. Rabatt bei Nutzung von ...)" werben. Das ist alles, aber schon sehr viel. Es ist m.W. nicht verboten, für bestimmte Zahlungsarten einen Rabatt zu gewähren.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
Heute bei Eurowings einen Flug gebucht und ohne Aufschlag mit Eurowings Gold Visa bezahlt.

Auch alle anderen Kreditkarten wurden als "gebührenfrei" angegeben. Allerdings wurde kein Diners Club angezeigt und Paypal, Gutschein + auf Rechnung war deaktiviert.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.419
749
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Heute bei Expedia gebucht .

15,77€ Kreditkartengebühr der Fluglinie (KLM) berechnet bekommen. (private AMEX) :(

Bildschirmfoto 2018-01-14 um 16.08.03.png
 
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